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Werkstatt verursachte Unfall bei Probefahrt

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 9:47

Hallo, ich brachte am Freitag morgen mein Auto zum FOH um ersten Service (hab jetzt 9000 KM runter) und Reifenwechsel durchzuführen; Am Nachmittag kam der Anruf das ein Mechaniker einen Unfall ("Ausritt" über Bordstein ins Feld - ohne Personenschaden) bei der Probefahrt mit meinem "geliebten" Insi gebaut hat. Ich war geschockt und malte mir die schlimmsten Bilder aus. Ich fuhr sofort zum FOH um mir den Schaden anzuschauen. Als ich ankam wurde ich auch schon vom Chef, Werksattleiter und vom Verkäufer empfangen um mit ihnen mein Auto zu begutachten. Als wir dann vor meinen Insi standen dachte ich "Ach du Schei....", wieso gerade ich, so lange gaspart, immer gehegt und gepflegt und jetzt das. Nach langem Gespräch (wie so was denn passieren könne.....usw.) und den Entschuldigungen der drei Herrn wurde mir versichert das nichts am Rahmen passiert sei, die Reperatur im Haus so sorgfältig durchgeführt werden würde - sodass das Auto schöner wäre als vorher - und auch keine Wertminderung enstehen würde (was für ein Blödsinn - wie ich meine); Die Werkstatt hat auch gleich einen Gutachter beauftragt um den Schaden zu begutachten, und mir einen Leihwagen zu Verfügung gestellt (is ja auch klar). Meine Frage jetzt: Stehen mir weitere Ansprüche zu? Hat jemand von Euch schon mal von so einen Fall gehört oder gar selbst mitmachen müssen (was ich natürlich nicht hoffe)?? Da ich mich nicht so gut ausekenne, würde mich eure Meinung zum Schaden (sofern man auf den Fotos alles gut erkennen kann) - ob ich jetzt Besitzer eines Unfallwagens bin - interressieren;

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PatrickK

Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.

Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.

Was ist denn das für ein Quatsch, " sich solche Autos nicht leisten können" ?

Kennst du den Jenigen der die Probefahrt gemacht hat ?

Hast du gesehen wie er mit dem Auto des TE gefahren bzw. umgegangen ist ?

Finde es schade, wenn man auf Grund von Bildern sich eine eigene Geschichte dazudenkt und dann wie wild auf dem Verursacher herumhackt.

Es mag so sein wie du es gesagt hast, daß da etwas übereifrig probegefahren wurde, es können aber auch plötzliche Glätte ( wir haben Herbst ) oder sonstige Umstände dazu geführt haben, daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Soll öfters vorkommen, auch wenn es keine Probefahrt, oder wenns dann das eigene Auto ist.

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Zunächst einmal bedauere ich dich sehr.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen und die Sache mit dem besprechen und klären lassen. In meinen Augen ist das eine Wertminderung und sowas ist nicht einfach mit ein paar netten Sprüchen abgetan. Letztendlich entscheidet ja der Gutachter, ob und wieviel Wertminderung der Wagen hat. Aber wenn der vom FOH bestellt wurde...

Ich wäre sehr vorsichtig mit den Aussagen des Autohauses. Aber ich drücke dir die Daumen, dass alles korrekt geregelt wird und du ein einwandfreies Fahrzeug zurück bekommst.

Bei einen recht neuen Wagen, kannst Du auf die Reparatur... auf einen Leihwagen und Auszahlung des dadurch entstanden Wertverlustes bestehen. Der Wertverlust sollte allerdings von einem unabhängen Gutachter ermittelt werden.

Du brauchst auch Deinen FOH da kein schlechtes Gewissen haben, er muß es ja selbst nicht zahlen, denn er hat dafür auch seine Versicherungen...

Bei einer wirklich fachmännischen Reparatur, sieht man dann auch wirklich nix mehr von dem Unfall....

am 24. Oktober 2010 um 10:13

Beleidsbekundungen denke ich, sind fehl am Platz, ist ja zum Glück nur Blech.

Was mich interessieren würde wäre der Unfallhergang, wie kann man über den Bordstein ins Feld hinausreiten, außer nicht angepasste Geschwindigkeit in einer Kurve ?

Gruß Markus.

Der Unfallhergang würde mich auch Interessieren. Ich möchte ja niemanden Vorwürfe machen, aber wie manche Mechaniker mit fremden Eigentum umgehen und wie sie dementsprechend mit den Fahrzeugen fahren ist echt unter aller SAU!!

Ich habe vor einigen Jahren während eines Schulpraktikums 4 Wochen bei Mercedes in der Werkstatt verbracht und kann nur sagen wie da mit den Autos umgegangen wurde und wie diese ab und zu verheizt wurden ( Teilweise auch Ampelrennen ). Da kann man nur den Kopf schütteln.

