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Werkstatt Kostenvoranschlag oder Gutachter der Versicherung?
Moin,
ein Auto wollte rückwärts von der Einfahrt fahren und hat mich hinten rechts erwischt.
Kotflügel ist genau hinten an der Ecke eingedrückt, hintere Leuchte hat was abbekommen und die Stoßstange ist zerkratzt.
Die Sachlage ist also klar und eindeutig.
Der Verursacher ist genau wie ich bei der HUK versichert. Meine Frage nun: soll ich zu einer Werkstatt fahren, oder zu dem HUK-Gutachter, um mir die Kosten für die Reparatur einschätzen zu lassen?
Das Auto ist ein Opel Astra von 1999 und ich weiß nicht, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt, zumal die hintere Stoßstange eh schon einen Riss hat und der Kotflügel in Höhe der hinteren Sitze auch schon eine Delle hat.
Beste Antwort im Thema
Meine Quellen lege ich dir gerne offen......
-von 10 zum Beispiel in unserem Büro erstellten Gutachten für die HUK werden 10 gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten meiner Berufskollegen in der Region werden 10 Gutachten gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten der überregional tätigen Kollegen werden 10 Gutachten gekürzt.
Im ersten Beispiel wirst du mir sicher glauben das dies einfach so ist.....
Im zweiten und dritten Beispiel basieren mein Informationen auf Aussagen meiner Berufskollegen die ich regelmäßig
auf Landesgruppenversammlungen meines Berufsverbandes, Seminaren, Fortbildungen und Fachveranstaltungen treffe.
Auch hier wirst du sicher nicht unterstellen, dass diese Aussagen nicht der Warheit enstprechen.
Warum sollten die nicht die Warheit sagen?
So und nun bitte deine Quellen.......
Zu den Kürzungen darf ich dir mitteilen, dass es hier nicht um "Toleranzen" geht. Die Gutachten werden Systematisch gekürzt.
Lassen wir einfach mal das Thema Stundenverrechnungssätze und Verbringungskosten bei den Kürzungen außen vor, da ist einiges rechtlich zu würdigen und man kann und muss das sicher Einzelfallbezogen sehen ok?
Aber das traurige ist bei dieser ganzen Thematik, dass -nach Vorgaben der HUK- willkürlich und systematisch Reparaturwege, Reparaturzeiten, Wiederbeschaffungswerte und Wertminderungen angezweifelt werden. Und das ohne Substanz oder fachlich nachvollziebaren Begründungen. Da steht dann einfach "der WBW ist übersetzt, die Instandsetzungszeit ist überzogen" usw.
und fertig.
Alles vom Schreibtisch aus, ohne das Fahrzeug selber in Augenschein genommen zu haben. Es erfolgt weder eine nachvollziebare Begründung, teilweise sind diese Kürzungen aus technischer Sichtweise sogar bar jeder fach- und Sachkunde.
Und das empörende ist, dass die Grünkittel das auch Wissen und es trotzdem machen, weil Sie sich gegenüber der Versicherungswirtschaft und hauptsächlich gegenüber der HUK prostituieren.
Es stellt sich auch regelmäßig heraus, dass diese Kürzungen nach einem Einspruch revidiert werden weil man ganz genau weiß, dass diese einer rechtlichen Prüfung nicht strandhalten.
Für den sowieso schon ramponierten Ruf des Berufstandes der KFZ- Sachverständigen ist dieses Verhalten einer Sachverständigenorganisation, die im Fokus der Öeffentlichkeit steht und dem eine breite Masse der Autofahrer
als seriöse und eigentlich unabhängige technische Organisation betrachten eigentlich ein Skandal.
Auch die Medien haben dieses Thema ja schon aufgegriffen und Berichten regelmäßig darüber.
Ich denke du kannst nachvollziehen, dass einem solches rechtswidrigen Vorgehen entschieden gegenüber getreten werden muss.
