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wer zahlt wenn Auto falsch beschrieben die Anreise bei Autokauf?

Themenstarteram 24. März 2011 um 14:09

Erst kürzlich in der Familie passiert und schon ein Streittheme:

Du sucht Dir ein Auto im Internet heraus, rufst an. Die Beschreibung und die mündlichen Infos des Verkäufers passen und du sagt dass Du den Wagen haben willst. Jetzt gehst Du auf die Abholreise 500km quer durch Deutschland und erlebst Dein blaues Wunder! Der Wagen ist eine Grotte, der Verkäufer ein Idiot und meint dass ein Wagen mit Vollausstattung gerade mal ein Radio haben muss. Er meint der Wagen sei unfallfrei und die Lacknasen tropfen nur so vom Blech und der Kilometerstand ist auch nicht schlüssig. Kurzum, das Auto entspricht überhaupt nicht der Beschreibung.

Nun müsst doch der Verkäufer für die umsonst angetretene Anreise blechen, unter dem Motto wer die Musik bestellt bezahlt? Oder?

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wie lässt sich diese durchsetzten?

Danke für die aufschlussreichen Infos

Beste Antwort im Thema

Na das wird dann wohl eher nichts.

Da er nicht selbst zahlen will, mußt du die Kosten einklagen. D.h. du gehst in Vorleistung/-kasse.

Doch worauf willst du in deiner Klage hinaus?

Betrug? Er hat dich nicht betrogen. Er hatte keinerlei Vorteile.

Eine arglistige Täuschung § 123 BGB? Das erfordert zumindest Vorsatz. Kannst du den nachweisen?

Das war Lehrgeld. IMHO.

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Na das wird dann wohl eher nichts.

Da er nicht selbst zahlen will, mußt du die Kosten einklagen. D.h. du gehst in Vorleistung/-kasse.

Doch worauf willst du in deiner Klage hinaus?

Betrug? Er hat dich nicht betrogen. Er hatte keinerlei Vorteile.

Eine arglistige Täuschung § 123 BGB? Das erfordert zumindest Vorsatz. Kannst du den nachweisen?

Das war Lehrgeld. IMHO.

Wäre ja noch schöner wenn man für ein "subjektives Empfinden" (bsp. Auto evtl. nicht rot genug oder richt zu stark nach Plastik o.a.) blechen muss...

Wo soll das ganze denn anfangen und wo enden, welch Irrsinn in meinen Augen...

Auf solch Spinnerein kommt man wohl nur in Deutschland, sorry, meine Meinung...

P.s. wenn der Wagen so schlecht und mager ist sieht das ein blinder auf z.b. Fotos im Internet, welcher sich dies nicht einholt --> selber Schuld...

am 24. März 2011 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von DerTouranfahrer

 

 

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wie lässt sich diese durchsetzten?

 

Danke für die aufschlussreichen Infos

Garnicht, stell dir einfach vor du suchst Möbel und findest in einer Werbung  dein Wunschsofa, du fährst 50 km zum Möbelhaus um dann festzustellen das die Qualität nicht die ist welche das Werbeinserat dir vorgaugelte. Nun versuche mal gegenüber dem Möbelhaus Schadenersatzansprüche ( Km Geld ) geltend zu machen.

am 24. März 2011 um 15:20

Zitat:

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wie lässt sich diese durchsetzten?

Danke für die aufschlussreichen Infos

Also ganz so drastisch wie die Vorredner würde ich es nicht formulieren. Es kommt meines Erachtens auf den Einzelfall an. Wenn der Verkäufer offensichtlich gravierende falsche Angaben gemacht hat, könnte der Interessent durchaus eine Chance auf Erstattung haben (unter Berufung auf welchen Paragrafen auch immer). Das würde aber vor allem bedeuten, dass der Interessent Beweise für die Falschangaben haben muss.

