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wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 22:26

Moin zusammen,

nachdem ich mit meiner Freundin im Restaurant gespeißt hatte, kam ich zum auto und sah einen netten Brief an der Windschutzscheibe mit dem Inhalt das hinter dem Auto stehende Verkehrsschild (absolutes Parkverbot für den morgigen Tag 09.05.09 zwischen 9-15 wg. Umzug) auf mein Auto gefallen sei wg Windstoß ich sofort nachgeschaut und ich den Schaden sofort gesehen.

Daraufhin rief ich die Polizei, die aber nix machte, da es ein Naturereignis sei, ich sollte mich an meine Versciherung oder an die Stadt wenden, allerdings meinten die es hätte wohl wenig chancen das die den Schaden übernehmen....

Was kann ich nun machen? bzw wie sollte ich mich verhalten? gutachten erstellen lassen? kann doch nicht sein, das ich selber für den Schaden aufkommen muss???

Leider kann ich meine Rechtschutz und Versicherung nciht kontaktieren, da sie erst Montag mit kompetenten Mitarbeiter ausgestattet sind, aktuell erreicht man nur Call Center Agenten die die Fälle aufnehmen aber null ahnung haben....

Ich weiß das Rechtsauskünfte hier verboten sind, erkundige mich nur ob jemand dasselbe schon passiert ist, in der Hoffnung auf Tipps für einen Laien...

Thx you im vorras

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2009 um 13:25

Es zahlt die Betriebshaftpflicht des aufstellenden Unternehmens.

Also z.B. die üblichen "Verdächtigen" Tiefbauamt, Stadtwerke oder Tief-/Straßenbauunternehmen.

Auf der Schilderrückseite sind Kürzel aufgebracht, die baustelleninterne Eigentumsrechte klarstellen.

Wenn eine Kennzeichnung zur Firmenzuordnung fehlt, frag beim Ordnungsamt nach, dort sind alle Bauvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum gelistet.

Auch gibt es beim Schilderaufstellen klare Vorgaben über die Bewerkstelligung der Standsicherheit durch die Anzahl der verwendeten "Gummifüße". Da wird aufgrund der Bequemlichkeit oft in der Anzahl gespart, was aber (für Dich) keinen Einfluß auf den Schadensfall und die Ansprüche hat.

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Also mir ist sowas bislang zum Glück nicht passiert. Ich würde klar sagen, derjenige, der das Schild dort hingestellt hat. Augenscheinlich hat dieser es nicht gut genug befestigt und / oder an falscher Stelle aufgestellt. Daher also das Umzugsunternehmen, derjenige, der umzieht oder die Stadt, die die Schilder wohlmöglich auf Antrag des Umziehenden (gegen großzügige Berechnung des Aufstellaufwands zulasten des Umziehenden) aufgestellt hat.

Gruß

Pinarella

Von wem stammt denn der Zettel (u.U. Zeuge)? Lag das Schild noch auf dem Auto? Kann man sicher sein, dass niemand das Schild umgestoßen hat? Sagt der Wetterbericht aus, dass es sehr windig war? Hast Du den Schaden vor Ort dokumentiert (Fotoapperat)?

Das Problem bei der Sache ist, dass die Beweisfrage unter Umständen recht kompliziert werden könnte, wenn man gegen den Schildaufsteller vorgehen will. Man muss ihm ja ein Verschulden nachweisen. Wenn man dann die Umstände nicht dokumentiert hat und keinen Zeugen findet, könnte es sehr schwierig sein.

Trotzdem viel Glück! Schreibe mal, was die Versicherung am Montag sagt.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 7:51

erstmal vielen dank für eure beiden beiträge...scheint ja wirklich kompliziert zu werden.

