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Wertminderung bei Türschaden ???
Tach auch............
uns ist so ein Dussel in die Schiebetür gefahren, die Tür muß neu.
weiß jemand ob einem auch eine wertminderung zusteht, wenn die Tür durch eine neue ersetz wird, und was steht einem überhaut zu ????
gruß von Dosenfleisch
Beste Antwort im Thema
Hi,
die Wertminderung ist nichts, was man "irgendwie einfach bekommt", weil man einen Defekt am Auto hat.
Sie ist eine Schadensersatzposition.
Um Dir Gedanken über eine Wertminderung machen zu können, musst Du also zunächst einen Schadensersatzanspruch gegen irgendjemanden haben.
Den gibt es aber nicht, da Du weder vertragliche noch deliktische Ansprüche gegen den Hersteller hast.
Ganz im Gegenteil, er hat ja gerade ohne dass irgendein Anspruch besteht, die Türen getauscht. Das muss er nicht, da die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist. Wenn er es aufgrund eines Garantievertrags tut, ist das eine schlichte Vertragsleistung. Wenn er es aus Kulanz tut, gibt es gar keine Grundlage. Es ist eine freiwillige Leistung.
Weit und breit ist da kein Schadensersatzanspruch zu erkennen. Also gibt es auch keine Wertminderung.
Kein Grenzfall. Absolut eindeutig.
Hafi
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44 Antworten
wie alt ist dein Auto?
wie ist der Zustand (ehrliche Aussage)
Ist es geleast?
Tach auch...............
erstzulassung 1/2003, ist mein eigentum.
ist ein kangoo 4X4 allrad, zustand gut bis sehr gut, bis gestern keine beschädigungen
werksattgepflegt.
Die Reparaturkosten dürften sich wohl so um die 1.400-1500 Euro belaufen (?)
Das ist schon ein offenbahrungspflichtiger Schaden der je nach Martklage einen Wertmindrungsanspruch rechtfertigt.
Bei uns sind diese Auto nicht so gefragt, ich weis aber nicht wie das in deiner Region ist.
Wäre der Unfall hier bei mir in der Region, dann hätte ich in meinen Gutachten einen Minderwert von ca. 200 Euro ausgewiesen.
Das aber nur als Richtschnur betrachten. Man muss hier alle Umstände beachten und das Aut auch in Augenschein genommen haben.
hast du ein Gutachten erstellen lassen ?
hallo,
nö, noch nicht, kostnenvoranschlag ( Fachwerkstatt)liegt bei 1600,- euro inck. Mwst.
kann ich einen gutachter selber anfordern, oder muß ich diesen dann selber bezahlen.
der wagen ist begehrt,da gut für sand und leichtes gelände " angeler,jäger, u.s.w." er ist nicht voll im gelände einzusetzten, bin aber noch nie hängengeblieben.
Zitat:
Original geschrieben von Dosenfleisch
hallo,
nö, noch nicht, kostnenvoranschlag ( Fachwerkstatt)liegt bei 1600,- euro inck. Mwst.
kann ich einen gutachter selber anfordern, oder muß ich diesen dann selber bezahlen.
der wagen ist begehrt,da gut für sand und leichtes gelände " angeler,jäger, u.s.w." er ist nicht voll im gelände einzusetzten, bin aber noch nie hängengeblieben.
wenn du keine Schuld an dem Unfall hast, kannst du selber einen SV beauftragen. Den muss die Versicherung dann bezahlen.
Du kannst bei diesem dann eine Abtretung unterschreiben. Dann brauchst du bezüglich des Honorar nicht in Vorkasse gehen.
hallo noch mal...............
werde morgen zu versicherung fahren, mal sehen was diese sagt.
danke für die hilfe
Die sagt wir schicken einen eigenen Sachverständigen und eine Wertminderung gibt es nicht.
Viel Spass morgen und einen schönen Abend wünsche ich dir noch.
Gruß Delle
Hallo,
spar dir den Weg, die Zeit, das Geld und die Nerven. Ich sag`s dir gleich hier, jetzt und umsonst, was die dir erzählen:
"Sehr geehrter Herr/Frau Dosenfleisch,
a. handelt es sich bei einem 1600,- Euro Schaden um einen "Bagatellschaden"
b. wurde nur ein einfach zu tauschendes Schraubteil erneuert
c. braucht man bis 2500,- Euro kein Gutachten
d. ist eine Wertminderung nicht eingetreten, aus obigen Gründen
e. müssen Sie einen Gutachter selber bezahlen, da wir ja bereit waren den Schaden auszugleichen"
und so weiter und so fort. Du glaubst doch nicht, dass dich derjeneige, der den Schaden zu bezahlen hat, richtig und rechtskonform über deine Ansprüche aufklärt???
Die werden höchstens nochmal nachschauen, ob nicht evtl. eine Wertverbesserung an deinem Wagen eingetreten ist, weil du ja jetzt eine neue Türe eingebaut bekommen hast (LOL)........
Gruß Haule
tach auch
was würdes du tun ????
gruß dosenfleisch
Wie kommst Du auf die Idee, dass durch den Austausch der kompletten Tür durch ein Neuteil eine Wertminderung entstehen könnte?
Du bekommst den Austausch der Tür ersetzt und fertig - was willst Du denn noch?!?
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Wie kommst Du auf die Idee, dass durch den Austausch der kompletten Tür durch ein Neuteil eine Wertminderung entstehen könnte?
Du bekommst den Austausch der Tür ersetzt und fertig - was willst Du denn noch?!?
Du kennst dich aber anscheinend richtig aus....
Was er will, oder besser möchte ?
Schadenersatz.....
Er bekommt seinen Schaden doch ersetzt!
Nur eben keine Wertminderung - weil eben keine Wertminderung entsteht, wenn man ein Teil durch Ab- und Anschrauben ersetzen kann.
Das Fahrzeug wird dadurch ja auch nicht zum Unfallwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Er bekommt seinen Schaden doch ersetzt!
Nur eben keine Wertminderung - weil eben keine Wertminderung entsteht, wenn man ein Teil durch Ab- und Anschrauben ersetzen kann.
Das Fahrzeug wird dadurch ja auch nicht zum Unfallwagen.
Aha.... wo liegt die Grenze zu einem offenbahrungspflichtigen Unfallschaden.
Weist du das denn?
Gruß Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aha.... wo liegt die Grenze zu einem offenbahrungspflichtigen Unfallschaden.
Weist du das denn?
Gruß Delle
Rahmenschäden z.B., und alles, was eben nicht durch einfachen (=ab-/anschrauben) Austausch behoben werden kann.
Grenzwertig sind sogenannte "Schönheitsreparaturen" - das wird dann gerne ein Thema für die Gerichte...