Ah ja, dies ist natürlich nur die Ansicht eines Laien und sollte nicht als Grundlage für Entscheidungen genommen werden :-)

In Amerika würdest Du durch die Klage nun Millionär werden. :D

Themenstarteram 24. März 2011 um 16:04

Mir geht es doch nicht um irgend einen Fall. BaldCountryman, stell Dir vor dich trifft es selber, dann redest Du nicht mehr so.

Also nimm doch mal an, Du bist Dir handelseinig. Du hast Fotos bekommen. Jeder kann nachvollziehen, dass Fotos IMMMMMMMER besser wirken als das Fahrzeuge vor Ort. Und auf einem 650x480 Pixel Bild glänzt sogar die verbastelte Schwarte von Schrauber XY top.

Also kann man hier nicht von selber dran Schuld reden. Sicher ist das Lehrgeld. Doch man ist sich doch mündlich über einen Vertrag zu einer Sache einig. Man hat den Kaufgegenstand besprochen in all seinen Umfängen. Und dann steht da eine Grotte. Angeblich unfallfrei und der Lack ist noch nicht trocken.

Da hast Du einen Tag Urlaub verballert, fährst 500km hin und 500 zurück bei den Spritpreisen nur weil dich dieser Rosstäuscher mit Unwahrheiten gelockt hat. Es geht also nicht um einen Kratzer oder ne Delle wenn jemand sagt der Wagen hat 100000 Km und in Wiklichkeit ist die 2 schon vorn dran gewesen. Ich rede auch nicht vor einer Couch die nicht gefällt. Das ist persönliches Befinden wie wenn Du ein Auto kaufst und dann nicht den Grünton wolltest. Da gebe ich Dir recht, das muss man sich vorher überlegen.

Also wer zahlt den Weg?

Themenstarteram 24. März 2011 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.

In Amerika würdest Du durch die Klage nun Millionär werden. :D

ja , dort ist Einiges Möglich. Hier geht es um die Erstattung der vermeidbaren Kosten. Das ist eine berechtigte Frage und es kann im Prinzip jeden hier treffen.

am 24. März 2011 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von DerTouranfahrer

Also wer zahlt den Weg?

Lass dir nen Vorvertrag zuschicken, auf dem alles penibel festgehalten ist, dann hast du vielleicht ne Chance.

Mein Kollege hat 500,- Preisnachlass bekommen, weil der Wagen als "Nichtraucherfahrzeug" im I-Net inseriert war, aber sich ein Brandloch von einer Zigarette im Dachhimmel befand. War dafuer auch ein paar hundert km angefahren.

Wenn da ein paar Punkte, die einem wichtig sind (unfallfrei, scheckheftgepflegt, anzahl benutzer, nichtraucher usw.) nichtmal im Inserat beim Autoportal stehen, wuerd ich mir sogar die 9ct. fuer den Anruf sparen - die Beschreibung ist entweder nutzlos, oder all das was nicht erwaeht ist, ist auch nicht vorhanden.

Ansonsten hab ich jetzt ein neues Geschaeftsmodell meine Staedtetrips zu finanzieren und fordere Schadenersatz von Haendlern, die mir am Telefon einen Nagelneuen Bentley fuer 10 Euro verkaufen wollten und vergessen haben zu sagen, das der im 1:32 masstab ist.

Themenstarteram 24. März 2011 um 16:19

Zitat:

Ansonsten hab ich jetzt ein neues Geschaeftsmodell meine Staedtetrips zu finanzieren und fordere Schadenersatz von Haendlern, die mir am Telefon einen Nagelneuen Bentley fuer 10 Euro verkaufen wollten und vergessen haben zu sagen, das der im 1:32 masstab ist.

Hallo, bleib doch mal beim Thema. Wenn ich ein Bentley für nen 10 er angeboten bekommen sollte doch schon klar sein, dass hier nicht der Goldklumpen zum Verkauf steht. Und es geht nicht um abkassieren, sondern um den Ersatz der Unkosten die man bei ordnungsgemäßer Angaben nicht gehabt hätte!!!

am 24. März 2011 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von DerTouranfahrer

Und es geht nict um ankassieren, sondern um den Ersatz der Unkosten die man bei ordnungsgemäßer Angaben nicht gehabt hätte!!!