Ich finde es wirklich schade für dich dass dir die Freude am Fahrzeug durch so einen Vorfall teilweise genommen wurde, da kann mann nur hoffen, dass die es wirklich perfekt wieder hinbekommen und du die Freude an dem Super Fahrzeug nicht verlierst.

Gruß

Bojan

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Beleidsbekundungen denke ich, sind fehl am Platz, ist ja zum Glück nur Blech.

 

Was mich interessieren würde wäre der Unfallhergang, wie kann man über den Bordstein ins Feld hinausreiten, außer nicht angepasste Geschwindigkeit in einer Kurve ?

 

Gruß Markus.

Wird dem TE aber auch Wurst sein. Es geht ihm wahrscheinlich mehr darum worauf er Anspruch hat.

 

Ganz ehrlich? Ich würde mir auch nen Anwalt nehmen und schauen was der dazu sagt weil das ist auf jeden Fall ne Wertminderung und super ärgerlich. Ich würde mich mit einer fachmännischen Reparatur nicht zufriedengeben. Die Werkstatt ist versichert und da sollte auch auf jeden Fall was für dich bei rausspringen als Wiedergutmachung.

 

 

Hallo,

hmmm. Echt blöd.

Zuerst mal, DU hast freie Gutachterwahl, da es ein Schaden ist, der NICHT von Dir verursacht wurde!

Der Gutachter wird dann festlegen, ob und wieviel Wertverlust Dir zusteht. Dieser wird Dir dann ausgezahlt, vorausgesetzte, Du hast den Insi nicht geleast. Dann ginge der Betrag an die Bank.

Grüße

Hallo Aitzi,

wie meine Vorredner würde ich dir ebenfalls raten einen guten Anwalt einzuschalten. Er wird dir am meisten Helfen können, da er sich mit der Gesetzgebung wohl am besten auskennt.

Was die Aussage deines FOH angeht bin ich skeptisch. Auf dem Bild scheint mir der Seitenschweller unter der Beifahrertür eingedellt zu sein. Ein Auto nach dem Unfall als Unfallfrei zu betrachten setzt voraus das alle beschädigten Teile durch komplette Neuteile ersetzt werden und der Rahmen nicht verzogen ist. Da es für den Seitenschweller kein Neuteil gibt, da er ein Bestandteil des Grundgerüstes ist, ist es zwingend notwendig das dort gespachtelt und lackiert wird. Von Unfallfrei kann hier keine Rede mehr sein.

Außerdem würde ich bei Aussagen des FOH vorsichtig sein. Sie stellen das ganze als nicht so tragisch dar.

Es spricht viel dafür das während der Probefahrt dein Auto unsachgemäß behandelt worden ist, was ein Anwalt anhand der Bilder und eines unabhängigen Gutachtens am besten beurteilen wird können.

Viel Glück dabei,

Gruß

Semir

ich fühle mit dir! ein ziemlicher vertrauensverlust für die werkstatt...spannend finde ich die aussage, daß der rahmen nicht verzogen sei und die alles wieder hinbekommen wollen.

wenn mich nicht alles täuscht, ist nicht nur die eine radaufhängung vorne (oder querlenker/radaufnahme oder was auch immer das ist...) regelrecht ausgerissen, sondern auch das große, optisch als rahmen um die türen umlaufende blech im schwellerbereich erheblich demoliert. man kann also von nicht unerheblichen, seitlich einwirkenden kräften ausgehen. sowas hat kein automobilrahmen gerne. zumal es sich meines wissens nach bei besagtem blech um eins dieser hochfesten spezialbleche handelt/handeln soll. (dies hatte jemand in dem thread zu meinem brandschaden geschrieben). könnte mir vorstellen, daß dieses blech nicht so einfach vom beulendoktor zurechtgedengelt werden kann, sondern daß das ein fall für´s tc wird, wo ein neues blech eingeschweißt werden kann.

falls du dir einen anwalt nimmst, wähle einen mit schwerpunkt versicherungsrecht/verkehrsrecht, und nicht den scheidungsanwalt von tante trude, die sind mit solchen sachverhalten häufig überfordert. in jedem falle würde ich mit der werkstatt so verbleiben, daß nicht die werkstatt den gutachter aussucht! die sollen "ihren" gutachter mal gleich wieder nach hause schicken, aber sofort....

ich hoffe und wünsche dir, daß am ende alles gut ausgeht und du unter´m strich soviel glück hast mit deinem malheur wie ich mit meinem :) es ist letztlich nur blech, niemand ist zu schaden gekommen! kopf hoch!

viele grüße,

ticconi

am 24. Oktober 2010 um 10:54

Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.

Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.

