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Wer zahlt eigentlich die Hin,- und Rückfahrt ohne Auto? / Gewährleistung Gebrauchtwagen

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 15:31

Guten Tag,

ich bin zwar schon darüber gestolpert

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

und habe auch gefunden, dass im Falle der Gewährleistung der Ort der Nacherfüllung beim Händler ( ca. 50 Km von mir ) liegt und man sich Fahrtkosten? i.H.v. 0,30 € pro Km ( nur Hinfahrt? ) schon im Vorfeld erstatten lassen kann. Und das da "irgendwas" mit einer 50 Km Grenze sei, dass der Händler das Fahrzeug zur Mängelbeseitung abholen müsse!? Verlässliche Quellen allerdings nicht.

Was ich nun partout nicht verstehe oder verstanden habe, wobei ich irgendeine vielleicht sogar verbindliche Rechtssprechung nicht kenne.

Ich habe nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug festgestellt und diese dem Händler mitgeteilt. Dieser hatte mir mehrfach in Emails mitgeteilt, ich könne diese auch an meinem Wohnort beseitigen lassen, er hätte nur gerne vorab einen Kostenvoranschlag. Nach dem er diesen nun von meiner Opel Werkstatt vor Ort ( selbst dieser hatte er zugesagt ) erhielt, sah er vermutlich die Hunnies nur aus der Geldbörse fliegen und besteht nun darauf, dass ich mit dem Fahrzeug zu ihm komme. Hat wohl eine Wald und Wiesen Werkstatt in der Nachbarschaft. :-(

Vielleicht mag mir hier jemand mal seine Einschätzung posten:

- Sind Zusagen via Email nicht bindend?

- Selbst wenn es so ist, dass ich das Fahrzeug zum Händler bringen muss , irgendwie muss ich ja via Bahn, Bus und ggf. Taxi in Kombination wieder nach Hause kommen. Und eben wieder zum Händler hin. Geht das auf meine Kosten?

- Ich möchte dem Händler gerne weiter die eine Beseitigung der Mängel hier am Wohnort "schmackhaft" machen. Habt ihr da Tips?

Für eine weiterführende Antwort bedanke ich.

Beste Antwort im Thema

Wieso schreibst Du, dass Du Kosten hast, wenn Du das Auto zu ihm bringen musst?

Wenn klar ist, dass er das Auto holen muss, bestehst du einfach darauf, dass das Auto geholt wird. Dann entstehen Dir keine Kosten.

Geht es hier wirklich um 50km einfach? Das heißt effektiv um vielleicht 25€ Benzin für 4 Strecken? Langsam versteh ich den Händler.

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53 Antworten
am 23. Juni 2018 um 16:33

Hallo, wie die rechtlichen Ansprüche sind, weiß ich nicht, aber ich hatte vor einiger Zeit folgende Lösung ( Gebrauchtwagen beim Händler in 200km Entfernung gekauft):

Der Händler vor Ort hat sich mit dem verkaufenden Händler in Verbindung gesetzt. Ergebnis: der Verkäufer liefert das defekte Teil ( weil für ihn günstiger) und der Händler vor Ort baut ein und rechnet mit Verkäufer ab. Alle Beteiligten waren zufrieden. Das war alles bei Subaru - der Marke wo ich bisher den besten Service erlebt habe

@GoGreen

Ohne jetzt Kenntnis über den Mangel zu haben, kann der Händler natürlich auf eine günstigere Variante z.B. in seiner Werkstatt bestehen, oder hast Du Geld zu verschenken?

Sich jetzt über die Pillepalle Fahrtkosten zu streiten, ist eh kontraproduktiv. Mediamarkt holt Dir Deinen kaputten Mixer auch nicht daheim ab.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass hier klar der Verkäufer die Transport und Wegekosten im Gewährleistungsfall zu tragen hat. Er kann auch den Wagen vor Ort selbst abholen.

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 18:00

Hallo

@ autosmachenfreude

Mag in Deinem Fall gut verlaufen sein, aber hier macht es wenig Sinn, das der Händler Ersatzteile schickt, die hier vor Ort vorhanden sind.

