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Wer zahlt Leihwagen bei Diebstahl und daraus resultierenden Totalschaden

Themenstarteram 10. März 2010 um 17:18

Hallo,

mein Golf Bj. 1990 wurde mir gestohlen und heute wieder gefunden und von der Polizei freigegeben!

Am Tag des Diebstahls habe ich für sieben Tage einen Wagen vom ADAC bekommen, den ich am Freitag wieder abgeben muss.

Weder ADAC noch Versicherung stellen danach einen Wagen zur verfügung.

Die Versicherung nur bei Reparatur und der ADAC garnicht.

Hat jemand eine ahnung ob man vielleicht gründsätzlich trotzdem Anspruch auf einen Wagen hat oder sich einen leihen kann und die Kosten hinterher erfolgreich einfordern kann da man auf den Wagen berufsbedigt angewiesen ist.

Vielen Dank im vorraus.

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MIG81

 

Hat jemand eine ahnung ob man vielleicht gründsätzlich trotzdem Anspruch auf einen Wagen hat oder sich einen leihen kann und die Kosten hinterher erfolgreich einfordern kann da man auf den Wagen berufsbedigt angewiesen ist.

1. Du hast KEINEN Anspruch auf einen Mietwagen, ausser es wäre etwas diesbezügliches in den Vertragsbedingungen zu deiner Kaskoversicherung vereinbart.

2. Dass du vom Dieb vermutlich nichts holen kannst, weisst du ja bereits.

3. Damit sollte die Frage beantwortet sein.

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Hallo,

leider hatte ich am heutigen Abend mit ca. 90 km/h einen Wildunfall, der meine komplette rechte Front zerstört hat.

Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, Bescheinigung kann ich mir morgen abholen.

Kann mir jemand von Euch sagen, ob die Teilkasko-Versicherung, die ja den Schaden ersetzt, auch Mietwagenkosten ersetzt? Ich müsste ja irgendwie während der Reparatur mobil bleiben?

Gibt es sonst noch was, worauf ich achten sollte, wenn ich den Wagen morgen bei BMW abgebe?

Vielen Dank für ein paar Tipps.

Gruß,

Nils

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

FAQ Versicherungen lesen.

Speziell Wildunfälle

Grob und kurz:

- Der Unfall wurde sicher polizeilich aufgenommen, wenn nicht unbedingt nachholen.

- Es kommt u.U. sehr genau auf die Fassung Deines Kleingedruckten an.

Findet man meist unter §§ 12, 13 der AKB (=Kleingedrucktes).

Ein Mietwagen ist in der Teilkasko regelmäßig nicht mitversichert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Danke für die Infos.

...wird dann wohl leider doch ein teurer Spaß:

150 EUR SB

Mietwagenkosten (tja, wie lange dauert die Reparatur und was kostet der Mietwagen?)

Schei....!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Ich habe keine Ahnung, aber:

Schutzbrief und evt. Mobilitätsgarantie checken.

Ein kleienr Mietwagen zu Vorzugskonditionen sollte unter 200 EUR für eine woche liegen. ;)

Bringt einen nicht um.

Der Schaden wird wesentlich mehr kosten - da kommt Dir BMW bestimmt beim Preis für den Mietwagen entgegen.

Achtung:

Checken - das Du einen Tarif mit freier Werkstattwahl hast.

Sonst wird es wirklich richtig teuer das Ding bei BMW abzugeben - da bleibst Du u.U. auf bis zu 50 Prozent und mehr der Kosten sitzen!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Ja, danke für den Tipp. Bin beim HDI versichert, soweit ich weiss habe ich da freie Werkstattwahl.

Ich hoffe mal länger als ne Woche dauert das mit dem Schaden nicht...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

So, ich habe jetzt mal nachgeshaut: mein Schutzbrief ersetzt den Mietwagenb dann, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist.

Was heisst jetzt nicht fahrbereit? Man kann zwar mit meinem Auto noch fahren, da aber der linke Scheinwerfer und Blinker nicht funktionieren und die linke Seite des Kunststoffstoßfängers ein großes Loch aufweist, ist das ja nicht gerade verkehrssicher. Außerdem wären evtl. Folgeschäden nicht ausgeschlossen. Würden die nun zahlen oder nicht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Den Schutzbriefversicherer unverzüglich anrufen und über den Schadenseintritt informieren.

Falls der nicht schon durch das Abschleppen nach dem Unfall informiert ist. ;)

Nichtfahrbereit umfasst auch die Dauer eines unfallbedingten Reparatur.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Habe soeben auch beim HDI angerufen. Dort ist aber nur ein Callcentermitarbeiter, der ebenfalls lediglich eine Mail schreiben würde. Daher hat man mit gesagt, ich können ebensogut auch morgen ab 8 Uhr anrufen, da wäre dann der direkte Schadensservice wieder erreichbar.

Ich denke dort werde ich morgen mal anrufen, bevor ich bei BMW vorbeifahre. Wenn eine Reparatur da mitabgedeckt wäre, wär das ja super! (in den Bedingungen steht maximal 7 Tage zu je 50 EUR)

Abgeschleppt wurde ja nicht, daher meine Frage. Der Polizist hat fachmännisch mit Schraubenzieher alle "rumschlabbernden" Teile abgeschraubt, so dass nicht an den Reifen schleift. Dennoch fahre ich gerade bei den derzeitigen Lichtverhältnissen ungerne ohne linkes Licht und Blinker, außerdem klafft da ein Loch, was auch nicht gut für den Fussgängerschutz ist.

Ich hoffe mal mein HDI mobil plus Schutzbrieg für 6,50 EUR im Jahr macht sich dann mal bezahlt, und die kommen für den Mietwagen auf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

...so hat sich schon wieder erledigt, da der Schadensort weniger als 50 km von meinem Wohnsitz entfernt war. Also nix mit Mietwagen bezahlt.

Vielen Dank für Eure Hinweise und Tipps!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Nochmal ein paar Infos zum Abschluss:

-wenn das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des HDI repariert wird, wird auch der Mietwagen für 7 Tage übernommen - zufällig ist mein BMW Händler Partnerwerkstatt des HDI :)

-Teilkasko trägt alle Kosten ohne Hochstufung

-Selbstbeteiligung aus der Teilkasko wird vom ADAC übernommen

-ergo: ein wenig Ärger, aber keinerlei Kosten für mich. BMW hat mir gestern morgen sofort den Mietwagen gegeben und kümmert sich um den Rest.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Das nennt man dann wohl Glück im Unglück. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildunfall - Mietwagenkosten' überführt.]

Grundsätzlich ja.

Du hast einen Anspruch gegen den Schädiger, also den Dieb.

Ob dir das was nützt ist offen, nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Der Entwender ist hier grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet, unbeachtlich davon, hat der Geschädigte grundsätzlich auch eine Schadenminderungspflicht.

 

Für den 90er Golf besteht sicher auch keine Teilkaskoversicherung, demnach, kein Versicherungsfall,

 

Nebensatz.  Bei Dieben ist nicht selten nix/was zu holen.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Nebensatz.  Bei Dieben ist nicht selten nix/was zu holen.

deswegen Dieben die ja auch, diese doofen Diebe.........:D

 

Lyrische Grüße von

 

Delle :)

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