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Werkstatt baut Unfall, ich soll zahlen

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 14:07

Liebe User,

dümmer kanns kaum kommen. Mein Auto war zur Reparatur in einer Werkstatt, 10 Tage lang. Am Tag des Abholens rief mich meine Versicherung an weil sie Fragen zum Unfall hatte, der 3 Tage zuvor passiert sein sollte. Ich fiel aus allen Wolken, schließlich wusste ich nichts vom Unfall.

Als ich das Auto abholte, zahlte ich die Werkstattrechnung (in Absprache mit meinem Anwalt) nicht. Wir verrechneten die Rechnung mit dem Schaden an meinem Fahrzeug. Den Anwalt zahlte ich aus eigener Tasche, das Geld müsste eigentlich ebenfalls die Werkstatt zurück erstatten, hat sie bis dato aber nicht. Ich rief meine Versicherung erneut an, klärte über den Sachverhalt auf und teilte denen die Betriebshaftpflicht der Werkstatt mit. Die Werkstatt meinte, sie zahlen den Schaden aus eigener Tasche (dafür gibt es Zeugen). Die Betriebshaftpflicht der Werkstatt hab ich trotzdem informiert.

Es passierte wochenlang nichts. Irgendwann rief meine Versicherung an und meinte, die Betriebshaftpflicht der Werkstatt würde den Schaden, warum auch immer, nicht übernehmen. Ob sie (meine Versicherung) den Schaden nun regulieren bleibt erstmal abzuwarten, da es gewisse Unstimmigkeiten bzgl. des Unfalls gab.

Nun teilte mir meine Versicherung mit, dass ich den Schaden selbst zu zahlen habe, wenn ich nicht hochgestuft werden möchte. Ich hätte die Wahl zwischen einmalig 3.900 Euro oder eben hochstufen und dann über die nächsten Jahre knappe 6.000 Euro.

Ich bin völlig baff, man kann mir doch nicht den Unfall auferlegen obwohl die Werkstatt UNBERECHTIGT eine Probefahrt von über 500 Kilometern gemacht hat und dabei noch einen Unfall baut. Nun muss ich wohl wieder zum Anwalt, was ich wieder aus eigener Tasche zahlen muss (Rechtschutz ist NICHT mehr vorhanden wegen eines Altfalls). Kennt jemand ähnliche Fälle oder hat, besser noch, Urteile zur Hand?

Beste Antwort im Thema
am 13. Juni 2016 um 14:26

Nun ich denke da brauchst du ganz dringend einen Gang zum Anwalt, daß die Betriebshaftpflicht nicht zahlt und 500 km Probefahrt hört sich nach etwas Krummen an, wie ein Mitarbeiter hat sich den Wagen quasi dort ausgeliehen und eine private Spritztour gemacht, wer weiss. Den Anwalt musst du erstmal vorstrecken, wenn die Lage klar ist und die Werkstatt Schuld hat wird sie später die Kosten übernehmen.

Es stellen sich hier allerdings jetzt ohne Ende Fragen:

- was für ein Unfall ist passiert, Eigenunfall oder mit Fremdbeteiligung, Schuldfrage dabei

- wer ist gefahren

- warum 500 km Probefahrt

- ...

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16 Antworten
am 13. Juni 2016 um 14:21

Mir ist was ganz ähnliches passiert.

Allerdings hat bei mir deren Betriebshaftpflicht ohne zu Maulen alles bezahlt.

Wie ich das verstanden habe, hätte die Versicherung den Anwalt übernehmen müssen, selbst dann wenn ich den gebraucht hätte um gegen die bewusste Versicherung zu klagen.

Wenn das geklärt ist, hat der Anwalt freie Bahn. Und das müsste er Dir ja eigentlich aus dem Stand können, wer die Kosten trägt.

Die Versicherung selber wird Dir das natürlich nicht auf die Nase binden.