@vwpassat99

Ich empfinde den Vergleich Mixer = Auto etwas kontraproduktiv. Ebenso streite ich mich nicht über Fahrtkosten, sondern habe u.a. dahingehend eine konkrete Frage gestellt.

@DSG-Oje

Ja...das habe ich ja im BGB gelesen. Nur nicht, ob man einen Gebrauchtwagen im Falle der Gewährleistung zwingend zum Händler bringen MUSS! Zumal mir hier schriftlich via Email vorliegt, den Wagen auch hier vor Ort reparieren zu lassen.

Auf keinen Fall solltest du in einem solchen Fall in Vorkasse gehen. Hier lauert eine tückische Falle und oftmals siehst du das Geld nie wieder. Nein, du musst den Wagen nicht zwingend zum Händler bringen. Du kannst a) einen Vorschuss für die Fahrtkosten verlangen oder b)der Händler holt ihn selbst mit nem Schlepper. Manchmal ist man wirklich darauf angewiesen.

Möglich ist auch, dass du einen Tankgutschein aushandelst. Viele Händler sind zugänglich. Generell wissen die ganz genau, was sie müssen.

Zitat:

@GoGreen schrieb am 23. Juni 2018 um 17:31:37 Uhr:

Ich möchte dem Händler gerne weiter die eine Beseitigung der Mängel hier am Wohnort "schmackhaft" machen. Habt ihr da Tips?

Na da würde ich als erstes mal.das naheliegende wählen: eine freie Werkstatt besuchen und einen KVA einreichen, der vermutlich 30-50% geringer ist.

Handelt es sich jetzt nicht um einen hochspezifischen Mangel ist man mit der Arbeit in der Regel keineswegs schlechter bedient.

So würde man auch das Heft in der Hand behalten. Der Händler kann den Wagen bei sich, wie du schon selbst festgestellt hast, im Hinterhof zusammenschustern. Es muss nur kurzweilig halten, er kann auch durchaus Gebrauchtteile verwenden: was mich zum nächsten Punkt führt. Biete ihm an die Teilekosten zu übernehmen. Das kann ein WinWin sein. Du weißt wie und wo die Arbeit verrichtet wurde und hast möglicherweise länger was davon. M

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 9:33

@guruhu

Habe den Händler zunächst auf seine mehrmaligen schriftlichen Versprechen, den Wagen hier vor Ort reparieren zu lassen, hingewiesen. Auch, dass er wegen Nacherfüllung Kosten zu tragen hätte und gebeten, ob es nicht eine Alternative = goldene Mitte gibt. In der Tat wäre auch mein nächster Schritt, ihm eine oder zwei freie Werkstätten hier vor Ort anzubieten. Bei der einen war ich jahrelang mit dem alten Tigra und zufrieden.

Fahrzeugspezifisch wäre nach meiner Einschätzung der Fahrersitz des Tigra Twin Top. Dieser lässt sich nicht mehr in der Höhe verstellen, d.h. der ist ganz unten und "kommt nicht mehr hoch". Dem Händler war dieser Mangel aber schon VOR Verkauf bekannt und wollte das noch vorher beheben ( lassen ). Hat er aber nicht und das ist ein Punkt, der mich sehr ärgert.

Ein Händler kann bei Mängeln innerhalb der Gewährleistung gebrauchte! Teile verbauen? Ist das rechtens? Oder hab ich Dich da falsch verstanden?

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 9:35

@DSG-Oje

Nie Vorkasse, nie eigenmächtig eine Reparatur einleiten. Das habe ich schon herausgefunden, danke dennoch für den Hinweis. Aber nochmals zur Eingangsfrage....kann letztendlich der Händler wirklich darauf bestehen, dass ich den Wagen zu ihm bringen MUSS? Und irgendwie muss ich ja vom Händler zurück an meinen Wohnort und auch wieder zu ihm zurück, um den Wagen abzuholen. In meinem Falle wären das Kosten für Bahn/Bus/event. Taxi. Zählt das auch zu den "Fahrkosten", die der Händler zu tragen hat? Denn genau DAS habe ich immer noch nicht verstanden. :-(

Zitat:

@GoGreen schrieb am 24. Juni 2018 um 11:33:56 Uhr:

Ein Händler kann bei Mängeln innerhalb der Gewährleistung gebrauchte! Teile verbauen? Ist das rechtens? Oder hab ich Dich da falsch verstanden?

