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Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".
Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.
Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.
Vielen Dank im Voraus.
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174 Antworten
Häh? Wo soll da eine falsche Grösse im Spiel sein? 225/45-17 ist doch völlig normal auf einem Touran 1T.
Ich weiß es leider nicht 100% genau. Die Bemerkung im TÜV Zettel ist "225/45 R17 7,5x17 ET 45 KBA 52805".
Ich glaube ich habe die rot-markierten Reifen, die aber nicht die Punkte 24A und 24M erfüllen...
Sind dann vielleicht eher die Felgen das Problem, nicht die Reifen?
Sind das original Felgen die passend zu deinem Auto sind?
Wenn nicht kein Tüv..wenn Reifen falsche Größe oder Traglast oder Geachwindigkeitsindex..kein Tüv!
War das eine Reifenfachwerkstatt??Als Beispiel Vergölst,Pitstop usw.?
Wenn ja hätten Sie das wissen und kontrollieren müssen, 100% dehren Schuld..
Anwalt einschalten fertig!
Ich dachte erst auch, dass die Felgen das Problem sind, doch es heißt, dass sie okay sind, aber die Reifen nicht passen...
Was die Werkstatt betrifft, handelt es sich nicht um eine Kette, aber trotzdem um Refenprofis (steht im Namen).
Wir sind in einer kleinen Stadt und die Leute waren immer sehr freundlich, daher würde ich gerne die Anwalttour, wenn möglich, vermeiden. Oder denkt Ihr ich komme nicht drum herum?
Die Winterräder habe ich immerhin schon zwei Saisone (Winter 2021 & 2022) nutzen können. Wenn wir uns die Kosten für die neuen Reifen teilen würden, dann wäre es für mich einigermaßen okay. Aber dass ich alleine alle Kosten stemme, obwohl ich mich an Experten gewandt habe, finde ich halt nicht in Ordnung.
Kommst nicht drum herum,Anwalt fertig
Zitat:
@Haltech81 schrieb am 18. Dezember 2023 um 12:09:50 Uhr:
Kommst nicht drum herum,Anwalt fertig
Ist der Fall denn so klar? Es wäre nämlich ganz blöd am Ende viel Geld für Anwalt auszugeben PLUS zwei Sets mit neuen Reifen zu kaufen... =/
Das muss dein Anwalt entscheiden...
Ich persönlich würde noch einmal mit der Werkstatt reden und versuchen das zu klären,das Sie die kompletten Kosten übernehmen und wenn das nicht klappt würde Ich zum Anwalt gehen..
Weil in MEINEN Augen trägt die Fachwerkstatt zu 100% die Schuld,aber das sieht jeder anders.
Deshalb was du letztendlich machst must du selber entscheiden..Fahr zur Wetkstatt und wenn das nicht fruchtet dann zum Anwalt und informieren
Klingt vernünftig, danke Dir.
Anwalt? Würde ich nicht machen!
Wichtig ist erstmal zu erfahren, wie Dein Auftrag an die Werkstatt gelautet hat. Wenn Du die Werkstatt mit einem 1 zu 1 Ersatz Deiner abgefahrenen Reifen beauftragt hast, dann trifft die Werkstatt nämlich kein Verschulden. Solltest Du keine schriftliche Auftragsbestätigung haben, dann wird es auch Dein Anwalt sehr schwer haben und es kostet Dich nur unnötig Geld.
Versuche Dich mit der Werkstatt zu einigen. Wie ich es oben schon gelesen habe, hat die Werkstatt ja bereits ein Entgegenkommen angeboten.
Mich erstaunt, dass man zum Anwalt rät, obwohl die Urasache der Beanstandung nicht klar ist.
Ich denke, die Beanstandung steht mit unzureichender Radabdeckung in Zusammenhang.
Eine Nachfrage beim TÜV wäre meine empfohlene Aktion.
TÜV sagt, dass ich 215er Räder brauche, um meine Zulassung zu bekommen.
Was die Werkstatt betrifft, bekomme ich da die erforderlicher Reifen und es wird mir angeboten, dass sie versuchen die alten zu verkaufen. Also werde ich zwei komplett neue Reifensätze benötigen - für Sommer und Winter, die ich auch zu vollem Preis bezahlen muss. Sollten dann die aktuellen Reifen verkauft werden, könnte ich eventuell was zurückkriegen. Ob und wieviel ist natürlich unklar.
An deiner Stelle würde ich das Angebot akzeptieren.
Immerhin unterstützt die die Werkstätte bezüglich dem Verkauf der alten Reifen.
Buch das ganze ab unter der Rubrik "dumm gelaufen".
Mit den Reifen ist nicht so einfach. Ich habe Reifen auf meinem Fahrzeug, die auf dem Papier nicht zugelassen sind (zu schmal), aber gemäss Kontrollstelle noch in der Toleranzgrenze zulässiger Abweichung liegen. Es gibt also zulässige und nicht zulässige Abweichungen. Da wird es auch für eine Reifenwerkstätte ohne Nachkalkulation mit einem Reifenrechner schwierig.
Wenn Ich zu einer FACHwerkstatt gehe erwarte Ich ein gewisses Knowhow was Ich dort auch bezahle..Und wenn eine Werkstatt blind Reifen wechselt ohne mal zu schauen ist es der richtige Reifen hat das für mich Null mit Knowhow zu tun und ist für MICH ein klares Verschulden der Werkstatt.
Von meinem Reifenspezi Vorort kenn Ich sowas nicht.
Der checkt vorher ob alles past an Index usw. Und wechselt dann oder ruft an und sagt so geht das nicht.
Und das entgegen der Werkstatt die Reifen versucht gebraucht zu verkaufen,najaaa..
Wie gesagt ich würde mit den dennen sprechen und gibt es keine Einigung dann Beratung vom Anwalt ;-)