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Werkstatt konnte Fehler nicht beheben, will aber trotzdem Geld!?

Themenstarteram 6. Januar 2005 um 18:03

Moin,

mein Golf springt ab und zu (nicht immer), wenn es Nachts feucht war nicht an. Ich muß es dann ca. 5 bis 10 min immer wieder probieren bis er dann doch anspringt. Danach kann ich ihn so oft an und aus machen, wie ich will, er geht jedes mal ohne Probleme an.

Da das aber kein Dauerzustand sein konnte, brachte ich ihn zur VW Werkstatt in unserer Nähe. Die meinten, daß es bestimmt eine Kleinigkeit sei und sie mir in 1 bis 2 Tagen bescheid sagen.

Daraus wurden dann 5 Wochen! Ich habe ja bald einen zu viel bekommen. 4 oder 5 mal haben sie mich angerufen und gesagt, sie hätten den Fehler gefunden und ich könnte den Wagen abholen. Nichts wars! Immer das gleiche Problem wieder.

Sie haben es einfach nicht hinbekommen und ich habe mein Auto dann wie gesagt nach ca. 5 Wochen wieder nach Hause geholt.

Nun ist heute nach ca. 3 Wochen eine Rechnung bei zu Hause angekommen, in der steht, daß sie fast 400 EUR von mir haben wollen.

Nun meine Frage:

Können die von mir Geld verlangen, wenn sie das Problem nicht behoben haben und der gleiche Fehler wie vorher besteht?

MfG

Dom

PS: Hatte irgendjemand mal den gleichen Fehler bei seinem Wagen?

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16 Antworten

Hallo das ist schlecht ich würde mich mal mit einen anwalt in verbindung setzten der kann dir genau sagen was zu tun ist.

Also ich würde es nicht bezahlen das wäre für eine "kkeinigkeit" viel zu viel geld

Hallo Skydiver13

erst ein mal kommt es darauf an ob sie dir ein neues Teil eingebaut haben oder mehere ? denne sone rechnung ensteht ja nicht nur weil sie den wagen angekuckt haben denke ich !

ich würde einfach mal auf deine rechnung schauen und Matriealkosten und arbeitsleistung vergleichen .

danach würde ich wieder hinfahren und mit die reden ,weil du hast ja eine fehlerbeschreibung angegeben und die nach deines erachtens ja nicht gefunden beziehungsweiße behoben wurde , die einfach fragen was das soll und der rechnungsbetrag wenn einfach für eine überprüfung (falls nix getaucht wurde´an teilen ) voll überzogen ist ,natürlich haben die ihre Arbeitsleistung erbracht auch wenn der fehler nich gefunden wurde das solltest du denne auch berüksichtigen ! aber wie gesagt dann dürften keine materialpreiße auf deine rechnung stehen und dann ergib sich nie so ein hoher betrag .

Reklamation machen wenn berechtigt !

MFG

winston310365

ICh kann dir zwar nicht helfen, aber ich denke, hättest du hier im Forum mal nachgefragt BEVOR du den Wagen zum Freundlichen gebracht hast, hättest du dir evtl. ne Menge Ärger und ggf. auch Geld sparen können....gtiman ist bestimmt nicht weit :D...falls du nen 2E hast ;)

am 6. Januar 2005 um 18:16

naja, sie werden ihm einfach die arbeitszeit 1:1 verrechnet haben die sie herumgesucht haben..

 

wie gesagt, versuchs über den anwalt.

ich weiss net ob du da ne chance gegen hast oder nicht....

wegen dem fehler:

so blöd es klingen mag, schonmal geschaut ob vielleicht die verteilerkappe nen sprung hat, das sich da drin wasser sammeln kann ???

oder könnte auch der hallgeber sein...

is schwer mittels ferndiagnose (is vor ort schon schwer genug *gg*

Zitat:

Original geschrieben von golfff

Hallo das ist schlecht ich würde mich mal mit einen anwalt in verbindung setzten der kann dir genau sagen was zu tun ist.

Also ich würde es nicht bezahlen das wäre für eine "kkeinigkeit" viel zu viel geld

eiso einen anwalt einschalten würde ich vorherr noch nicht ! mann kann erst ein mal mit den Jungs von VW reden denke ich .

Mann kann immer noch rechtliche schritte einleiten wenn es berechtigt ist und die sich stur stellen .

MFG

winston310365

Ja da habt ihr recht erst reden und dann handeln

am 6. Januar 2005 um 18:28

Es lässt zwar einige Rückschlüsse auf die Kompetenz des VW-Vertragspartners zu, aber manchmal ist es halt einfach so, dass ein sporadischer Fehler zu einer langjährigen und abartigen Suche wird.

