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Wertminderung durch Lackierung (~ 750 Euro)?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 17:46

Hallo zusammen,

leider wurde mein Fahrzeug (hintere Tür auf der Fahrerseite zerkratzt) durch eine Waschstraße beschädigt. Die zuständige Haftpflicht-Versicherung des Betreibers hat den Schaden anerkannt und nun bin ich am überlegen, ob ich eine Wertminderung wegen der Lackierung geltend machen kann? Schließlich ist durch den Schaden der tatsächliche Originalzustand nicht mehr gegeben. Zur Info: Der Schaden wurde ich einer VW Werkstatt behoben (original Text lt. Rechnung: TÜR HINTEN LACKIERT).

Wenn ich eine Wertminderung geltend machen kann, woran orientiere ich mich bezüglich der Höhe?

Die Reparaturkosten betragen 750,-€ (brutto). Das Fahrzeug (EZ 02/2012 1.6 TDI, ca. 24.500km) hat noch bestimmt einen Wert von 16.000-17.000€. So ziemlich Vollausstattung bis auf Leder.

Würde mich mal interessieren was Ihr dazu denkt bzw. wisst!

Gruß

Beste Antwort im Thema

jaja, die bösen Sachverständigen von den Versicherern. Die lügen und betrügen alle...

man man man, wann hören solche Kommentare endlich mal auf..

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Welche Wertminderung? Dein Wagen hat weder eine Beule noch irgendein beschädigtes Teil, es ist lediglich verkratzt, dafür wirst du kaum eine Wert Minderung bekommen, weil keine Wert Minderung besteht.

Bei 750 Euro Lackierkosten, was soll dann die angebliche Wertminderung sein....? 25 Euro? Entschuldigung aber dass ist doch sehr kleinlich. Erfreu dich einfach an der neuen Lackierung, die vorherigen, vielleicht auch der ein oder andere selbstverschuldete Kratzer sind auch weg und für dich entstand kein finanzieller Schaden....von daher ... :-)

Ich sehe keine Wertminderung , nach der Schadenssumme von 750 Euro dürfte der Schaden im bereich von Peanuts liegen , Merkantile Wertmiderung entscheiden dann Sachverständige, aber bei dem geringen Schaden bekommst Du den Sachverständigen nicht bezahlt. Da müßte schon Blechschaden sein und die Höhe des Schadens die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Für den Wiederverkauf auf jeden fall vorher Bilder machen und dem Käufer den Schaden mit Bildern und VW Rechnung belegen, dann dürfte es keine Wertmiderung geben

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 18:15

Hallo,

danke schonmal für die ersten Antworten.

Ich verstehe wenn der ein oder andere eine "Wertminderung" in meinem Fall als unverschämt oder frech bezeichnet. Jedoch muss ich irgendwann beim Wiederverkauf des Fahrzeugs angeben was gemacht wurde und da sehe ich schon eine gewissen Minderung wenn etwas neu lackiert wurde...

Hintergrund dieser Betrachtung ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, nur aufgrund der Tatsache, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen.

Außerdem ist es doch oft so, dass gerade die "Frechen Leute" mehr herausschlagen können. Also selbst wenn ich beispielsweise nur 50,-€ bekommen sollte so könnte ich damit fast schon mein Auto voll tanken...

Kann mir denn jemand grundsätzlich sagen wonach die Höhe einer Wertminderung berechnet wird?

Gruß

Die Frage, ob bei einem Bagatellschaden eine Wertminderung am Fahrzeug eingetreten ist, ist ziemlich umstritten.

Der vorliegende Schaden ist bei einem Verkauf grundsätzlich mal offenbarungspflichtig.

Auch ein solcher Bagatellschaden kann sich somit wertmindernd ausirken.

Als Bagatellschäden hat der BGH bei PKW nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch nicht dann, wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Vorliegend handelt es sich offensichtlich um einen solchen geringfügigen Lackschaden

Massgeblich ist, ob ein derartiger Bagatellschaden das Kaufverhalten eines potenziellen Käufers beinflussen kann und wird - wie gesagt: Offenbarungspflichtig ist der Schaden auf jeden Fall.