Und das geht nun mal nur mit anwaltlicher Hilfe, damit die HUK irgendwann einmal begreift (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt) das man mit solchen linken Tricks nicht ans Ziel kommt.
Du als Anspruchsteller bist da auf verlorenen Posten und erreichst gar nichts auch nicht mit Telefonaten,
glaub mir das
Leider wird immer wieder versucht den Geschädigen als linke Bazille oder sogar als Betrüger hinzustellen, wenn er einen KH-Schaden fiktiv abrechnen möchte. Das hat natürlich Methode und wird gern so propagiert, einige glauben das sogar und machen sich diese Argumente zu Ihren eigenen und tönen vollmundig ohne Hintergrundwissen ihre "Meinung" in die Öffentlichkeit.
Hier im Versicherungsforum kanst du das in einigen Themen schön nachvollziehen.
Einige User trommeln hier herum, dass man nur mit dem Kopf schütteln muss. "Weil du fiktiv abrechnen willst, muss ich bald mehr Prämie zahlen" solche und ähnliche Kommentare kannst du hier im Versicherungsform nachlesen.
Das ist ungefähr so, als wenn der Maurer Fritz und der Zimmermann Egon Abens am Stammtisch über die Politik von Frau Merkel philosophieren.....
Aber nun gut, so ist das halt in einem freien Forum, hier kann und soll ja auch jeder schreiben was er so denkt.....
Sicher gibt es in unserer Branche auch sehr viele schwarze Schafe, dass ist eine traurige Tatsache. Und die qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen setzen sich auch im eigenen Interesse dafür ein diesen Wildwuchs zu bekämpfen. Denn den unabhängigen und kompetenten KFZ-Sachverständigen sollte es -aus guten Gründen- auch in 20 oder 30 Jahren noch geben, die Küchentisch- Sachverständigen und die Betrüger haben in diesem Beruf nichts verloren, das sei unbestritten.
Nur der Sumpf in welchem diese Trittbrettfahrer (HUK, Control-Expert, Eucon, SSH, DEKRA um nur einige zu nennen) auf "seiten der Guten" stecken ist leider auch nicht flacher.
Mit objektiver und fairer Schadenregulierung hat das, was seit einigen Jahren hier so in der Schadenwelt abläuft schon lange nichts mehr zu tun.
ich hoffe du hast nun ein wenig mehr Hintergrundwissen von der Thematik und kannst ein Stück weit nachvollziehen um was es hier eigentlich so geht. Deswegen schreibe ich hier nämlich mit, damit sich dann jeder selbst ein Bild davon machen.
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46 Antworten
Wenn die Schuldfrage wirklich geklärt ist, ist es doch dir überlassen, was du machst.
Er hat dir einen Schaden zugefügt. Jetzt musst du also einen konkreten Anspruch stellen.
Selbstverständlich wird die Versicherung prüfen, ob die Rechnung zum Schadenbild passt. Also solltest du in der Werkstatt auch angeben, welche Schäden genau jetzt aktuell verursacht wurden.
Ich persönlich würde mir an deiner Stelle einen KVA machen lassen, den zur Versicherung schicken und dann erst einmal auf KVA-Basis abrechnen lassen (also ohne Auszahlung der Steuer).
Wenn du es dann reparieren lässt kannst die 19% immer noch nachfordern.
Man sollte auch immer bedenken, dass der Einsatz eines Gutachters weitere Kosten verursacht. Und niedrigere Regulierungskosten der Versicherung sind in unser allem Interesse. Ansonsten hört das mit den steigenden Beiträgen nämlich nie auf..
Einen KVA müsste ich bezahlen, den Gutachter von der HUK wohl nicht.
Du meinst also, ich sollte das Geld für die KVA vor strecken, ohne zu wissen, ob sich die Reparatur noch lohnt?
Die Kosten für einen KVA kannst du auch geltend machen...
Also,
wenn die Schuldfrage eindeutig ist muss die Versicherung auch den Gutachter bezahlen und auch einen Anwalt.
