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Werkstatt zerstört Motor - Nutzungsausfall
Hallo Leute,
kaum zu glauben, aber meine Werkstatt hat es tatsächlich geschafft, den Motor meines Fahrzeugs (Jaguar XF Sportbreak 3.0S von 2013) zu "zerstören".
Das ist ansich ein Ding der Unmöglichket, aber die haben das anscheinend hinbekommen bei einer Testfahrt. Fragt mich nicht, was die da gemacht haben, wohl Rennen gefahren oder so...
Ich habe noch keinen Anwalt eingeschaltet - mache ich noch, aber ich denke ich habe einen Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, oder?
Die wollen mir nämlich einen popeligen Smart oder ne A Klasse andrehen (führen auch Mercedes), was gar nicht geht, wie ich finde. Die haben zwar Jaguare und Range Rover als Servicefahrzeuge, meinten aber den könnte ich nur für drei Tage haben.
Da die Reparatur Wochen dauern wird, wollen die mir solche Fahrzeuge natürlich nicht für länger geben - sollen schließlich noch verkauft werden. Eigentlich ist das nicht mein Problem, oder? Daher bin ich am überlegen den Mietwagen abzulehnen und eher Nutzungsausfall zu beantragen und mich mit unserem Zweitwagen zufrieden zu geben. Was meint ihr?
Naja vielleicht hat wer von euch Tipps für mich. Danke schon einmal dafür.
So jetzt gehe ich mich mal weiter aufregen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 15:02:41 Uhr:
Ne den Golf haben wir auch und ja damit haben wir ebenfalls Ärger (gehört aber nicht hier rein). Falls du also darauf hinauswillst, dass ich alles erfinde, muss ich dich enttäuschen. Wir haben echt ein Glücksjahr mit unseren Autos momentan. Außerdem habe ich anderes zu Tun, als mir Storys auszudenken. Welchen Sinn sollte das haben?
Nun, Geld für einen Spiegel haste nicht, für einen Jaguar Bj. 2013 langts den eigenen Angaben nach aber:
"Für eure Tipps bin ich sehr dankbar, denn die 800 Euro für einen neuen Spiegel habe ich als armer Student nicht, sehe aber auch nicht ein, dass ich jetzt mit dem Rappeln leben muss."
Ich glaube, Du hast gar keinen Jaguar, vielleicht nichtmal einen Golf und vermutlich auch keine Ehefrau sondern lediglich Langeweile.
Sind ja auch Semesterferien.
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66 Antworten
Ne Klasse tiefer wäre schon zu akzeptieren. Aber ein Smart wäre wohl zu viel des Guten....
Jaguar XF Obere Mittelklasse.
Mercedes A-Klasse als untere Mittelklasse ging da schon eher.
Mal davon abgesehen das die Werkstatt sehr unklug handelt wenn sie dir erst den Motor killt und dann beim Leihwagen zickt. Wenn sie schlau wären , würden sie dir etwas gleichwertiges hinstellen
Ich weiß nicht, ob es zu akzeptieren wäre. Die Frage ist, ob ich das muss. Denke eher nicht...
Eine kleine Ergänzung zu meinem Beitrag.
Könnte mir Jemand sagen wieviel Nutzungsausfall man am Tag geltend machen kann? Ich finde da rein gar nichts zu und die Tabellen, die ich über Google finde, sind uralt (2007) und mein Auto dementsprechend nicht gelistet.
Ein Mietwagen in meiner Klasse LWAR kostet bei Sixt ca. 120 Euro am Tag. Da kommt also ganz schön etwas zusammen. Der Nutzungsausfall ist aber sicher geringer?
Bei EurotaxSchwacke gibts Listen dazu.
In der Regel hilt bei Schäden durch Unfälle:
1 Klasse niedriger als der beschädigte PKW. Die Autoren empfehlen pro 5 Jahre Fahrzeugalter nochmal je 1 Gruppe runter.
Ich vermute mal du landest irgendwo zwischen 50 und 100 Euro.