Nein hast du nicht. Der Händler kann ein dem Fahrzeug und der Lazfleustung entsprechendes Teil in mittlerer Qualität verbauen. In deinem Fall dann vielleicht einen genrauchten Sitz. Dieser darf natürlich nicht zB diverse Risse im Obermaterial haben. Aber wenn dein Fahrzeug zB 100tkm auf der Uhr hat dürfte der "neue Sitz" durchaus auch wie ein sitz nach üblichen 100tkm aussehen. Also zB die Seitenwangen etwas abgenutzt. Er dürfte den Sitz zB vom Schrotti holen.

Ob das in der Realität so eintrifft steht dann auf einem anderen Blatt. Zumindest bei "normalen" mechanischen Bauteilen. Ein Sitz ist ja schon recht teuer, da lohnt ein Gebrauchtkauf ggf schon für den Händler.

Wäre zB der Kühler defekt kann er auch ein Neuteil für vielleicht 100€ kaufen und gleich einbauen. Da würde der seriöse Händler den aufwand nicht haben wollen.

 

Ein Sitz ist da schon recht spetifisch. Ob eone freie Werke da günstiger ist & das KnowHow hat müsste man schauen. Einbauen können wird sie ihn. Ob auch reparieren- keine Ahnung.

Alles in allem ist das natürlich nur eine vorgesensweise die sinnvoll sein kann(!), nicht muss.

 

Deine Rechte kennst du ja jetzt. Den richtigen Weg musst du wählen.

Klar ist das rechtens, es muss ja nur funktionieren. Du hast ja schließlich auch "nur" ein gebrauchtes Auto gekauft!

Jetzt mal Butter bei die Fische, um was für Mängel geht es denn hier? Sitz ist klar, aber Du hast doch noch mehr in Petto, oder?

 

Zitat:

@GoGreen schrieb am 24. Juni 2018 um 11:33:56 Uhr:

@guruhu

Habe den Händler zunächst auf seine mehrmaligen schriftlichen Versprechen, den Wagen hier vor Ort reparieren zu lassen, hingewiesen. Auch, dass er wegen Nacherfüllung Kosten zu tragen hätte und gebeten, ob es nicht eine Alternative = goldene Mitte gibt. In der Tat wäre auch mein nächster Schritt, ihm eine oder zwei freie Werkstätten hier vor Ort anzubieten. Bei der einen war ich jahrelang mit dem alten Tigra und zufrieden.

Fahrzeugspezifisch wäre nach meiner Einschätzung der Fahrersitz des Tigra Twin Top. Dieser lässt sich nicht mehr in der Höhe verstellen, d.h. der ist ganz unten und "kommt nicht mehr hoch". Dem Händler war dieser Mangel aber schon VOR Verkauf bekannt und wollte das noch vorher beheben ( lassen ). Hat er aber nicht und das ist ein Punkt, der mich sehr ärgert.

Ein Händler kann bei Mängeln innerhalb der Gewährleistung gebrauchte! Teile verbauen? Ist das rechtens? Oder hab ich Dich da falsch verstanden?

Ob sich aus dem Mailverkehr wirklich ein Versprechen herleiten lässt wäre auch noch fraglich. Möglicherweise war es nur eine "kulante Angebotseinholung". Das Recht des Händlers der eigenen Nachbesserung bliebe dann unberührt.

Zitat:

@GoGreen schrieb am 24. Juni 2018 um 11:35:00 Uhr:

@DSG-Oje

Nie Vorkasse, nie eigenmächtig eine Reparatur einleiten. Das habe ich schon herausgefunden, danke dennoch für den Hinweis. Aber nochmals zur Eingangsfrage....kann letztendlich der Händler wirklich darauf bestehen, dass ich den Wagen zu ihm bringen MUSS? Und irgendwie muss ich ja vom Händler zurück an meinen Wohnort und auch wieder zu ihm zurück, um den Wagen abzuholen. In meinem Falle wären das Kosten für Bahn/Bus/event. Taxi. Zählt das auch zu den "Fahrkosten", die der Händler zu tragen hat? Denn genau DAS habe ich immer noch nicht verstanden. :-(

