Werden Felgen im neuen Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen?
Hallo!!!!
Habe vor nächste Woche meine neuen BBS-Felgen mit Winterreifen (Goodyear Ultra Grip 7) auf meinen 318i Touring draufzuziehen und zum TÜV zu fahren, um die Felgen eintragen zu lassen.
Jetzt weiß ich eigentlich gar nicht, ob es überhaupt noch notwendig ist, da im neuen Fahrzeugschein ja nichts mehr eingetragen wird...
War schon jemand mit neuen Fahrzeugschein beim TÜV um irgendwas einzutragen?
Vielleicht reicht inzwischen ein Gutachten?
Hier die Felge
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39 Antworten
Re: Werden Felgen im neuen Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen?
[Hallo 99er Alero.
Die neuen Felgen werden nicht eingetragen, du bekommst einen Zettel, den du mitführen musst, auf dem festgehalten wird, dass du diese Rad-Reifen Kombination fahren darfst...
Also meine stehen im Fahrzeugschein !
Habe auch alles neu Schein und Brief .
Mfg Tonne
Als ich meinen Zugelassen habe, wurde der alte Fahrzeugbrief entwertet und es wurde ein neuer Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein ausgestellt und da wurden Felgen und Reifenkombinationen nicht übernommen.
Da ich für die oben gennanten Felgen (7x16 mit 205/55 Reifen) ein Gutachten von BBS habe, könnte es vielleicht doch sein, daß ich nur diesen mitführen muss ohne zum TÜV zu fahren...
@99er_Alero
Hast du ein Gutachten gehabt?
Ich werde mal einfach morgen bei TÜV oder DEKRA anrufen.
Werde berichten was zu tun ist.
Wäre aber trotzdem dankbar, falls jemand schon da erfahrungen gemacht hat, zu schreiben
Danke!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von wyzi318iE46Limo
Als ich meinen Zugelassen habe, wurde der alte Fahrzeugbrief entwertet und es wurde ein neuer Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein ausgestellt und da wurden Felgen und Reifenkombinationen nicht übernommen.
genauso war es bei mir auch.. weiss ganz ehrlich nicht, wie des jetzt mit den neuen papieren abläuft...
also poste bitte wenn du infos von dekra tüv etc hast... danke

