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Wertminderung bei Leasingfahrzeug nach Unfall in Österreich
Hallo zusammen,
ich suche nach Erfahrungen und Ratschlägen zum Thema Wertminderung bei Leasingfahrzeugen nach einem Unfall, speziell im Ausland.
Hintergrund:
Letzte Woche hatte ich einen Auffahrunfall in Österreich. Kurz hinter der Grenze fuhr mir auf einer Ausfahrt, wo es sich gestaut hat, ein Österreicher auf. Ich bin in diesem Fall der Geschädigte.
Ich konnte das Fahrzeug noch zu einem nahegelegenen Autohaus (Mercedes-Benz, ca. 2 km entfernt) fahren. Aufgrund des Schadens war eine Rückfahrt nach Deutschland jedoch nicht mehr möglich, und ich ließ das Fahrzeug dort stehen.
Aktueller Stand der Abwicklung:
Autohaus: Das Autohaus bot an, sich um alles zu kümmern – Reparatur, Leihwagen und die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Ich erhielt bereits einen Reparaturauftrag und eine Abtretungserklärung zum unterschreiben. Das hab ich noch nicht.
Leasinggeber / Versicherung: Ich meldete den Schaden meinem Leasinggeber (Mercedes-Benz Bank) und meiner eigenen Versicherung.
Gegnerischen Versicherung: Am 23. kam bereits der Gutachter der gegnerischen Versicherung und erstellte ein “Werkstattgutachten”. Das Gutachten konnte mir das Autohaus aus Datenschutzgründen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bisher konnte ich auch bei der Versicherung niemanden erreichen, um dieses dort zu erhalten.
Generell klingt das ja alles gut. Ich hab einen Leihwagen, die Reparatur könnte direkt starten. ABER, wie gehe ich hier mit dem Thema Wertminderung um?
Bei Leasingfahrzeugen wird bei der Rückgabe ja ein Wertverlust durch Unfälle berücksichtigt, und ich muss diesen ausgleichen. Entsprechend muss ich den Betrag für die Wertminderung ja jetzt schon bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Doch ich stehe hier vor den Herausforderungen:
- Kein Gutachten über die Wertminderung: Das Werkstattgutachten der gegnerischen Versicherung soll laut Autohaus keine Angaben zur Wertminderung enthalten. Das Autohaus riet mir, bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, was sie mir als Ausgleich anbieten. Das erscheint mir aber nicht seriös, da ich befürchte, dass der Betrag nicht ausreicht, und ich am Ende auf der Differenz sitzen bleibe.
- Leasinggeber kümmert sich nicht darum: Die Mercedes-Benz Bank hat der gegnerischen Versicherung schriftlich mitgeteilt (eine Kopie habe ich erhalten), dass Entschädigungen für die Wertminderung direkt an sie gezahlt werden müssen. In einem Telefonat wurde mir jedoch erklärt, dass sie selbst die Einforderung des Betrags nicht übernehmen.
Meine Fragen daher:
- Sollte ich einen eigenen Gutachter beauftragen, um die Wertminderung festzustellen? Falls ja: Muss ich die Kosten dafür vorstrecken, und verzögert das die Reparatur erheblich?
- Wäre es sinnvoll, direkt einen Anwalt einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird? Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht? - Ist sowas wirklich notwendig - Ich bin generell jemand der so etwas lieber einfach und direkt klärt. Besteht die Gefahr, dass sich der ganze Prozess dadurch zu lange hinzieht?
- Gibt es andere Ansätze, um sicherzustellen, dass ich am Ende nicht auf Kosten sitzen bleibe?
Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen und Tipps! Ich denke, mein Fall ist recht standardisiert, daher hoffe ich auf hilfreiche Hinweise.
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42 Antworten
Sorry für die klaren Worte: das kriegst du niemals selbst geregelt, sofort (!) Anwalt einschalten.
Andernfalls bleibst du unter Garantie auf Kosten sitzen, ggf. ganz erhebliche Kosten.
Die Leasing Gesellschaft wird später bei der Rücknahme ein Gutachten über Wertminderung von einem eigenen Gutachter erstellen lassen. Rate mal, wie das ausfallen wird.
Kenntnisse im österreichischen Schadenersatzrecht hast du nicht. Der Unfall war in Österreich mit einem Österreicher. Das Auto steht in Österreich in der Werkstatt und der gegnerische Versicherungsgutachter hat ein unvollständiges Gutachten abgeliefert, das man dir nicht zugänglich macht. Wenn dein google nicht kaputt ist, bekommst du das schon selbst geregelt. .... merkste doch selbst, oder? Ab zum Anwalt!
Aber nur zu einem Ra, der sich mit dem Österreichischem Recht auskennt.
