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Wertminderung durch geringen Kratzer
Hallo zusammen,
auf einem Parkplatz ist mir jemand an meinen 12 Jahren alten Polo
gefahren. Ich möchte an dem Auto das nicht reparieren und größeren
Aufwand vermeiden. Auf dem Wertverlust dadurch möchte ich aber auch
nicht sitzen bleiben. Hab leider keine Idee und Gefühl, was hier angemessen
wäre.
Könnt Ihr bitte eine ganz grobe Zahl in den Raum werfen, was das so
Wert ist? Möchte keinen Gewinn etc. rausschlagen.
Mal ganz naiv würde ich €200 würfeln.
danke
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23 Antworten
Sehr gern.
Leider hab ich keinen Würfel, der eine Null anzeigen würde...
Im Ernst: Hier gibt es keine Wertminderung mehr. Das Auto ist dafür zu alt und der Schaden ist dafür zu gering.
Vergiss es einfach.
Mal ganz naiv gewürfelt würde sagen, dass es bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug keinen Wertverlust mehr gibt.
Edith: überschnitten
0,- € (in Worten: null) da keine Schadenerweiterung.
Denke mal "Wertverlust" wurde vom TE etwas unglücklich formuliert - wird wohl eher um die gesamte Schadenshöhe gehen.
Ich kann aus dem Foto und der Beschreibung jetzt auch nicht zwingend Vorschäden/Schadenserweiterung erkennen.
Von daher sind 200€ mMn nicht zu hoch gegriffen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 4. Mai 2023 um 10:06:11 Uhr:
Denke mal "Wertverlust" wurde vom TE etwas unglücklich formuliert - wird wohl eher um die gesamte Schadenshöhe gehen.
Ich kann aus dem Foto und der Beschreibung jetzt auch nicht zwingend Vorschäden/Schadenserweiterung erkennen.
Von daher sind 200€ mMn nicht zu hoch gegriffen.
Wenn das Auto 2 Jahre alt wäre, dann sicher. Aber nicht nicht nach 12 Jahren
Verstehe jetzt nicht ganz wie du das meinst.
Was hat denn das Alter pauschal mit der Schadenshöhe zu tun? Oder beziehst du das auf mögliche Vorschäden?
@gummikuh72 schrieb am 4. Mai 2023 um 10:22:06 Uhr:
Verstehe jetzt nicht ganz wie du das meinst.
Was hat denn das Alter pauschal mit der Schadenshöhe zu tun? Oder beziehst du das auf mögliche Vorschäden?
Wertminderungen werden (wenn es nach den Versicherungen geht) bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von 5 Jahren bezahlt.
In der heutigen Zeit geht man von einer Zeitspanne zwischen 8 und 10 Jahren aus. Dann ist aber auch das Ende der Fahnenstange erreicht. Und in diesem Alter muss das Fahrzeug schon sehr gut gepflegt sein.
Und bei diesem angegebenen Fahrzeugalter muss schon ein "richtiger" Fahrzeugschaden vorliegen. Das hier ist Pippifax.
Der Wertverlust ist ja der geringere Wert des Fahrzeugs nach einer Instandsetzung.
Den wird es bei einem 12 Jahren alten Fahrzeug nach einer Instandsetzung wirklich nicht geben!
Der Te möchte den Schaden aber wohl nicht beseitigen sondern vom Verursacher nur einen Obolus dafür das er das ganze eben nicht repariert und eben so lässt wie es ist.
200€ halte ich da persönlich auch nicht für total übertrieben, wenn man sich auf 150€ einigen kann wäre das aber auch ok.
Ich wollte mal 100€ für ein paar Kratzer nach einen minimalen Auffahrunfall, der Verursacher fand das viel zu viel und hat einen KFZ´ler auf der Familie zur Hilfe gerufen.
Als der gehört hat das ich 100€ will hat der mit schimpfen angefangen, aber nicht mit mir sondern mit seinem Verwanden, hat nur Gebrüllt : " zahl die 100€ und sag noch danke dafür!"
wenn man das so betrachtet, hat Tobi natürlich Recht.
Eine "Entschädigungleistung" für den entstanden Schaden über 200 € ist völlig ok.
So hatte ich das eigentlich auch gemeint, aber evtl. nicht so klar rüber gebracht.
Das vom TE genutzte Wort "Wertverlust/-minderung" hat hier wohl etwas für etwas Verwirrung gesorgt.
Dem Unfallgegner 100 Euro auf die Hand vorschlagen. Alles soweit auspolieren, den Rest mit Lackstift überstreichen. Ich denke dass es da auch schon Vorschäden gibt.
Ich wäre hier auch mit 200 € Cash in de Täsch als Schadensausgleich zufrieden.
Welchen Wert hat denn dieses 12 Jahre alte Auto noch ?
Aus diesem Betrag müßte man die Wertminderung festlegen.
Könnte es nicht sein, daß die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen ?
Ich sehe gleich drei Beschädigungen auf dem Foto. Welche stammt denn vom "Unfallgegner"?
Falls nicht alle drei, käme ich hier auf Grund der Altschäden zu keiner Entschädigung.