Schon die 500km Probefahrt gehen ja gar nicht, selbst wenn dabei nichts passiert wäre.

am 13. Juni 2016 um 14:26

Nun ich denke da brauchst du ganz dringend einen Gang zum Anwalt, daß die Betriebshaftpflicht nicht zahlt und 500 km Probefahrt hört sich nach etwas Krummen an, wie ein Mitarbeiter hat sich den Wagen quasi dort ausgeliehen und eine private Spritztour gemacht, wer weiss. Den Anwalt musst du erstmal vorstrecken, wenn die Lage klar ist und die Werkstatt Schuld hat wird sie später die Kosten übernehmen.

Es stellen sich hier allerdings jetzt ohne Ende Fragen:

- was für ein Unfall ist passiert, Eigenunfall oder mit Fremdbeteiligung, Schuldfrage dabei

- wer ist gefahren

- warum 500 km Probefahrt

- ...

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 14:36

Ja blöd gelaufen... Abgemacht war, dass mein Bekannter, der für die Werkstatt als Mechaniker arbeitet, das Auto mal an 2 Tagen mit nach Hause nimmt, um zu schauen ob das Motorproblem wieder auftritt, wären etwa 80 Kilometer insgesamt gewesen. Letztendlich ist mein Bekannter das Fahrzeug GAR NICHT gefahren, sondern der Werkstatteigentümer hat ihn täglich mit nach Hause genommen, ist mindestens 2 Mal damit in die nächstgrößere Stadt gefahren und hat mir das Fahrzeug dann verdreckt, mit leerem Tank (der zuvor voll war) und eben mit kaputter Stoßstange zurück gegeben und fand es dann noch völlig frech, dass ich mich darüber aufrege. Ich denke, solch eine "Probefahrt" ist bei denen gar nicht versichert und deswegen regulieren die nicht.

Meine jetzige Anwältin hat so einen Fall noch nicht erlebt und muss sich da selbst erstmal schlau machen.

Der Anwalt den ich eigentlich nehmen wollte, der auch schon den Schaden an meinem Fahrzeug "geklärt" hat, (durch Verrechnung mit der Werkstattrechnung) meinte, ich müsste seine Kosten erstmal zahlen und könnte sie mir dann von der Gegenseite zurück holen. Ich bin nur langsam finanziell wirklich am Ende. Die Kosten für ihn musste ich schon einmal tragen und warte immer noch darauf, dass ich die Knete dafür zurück bekomme.

Der Werkstattinhaber ist gefahren, angeblich musste er so viel fahren um den Motorfehler ausschließen zu können. Er ist wohl beim Rückwärtsfahren TROTZ Kamera in ein anderes Auto geknallt.

Eine Betriebshaftpflicht ist für solche Schäden nicht zuständig.

Dafür zuständig ist die "Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk" die eine Werkstatt haben sollte.

Falls diese nicht vorhanden ist, so muss die Werkstatt den Schaden eben selber bezahlen.

am 13. Juni 2016 um 14:43

War das so eine kleine Hinterhofwerkstatt, oder eine Vertragswerkstatt ?

Ich würde auf jeden Fall dem Chef gegenüber mal erwähnen, das es inzwischen auch für KFZ Werkstätten Bewertungsportale gibt.

Der F**t Dich und lacht Dir auch noch ins Gesicht, so geht's ja nicht !

Und was Geld angeht: Google mal Rechtshilfe, und ähnliche Begriffe: Teil der demokratischen Idee ist ja auch das auch Leute die sich keinen Anwalt leisten können zu ihrem Recht kommen.

Also müsste es da eigentlich Möglichkeiten geben, das Du zumindest einen Kredit, oder eine Unterstützung bekommst.

Na, ob der beschädigte Wagen des Unfallgegners nicht auch bei ihm repariert werden soll? ... könnte man glatt mal fragen ;). Naja, egal.