-Also die Polizei hats nix aufgenommen

-Zettel stammt von einer Mitarbeiterin eines Solariums, sie hats knallen hören und geschaut was passiert ist, da hat sie gesehen das das Schild auf mein Auto gefallen ist., hab mir ihren namen und nummer geben lassen

-Schild hat die Zeugin wieder aufgestellt, als sie es sah

-Fotos habe ich auch direkt gemacht als die Polizei den Fall nicht aufnehmen wollte

-Auto ist Vollkasko, im Notfall würde die doch zahlen oder? Das dumme wär nur, das ich dann mit den Prozente steigen würde oder?

Mist, Fragen über Fragen...

 

Hi,

hattet ihr gestern Sturmwarnung bei euch in der gegend? (Evtl. beim wetterdienst nachfragen) dann kann es sein das die Teilkaso zuständig ist.

Wenn es keine Sturmwarnung gab müßte wohl auf jeden fall der Aufsteller löhnen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von amatex

-Also die Polizei hats nix aufgenommen

Das ist doch wieder mal der Witz vor dem Herren. Wozu ruft man die Polizei, wenn die sowas nicht aufnehmen? Eine Anzeige gegen Unbekannt z.B. - zumindest müssen sie abklären, was Zeugen gesehen haben.

am 9. Mai 2009 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von morphie

Zitat:

Original geschrieben von amatex

-Also die Polizei hats nix aufgenommen

Das ist doch wieder mal der Witz vor dem Herren. Wozu ruft man die Polizei, wenn die sowas nicht aufnehmen? Eine Anzeige gegen Unbekannt z.B. - zumindest müssen sie abklären, was Zeugen gesehen haben.

Gegen WEN willst du denn derzeit Anzeige erstatten? Den Wind oder was?!

Celeste hat schon Rechts mit seinem Beitrag:

es wird schwer einen Verantwortlichen zu ermitteln.

Die Zeugin ist ja mal wieder nur eine Knallzeugin:

Sie selbst hat das eigentliche Ereignis nicht gesehen.

Kann tatsächlich der Wind gewesen sein oder eben ein vorbeirennender Passant der unabsichtlich ans Schild kommt und es dabei umschmeißt oder eben ein Unmensch der das Schild mit voller Absicht umkickt!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Gegen WEN willst du denn derzeit Anzeige erstatten? Den Wind oder was?!

 

Rofl...........:D

 

Die Zeugin ist ja mal wieder nur eine Knallzeugin:

Sie selbst hat das eigentliche Ereignis nicht gesehen.

Kann tatsächlich der Wind gewesen sein oder eben ein vorbeirennender Passant der unabsichtlich ans Schild kommt und es dabei umschmeißt oder eben ein Unmensch der das Schild mit voller Absicht umkickt!

Hauptsache du bekommst hier bei MT nicht noch eine Zeugen- Phobie, die soll sehr schwer heilbar sein, hab ich mir sagen lassen......:D

 

Gruß

 

Delle ;)

am 9. Mai 2009 um 13:25

Es zahlt die Betriebshaftpflicht des aufstellenden Unternehmens.

Also z.B. die üblichen "Verdächtigen" Tiefbauamt, Stadtwerke oder Tief-/Straßenbauunternehmen.

Auf der Schilderrückseite sind Kürzel aufgebracht, die baustelleninterne Eigentumsrechte klarstellen.

Wenn eine Kennzeichnung zur Firmenzuordnung fehlt, frag beim Ordnungsamt nach, dort sind alle Bauvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum gelistet.

Auch gibt es beim Schilderaufstellen klare Vorgaben über die Bewerkstelligung der Standsicherheit durch die Anzahl der verwendeten "Gummifüße". Da wird aufgrund der Bequemlichkeit oft in der Anzahl gespart, was aber (für Dich) keinen Einfluß auf den Schadensfall und die Ansprüche hat.

am 9. Mai 2009 um 15:05

@ Delle,

wieso Zeugenphobie?!

Du als Auskenner im Versicherungsrecht musst das doch auch kennen, Zeugen sind nunmal nicht das für was sie hier von vielen gehalten werden!:D

Hier ist doch mal wieder die Knallzeugin im Gespräch!

Knall > dann schauen > Schild liegt auf Auto > kann nur der Wind gewesen sein!:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ Delle,

wieso Zeugenphobie?!