Nicht verwechseln mit Nutzungsausfall bei einem Kfz-Haftpflicht-Schaden! Hat nichts miteinander zu tun.
Einfach nett einigen und viele Probleme vermeiden. Und nicht gleich poltern und Ansprüche stellen.
Es kann sein, dass die Betriebshaftpflicht überhaupt nicht für den Nutzungsausfall zuständig ist.
Die Frage wäre ob es überhaupt einen Rechtsanspruch auf einen Ersatzwagen gibt. Ich glaube nämlich eher nicht.
@UliBN
Sicher, dass das dann anders ist? Wie kommst du denn darauf? Klar ich bin das Fahrzeug nicht gefahren und es geht nicht über die Versicherung, aber ich denke schon, dass die Nutzungstabellen auch in diesem Fall Gültigkeit haben.
Ne ich poltere nicht. Ich bin noch recht ruhig und auch nicht der "Ich hole meinen Anwalt Typ". Dennoch erwarte ich, wenn man schon meinen geliebten Jag schrottet, mir auch adäquaten Ersatz beschafft oder eben den Nutzungsausfall bezahlt, vom Verlustausgleich mal abgesehen...
XF bis 5 Jahre alt und 140/177 kw Diesel - 79,- € (J)
202 kw Diesel / 283 kw Benzin - 119,- € (K)
375 kw Benzin - 175,- € (L)
Sind die Werte von 2013, haben sich m.W. aber nicht geändert. Älter als 5 Jahre jeweils eine Stufe niedriger, statt 79,- dann 65,- €.
@PeterBH
Also wären das in meinem Fall 119 Euro, wäre ja der 202 kw Diesel und gerade mal drei Jahre alt. Hm sollte ich überlegen, ob ich das nicht so mache. Ich kann theoretisch auf einen Leihwagen verzichten.
Warum sollte der Schadenersatz hier anders sein, als beim Unfall?
Für mich stellt sich eher die Frage, ob die Werkstatt für die Zerstörung des Motors verantwortlich war. Ist zwar bei der Fahrt durch Werkstattpersonal passiert, aber was ist, wenn bei einer Fahrt durch dich der gleiche Schaden aufgetreten wäre. Also keine Überlastung, Bedienungsfehler o.ä. vorliegt.
http://www.iww.de/.../...weitwagen-einwand-beim-nutzungsausfall-f45905
einfach mal durchlesen und gewappnet sein.
Ich sehe es so:
Wenn der Motor während der Zeit der Reperatur beschädigt wurde liegt eine mangelhafte Reperatur vor.
Die Werkstatt hat also das Rechts nachzubesser (neuen Motor).
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall/Leihwagen besteht nicht, da keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Das müsste aber die Werkstatt beweisen und ich bezweifle, dass das möglich ist. Der Wagen war immer bei denen in Wartung und hatte nichts. Da wird es recht aussichtslos sein, sich da herauszureden.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 19. September 2016 um 14:25:44 Uhr:
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall/Leihwagen besteht nicht, da keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Wo hast du das her? Fakt 1. ist, dass ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann und Fakt 2. ist, das der Grund dafür ein Motorschaden ist, der in der Obhut der Werkstatt passiert ist.
Ob deren Versicherung das zahlt, klar das sei dahingestellt, aber die werden das dann nach meinen Verständnis selbst zahlen müssen genau wie den Motor auch.
@PeterBH
Das Zweitfahrzeug nutzt ja nachweislich meine Frau. Ich könnte es nutzen. Ich bin aber nicht so doof und würde das erwähnen
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 14:29:03 Uhr:
Wo hast du das her? Fakt 1. ist, dass ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann und Fakt 2. ist, das der Grund dafür ein Motorschaden ist, der in der Obhut der Werkstatt passiert ist.
Das hab ich aus dem BGB.
Sofern man das wirklich als mangelhafte Reperatur einstuft, gilt die normale Sachmängelhaftung.
Dort ist kein Leihwagen/Nutzungsausfall vorgesehen.