Also an Deiner Stelle würde ich das vom Anwalt regeln lassen. Wenn Du finanziell grad eng bist, dann sag das dort und lege Fakten auf den Tisch. Entweder lässt man dir dann etwas Luft mit dem Vorschuss (es ist eh klar, dass die Gegenseite die Kosten tragen muss) oder Du hast ggf. Anspruch auf Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe.

Den Schaden würde ich keinesfalls von der eigenen Versicherung abkaufen. Du hast einen Anspruch auf Freistellung aus den Kosten der Höherstufung gegen den Werkstattbetreiber. D.h. der muss Dir nicht nur den Sachschaden, sondern alles was da hinten drang hängt auch bezahlen.

Einzige Frage die zu klären wäre ist dann noch, ob der Werkstattinhaber ein Insolvenzkandidat ist oder nicht. Seine Ausrede, er habe diese täglichen Probefahrten machen müssen ... naja, wenn er damit durchkäme, dann könnte er sich über die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren aus der Nummer rauswinden. So dick dürfte der angerichtete Schadne allerdings nicht sein, als dass er nur deshalb in die Insolvenz getrieben würde.

Also Kopf hoch. Du brauchst Geduld und Nerven. Der Rest wird sich finden.

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 14:51

Oliverspl danke, aber ich denke sowas kommt für mich nicht Frage. Ich bin im öD, verdiene hier recht gut. Dass ich im letzten Jahr (also bis einschließlich März als der Unfall passierte) gute 10.000 Euro Werkstattkosten hatte und eben zuvor einen Anwaltswechsel aus eigener Tasche zahlen musste, wird niemanden interessieren.

Meine Anwältin (die eben nen bisl günstiger ist als mein bisheriger Anwalt) meinte, wir werden die Werkstatt erstmal anschreiben und sie auffordern, den Schaden zu bezahlen. Sollten sie dem nicht nachkommen, werden wir eben einen Mahnbescheid erlassen. Um aber mal ein bisl nachrecherchieren zu können, bin ich auf der Suche nach Urteilen. Ich möchte ihr da eigentlich nur nen bisl helfen weil sie sich sehr kulant zeigt, was ihre Kosten angeht. Sie möchte keine Vorrauszahlung sondern verrechnet das dann direkt im Mahnbescheid an die Werkstatt.

Das größte Problem an der Sache ist für mich nur grade der zeitliche Druck. Meine Versicherung hat mir nur 10 Tage Zeit gegeben um mitzuteilen, ob sie hochstufen sollen oder ich den Schaden aus der eigenen Tasche zahle. In meinem Kopf rattert es einfach und ich brauch mal nen paar Erfahrungen um mich selbst mal wieder runter zu holen oder eben noch verunsicherter zu werden. ;)

am 13. Juni 2016 um 14:52

Wenn einer mit meinem Auto fährt, ich es ihm dafür überlassen habe (z. B. dadurch, dass er die Schlüssel hat), dann hafte ich als Halter aufgrund Gefährdungshaftung.

Daher ist Deine Haftpflichtversicherung im Obligo. So wie sich das anhand der geschilderten Details anhört, handelt es sich hier aber um eine mindestens fahrlässige Handlung eines Dritten, der sich absprachewidrig Deines Fahrzeugs bedient hat und trotz Rückfahrkamera beim Zurücksetzen ein fremdes Fahrzeug lädiert hat.

 

Wenn belegt werden kann, dass sich der Werkstattinhaber nicht an die Absprache (Dein Kumpel sollte mit dem Wagen fahren, um den Fehler zu lokalisieren) gehalten hat, ist er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig und zwar sowohl für den Schaden an Deinem Wagen, als auch den, der Dir durch Höherstufung entsteht.

 

Ich würde mich, da Du kein Geld für einen Rechtsstreit - auf den es wohl hinausläuft - vorstrecken kannst, zunächst an die Schiedsstelle der Handwerkskammer (mal googeln) wenden.