Ein Gutachter der Versicherung wird immer mit dem Auge die Kosten der Verischerung sehen, daher lieber einen selber holen.
Weil ein neutraler Gutachter macht auch ein neutrales Gutachten und holt auch das raus was dir zusteht (Wertminderung, Leihwagen oder Ausfallgeld) etc.
Ich schätze die Instadsetzung wird teurer als 600 Euro, daher wirst du wohl ein Gutachten brauchen und ein Kostenvoranschalg wird nicht ausreichen.
Hier ein bisschen Info
MfG
Mike
Zitat:
Original geschrieben von augenauf
Einen KVA müsste ich bezahlen, den Gutachter von der HUK wohl nicht.
Du meinst also, ich sollte das Geld für die KVA vor strecken, ohne zu wissen, ob sich die Reparatur noch lohnt?
Hat dir das der HUK Mensch erzählt? Dann ab zum Anwalt und den alles regeln lassen. So dreisste Volksverdummung muss bestraft werden. Den Gutachter der HUK bleibt erstmal weg. Du hast die freie Gutachterwahl.
Unfassbar wie manche Versicherungsgesellschaften es immer wieder versuchen. Ätzendes Pack.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hat dir das der HUK Mensch erzählt?
Ja ja, man sollte nach einem Unfall nie die HUK-Hotline anrufen. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Nach meinem Unfall wurde mir gesagt, dass ich eine KVA machen soll oder die HUK gerne einen Gutachter schickt. Einen eigenen müsste ich selbst bezahlen. Und eine Wertminderung gibt es bei Fahrzeugen über 5 Jahren sowieso nicht.
Alles glatt gelogen. Zum Glück habe ich hier immer mitgelesen und wußte es besser. Letztlich habe ich einen freien Gutachter genommen und sowohl das Ausfallgeld als auch die Wertminderung in voller Höhe zugesprochen bekommen.
Jedoch finde ich die Forderung, bei dem Schadenbild einen Anwalt einzuschalten, zu übertrieben. Die "Nebenkosten" wären vermutlich höher als der eigentliche Schaden.
Wenn die Schuld geklärt ist: auf das Gesülze der Hotline pfeifen, freien Gutachter beauftragen und, wenn gewünscht, nach Gutachten abrechnen. Den Anwalt braucht man in dem Fall, denke ich, nicht.
Letztendlich sind es Kosten, die wir alle bei der nächsten Beitragserhöhung zu tragen haben und beklagen werden.
Das Gutachten des freiberuflichen Sachverständigen wird sowieso gekürzt. Dreimal dürft Ihr raten von wem.....
Von den grünen Männchen natürlich. Das sind im übrigen auch die Sachverständigen, welche im KH und Kasko- Schaden das volle Vertrauen der HUK genießen.
@augenauf
Einfacher Dreisatz:
HUK
_____ = Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unfall
Hi,
Anwalt halte ich auch erst mal für unnötig,kann man sich als Option ja immer noch in der Hinterhand behalten.
Was den Schaden angeht vermute ich das wird teurer als es auf den ersten Blick aussieht!
Bei ner Fachgerechten Reparatur könnte es fast in den Bereich einen wirtschaftlichen Totalschadens kommen.
Daher wirs ein KVA wohl nicht reichen. Allerdings haben die Werkstätten erfahrung mit und sehen sehr schnell ob es KVA reicht oder ein Gutachten erforderlich ist.
Gruß Tobias
Also ich würde immer zu einem Anwalt raten wenn die Schuldfrage eindeutig ist.
Der Sinn davon ist der Streitwert.
Folgenden fiktives Beispiel
Schaden laut Gutachten 2500,-
Versicherung zahlt 1900,- und kürzt.
Wenn man dann zum Anwalt geht geht es um einen Streitwert von 600 Euro.
geht man gleich zum Anwalt geht es um einen Streitwert von 2500,- Euro auch wenn die Versicherung nur erst einmal 1900,- bezahlt.
