ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstatt auffliegen lassen?

Werkstatt auffliegen lassen?

Themenstarteram 19. September 2014 um 21:07

Ich find nicht das richtige Unterforum für mein Thema, aber ich hatte [url= http://www.motor-talk.de/.../...tuev-in-werkstatt-kosten-t5058482.html]hier[/url] schon mal nen Teil meiner Geschichte erzählt. Da mir das Thema immer noch im Kopf umgeht, will ich mal eure Meinung dazu hören. Nicht von der Menge Text abschrecken lassen, die Story ist gut. ;)

Folgende Ausgangssituation: Mein Auto braucht TÜV, um den zu bekommen muss noch das Fahrwerk eingetragen werden und dazu brauch ich ein Vermessungsprotokoll.

Also Preisanfrage bei der Werkstatt: 75€ Achsvermessung und für den TÜV das Ortsübliche...soweit ok. Auto morgens abgegeben, tagsüber kam dann ein Anruf...Plakette kann nicht erteilt werden, weil Bremsschläuche vorne porös, sie könnten das gleich machen, Nachprüfung kostet 10€...Nein, mach ich selbst, ich komm das Auto holen.

Und jetzt gehts los!

Rechnung über 270€ und dabei ist noch nicht mal das Fahrwerk eingetragen, die dachten sich, da ich eh nochmal zur Nachprüfung kommen muss, können sie das beim nächsten Mal mitmachen...aha!

Im Detail sah das dann so aus:

Die genannten 75€ für die Achsvermessung waren ohne Umsatzsteuer, was mMn absolut unüblich ist, auf Nachfrage Nettopreise zu nennen.

Auf die Brutto Tüvgebühr (die ich erst im Nachhinein kleingedruckt im Fließtext des Tüvprotokolls gefunden hab) haben sie noch 10% auf die Nettorechnung aufgeschlagen + 19% USt, also mal schlappe 30€ dazu verlangt!

Dazu kommen noch 22€ Tüvbereitstellung, ist ok, hätte man aber auch im Vorfeld erwähnen können und 29€ für die Gangbarmachung der Spurstange.

Gestern war ich dann bei der Nachprüfung, wo man mir nochmal ne Rechnung von knapp 110€ vorgelegt hat. Gewusst wo ich gucken muss, wieder das selbe Schema erkannt +10% +19%...kurz auf den Tüvpreis gedeutet und noch bevor ich mit meinem 2ten Satz fertig war, hatte mein Gegenüber schon nen Taschenrechner in der Hand. Rausgegangen bin ich dann mit 34€ weniger im Portemonnaie, statt 110...

Jetzt kommt noch ne Unterstellung!

Um die Bremsschläuche zu wechseln, hatte ich das Auto auf der Bühne und da hat keine Schraube/Mutter so ausgesehen, als wäre sie kürzlich gelöst worden.

Ich hab selbst schon einige Autos vermessen und mir fiel es immer schwer, nach dem Festschrauben links und rechts noch gleiche Werte zu haben...laut deren Protokoll ist mein Auto in allen werten aber sowas von symmetrisch...

Eine Eingangsmessung haben sie wohl gemacht, laut Protokoll war die Spur vorne genau 0 und genauso fährt sich das Auto auch nach wie vor. Mit der jetzt angegebenen Vorspur sollte er deutlich stabiler um die Mittellage sein und nicht in jede Rinne reinlaufen.

Was würdet ihr jetzt machen?

Einerseits hab ich bekommen was ich wollte, Tüv und Eintragung. Und ich scheue etwas den ganzen Aufwand mit Gutachter und Ämtermist.

Andererseits weiss ich, dass mich das noch lange ärgern wird, Geld zu verschenken hab ich auch nicht und unterstützen sollte man solche Geschäftspraktiken auch nicht...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinb71

… Endverbrauchern immer die Bruttopreise angeben werden müssen oder es muss von Nettopreis + MwSt. gesprochen werden. …

Ersteres ist richtig, selbst letzteres ist nicht zullässig.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sagt:

§ 1 Grundvorschriften

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Welcher Weg schwebt dir denn vor? Der Zivilrechtliche oder der Strafrechtliche?

mach das, und halte uns bitte genaustens auf dem laufenden, wird bestimmt lustig

am 20. September 2014 um 6:46

Entweder redet man mit der Werkstatt Tacheles ;) und schafft die Sache aus der Welt, oder man geht stillschweigend und aergert sich ewig.

Die Nennung von Netto-Preisen im Voranschlag ist durchaus üblich und weit verbreitet - eigentlich sogar die gängige Praxis. Hat steuerliche Gründe.