Jain :)

Der Händler hat sämtliche Transport und Wegekosten im Falle einer Gewährleistung zu tragen. So sagt es das BGB. Das heißt, dass auch die Benzinkosten eines Shuttle dazukommen bzw. vom Kollegen, der dich fährt. Man sollte hier im Voraus schriftlich den Händler darauf aufmerksam machen und/oder parallel um einen 50% Fahrtkostenvorschuss bitten. Der Händler kann das Fahrzeug auch gern selbst abholen und zu seinem Erfüllungsort bringen. Wenn er die Zeit hat :)

Also ja: S-Bahn/Bus Ticket zählt auch zu diesen Kosten. Logisch. Taxi weiß ich nicht.

Viele lachen jetzt sicher, aber manchmal summiert sich das alles zu nicht unerheblichen Beträgen, wenn man eine Montagskrücke erwischt hat. Das kann richtig ins Geld gehen.

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 11:25

@guruhu

@vwpassat99

Also jetzt bin ich etwas baff, wenn das quasi schlimmstenfalls bedeuten würde, der Händler könnte mir bei Mängeln an sicherheitsrelevanten Teilen einfach was vom "Schrottplatz" austauschen. Aber okay....mit dem Thema musste ich mich bislang nicht befassen.

Wenn mir der Händler fast wörtlich schreibt, ich könne den Wagen auch hier vor Ort reparieren lassen, dann ist das für mich schon recht eindeutig.

Dass der Händler das recht auf Nachbesserung hat....danke auch hier nochmal für den Hinweis...habe ich auch schon herausgefunden. Nun ist es ja nicht so, dass ich ihm diese verweigern will. Aber wir sind wieder bei der Eingangsfrage. Was mache ich, wenn der Händler auf "stur schaltet" und darauf pocht, dass ich ihm den Wagen bringe? Und wer kommt für die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und ggf. Kurzfahrt Taxi auf? Oder gehört das zu den Fahrt,- bzw. Wegekosten, die der Händler zu tragen hat?

Da nachgefragt wurde:

- Wie geschrieben Fahrersitz/Höhenverstellung. Lt. Opel müsse aber nicht der eigentliche Sitz ausgetauscht werden, sondern das Chassis, der Unterbau oder wie das heisst, auf dem der Sitz montiert ist

- Nach dem ersten verregneten Tag war der Fussraum/Fahrerseite bei den Pedalen nass. Mein Lieblingsmechaniker der freien Werkstatt tippt da zu 90%, dass das Wasser am Sicherungskasten/Motorraum eintritt

- Wassereintritt auf beiden Seite der Türen am Schweller direkt unter den Lautsprechern. Opel will hier die Gummidichtung an der Karosserie austauschen, mein mechaniker tippt aber eher an die Dichtungen direkt in der Tür. Die Abflusslöcher unten an den Türen waren übrigens nicht verstopft.

 

PS: Sorry....hatte noch getippt, da hatte @DSG-Oje schon weiterführend geantwortet.

 

Gut gemeinter Rat:

Mach eine schriftliche, ganz freundliche, sachliche Mängelanzeige(keine Email!) mit Erhaltnachweis(ganz wichtig! Denk dir aus, wie du das erreichst.) und dann stell den Hobel auf den Hof vom Händler mit 14 Tage Frist. Weise in der Mängelanzeige dezent auf die Transportkosten hin und Punkt.

Bevor hier zwei Parteien flickschustern, lass ihn selber nachbessern. Alternativ vertraust du seinem Email Geschreibsel und gehst das Risiko ein. Wenn nicht, zahlst den Brocken selber mit etwas Pech :)

Das Wasser kann auch durch diverse Scheibendichtungen oder Dachreeling Dichtungen eintreten. Hatte das mal bei einem Opel. Jetzt nicht erschrecken, dass hat mehrere hundert Euro verschlungen. Die ganze Innenverkleidung musste runter, nicht nur der Himmel. Eine ekelhafte Arbeit, viele Stunden. Dazu muss die Nässe erstmal raus überall.

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