Da der Anwalt nach dem Streitwert bezahlt wird dürft Ihr raten um welchel Fall er sich eher kümmert.
Außerdem ist es auch eine psychologische Sache.
Da sitz bei der Versicherung ein Sachbearbeiter und erhält ein Gutachten von einem Gutachter direkt und ein Gutachten gleich vom Anwalt.
Wo wird er wohl als erstes Versuchen zu kürzen?
MfG
Mike
Das war von mir evt. missverständlich ausgedrückt: ich habe gedacht, dass ich den KVA auslegen muss, weil ich es so gelesen habe.
Wenn ich so auf einigen Gutachter-Websites lese, dann wird von einem KVA generell abgeraten. Gehe ich zu einer Werkstatt, wird mir wohl von einem Gutachten abgeraten, oder was?
Die Grenze liegt wohl so bei 750 EUR, nur einer muss mir doch vorher sagen können, wie hoch der Schaden ungefähr sein wird?
Aber nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist der Gutachter wohl die richtige Wahl?
Hi,
ja den KVA mußt du wahrscheinlich auslegen,es sei denn du würdest eine Schadensabtretung unterschreiben dann regelt die Werkstatt alles für dich (würde ich aber nicht empfehlen)
Die Werkstatt will dir mir Sicherheit kein KVA aufschwatzen wenn ein Gutachten nötig ist.
Meine Vorgehensweise wäre so,such dir eine Opel Werkstatt in der Nähe, die werden dort auf einem Blick sehen ob ein KVA reicht (tut er wahrscheinlich net).
Die Werkstätten haben externe und unabhänige Gutachter an der Hand mit denen sie zusammenarbeiten. Den können die für dich rufen und der erstellt dann für dich ein Gutachten.
Du suchst dir gleich einen freien Gutachter auch da wird ein seriöses Unternehmen kein teures Vollgutachten erstellen wenn offensichtlich ist das es ein Bagatellschaden ist.
Gruß Tobias
Zitat:
Die Grenze liegt wohl so bei 750 EUR, nur einer muss mir doch vorher sagen können, wie hoch der Schaden ungefähr sein wird
Es handelt sich nur dann um einen Bagatellschaden, wenn der Fahrzeughalter dies selber sicher erkennen kann, hat er Zweifel, insbesondere in Bezug auf verdeckte Beschädigungen dann liegt kein Bagatellschaden vor.
Der von Dir genannte Riß in der Heckverkleidung, ist dieser bei dem aktuellen Unfall entstanden oder handelt es sich dabei um einen Altschaden?
Solte dieses ein Altschaden sein, dann ist in jedem Fall ein Gutachten erforderlich, welches u.a. auch Stellung zu einer ggf. eintretenden Wertverbesserung nimmt.
Wo befindet sich die Delle (Kotflügel ist bei Opel vorne)?
Fahr zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl, lasse ihn einen Blick aufs Auto werfen und höre Dir seinen Rat an.
Wir dürfen hier auch nicht vergessen, das es sich um ein (bald?) 14 Jahre altes Auto handelt, dabei spielt der Wiederbeschaffungswert auch eine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Einfacher Dreisatz:
HUK
_____ = Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unfall
Was Du da hingeschrieben hast ist aber kein Dreisatz, nicht mal ein einfacher.
Zitat:
Die Grenze liegt wohl so bei 750 EUR, nur einer muss mir doch vorher sagen können, wie hoch der Schaden ungefähr sein wird?
Für solche Fälle gibt es Kurzgutachten, die unabhängige Gutachter dann erstellen, wenn der Schaden sich in diesem Bereich befindet. Zudem kannst Du dann auch wahrheitsgemäß die Vorschäden angeben und der Gutachter wird das in die Berechnungen einbeziehen.
Diese Kurzgutachten sind günstiger, da sie nicht so umfangreich sind.
Bei einem Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt läufst Du immer noch die Gefahr, dass die Versicherung den KVA überhaupt nicht akzeptiert.