 

Ich sehe das Thema Wertminderung in diesem Falle kritisch.

 

@TE: Mache bei der Versicherung doch einfach einen Wertminderungsbetrag von 100,00 EUR geltend und warte dann die Antwort ab.

Sollte diese negativ ausfallen, würde ich allerdings keine weiteren Schritte mehr unternehmen, das Risiko wäre mir hier aus den genannten Gründen zu hoch.

Zitat:

Original geschrieben von robert18-09

Hintergrund dieser Betrachtung ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, nur aufgrund der Tatsache, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen.

Eine Nachlackierung würde ich aber nicht gerade als Unfallbeschädigung ansehen

Bei einer Unfallbeschädigung sind die erzielbaren Preise beim Verkauf sicher etwas niedriger

Ich habe vor ein paar Jahren bei einem Polo aufgrund eines Sturmschadens eine Tür lackieren lassen.

Bei der Inzahlunggabe habe ich das natürlich angegeben und es wurde auch schriftlich festgehalten

Weniger habe ich deswegen nicht bekommen...

 

 

 

Mache es so wie twelferider geschrieben hat. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht kann man da bei Ablehnung auch weitergehen. Es gibt aber keine allgemein anerkannte Formel für Wertminderung:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WMModelle.php

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

@TE: Mache bei der Versicherung doch einfach einen Wertminderungsbetrag von 100,00 EUR geltend und warte dann die Antwort ab.

Antwort des Versicherers:

Sehr geehrter TE,

vielen Dank, dass Sie uns auf die merkantile Wertminderung ihres Pkw aus Anlass des vorliegenden Schadenereignisses aufmerksam gemacht haben. Wir haben den Vorgang intern durch unseren Sachverständigen prüfen lassen. Dieser gelangt zu dem Ergebnis, dass Ihre Vorstellung noch zu niedrig ist. Wir überweisen Ihnen daher umgehend 200,-€ auf Ihr angegebenes Konto.

Mit freundlichen Grüßen

Emil Mustermann

Abt. Kraftfahr-Schaden

:):D

Wir haben heute unser Gutachten bekommen:

Wechsel der Stoßstange, Kotflügel neu und Tür lackieren zum Farbabgleich

Schadenshöhe 2350€

Ford Grand C-MAx 1,6 TDCI, 28 TKM, Restwert 17500€, EZ 09/2013

Wertminderung: 150€

War echt erschrocken denn ich hatte mir irgendwie mehr vorgestellt

Zitat:

@imothep2002 schrieb am 19. Februar 2015 um 19:45:50 Uhr:

Wir haben heute unser Gutachten bekommen:

Wechsel der Stoßstange, Kotflügel neu und Tür lackieren zum Farbabgleich

Schadenshöhe 2350€

Ford Grand C-MAx 1,6 TDCI, 28 TKM, Restwert 17500€, EZ 09/2013

Wertminderung: 150€

War echt erschrocken denn ich hatte mir irgendwie mehr vorgestellt

Habt ihr selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt, der das Gutachten erstattet hat?

jaja, die bösen Sachverständigen von den Versicherern. Die lügen und betrügen alle...

man man man, wann hören solche Kommentare endlich mal auf..

Was hätte es denn an WM geben sollen, @TE?

Wir haben den vom autohaus genommen.

Die versicherung hat das gutachten akzeptiert

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. Februar 2015 um 23:44:02 Uhr:

jaja, die bösen Sachverständigen von den Versicherern. Die lügen und betrügen alle...

man man man, wann hören solche Kommentare endlich mal auf..

Diese Sachverständigen der Versicherer sind alles grundehrliche und rechtschaffene Leute, die nur das Wohl des Geschädigten als Ziel verfolgen.

Diese Berichte über schlechte Erfahrungen als Geschädigter in diversen Foren sind alle erstunken und erlogen.

;)

 

@Tempomat-Driver

Ich frage mich wirklich was manche User für Vorstellungen haben.

Glauben die, dass Versicherungsmitarbeiter prozentual an Kürzungen beteiligt sind?

Es lebe die Verallgemeinerung.

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