Du als Auskenner im Versicherungsrecht musst das doch auch kennen, Zeugen sind nunmal nicht das für was sie hier von vielen gehalten werden!:D

stimmt, Zeugen sind das schlechteste Beweismittel überhaupt........;)

 

Gruß

 

Delle

Es ging doch garnicht darum irgendwen anzuzeigen - mir ging es lediglich darum, dass er Unfall als solcher aufgenommen wird. Alleine schon, um das ganze vernünftig mit dem aufstellenden Unternehmen regeln zu können. Letztlich hat nämlich genau das Unternehmen es unterlassen ihr Schild vernünftig zu sichern und sollte so Schadensersatzpflichtig sein. Und genau denke ich, dass es wichtig ist das aufnehmen zu lassen und z.B. auch ne Zeugenaussage aufzunehmen, die aussagt, dass es am starken Wind lag und nicht ein Paar Chaoten waren. (so sie es denn gesehen hat)

Bei diesen Sachen bin ich aber ein gebranntes Kind - jede Politesse ist mir lieber als ein Polizeibeamter, dafür hab ich schon zu schlechte Erfahrungen gemacht.

am 10. Mai 2009 um 11:32

Leute ihr müst doch mal etwas nachdenken:

die Schilder werden meistens von Firmen aufgestellt, die das fast täglich machen.

Die wissen wie solch ein Schild zu sichern ist: mit EINEM Fuss (weiß jetzt nicht wie das Ding genau heißt- ist aber verdammt schwer!).

@ Morphie:

hier sind wir im Zivilrecht: und das ist NICHT Aufgabe der Polizei!!!

Wenn du schlimme Erfahrungen mit der Polizei gemacht hast: selber Schuld aber mecker hier nicht im Allgemeinen über sie!

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 9:29

so habe nun jemanden erreicht bei meiner Versicherung, der Mitarbeiter meinte das 99,9 % die Schilder versichert sind und ich mich direkt an die Stadt wenden sollte.

Desweiteren sollte ich mir schonmal ein Kostenvoranschlag einholfen, gesagt getan, der Schaden beläuft sich auf 1500,-EUR.

Nachdem ich den Kostenvoranschlag hatte, erkundigte ich mich sofort bei der Stadt wie es nun mit der Schadenregulierung aussieht, stattdessen hatte ich eine unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon die kein Interesse zeigte und direkt verwies den Fall schriftlich einzureichen.

Habe eine Rechtschutz, ist es nicht besser direkt einen Anwalt einzuschalten??? bzw. wie würdet ihr verfahren???

 

danke nochmals im vorraus

Zitat:

Original geschrieben von amatex

so habe nun jemanden erreicht bei meiner Versicherung, der Mitarbeiter meinte das 99,9 % die Schilder versichert sind und ich mich direkt an die Stadt wenden sollte.

Desweiteren sollte ich mir schonmal ein Kostenvoranschlag einholfen, gesagt getan, der Schaden beläuft sich auf 1500,-EUR.

 

Nachdem ich den Kostenvoranschlag hatte, erkundigte ich mich sofort bei der Stadt wie es nun mit der Schadenregulierung aussieht, stattdessen hatte ich eine unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon die kein Interesse zeigte und direkt verwies den Fall schriftlich einzureichen.

 

Habe eine Rechtschutz, ist es nicht besser direkt einen Anwalt einzuschalten??? bzw. wie würdet ihr verfahren???

 

 

danke nochmals im vorraus

Warum jetzt schon einen Anwalt? Anwalt ggfs. dann, wenn Stadtverwaltung die Bezahlung ablehnt.

Schriftlicher Antrag ist stets notwendig, wenn eine Behörde auch nur einen Cent bezahlen soll. Auf Zuruf bezahlt eine Behörde nicht.

Stell den Antrag und warte, was die Stadt Dir schreibt (kann lange dauern, bis Du Nachricht erhältst). Dann entscheide über ggfs. weitere Schritte.

 

O.

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