Der Schaden ist nicht wirklich gering, der komplette Einstiegsbereich ist im Eimer und dort müssen Reparaturbleche eingeschweißt werden. Den ganzen Plastikkrams am Unterboden/Stoßstange usw. kann man ja relativ einfach ersetzen.

Anhand der Bilder würde ich den Schaden auf 8.000 Euro schätzen. Halt uns mal auf dem laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von Hitchi

Wird dem TE aber auch Wurst sein. Es geht ihm wahrscheinlich mehr darum worauf er Anspruch hat.

Ganz ehrlich? Ich würde mir auch nen Anwalt nehmen und schauen was der dazu sagt weil das ist auf jeden Fall ne Wertminderung und super ärgerlich. Ich würde mich mit einer fachmännischen Reparatur nicht zufriedengeben. Die Werkstatt ist versichert und da sollte auch auf jeden Fall was für dich bei rausspringen als Wiedergutmachung.

Der Anspruch ist eindeutig:

Widerherstellung des Urzustandes vor dem Unfall.

Ist dieses nicht ohne Einbußen in Sachen Optik, Haltbarkeit oder sonstigen langfristigen Beeinträchtigungen möglich, besteht ein Anspruch auf Wertminderung.

Mit einer fachmännischen Reparatur magst du dich vielleicht nicht zufriedengeben, aber dann musst du dich mit der nicht erfolgten Reparatur inkl. einer Zahlung der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer zufriedengeben und hast ein kaputtes Auto inkl. einer Summe X in der Hand.

Wenn dir dann der Verkauf des kaputten Fahrzeuges ausreichend Ertrag bietet und du die Summe der Zahlung dazulegst kannst du hoffen daß du dann ohne Verlust ein gleichwertiges, nicht repariertes Fahrzeug bekommst.

"Wirklich rausspringen " wird da wahrscheinlich nichts. Also ein Geschäft damit zu machen denke ich ist eher unwahrscheinlich.

Daß der Unfall bei einer Probefahrt passiert ist ist mehr als ärgerlich, aber das ist in etwa das Gleiche als wenn du in einen Unfall verwickelt wirst an dem du keine Schuld trägst. Dein Auto ist dann ebenfalls kaputt. Hier ist der Verursacher glücklicherweise eindeutig, was bei einem normalen Verkehrsunfall manchmal nicht der Fall ist.

Somit würde ich zumindest den Trost ausprechen wollen: Glück im Unglück.

Hi, wenn der Einstieg verzogen ist, denke ich wird die Opelwerkstatt es mit ihrem Fachwissen kaum schaffen das Auto wieder 100% auf die Beine zu kriegen. Aufjedenfall alle Türen kontrollieren ob sie sauber öffnen und schließen nach der Reparatur.

Mfg David

Zitat:

Original geschrieben von PatrickK

Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.

Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.

Was ist denn das für ein Quatsch, " sich solche Autos nicht leisten können" ?

Kennst du den Jenigen der die Probefahrt gemacht hat ?

Hast du gesehen wie er mit dem Auto des TE gefahren bzw. umgegangen ist ?

Finde es schade, wenn man auf Grund von Bildern sich eine eigene Geschichte dazudenkt und dann wie wild auf dem Verursacher herumhackt.

Es mag so sein wie du es gesagt hast, daß da etwas übereifrig probegefahren wurde, es können aber auch plötzliche Glätte ( wir haben Herbst ) oder sonstige Umstände dazu geführt haben, daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Soll öfters vorkommen, auch wenn es keine Probefahrt, oder wenns dann das eigene Auto ist.

am 24. Oktober 2010 um 11:34

Nicht in diesem Fall aber ich kenne genügend Kfz Mechaniker, auch einige in meiner Familie und das nicht nur bei Opel und da weiß man wie mit den Autos umgegangen wird. Klar gibt es hier keine genauen Infos, aber wenn man über nen Bordstein in ein Feld rauscht ohne mit einem anderen Auto kollidiert zu sein klingt das sehr stark danach, dass der Fahrer das Auto "weggeworfen" hat.

Und wenn der Unfall fremd-verschuldet gewesen wäre hätte die Werkstatt das mit Sicherheit zumindest erwähnt.

Deswegen passt das zumindest meiner Meinung nach zu dem Umgang mit PKW's in Werkstätten.

Also vom Schadensbild wird der Gutachter defintiv eine Wertminderung feststellen.

Nicht die Lackschäden sind dafür ausschlaggebend oder die Vorderaufhängung sowie Felge. Es wird durch die Karosseriearbeiten zu dieser Wertminderung kommen.

Viel Erfolg und ich würde ebenfalls einen unabhängigen Gutachter beauftragen und bei dem Schadensbild auch einen Anwalt sobald etwas nicht nach Reibungslos verläuft.

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