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Wertminderung nach Verkehrsunfall

Themenstarteram 18. August 2023 um 9:04

Hallo liebes Forum,

gestern hatte ich einen Unfall mit einer Person, welche betrunken bei rot gefahren ist und im Kreuzungsbereich mit meinem Auto zusammenstieß.

Anschließend ist die Person weggefahren, konnte aber von der Polizei gestellt werden.

Meine Frage dazu ist, ob ich einen Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung meines Fahrzeuges habe, da mein Fz (Wert 45.000€, Schaden ca 10.000-15.000€) und ob ich dies zivilrechtlich einklagen kann oder die Versicherung dies direkt mit einkalkuliert.

Wär mir eine große Hilfe, wenn dies jemand weiß oder Erfahrung diesbezüglich gemacht hat.

Grüße

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19 Antworten

Geh zu einem Gutachter und Anwalt. Bei der Summe und deiner Erfahrung ist das der einzig sinnvolle Weg. Such dir einen freien Gutachter aus, rufe an und lasse den das besichtigen. Der erstellt das Gutachten und schicktces der Verdicherung und dir zu.

Achte aber darauf, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Ein fähiger Anwalt wird auch nichts schaden.

Kannst Du bei dem Gutachter oder der Werkstatt in Erfahrung bringen.

Ich finde es immer schön, wenn auch die Frage des Fragestellers beantwortet wird...

Ja, Du hast einen Anspruch auf Ersatz der Wertminderung und die Wertminderung wird auch automatisch mit einkalkuliert. Üblich ist der Ansatz von 10 Prozent der Reparaturkosten, was als Wertminderung angenommen wird.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. August 2023 um 14:11:01 Uhr:

Ich finde es immer schön, wenn auch die Frage des Fragestellers beantwortet wird...

Ja, Du hast einen Anspruch auf Ersatz der Wertminderung und die Wertminderung wird auch automatisch mit einkalkuliert. Üblich ist der Ansatz von 10 Prozent der Reparaturkosten, was als Wertminderung angenommen wird.

Na ja?

Das kommt doch auf das Fahrzeugalter, Art und Umfang der Beschädigung und auf Vorschäden an.

So einfach mit 10% ist es wirklich nicht, wie Du Dir das vorstellst. :)

Die Wertminderung wird von einem (hoffentlich) qualifizierten Sachverständigen ermittelt und nicht errechnet (Achtung! Unterschied)

Die Versicherung wird diese auch nicht autmatisch bezahlen.

Bezahlt werden muss nur das was gefordert wird.

Un wenn keine Wertminderung gefordert wird, muss der Versicherer auch keine regulieren

Die Wertminderung ist grün oder blau .... also exakt 300 Mrd. Rand ... :D

Es gibt keine feste Formel für die Wertminderung. Sie wird von der gegnerischen HP eher automatisch "vergessen" als dass sie korrekt in die Aufstellung käme. Der Fahrzeugwert und der Reparaturwert sind nur 2 von mehreren Aspekten der sachverständigen Beurteilung. Das Fahrzeugalter hat Gewicht und diverse andere Dinge spielen mit hinein. Die Bewertung ist hochkompliziert und eine reine Sachverständigenthematik. Vom 5-stelligen Betrag bis zum kleinen Handgeld oder auch garnichts, ist vieles denkbar. Mit den gemachten Angaben kann man nur sagen, dass ohne ö.b.u.v. Sachverständigengutachten eine Bezifferung des Anspruchs nicht möglich ist. Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche ist bei dem Schadenumfang ebenfalls empfehlenswert.

Ich bin immer wieder erstaunt, mit welchen unseriösen Versicherungen Ihr so zu tun habt. Ich habe mich auf meine Erfahrungen bezogen. Aber die gelten ausschließlich für mich und Ihr habt natürlich recht…

Das hat rein gar nichts im unseriös zu tun.

Es einfach eine Frage der rechtlichen Betrachtung im Schadensrecht.

Es muss immer nur das gezahlt werden, was gefordert wird.

Der Versicherer befindet sich sogar im Recht bei dieser Konstellation.

Nicht umsonst steht in den Schreiben der Versicherer:

"Bitte beziffern und belegen Sie den Schaden der Höhe nach"

Ich kenne es eben bei Schadensabwicklungen so, dass die Position der Wertminderung automatisch angesetzt wird. Ich hatte leider einige Schäden in den letzten Jahrzehnten und in keinem Fall musste ich die Wertminderung explizit geltend machen oder mich womöglich darum streiten.

Aber ich bin ja auch kein Profi….

mag vieleicht daran liegen, dass die im laufe der Bearbeitung bemerkt haben, dass du etwas von der Materie verstehst oder das du deren Sachverständigen akzeptiert hat, keine Ahnung....

Ist aber definitiv nicht die Regel.

Die Abwicklung der Schäden durch Leasinggesellschaften gegenüber dem Leasingnehmer ist schon thematisch etwas anderes als die Regulierung eines HP Schadens gegenüber dem Geschädigten. Leasinggeber haben vertraglich vereinbarte Regulierungskriterien, die vom normalen HP-Schaden Abweichungen vorsehen. Des einen Gesamterfahrung mag im Umfang dem Tagespensum eines anderen entsprechen, der wirklich was davon versteht. Wäre also nett, wenn die Kaperung des Themas dann auch mal wieder aufhört. :)

Ich beziehe mich auf Erfahrungen mit vielen verschiedenen Versicherungen über die ganze Zeit und keineswegs handelte es sich immer um Leasingfahrzeuge.

@Holgernilsson schrieb am 18. August 2023 um 15:58:20 Uhr:

Ich beziehe mich auf Erfahrungen mit vielen verschiedenen Versicherungen über die ganze Zeit und keineswegs handelte es sich immer um Leasingfahrzeuge.

Und meine Beiträge beziehen sich auf Fachwissen.

Erfahrungen ergänzen Fachwissen. Manchmal ersetzen Erfahrungen sogar Fachwissen. Ich denke schon, dass es nicht uninteressant ist, wenn User über die Erfahrungen anderer User in Kenntnis gesetzt werden.

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