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Wertminderung nach Vollkaskoschaden
Guten Abend,
hatte ja letztens meinen ersten selbst verschuldeten dummen Blechschaden... Okay shit happens...
Alles offiziell gemeldet sowie bereits reguliert... Ca EUR 6000,- inkl Steuer. (an meinem Fahrzeug)
In dem "Standardbrief" seitens der BMW Bank soll ich eine etwaige Wertminderung überweisen...
Die Regulierung ging aber übers / vom Autohaus direkt mit der Versicherung und ich konnte mich da raus halten... Meine Versicherung hat jedoch kein Gutachten anfertigen lassen und es einfach reguliert und somit ist auch keine Wertminderung ersichtlich...
Wie kann ich denn jetzt eine Minderung feststellen bzw die Summe die ich an die BMW Bank zu überweisen habe? Kann man da mit den 10% der Rechnungssumme rechnen von den man so liest?
Der ganze Vorgang wurde natürlich auch zur BMW Bank gesendet... Meldet sich diese bei mir zwecks Minderung? Oder wird bei Übergabe ( Leasingende abgerechnet)
Sorry für die evtl blöden Fragen, aber da es mein erster Unfall war kenn ich mich da nicht so aus... Wie sind da die Erfahrungswerte?!
Danke Euch
LG
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19 Antworten
Hallo, ich habe dies über meine Vollkaskoversicherung vereinbart (Wertminderung). Schau einfach mal, wie es in deinem Vertrag steht. Viele Grüße
geht es um die Wertminderung oder um die MwSt auf die Wertminderung?
Mir wäre es neu, dass die VK auch die Wertminderung übernimmt.
10% passt aber und wird spätestens am Ende der Leasingzeit durch die BMW Bank berechnet.
Thomas
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 31. Dezember 2019 um 13:45:27 Uhr:
geht es um die Wertminderung oder um die MwSt auf die Wertminderung?
es geht um die Wertminderung die ich jetzt evtl der BMW Bank schuldig bin...
Wie bereits beschrieben wurde keine Wertminderung ermittelt, da kein Gutachten erstellt wurde sondern nur rein der Kostenvoranschlag durchgewunken und dann nach Reparatur durch meine Versicherung reguliert wurden ist...
Lt BMW Werkstatt wird nur ein Gutachten inkl Wertminderung erstellt wenn es die Versicherung gewünscht hätte usw usw...
Daher ist schließlich keine Wertminderung in Zahlen ersichtlich und daher steh ich nu da :-)
Dann werden es wohl diese Standard 10% der Rechnungssumme werden die dann BMW fordern wird *hmmm*
Was ich weiß:
Wenn die Reparatur durch eine BMW Werkstatt durchgeführt wird verzichtet in der Regel BMW auf der Wertminderung.
Wenn nicht der Fall ist sollen die 10% der Rechnung mit der Rückgabe des Fahrzeuges fällig sein.
Zitat:
@frncsc schrieb am 1. Januar 2020 um 03:26:23 Uhr:
Was ich weiß:
Wenn die Reparatur durch eine BMW Werkstatt durchgeführt wird verzichtet in der Regel BMW auf der Wertminderung.
Wenn nicht der Fall ist sollen die 10% der Rechnung mit der Rückgabe des Fahrzeuges fällig sein.
Der erste Teil ist definitiv nicht korrekt, Teil 2 trifft zu.
Thomas
ich hatte mit meinem G31 in 2018 einen Kaskoschaden, bei dem auch ein Gutachten erstellt wurde. Von BMW Leasing hatte ich in dem Zusammenhang schriftlich folgende Erklärung bekommen:
Zitat:
Bei einem Kaskoschaden wird im Gutachten keine Wertminderung ermittelt, da diese von der Kaskoversicherung nicht beglichen wird.
Die BMW Bank kann dies nicht entscheiden, die Entscheidung liegt hierzu bei dem rücknehmenden Händler.
Dieser hat die Möglichkeit 10% der Schadenhöhe als Wertminderung anzusetzen.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihren Händler.
Es stimmt einfach nicht, dass man im Rahmen der Vollkaskoversicherung generell nicht eine Wertminderung versichern kann. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften wie z.B. die Allianz, die dieses anbieten. Siehe Link: goc-eportale.allianz.de Das sind Zusatzvereinbarungen zu den Versicherungsbedingungen für die Kfz Versicherung. Frag doch einfach deinen Versicherungsvertreter, ob Du das mit drin hast. Wenn ja, musst Du Dir um das Problem keine Gedanken mehr machen.
Zitat:
@Thomas TDI schrieb am 1. Januar 2020 um 12:35:49 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 1. Januar 2020 um 03:26:23 Uhr:
Was ich weiß:
Wenn die Reparatur durch eine BMW Werkstatt durchgeführt wird verzichtet in der Regel BMW auf der Wertminderung.
Wenn nicht der Fall ist sollen die 10% der Rechnung mit der Rückgabe des Fahrzeuges fällig sein.
Der erste Teil ist definitiv nicht korrekt, Teil 2 trifft zu.
Thomas
4 Fahrzeuge mit Rückgabe in M und F und immer so gewesen
Schaden zwischen ab 2000 bis 6000
wie sieht es denn aus, wenn der Schaden kein VK/TK ist, sondern fremd verschuldet?
Muss dann die gegnerische Versicherung eine Wertminderung übernehmen?
Zitat:
@okiefer schrieb am 1. Januar 2020 um 18:23:57 Uhr:
wie sieht es denn aus, wenn der Schaden kein VK/TK ist, sondern fremd verschuldet?
Muss dann die gegnerische Versicherung eine Wertminderung übernehmen?
Ja, und direkt an die BMW Bank zu zahlen.
Thomas
Zitat:
@frncsc schrieb am 1. Januar 2020 um 15:33:41 Uhr:
Zitat:
@Thomas TDI schrieb am 1. Januar 2020 um 12:35:49 Uhr:
Der erste Teil ist definitiv nicht korrekt, Teil 2 trifft zu.
Thomas
4 Fahrzeuge mit Rückgabe in M und F und immer so gewesen
Schaden zwischen ab 2000 bis 6000
Den Grund dafür gibt ja das Zitat der BMW Bank von 4r7ur weiter oben treffend wieder.
Thomas
Ja, muss sie.
Zitat:
@Thomas TDI schrieb am 1. Januar 2020 um 19:31:10 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 1. Januar 2020 um 15:33:41 Uhr:
4 Fahrzeuge mit Rückgabe in M und F und immer so gewesen
Schaden zwischen ab 2000 bis 6000
Den Grund dafür gibt ja das Zitat der BMW Bank von 4r7ur weiter oben treffend wieder.
Thomas
Das Zitat sagt gar nicht: 10% ist gesetzlich geregelt als maximale merkantile Wertminderung, nicht von BMW.
BMW verzichtet auf der Wertminderung wenn du bei BMW reparieren lasst.