Themenstarteram 20. September 2014 um 8:50

Ehrlich, ist das so? Bisher konnte ich immer alles selbst machen, was anstand, deswegen bin ich mit den Gepflogenheiten im Handwerk nicht vertraut.

Genausowenig musste ich mich bisher in meinem Leben mit dem Rechtsweg auseinandersetzen. Keine Ahnung was da zu tun ist und wo der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht ist.

Geh dahin, rede mit denen. Das ist meistens die beste Lösung denn wenn du ohne Vorwarnung gleich mit Polizei oder Anwalt daher kommst verärgerst du nicht nur die Werkstatt, sondern kann im schlimmsten Fall nach hinten losgehen. Du musst ja erstmal beweisen, dass es dort nicht mit rechtmäßigen Dingen zugeht. Vielleicht ist es nur ein Formfehler in der Rechnung und die Werkstatt hat eben teuere Preise. Schwer zu sagen das ganze.

Hinzu kommt, willst du wirklich auch deine Nerven damit strapazieren? Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass auch wenn man Unschuldig ist, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt ist man wirklich angespannt und nervös. Nicht nur am Tag des Termins, sondern schon Tage davor. Desweiteren musst du damit rechnen, dass du mit den anderen Zeugen (vemutlich dann die ganzen Mitarbeiter) im selben Wartesaal warten musst. Das kann sehr unangenehm werden (in Form von Pöbelei/Stichelei etc).

Sehe es als eine Art Lehrgeld. Ich kenne Leute die haben weitaus bitterere Pillen schlucken müssen und sind nicht daran verzweifelt.

Hallo

Seh ich ähnlich.

Nimm's als Lehrgeld , Du hast jetzt ja was Du wolltest.

Für die Zukunft dann ne andere Werkstatt und nach Endpreisen fragen bzw sich die Preisgestaltung

vorher erklären lassen, bei größeren Sachen ein schriftliches Angebot einholen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Die Nennung von Netto-Preisen im Voranschlag ist durchaus üblich und weit verbreitet - eigentlich sogar die gängige Praxis. Hat steuerliche Gründe.

Könntest Du das mal erklären.

Ich kenne es nur so das Endverbrauchern immer die Bruttopreise angeben werden müssen oder es muss von Nettopreis + MwSt. gesprochen werden. Zwischen zwei Kaufleuten wird natürlich immer der Nettopreis genannt.

Es wird oft nicht gemacht aber es muss eigentlich der Bruttopreis genannt werdenhttp://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html.

Zitat:

Original geschrieben von martinb71

… Endverbrauchern immer die Bruttopreise angeben werden müssen oder es muss von Nettopreis + MwSt. gesprochen werden. …

Ersteres ist richtig, selbst letzteres ist nicht zullässig.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sagt:

§ 1 Grundvorschriften

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

Danke euch beiden. Ich dachte schon ich hätte da eine Änderung verschlafen.

Ohne schriftlichen Kostenvoranschlag sieht es im Nachhinein eher ungünstig für den TE aus.

Preise müssen, wie schon erwähnt, an Endverbraucher immer incl. Steuer genannt werden.

Themenstarteram 20. September 2014 um 16:01

Das mit den genannten Nettopreisen ist ja eigentlich nur ein Nebenschauplatz.

Fakt ist der Betrug mit der Tüvabrechnung, die ich leicht mit den vorhandenen Rechnungen nachweisen kann und was wohl sehr interessant für das Finanzamt wäre.

Und dann noch mein Verdacht der nicht erbrachten Leistung, die ich halt von nem Gutachter bestätigen lassen müsste, um etwas zu erwirken.

Es stimmt schon, der Betrag um den es hier geht ist den Aufwand und Streß wohl nicht wert, aber wenn jeder so denkt, machen die immer so weiter und nicht jeder Kunde wird so kritisch sein.

Übrigens auch ein schönes Beispiel dafür, das Internetbewertungen gar nichts bringen, wenn sie von Leuten abgegeben werden, die keine Ahnung haben. Es sind zwar nicht viele, aber die, die bewertet haben, haben alle 5 Sterne gegeben...

also wie gesagt ich finde du solltest das durchziehen und uns auf dem laufenden halten

ich habe nämlich einen verdacht, was da auf der rechnung steht, bzw wie es dort steht

ich ahb nämlich grad nochmal auf meine letzte rechnung geschaut :D

und von daher wäre ich an einen fortgang der geschichte wirklich interessiert :D

wird wohl so ähnlich sein wie im versicherungsbereich mit dem50/50 schaden :D:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstatt auffliegen lassen?