Bei einem Fahrzeug, dass keiner Gewährleistung unterliegt, sind 3 Stunden Fehlersuche schonmal drin (eigentlich eher bei modernen Fahrzeugen).

Ist denn vorher ein Diagnose- und Fehlerbehebungskostenvoranschlag bzw. eine Kostenobergrenze abgemacht worden?

Ansonsten dürfte es eher schlecht für Dich aussehen...

Ist der Fehler nun immernoch vorhanden oder hat Dir die Werkstatt das Fahrzeug als "repariert" übergeben? Wenn ja, dann steht Dir jetzt eine Gewährleistung auf diese Fehlerbehebung zu, d.h. Du kannst den Wagen zum nachbessern wieder hinbringen.

Teile, die getauscht wurden und nicht zur Fehlerbehebung beigetragen haben, dürften auch nicht auf der Rechnung stehen, sofern Du das nicht veranlasst hast.

Sprich doch einfach mal mit dem zuständigen Meister und wende Dich notfalls (falls Du Dich im Recht siehst) an die Handwerkskammer oder Kraftfahrzeuginnung, die entsprechende Schiedsstelle ist für solche Fragen zuständig.

ich befürchte da musste zahlen, sagen einem doch auch immer " Suchen kostet "

Hallo Micki_23 !

bei 400,00 € würde ich mich schon fragen was die gesucht haben ....grins

 

MFG

winston310365

am 6. Januar 2005 um 18:34

Denke auch das du das zahlen mußt. Mich haben sie auch vorher gefragt bis wieviel können wir denn suchen und einstellen usw. Haben dann gesagt 200€ und mußte auch nur die zahlen.

Re: Werkstatt konnte Fehler nicht beheben, will aber trotzdem Geld!?

 

Zitat:

Original geschrieben von Skydiver13

Moin,

 

[ Golf in der Werkstatt ]

Sie haben es einfach nicht hinbekommen und ich habe mein Auto dann wie gesagt nach ca. 5 Wochen wieder nach Hause geholt.

Nun ist heute nach ca. 3 Wochen eine Rechnung bei zu Hause angekommen, in der steht, daß sie fast 400 EUR von mir haben wollen.

Nun meine Frage:

Können die von mir Geld verlangen, wenn sie das Problem nicht behoben haben und der gleiche Fehler wie vorher besteht?

MfG

Dom

PS: Hatte irgendjemand mal den gleichen Fehler bei seinem Wagen?

Es koennte wichtig sein, wie dein Auftrag definiert war. Wenn du im ADAC bist, steht dir eine kostenlose Erstberatung zu. Nimm die doch mal in Anspruch. Selbst wenn du fuer die Beratung zahlen muesstest, waere die Erstberatung bestimmt noch deutlich guenstiger als die 400EUR.

Sollte der Anwalt dich dann ueberzeugen, dass die Forderung berechtigt ist, kannst du zwar zaehneknirschend aber ruhigen Gewissens zahlen.

Evtl. kannst du die Rechnung auch erst einmal unter Vorbehalt zahlen (schriftlich festhalten) und den Sachverhalt dann in Ruhe pruefen.

Einfach garnicht zahlen geht jedenfalls nicht.

Richtige 'rechtliche' kannst bzw. darfst du hier im Forum wahrscheinlich nicht erhalten.

mm

am 6. Januar 2005 um 18:41

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ab einer bestimmten Kostensumme meist der Kunde angerufen wird mit der Frage: "Sollen wir weitersuchen oder wird ihnen das zu teuer?"

Das ist in der Praxis nicht zu verhindern, da nicht jeder Fehler nach dem gleichen Schema gefunden werden kann.

Die Frage ist bei Dir aber wirklich, ob irgendwas vereinbart war, oder ob die Firma einfach munter drauf los suchen sollte.

Es gab da aber glaube ich bestimmte Richtlinien über einen Höchstsatz ohne klare Absprache.

Ich sach nur Schiedsstelle, die beschäftigen sich jeden Tag mit Auseinandersetzungen zwischen Werkstätten und Kunden.

am 6. Januar 2005 um 18:42

Ist ein Reparaturversuch-

Nur halt mit "Premiumzuschlag"

Zitat:

Original geschrieben von AuWeH-VW

Ist ein Reparaturversuch-

Nur halt mit "Premiumzuschlag"

Kann es sein, dass Du noch nicht einen inhaltlich wertvollen Post gemacht hast?

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