Krass. Danke für die klaren Worte. Es lief aktuell halt alles recht gut: Direkt einenn Leihwagen bekommen, Gutachter kam direkt vorbei und die Reparatur könnte sofort beauftragt werden. Deswegen war ich da erstmal abwartend. Dazu stellte sich leider jetzt auch raus, dass ich - ja total bescheuertes Missverstädnis mit meinen Eltern aber ist jetzt so - keine Verkehrsrechtsschutz habe. Soweit ich das aber gelesen habe, sollte das in dem Fall kein Problem sein, da die gegnersiche Versicherung dafür aufkommen muss.
Nun, vor allem aus dem Hintergrund, dass das in Österreich passiert ist. Sollte ich hier zu einem österreichischen Anwalt? - Oder könnt Ihr mir hier jemand empfehlen?
Und soll ich einen eigenen Gutacher beauftragen oder läuft das dann ebenfalls über den Anwalt? Als ersters müsste ich wohl am Freitag dem Autohaus mitteilen, dass auf keinen Fall irgendetwas am Fahrzeug gemacht werde darf?
Ich würde in D einen Anwalt zur Korrespondenz beauftragen. Der beauftragt dann einen in Austria oder ist selbst dort sachkundig. Der Werkstatt erstmal ein vorläufiges Stopp zu geben, ist vorerst schonmal eine sinnvolle Idee.
Alles klar und Gutachter kommt dann über den Anwalt?
Wahrscheinlich ja. Du willst die Wertminderung bei der Leasingrückgabe ja nicht auf die Abrechnung bekommen und selbst zahlen.
Klar darum gehts mir ja. Die Frage ist eben nur, ob ich mich selbst um nen Gutachter kümmere oder das auch der Anwalt dann macht. Das Gutachten sollte halt laut einigen Aritklen immer recht zeitnah zum Unfall erstellt werden und ich weiß nicht wie lange es dauern würde, wenn das dann über einen Anwalt - den ich ja noch nicht habe - läuft.
Zuerst mit dem Anwalt abklären, ob ein zweites Gutachten erforderlich ist und die Kosten übernommen werden. Nur weil die Wertminderung nicht ermittelt wurde, muss das Gutachten nicht unbrauchbar sein.
Ob die Wertminderung nach Gutachten bei Leasingende sich mit den Forderungen der Leasing AG deckt, steht auf einem anderen Blatt.
Puh .. laut mehreren Artikeln, z.b. https://www.adac.de/.../#sachschaden-das-gilt-in-oesterreich, kann es wohl gut sein, dass die Versicherung gar keine Wertminderung zahlt, da mein Fahrzeug > 36 Monnate alt ist..
Zitat:
@Oli_brr schrieb am 25. Dezember 2024 um 23:34:54 Uhr:
Puh .. laut mehreren Artikeln, z.b. https://www.adac.de/.../#sachschaden-das-gilt-in-oesterreich, kann es wohl gut sein, dass die Versicherung gar keine Wertminderung zahlt, da mein Fahrzeug > 36 Monnate alt ist..
Schau mal nach, ob du einen Auslandschadenschutz in deiner Versicherung hast.
Schaden in D: Meine Leasing hat mir eine Mail geschickt mit einer Summe von 300€ als Wertminderung. Diese hatte ich in eigenen Worten an die gegnerische VS per Mail geschickt. Zahlung wurde wohl anstandslos geregelt. Auf meine Nachfrage was ist, wenn die gegnerische die 300€ nicht akzeptiert? Kam nur: „wenn die 250€ zahlen ist das für uns auch ok.“ War bei der Abgabe dann später 0 Thema mehr.
Zitat:
@DerNeueFoFo schrieb am 26. Dezember 2024 um 08:23:00 Uhr:
Schaden in D: Meine Leasing hat mir eine Mail geschickt mit einer Summe von 300€ als Wertminderung. Diese hatte ich in eigenen Worten an die gegnerische VS per Mail geschickt. Zahlung wurde wohl anstandslos geregelt. Auf meine Nachfrage was ist, wenn die gegnerische die 300€ nicht akzeptiert? Kam nur: „wenn die 250€ zahlen ist das für uns auch ok.“ War bei der Abgabe dann später 0 Thema mehr.
Auf welcher Basis hatte die Leasing die 300€ ermittelt? Ich hatte ja extra angefragt bei der Mercedes Benz Bank. Deren Aussage war, dass Sie das nicht bewerten können, weil sie ja das Auto nicht sehen..
Ich meine das war so eine Pauschale. Keine Ahnung auf welcher Grundlage. Ich dachte dann nur so, das die Wertminderung dann eher so ein uninteressantes „Ding“ ist, wenn man am Ende eh über die Höhe verhandeln können. In Sinne von „Hauptsache die bezahlen eine Minderung, Höhe zweitrangig“.