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Wertminderung bei älterem Fahrzeug
Hallo,
kurz die Eckdaten zum Fahrzeug: Focus Viva, EZ 09/04, 61000km Laufleistung.
Es wurde ein Haftplichtschaden verursacht, die Schuldfrage geklärt (städt. Müllfahrzeug gegen geparktes Auto).
Abwicklung des Schadens erfolgt durch Karosseriefachbetrieb meiner Wahl, welche auch den Gutachter beauftragt haben (freier Gutachter).
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 5200€, Reparaturkosten ~3600€ (inkl. MwSt.).
Im Gutachten wird gepflegter Fahrzeugzustand ausgewiesen, ebenso dass keine (instandgesetzten) Vorschäden vorliegen.
Beschädigung liegt auf der Fahrerseite, es werden Kotflügel, Türe, Spiegel, Felge und Reifen erneuert.
Im Gutachten wird noch erwähnt, dass die A-Säule gerichtet werden muss.
Aktuell sitzt die Türe schief, schliesst schlecht und steht im Bereich der oberen B-Säule deutlich ab.
Nun meine Frage:
Eine Wertminderung wurde nicht ausgewiesen. Ist da so OK?
Ich möchte keine Rechtsberatung , sondern nur mal Eure Meinung dazu... (Hallo Delle... )
Beste Antwort im Thema
Selbstverständlich hat dieses Fahrzeug durch den Unfallschaden einen merkatilen Minderwert erlitten.
Das ist ein Ford und der ist schon ohne reparierten Unfallschaden eher schlecht zu verkaufen.
Soviel zum Markt, den dieser Sachverständiger wohl eher nicht "kennt" und zu Freude der Versicherung, die dieses Gutachten ganz sicher toll findet.
Aber da du diesen Spezialisten selber beauftragt hast, kannst du diesen bestenfalls für sein mangelhaftes Gutachten -nichts anderes ist das hier- in die Verantwortung nehmen.
Wie hoch der merkantile Minderwert sein wird, wirst du erleben, wenn du dein Auto verkauft hast und feststellt, wie hoch die Differenz zu einem unfallfreien Fahrzeug ist, die es natürlich nie und nimmer wird.....
Mehr muss man hier nicht ausführen.
Gruß
Delle
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37 Antworten
Eine Wertminderung wird vom Sachverständigen im seinem Gutachten ausgewiesen, wenn er -unter Berücksichtigung seiner Kenntnis des Fahrzeugmarkts- der Meinung ist, dass das Fahrzeug, das er begutachtet hat, eine erstattungsfähige Minderung des Werts durch den Unfall erlitten hat.
Wenn er keine ausgewiesen hat, dürfen sowohl die gegnerische Versicherung als auch Du davon ausgehen, dass keine eingetreten ist, bzw. sie nicht mehr erstattungsfähig ist.
Würde er das Gutachten in diesem Punkt plötzlich "nachbessern", wäre das für mich immer ein Grund, es -zur Not gerichtlich- überprüfen zu lassen.
Vom Versicherer wird schließlich erwartet, dass er den Ausführungen des Parteisachverständigen glaubt. Dann darf der Versicherer ihm auch glauben, wenn keine Wertminderung im Gutachten steht.
Hafi
Mein Stammgutachter (Auto mit meinem Namen im Schein ziehen irgendwie Blechschäden an) meinte, dass bei Autos jenseits der X Jahre (Zahl weiss ich nicht mehr, ich glaube 8 oder sowas) oder jenseits der 100.000 Kilometer pauschal keine Wertminderung mehr anerkannt wird.
Zitat:
Original geschrieben von self
Mein Stammgutachter (Auto mit meinem Namen im Schein ziehen irgendwie Blechschäden an) meinte, dass bei Autos jenseits der X Jahre (Zahl weiss ich nicht mehr, ich glaube 8 oder sowas) oder jenseits der 100.000 Kilometer pauschal keine Wertminderung mehr anerkannt wird.
Es gibt so eine Pi mal Daumen Grenze von den Versicherungen die bei 5 Jahren und/oder 100tkm liegt. Das ist aber keine fixe Grenze, aber darüber kann man sich darauf einstellen dass die Versicherungen rumzicken. Ob es bei Fahrzeugen oberhalb der Grenze noch eine Wertminderung gibt liegt im Ermessen des Gutachters. Bei wenig km und gut gepflegtem unfallfreien Zustand gibt es durchaus auch bei älteren Fahrzeugen eine Wertminderung.