 

U. U. kann mit deren Hilfe die Sache ohne Gericht aus der Welt geschafft werden.

 

Ansonsten sammle Deine Munition: Zeugenaussagen schriftlich fixieren lassen, aus dem Gedächtnis aufschreiben, wann wer wem was in Auftrag gegeben hat und welche Absprachen getroffen wurden.

Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt (evtl. erst in einem Jahr oder so), weiß am Ende keiner mehr so recht, was Sache war!

 

Ich schreibe das nicht als Jurist (bin keiner) aber aus leidvoller Erfahrung (allerdings in anderer Sache) heraus.

Viel Glück

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 14:55

Danke redskin, die Absprache, dass nur mein Bekannter mit dem Wagen fahren soll, haben wir zum Glück per Whatsapp gesichert.

am 13. Juni 2016 um 14:59

Nur zum Verständnis, an dem fremden PKW ist ein Schaden von 3900€ entstanden oder wie setzt sich die Summe zusammen ?

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 15:02

Genau, mein Auto hatte einen Schaden von 1800 Euro, die haben wir mit der Werkstattrechnung verrechnet. Übrig blieben gute 700 Euro Anwaltskosten und Gutachterkosten, auf die ich noch immer warte.

Die Gegenseite hat einen Schaden von 3.900 Euro.

am 13. Juni 2016 um 15:05

Zitat:

...

Das größte Problem an der Sache ist für mich nur grade der zeitliche Druck. Meine Versicherung hat mir nur 10 Tage Zeit gegeben um mitzuteilen, ob sie hochstufen sollen oder ich den Schaden aus der eigenen Tasche zahle. In meinem Kopf rattert es einfach und ich brauch mal nen paar Erfahrungen um mich selbst mal wieder runter zu holen oder eben noch verunsicherter zu werden. ;)

Also ich weiß das sich Hochstufungen, und auch komplette Abwicklungen, Rückgängig machen lassen, habe ich schon gemacht, gerade vor ein paar Wochen.

Aber ich weiß nicht wie die genauen Bedingungen dafür sind.

Bei mir war es genau der Fall: Die Werkstatt hat mein Auto zerschmissen, der Unfallgegner hat sich mein Kennzeichen aufgeschrieben und alles über meine Versicherung abgewickelt.

Irgendwann habe ich dann einen Brief bekommen das der Schaden beglichen worden sei, und durfte dann klären das ich nicht mal in der Nähe war, ergo also auch nichts bezahlen muß, auch nicht per Rückstufung.

Meine Versicherung hat dann die gegnerische, also die Versicherung der KFZ Werkstatt in Regress genommen, sich den Betrag von denen bezahlen lassen.

Und danach dann meinen Vertrag wieder auf meine alte SF zurückgesetzt.

Also wäre der nächste logische Schritt zu klären unter welchen Bedingungen genau das möglich ist.

Und dann würde es sich ggf anbieten die Versicherung hochstufen zu lassen, und das dann, wenn sich eine bessere Lösung findet, zurück zu rollen.

Oliver

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 15:12

Zitat:

@Oliverspl schrieb am 13. Juni 2016 um 17:05:44 Uhr:

 

Meine Versicherung hat dann die gegnerische, also die Versicherung der KFZ Werkstatt in Regress genommen, sich den Betrag von denen bezahlen lassen.

Wäre ja schön, wenn meine Versicherung das überhaupt mal gemacht hätte. Aber die haben mich einfach nur angerufen und gemeint, dass die Versicherung der Werkstatt nicht zahlt. Wieso weshalb warum konnten sie mir nicht sagen weil die gegnerische Versicherung dazu wohl keine Auskunft gegeben hat. Ich fühl mich da irgendwie auch ziemlich im Stich gelassen von der Versicherung. :(

am 13. Juni 2016 um 15:18

Es hört sich so an, als würde der Werkstatt dies fehlen, da z.B. ein Schaden an einem fremden PKW ja nicht über die Betriebshaftpflicht gedeckelt ist:

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/.../KfzSBHH_Maerz2010.pdf

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