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Wertminderung nach Unfall einfordern?
Angenommen, ein Fahrzeug wurde wegen unklarer Rechtslage zunächst von der eigenen Versicherung bezahlt und repariert, im Schadenbericht ist nichts von der Wertminderung berichtet. Nach Klärung der Sachlage übernimmt die Versicherung des Unfallgegners den Schaden, zahlt aber nichts von der Wertminderung. Könnte man nun innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist aufgrund der Unfall- und Sachverständigenberichte noch die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs von der Versicherung einfordern, obwohl das Fahrzeug schon repariert wurde?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
10% wenn der wagen nicht älter wie 5 jahre ist und keine 100000 km weg hat ! mfg
Fritze, überlass das lieber Leuten, die davon etwas verstehen.
Fahr du lieber mit deiner Mofa bei dem schönen Wetter....
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23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kraven420
...im Schadenbericht ist nichts von der Wertminderung berichtet.
...zahlt aber nichts von der Wertminderung.
...die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs von der Versicherung einfordern ...
Gab es denn nun laut Gutachten eine Wertminderung oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Gab es denn nun laut Gutachten eine Wertminderung oder nicht?
Nein, die könnte man sich nur manuell aus dem Restwert, den Kilometern und den Werkstattkosten ausrechnen.
Wenn du ein Gutachten hast und da steht keine Wertminderung drinn bekommst du 0,00 €!
Wenn du eine Wertminderung im Gutachten hast kannst du diese bei der gegn. Versicherung in Rechnung stellen.
Da kann man nicht einfach etwas selbst errechnen!
Obacht!
Der TE schreibt, dass der Schaden zunächst über die eigene (Kasko)-Versicherung abgerechnet wurde.
Ich nehme also an, dass auch die Kasko das Gutachten hat erstellen lassen.
In einem Kasko-Gutachten wird aber keine Wertminderung ermittelt, weil es sich bei der Wertminderung nicht um eine von der Kasko-Versicherung zu erstattende Position handelt.
Es gäbe also entweder die Möglichkeit, den Sachverständigen, der damals das Gutachten erstellt hat, zu bitten, etwas zur Wertminderung zu sagen (vielleicht macht er es ja aus "good-will" ) oder die gegnerische Versicherung die WM ermitteln zu lassen.
Einen weiteren, freien SV damit zu beauftragen, würde ich wegen des Kostenrisikos nicht anraten. Der würde -zu recht- auch eine Rechnung schreiben, wenn am Fahrzeug die Wertminderung 0 EUR beträgt, weil es für ihn ja ein ganz "normaler" Auftrag wäre.
Hafi
Muss der merkantile Minderwert immer von einem Gutachter berechnet werden?
In meinem Fall verweigert der Freundliche ein Gutachten wegen zu geringer Schadenshöhe (etwa 2.500 €)
Kann ich (beispielsweise nach der Berechnungsmethode von "Ruhkopf/Sahm") nicht selbst den Minderwert geltend machen? - Rechnungshöhe und Wiederbeschaffungskosten lassen sich doch unproblematisch nachweisen/nachvollziehen!?
Die Wertminderung wird von einem Kfz-Sachverständigen ermitellt, da gehört schon wesentlich mehr zu als irgendwelche Zahlen in Formeln einzutippen. Das Ergebnis solcher Formeln ist teilweise absolut unrealistisch.
Fahr zu einem unabhängigen Sachverständigen mit sämtlichen Unterlagen und bespreche das ganze mit ihm, auch in Bezug auf die zu erwartenden Kosten.
So ein erstes Gespräch zur Beratung gibt es bei mir immer ohne Berechnung und das sollte man auch erwarten können.
Zitat:
In meinem Fall verweigert der Freundliche ein Gutachten wegen zu geringer Schadenshöhe (etwa 2.500 €)
das kann ich jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, um was für ein Auto handelt es sich?
Original geschrieben von KSV
Zitat:
In meinem Fall verweigert der Freundliche ein Gutachten wegen zu geringer Schadenshöhe (etwa 2.500 €)
das kann ich jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, um was für ein Auto handelt es sich?
Es handelt sich um einen Audi TT Bj. 2008! Was hat denn der Fahrzeugtyp damit zu tun!?
Ein Gutachter zur Bestimmung der Wertminderung hätte ich vorerst selbst zahlen müssen und Weiteres dann mit der gegnerischen Versicherung klären... hab halt keine Ahnung wie sowas sonst läuft
10% wenn der wagen nicht älter wie 5 jahre ist und keine 100000 km weg hat ! mfg
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
10% wenn der wagen nicht älter wie 5 jahre ist und keine 100000 km weg hat ! mfg
Fritze, überlass das lieber Leuten, die davon etwas verstehen.
Fahr du lieber mit deiner Mofa bei dem schönen Wetter....
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Die Wertminderung wird von einem Kfz-Sachverständigen ermitellt, da gehört schon wesentlich mehr zu als irgendwelche Zahlen in Formeln einzutippen. Das Ergebnis solcher Formeln ist teilweise absolut unrealistisch.
Fahr zu einem unabhängigen Sachverständigen mit sämtlichen Unterlagen und bespreche das ganze mit ihm, auch in Bezug auf die zu erwartenden Kosten.
So ein erstes Gespräch zur Beratung gibt es bei mir immer ohne Berechnung und das sollte man auch erwarten können.
Genau so ist das. Das ist Kundendienst.
Gruß
Delle
Zitat:
Was hat denn der Fahrzeugtyp damit zu tun!?
Eine Menge, es ist doch auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein großer Unterschied ob ein Audi TT - Liebhaberfahrzeug oder typisches Handwerkerauto wie ein Combo (Kastenwagen) mit gleichem fachgerecht behobenem Schaden verkauft werden.
@leuchtturm86
Das 10 % Märchen kann auch ich langsam nicht mehr hören und die 5 Jahre sind auch Schnee von gestern.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Zitat:
Was hat denn der Fahrzeugtyp damit zu tun!?
Eine Menge, es ist doch auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein großer Unterschied ob ein Audi TT - Liebhaberfahrzeug oder typisches Handwerkerauto wie ein Combo (Kastenwagen) mit gleichem fachgerecht behobenem Schaden verkauft werden.
hmm... leuchtet irgendwie ein... dann werd ich wohl nicht um einen Gutachter herum kommen...
die Frage ist nur ob sich ein Gutachten dafür überhaupt lohnt (siehe Meinung Autohaus)!?
Ein unverbindiches Gespräch mit einem unabjhängigen Kfz-Sachverständigen lohnt sich auf jeden Fall. Ich sehe gerade bei diesem Modell und der Erstzulassung einen deutlichen Sinn.
ich auch.
Gruß
Delle