Und wie weist du diese Angaben nach? Genau .. garnicht. Du kannst dir also wild was ausdenken, was dir angeblich versprochen wurde.

Wenn du das geschwaetz der Azubis am Telefon als bare Muenze nehmen willst und das Schnaeppchen schon foermlich riechend gleich lossprintest, ist das dein Privatvergnuegen und du blechst.

Traurig im Einzelfall, aber vielleicht lernst ja was draus.

Ansonsten nur in der Naehe kaufen. Mach ich auch. Und war trotzdem bei nem halben dutzend Autohaeusern in 50km Umkreis und hab Monate mit der Fahrzeugsuche verbracht um festzustellen, dass die Wirklichkeit meistens von der "Katalogschoenheit" abweicht (selbst bei super serioesen Autohaeusern).

Wenn im Umkreis von 500km kein gleichwertiges Auto gibt was näher ist, dann ist aus meiner Sicht schon beinahe klar, dass mit dem Angebot was nicht stimmen kann.

Du siehst aber, wo das Problem liegt, ja? Wo liegt die Grenze, ab wann muss der VK wegen seiner Falsch- oder Nichtangaben haften? Was wäre die Konsequenz, wenn man ein Gesetz erließe, welches das regelt.

Nehmen wir mal folgendes Gesetz an: Händler haftet, wenn Kunde mehr als 7 km anreisen muss, wenn Kunde unzufrieden mit Ware und nicht kauft.

Dann würde es überall Zusätze geben: 'Verkauf nur an Kunden mit Wohnohrt < 7 km von VK entfernt. Ansonsten Anreise auf eigene Gefahr."

und diese würden das Gesetz dann aushebeln.

"oh, der Wagen ist ja Tornadorot und nicht Marsrot lackiert. In der Anzeige stand nur 'rot' ... und etwas verblichen ist er ja auch."

Es ist so wie es ist: Einkaufstouren sind halt ein Risiko.

Hättest Du den Wagen fernmündlich erworben und bei Abholung Mängel in den zugesicherten Eigenschaften erkannt und gleich vor Ort vor dem Kaufvertrag zurückgetreten, dann sieht das vieleicht anders aus.

 

Ich fühle mit dir mit, sowas ist *** und klar würde mich das auch ärgern. Aber was willste machen?

Themenstarteram 24. März 2011 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Wenn im Umkreis von 500km kein gleichwertiges Auto gibt was näher ist, dann ist aus meiner Sicht schon beinahe klar, dass mit dem Angebot was nicht stimmen kann.

Das sehe ich nicht so. Wenn Du einen pinkfarbenen 3türigen Wagen suchst und den in 500 km Umkreis nur 3 mal findest, dann ist das nicht ein Fehler im Fahrzeugangebot. (statt Pink kann es auch Automatik oder ein Schiebdach oder leder sein :-) )

Oder Du suchts einen Klassiker der eh schon selten angeboten wird...dann fährst Du auch 1000km um den lange gesuchten Traumwagen zu holen. "Und dann ist die K. am dampfen..." Du hast ein Zugfahrzeug gemietet, einen Hänger, fährst 70 Liter Sprit in die Umwelt und das Alles um zu merken, Du wirst verarscht.

Also muss es doch eine Handhabe geben...

am 24. März 2011 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Hättest Du den Wagen fernmündlich erworben und bei Abholung Mängel in den zugesicherten Eigenschaften ....

Selbst in so einem Fall ... wie will man die zugesicherten Eigenschaften denn Nachweisen.

Vor Gericht wird der Verkaeufer erzaehlen, das er alles gesagt hat und der Kaeufer, das er nichts gehoert hat ... und dann?

Zitat:

Also muss es doch eine Handhabe geben...

Steht doch oben. Lass dir schriftlich eigenschaften Zusichern.

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