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Wertminderung und die Versicherung

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 12:21

Hallo zusammen,

ich fahre einen Opel Astra, gut 6 Jahre alt. Der wurde kürzlich auf dem Parkplatz angefahren und hat nun eine dicke Beule hinten links am Radkasten. Der Schaden beläuft sich auf etwa 1200 Euro, die gegnerische Versicherung hat die reinen Reparaturkosten mittlerweile "fast" freiwillig bezahlt.

Nun geht es um die Wertminderung des Fahrzeugs. Meiner Meinung nach ist die Kiste jetzt ein Unfallwagen und wird beim Verkauf weniger bringen (wenn ich ehrlich bin und den reparierten Schaden erwähne). Die Versicherung meint, eine Wertminderung gäbe es nicht, da das Fahrzeug zu alt sei und beim Schaden nicht in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen wurde.

Kann vielleicht einer von euch abschätzen, ob es sich in so einem Fall lohnt, den Weg über Anwalt & eigenen Gutachter zu gehen oder ist das eher weniger erfolgversprechend?

Klar, wird hier niemand Hellseher sein, aber vielleicht gibts für sowas ja Erfahrungswerte?

Gerhard

Beste Antwort im Thema

Und wo genau kommt dann die Erkenntnis her, dass de TE für einen deutlich geringeren Schaden an einen ganz anderen Fahrzeug und ohne Gutachten, in dem eine Wertminderung ausgewiesen ist, 100 EUR bekommt? :rolleyes:

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Moin,

 

wurde der Kotflügel getauscht ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

wurde der Kotflügel getauscht ?

Hi,

wohl kaum,das wäre deutlich teurer gewesen als 1200€ ;)

Das thema Wertminderung ist aber echt unschön,habe bei meinem 2,5 Jahre alten Mercedes mit einem fast 8000€ teuren schaden gerade mal 500€ wertminderung bekommen.

Von daher dürfte bei dir da echt nicht viel rausspringen,wenn überhaupt.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von gzs

ich fahre einen Opel Astra, gut 6 Jahre alt.

wieviel kilometer? scheckheftgepflegt?

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 14:32

Zitat:

wurde der Kotflügel getauscht ?

Nein, konnte so repariert werden

Zitat:

wieviel kilometer? scheckheftgepflegt?

um die 80.000 und ja

Zitat:

Das thema Wertminderung ist aber echt unschön,habe bei meinem 2,5 Jahre alten Mercedes mit einem fast 8000€ teuren schaden gerade mal 500€ wertminderung bekommen.

Das lässt ja auf eher weniger hoffen. Zumal ich die Versicherung ja zwingen müsste, was auch Aufwand ist, trotz Rechtsschutz.

Zitat:

Original geschrieben von gzs

Zumal ich die Versicherung ja zwingen müsste, was auch Aufwand ist, trotz Rechtsschutz.

die versicherung wird sich auf das alter des fahrzeuges berufen...

...dann müsstest du den klageweg bestreiten - ob du da recht bekommst, kann dir hier keiner sagen und wenn du recht bekommst, ist die summe bei dem schaden sehr überschaubar!

Eine Versicherung läßt sich nicht zwingen, wer sagt denn, dass Du vor Gericht Recht bekommst.

 

Hallo,

anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges spricht nichts gegen eine Wertminderung.

Und das Argument, das nicht in das Gefüge des Fahrzeuges eingegriffen wird ist falsch.

So könnte man gegebenenfalls für einen vorderen Kotflügel oder einen Stoßfänger argumentieren, welche Schraubteile sind. Jedoch nicht für eine Seitenwand, die nicht so ohne weiteres getauscht werden kann.

Hierbei ist es völlig egal ob das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist oder nicht.

Selbst ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit bis zu 150.000 km Laufleistung kann unter gewissen Voraussetzungen noch Wertminderungsrelevant sein.

Bei vielen Versichern wird noch die alte Regelung der Wertminderung herangezogen.

Nach meinen Kenntnisstand stammt die nur aus dem Ende der 60igern.

Nach 6 Jahren bzw. mehr als 100.000 km ist kein merkantiler Minderwert ansetzbar.

In Sachen Korrosionsschutz wird bei den Herstellern viel getan, so dass die Fahrzeuge heute durchaus 15 Jahre betrieben werden.