Serienmäßiges original Zubehör wird nicht mehr in die neue Zulassungsbescheinigung eingetragen, bzw. übernommen.
Gruss
Hallo,
also diese Gedanken machte ich mir auch schon, deshalb habe ich auf dem TÜV schon mal nachgefragt.
Es ist als so, dass keine andere als die Serienbereifung mehr eingetragen wird. Wenn man sich eine andere Reifenkombination kauft, muss man sich vergewissern, dass man diese Reifengrößen auf seinem Fahrzeug fahren kann. Es muss noch nicht einmal eine ABE vorliegen. Den Beweis, dass die gefahrene Reifenkombination nicht erlaubt ist, müssen z.B. die Polizei bei einer Kontrolle oder der TÜV bei der eentsprechenden TÜV-Abnahme vorlegen, d.h. die Beweispflicht liegt bei den anderen.
Dies bedeutet natürlich, dass man einfacher seinen Rädergröße verändern kann. Dennoch sollte man sich auf jeden Fall versichern, dass man sie auf dem Wagen fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von kaisinho
Hallo,
Den Beweis, dass die gefahrene Reifenkombination nicht erlaubt ist, müssen z.B. die Polizei bei einer Kontrolle oder der TÜV bei der eentsprechenden TÜV-Abnahme vorlegen, d.h. die Beweispflicht liegt bei den anderen.
Tja, aber wissen die das auch? Ich hab da immer so meine Zweifel, wenn ich unsere Dorfpolizisten hier so sehe...
die haben auch auf anderen Sektoren schon bewiesen, dass sie dringend mal ne Nachschulung gebrauchen könnten.
Ich seh mich immer schon erklären, dass meine M68 original von BMW sind...
Gruß,
Jan-Hendrik
Also, hab inzwischen meine Felgen mit Winterreifen drauf und ich habe bei der DEKRA gefragt, ob man die jetzt eintragen muß.
Der Ingenieur hat sich das Gutachten mit ABE angeschaut und die Auflagen durchgelesen darauf hin hatte er gasagt, daß alles passt.
Also, wenn man nach dem Gutachten geht und die Reifen montiert die drin Vermerkt sind, dann braucht man nichts eintragen.
Das Gutachten vom Hersteller muß allerdings mitgeführt werden!
Und hier ist das Ergebnis, sieht zwar nicht überragend gut aus, aber besser als Stahlfelgen. Hab gerade mal 670€ für alles Bezahlt
Gruß
ich hatte auch schon kleinere probleme mit dem neuen fahrzeugschein und der polizei. ich hab ja die originalen felgen vom m-paket ab werk drauf und die polizei hat gemeint ich dürfe die nicht fahren, da ja nur 205er in den papieren stehen.
zum glück hatte ich eine kopie vom alten schein dabei, da waren sie zufrieden.
ist schon ne komische sache.....
Mein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, es ist so wie es schon immer war. Zubehörteile mit ABE müssen eingetragen werden, so wie bisher.
Das Einzige was sich geändert hat ist, dass man bei einem Kfz das neue Dokumente bekommen hat und bereits Zubehör eingetragen war, diese Eintragungen nicht mehr in die neuen Dokumente übertragen werden. Also sollte man dann den alten Schein/Brief kopieren und mitführen um Problemen aus dem Weg zu gehen. Teilweise (je nach SVA) werden aber auch Zubehörteile mit übernommen in die neuen Zulassungsbescheide.
Hab schon beides gesehen. Und das die Polizei nachweisen muss, dass es nicht eingetragen ist, ist völliger Quatsch. Der Fz-Führer/Halter hat zu belegen, dass sein Kfz verkehrstauglich ist und der BE entspricht.
Alles auch gesetzlich belegbar - StVZO -
Zitat:
Original geschrieben von x-hard
Mein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, es ist so wie es schon immer war. Zubehörteile mit ABE müssen eingetragen werden, so wie bisher.
Nee, müssen nicht. Wenn Gutachten und ABE vorliegen und man gegen die Auflagen nicht verstößt, dann muss man nicht eintragen.
Außerdem gehts ja nicht, weil ja original Fahrzeugbrief entwertet ist, somit ist er nicht mehr gültig!!!
Also, muss man alle ABE´s mitführen, denn wie schon gesagt muß der Besitzer nachweisen, daß alle Bauteile zugelassen sind.
Der Ex-Fahrzeugbrief mag entwertet sein, aber bei einer Kontrolle kann man dann belegen, dass das Zubehör schonmal für das Kfz eingetragen war, obwohl es im neuen Zulassungteil 1 und 2 nicht mehr aufgeführt ist.
Und trotz ABE ist eine Eintragung unumgänglich, frag mal beim TÜV oder SVA nach. Es reicht nämlich leider nicht, wenn man selbst nur der Überzeugung ist, dass z.B. die Felgen auf´s Auto passen und man alles Notwendige gemäß der ABE dafür gemacht hat.
Dafür gibt es nunmal den TÜV, der diese Voraussetzungen überprüft, denn nur dann ist die ABE auch gültig.
Zitat:
Original geschrieben von x-hard
Der Ex-Fahrzeugbrief mag entwertet sein, aber bei einer Kontrolle kann man dann belegen, dass das Zubehör schonmal für das Kfz eingetragen war, obwohl es im neuen Zulassungteil 1 und 2 nicht mehr aufgeführt ist.
Und trotz ABE ist eine Eintragung unumgänglich, frag mal beim TÜV oder SVA nach. Es reicht nämlich leider nicht, wenn man selbst nur der Überzeugung ist, dass z.B. die Felgen auf´s Auto passen
Ich habe doch geschrieben, daß ich bei TÜV war (TÜV=DEKRA

) und so hat er es mir gesagt. Und ausserdem wo wird es denn bitte eingetragen?
Jetzt erzähl hier bitte nicht, in den entwerteten Fahrzeugbrief.....

Doch, klar in den alten Brief ;-).
Normalerweise in der Zulassungsbescheinigung 2 bzw. 1 in dem unteren Feld für Sondereintragungen...
Bei der Dekra bekommt man hingegen einen Zettel der mitzuführen ist und bei Bedarf auch in den Zulassungsteil einzutragen ist, je nach Art der Eintragung.
Die wirklich einzige Ausnahme ist original Zubehör, dieses ist wenn vom Hersteller freigegeben, nicht eintragungspflichtig.