Aber warum hier diskutieren, auf dem Gutachten steht doch sicherlich die Telefonnummer. Anrufen und fragen. Ist ja durchaus möglich dass er das vergessen hat, dann kann er nachbessern. Oder er erklärt dass es seiner Einschätzung nach keine Wertminderung gibt.
Hallo!
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Gutachter habe ich folgendes erfahren:
Ausschlaggebend, keine Wertminderung ausweisen, waren für Ihn wohl zwei Punkte.
1) Das Auto ist bereits 6,5 Jahre alt.
2) Die instandzusetzenden Karosserieteile werden alle ohne Richt- und Schweissarbeiten ausgetauscht; sie seien ja geschraubt.
Tja, dann muss ich das wohl so hinnehmen...
...oben hast du noch geschrieben, dass die A-Säule gerichtet werden muss
Dazu habe ich die Aussage bekommen, dass wäre eine einfache Richtarbeit, keine ausschlaggebender Faktor für eine Wertminderung.
Aso
Na dann...
Hallo,
ich muss mal erst tief Luft holen hier.
Dir steht auch bei geschraubten Teilen eine Wertminderung zu.
Noch dazu hat dein Fahrzeug gerade mal erst 60.000 km auf dem Tacho.
Diese starre Grenze mit 5 Jahren und über 100.000 km Laufleistung gibt es heute nicht mehr.
Das sollte dein Gutachter eigentlich wissen.
Diese resultiert noch von früheren Zeiten.
Früher waren Karosserien mit beispielsweise 8 Jahren nahezu durchgerostet, heute wird in Sachen Korrosionsschutz sehr viel getan (auch Ford hat es inzwischen gelernt), so dass die Fahrzeuge eine deutlich längere Lebensdauer haben.
Bei dem Schadensbild könnte man 250,00 € an Wertminderung durchaus noch vertreten.
Näheres hierzu kannst Du hier mal nachlesen:
http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../autounfall-wertminderung.html
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Dazu habe ich die Aussage bekommen, dass wäre eine einfache Richtarbeit, keine ausschlaggebender Faktor für eine Wertminderung.
Und für diese Aussage gehört dem SV eine mächtig über die Rübe gezogen.
Denn sie ist schlicht und einfach falsch.
Gruß
fordfuchs
...nun machst du hier groß tramtram aber wie soll sich der te verhalten bzw. was soll er tun, dies nennst du nicht
Im Gegensatz zu Dir hat er das Auto gesehen und kennt "seinen" Markt.
Daher ist Deine pauschale Behauptung ins Blaue hinen völlig unhaltbar und nicht besonders seriös.
Du weckst beim TE Erwartungen, die er mit ziemlicher Sicherheit nicht erfüllt bekommt. Selbst wenn sein SV ihm jetzt gefälligkeitshalber noch 200 EUR nachträglich aufschreiben würde (was er kaum machen wird, wenn er ein seriöser Sachverständiger ist), wird kein Versicherer das einfach so durchwinken, weil er sich ja an zwei Fingern abzählen kann, wie es dazu kam.
Und das "vergessen" Argument ist auch kein gutes: das wäre nämlich dann zwischen dem SV und seinem Auftraggeber auszudiskutieren.
Was soll das also?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was soll das also?
Genau dies frage ich mich leider auch
Hallo,
über die Höhe der Wertminderung kann man streiten, keine Frage.
Außerdem sieht jeder Sachverständige es mit anderen Augen, von daher ist es nicht gerade selten dass die Meinungen hier weit auseinander gehen.
Er kann den Sachverständigen darauf Aufmerksam machen, ändern wird er das Gutachten vermutlich aber dennoch nicht.
Selbst wenn die Wertminderung zu hoch angesetzt wurde, kürzen kann man sie immer noch.
Aber pauschal zu behaupten, dass bei diesen Reparaturumfang keine Wertminderung anfällt ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Was anderes wäre es, wenn in diesem Bereich schon mal ein Unfallschaden gewesen wäre und er dafür schon eine Wertminderung erhalten hat.
Gruß
fordfuchs
Das hat doch in diesem Fall niemand behauptet außer dem Sachverständigen, der das Fahrzeug und die Beschädigungen begutachtet hat.
Also könnte es ja sein, dass es stimmt, oder?