Gruß

fordfuchs

ein RA sollte hier bis zu 100€ Wertminderung rausholen können.

Na da bin ich aber gespannt...

 

Wie genau macht er das denn? :D:D:D

 

Das ist natürlich Quatsch. Der wird gar nichts "herausholen".

 

Entweder Du kannst die Wertminderung in einem Prozess beweisen oder eben nicht.

 

Im Vorfeld könntest Du das von einem Sachverständigen bewerten lassen.

 

Dass Du damit den Prozess, wenn es zu einem kommt, gewinnst, ist aber nicht sicher.

 

Das Kostenrisiko ist bei so einem Bagatellbetrag dann in keinem Verhältnis mehr. Denn wenn Du verlierst, zahlst Du vermutlich selbst mit einer Rechtsschutzversicherung drauf (SB?).

 

Du kannst versuchen, die Sache mit einem SV zu besprechen. Wenn Du Glück hast, wird er Dir zumindest mündlich sagen, ob eine Wertminderung eingetreten ist oder nicht und dafür noch kein Geld verlangen. Das muss er natürlich nicht tun.

 

Wenn ein "ja" dabei raus kommt, nimmst Du nochmal Kontakt mit der Versicherung auf und schilderst die Alternativen: Du warst beim SV, wärst aber bereit, die Sache vergleichsweise gegen Zahlung von 100 EUR abzuschließen.

Wenn keine Einigung erzielt wird, würdest Du eben das Gutachten zur Wertminderung beauftragen, mit entsprechenden Kosten.

 

Kann klappen, kann schief gehen. Wenn der Versicherer beim "nein" bleibt, musst Du eben das volle Programm mit allen Risiken für Dich fahren.

 

Ich halte das für 100 EUR und der mehr als unsicheren Ausgangslage für unsinnig.

 

Die Grenze 100.000 km oder 5 Jahre hat auch bei sehr vielen Amtsrichtern noch ihre Gültigkeit, denn der BGH hat sie nicht ausdrücklich aufgehoben, sondern nur geschrieben, dass es Fälle gibt, in denen auch darüber hinaus noch eine Wertminderung anfallen kann. Entscheidend ist der Einzelfall (# Link zum Urteil #)

 

Den damaligen Fall hat der Kläger aber trotzdem verloren...

 

 

mein Fall vom Januar 2013

mein Focus Turnier BJ 2007 185.000km parkte in einer Parkbucht direkt neben einer Firmeneinfahrt. ein LKW streifte beim rangieren meine linke Heckleuchte, zerkratzte das linke Seitenteil incl einer Minibeule und auf der Heckscheibe war ein Stecknadelkopf großer Kratzer

Gesamtschaden inc RA, Gutachter, Leihwagen und Rep waren 3.600€

Wertminderung nach Nachhakens seitens des RA und Gutachters, da das Fahrzeug in gut gepflegten Zustand ist =150€, und die habe ich nach Schadenabwicklung per Scheck erhalten.

Und wo genau kommt dann die Erkenntnis her, dass de TE für einen deutlich geringeren Schaden an einen ganz anderen Fahrzeug und ohne Gutachten, in dem eine Wertminderung ausgewiesen ist, 100 EUR bekommt? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Und wo genau kommt dann die Erkenntnis her, dass de TE für einen deutlich geringeren Schaden an einen ganz anderen Fahrzeug und ohne Gutachten, in dem eine Wertminderung ausgewiesen ist, 100 EUR bekommt? :rolleyes:

Und du willst Versicherungsexperte sein? :rolleyes:

Er kann sich selbstverständlich auf die übliche 2/3-Regelung auf Basis der Wertminderungsausgleichsklausel berufen, die es in jedem Versicherungsvertrag gibt.

Damit stellt die Versicherungswirtschaft sicher, dass böse Gutachter nicht irgendwelche Phantasiewerte bei der Wertminderung ansetzen.

Der Wert wird aus den ausgezahlten Wertminderungen der letzten 3 Jahre aller Versicherungsgesellschaften gebildet. Davon werden dann 2/3 ausgezahlt.

Für das aktuelle Jahr (Berechnungsgrundlage 2009 bis 2011) sind das eben genau 100,- €.

:D:D:D

Alter, was hast du geraucht............:eek:

 

Aber vieleicht sollte man das wirklich mal aufgreifen............:D

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