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Wer zahlt die Rechnung?
Wer zahlt die Rechnung????
Ein Bekannter brachte sein Fahrzeug (TDI 1.6, 105PS) zur Werkstatt um den „Abgasskandal“
zu beseitigen. Er wartete gleich vor Ort, da es ja schnell geht, so die Werkstatt.
Nach einer ganzen Weile kommt der Werkstattchef und sagt Ihn, seine Fahrerseitenscheibe geht
nicht mehr hoch, der Bowdenzug sei gerissen…..
Wer kommt nun für den Schaden auf und muss die Rechnung bezahlen?
Die Werkstatt sagt, es wäre bei Ihm auch passiert und er müsste bezahlen.
Aber was sucht der Monteur an der Fahrerscheibe, dies gehört bestimmt nicht zum Abgasskandal, Scheibe hoch und runterfahren……
Wie ist nun die Rechtslage, kann einer helfen?
Wünsche noch einen schönen Sonntag
Beste Antwort im Thema
Mit 100%iger Sicherheit wäre dir beim nächsten öffnen der Seitenscheibe genau das gleiche passiert! Wieso jetzt die Werkstatt dafür aufkommen sollte, kann ich nicht wirklich nachvollziehen!
Anderes Beispiel, der Schrauber startet den Wagen, weil er ihn vom Hof in die Halle fahren will. Beim starten springt die Steuerkette über, Motor Totalschaden. Glaubst du ernsthaft, dass die Werkstatt dir jetzt kostenlos einen neuen Motor einbaut?
Offensichtlich bin ich hier aber der einzige der die Meinung vertritt, dass du selbst für den Schaden aufkommen wirst.
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34 Antworten
Wieso macht man beim Update die Seitenscheibe auf???
War da die Werkstatt zu faul die Türe zu öffnen...
Nicht lange mit der Werkstatt diskutieren, sondern dir bei VW den Schaden melden..
Habt ihr noch Garantie?
Nja eig die Werkstatt aber man muss halt beweisen das es vorher nicht war.
Und die lesen ja neben dem Lenkrad das Auto aus daher haben die die Scheibe runter gemacht um besser ran zu kommen ( so machen wir das immer )
Gruß und ebenfalls schönen Sonntag
Zitat:
@GolfCR schrieb am 8. Januar 2017 um 11:26:12 Uhr:
Wieso macht man beim Update die Seitenscheibe auf???
War da die Werkstatt zu faul die Türe zu öffnen...
Nicht lange mit der Werkstatt diskutieren, sondern dir bei VW den Schaden melden..
Habt ihr noch Garantie?
Soweit mir bekannt ist, lassen sich manche Codierungen etc pp. nur bei geschlossener Tür setzen. Daher die logische Konsequenz immer die Tür zu schließen und das Diagnosekabel durchs Fenster an die Schnittstelle zu führen.
Musste bei mir noch nichts Codieren lassen, oder muss ich wenn ich zum Update fahre erstmal mein Auto auftauen lassen, damit alles durch das Fenster gemacht wird wie es zurzeit bei den Temperaturen ist.
Dann wundert mich nicht das es kaputt ist...
In der heutigen Zeit kann man den Laptop ect mit ins Auto nehmen und die Tür zumachen, oder bestimmt noch andere Möglichkeiten
Die neuen Diagnosegeräte haben auch gar keine Kabel mehr, sondern das Ganze funktioniert per BT.
Danke für die Info!
Sind die Werkstätten nicht genau für solche Fälle Haftpflichtversichert? Fensterheber war bei Fahrzeugabgabe ganz und wurde durch die Bedienung des Werskattpersonals zerstört. Der Sachverhalt ist doch klar. Hätten sie halt erstmal 10 Minuten gewartet.
Genau daran hab ich gar nicht gedacht...
Aber wie oben schon geschrieben, direkt an VW wenden, der Händler wimmelt eh nur ab!
Da würde nicht mal meine Frau drauf kommen, bei starkem Frost die Seitenscheibe runter zu fahren.
Das Fahrzeug hat keine Garantie mehr, ist Baujahr 2010
Was kann der Mechaniker dafür dass das Fenster kaputtgegangen ist. Solche Kunden würde ich wegen versuchtem Betrug verklagen und Hausverbot erteilen
Mit 100%iger Sicherheit wäre dir beim nächsten öffnen der Seitenscheibe genau das gleiche passiert! Wieso jetzt die Werkstatt dafür aufkommen sollte, kann ich nicht wirklich nachvollziehen!
Anderes Beispiel, der Schrauber startet den Wagen, weil er ihn vom Hof in die Halle fahren will. Beim starten springt die Steuerkette über, Motor Totalschaden. Glaubst du ernsthaft, dass die Werkstatt dir jetzt kostenlos einen neuen Motor einbaut?
Offensichtlich bin ich hier aber der einzige der die Meinung vertritt, dass du selbst für den Schaden aufkommen wirst.
Kann man so nicht sagen, ich würde trotzdem bei VW mal anfragen wie man es handhaben könnte..
Vielleicht sind sie einsichtig
Die Werkstatthaftpflicht würde nur dann zahlen wenn hier jemand fahrlässig gehandelt hat. Das betätigen des Fensterhebers gehört allerdings nicht dazu, es zählt vielmehr zum normalen Gebrauch. Dabei spielt es auch keine Rolle ob für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist die Scheibe zu öffnen oder nicht - wenn der Mechaniker eine offene Scheibe brauchte - z.B. um einen Einweiser beim rangieren hören zu können etc. dann darf er die Scheibe auch öffnen. Da man dem Fensterheber nicht ansehen kann das er im nächsten Moment kaputtgeht konnte der Mechaniker das nicht wissen.
Da hier kein verschulden der Werkstatt vorliegt:
Dein Bekannter muss der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilt haben, oder nach Rücksprache mit dem Meister dieser Reparatur zugestimmt haben - wenn das nicht der Fall ist, hat die Werkstatt ohne Auftrag gearbeitet und dementsprechend darf sie das auch nicht in Rechnung stellen.