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Wertverlust nach (unbeteiligtem) Unfall
Guten Tag,
wir besitzen einen Skoda Rapid Spaceback, der erst knappe 8100 km gelaufen ist. Heute ist mir dann jemand in das parkende Auto gefahren - Ergebnis: Fahrertür so ziemlich komplett beschädigt. Der Verursacher hat sich zum Glück direkt gemeldet, die entsprechenden Formulare sind ausgefüllt (er erklärt sich selbstverständlich als schuldig), der Wagen geht nächste Woche Montag in Reperatur.
Ebenso kommt Montag dann ein Gutachter in die Werkstatt und wird (so denke ich zumindest) den Wertverlust feststellen, welchen ich dann ja doch ersetzt bekomme, richtig?
Wie genau wird dieser verhältnismäßig kleine Unfall denn auf den Wert einschlagen? Der Wagen ist (wie am KM-Stand zu erkennen) noch sehr neu. Wenn ich den Wagen in ein paar Jahren verkaufen möchte muss ich ihn ja als Unfallwagen einstellen, oder? Wie hoch wird der Wertverlust dort dann etwa sein?
Wie kann ich das Beste aus der Situation herausholen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:25:57 Uhr:
Anwalt braucht man dafür, damit die Kfz Prämien am Jahreende wieder steigen.
(War jetzt die kurze Version )
Oder dafür, dass man auch alle berechtigten Ansprüche durchsetzen kann. Und nicht in einem Motor-Forum eine Rechtsberatung haben möchte.
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42 Antworten
Ja bei kompletter Tür Zerstörung muss der wagen mit vermerk *unfall Tür* inseriert werden.
Wertminderung erstellt der gutachter. Vergiss nicht nutzungsausfall geltend zu machen. Hast hoffentlich ein anwalt genommen der würde dich auch beraten.
TE, die merkantile Wertminderung ist eine fiktive Größe.
Solltest Du das Fahrzeug sofort verkaufen, wäre der Verlust größer.
Ich würde mal die Wertminderung auf 200,-- - 250,-- Euro schätzen.
Wenn Du das Fahrzeug, z.B. 10 Jahre nutzt und dann verkaufst, wird sich kein Mensch kümmern, ob vor 10 Jahren mal die Tür erneuert wurde.
Klaus
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:06:11 Uhr:
Ja bei kompletter Tür Zerstörung muss der wagen mit vermerk *unfall Tür* inseriert werden.
Wertminderung erstellt der gutachter. Vergiss nicht nutzungsausfall geltend zu machen. Hast hoffentlich ein anwalt genommen der würde dich auch beraten.
Hm, okay das ist blöd. Die Tür wird ja so ersetzt werden, dass sie wieder wie im Originalzustand ist. Aber das ändert daran nichts, oder?
Den Nutzungsausfall werde ich geltend machen, weiß aber bislang noch nicht wie das zu tun ist. An wen muss ich mich da wenden?
Wofür brauche ich einen Anwalt?
@vanguardboy
Wozu braucht er einen Anwalt , ist doch wohl schon alles geregelt. Für den Nutzungsausfall braucht er (glaube ich) keinen Anwalt.
Ein anwalt ist bei einem unverschuldeten unfall immer positiv. Dann kommen solche fragen garnicht auf. Auch evt wenn der Gegner sich dann doch anders entscheidet und sagt er hat keine schuld daran gehabt. Oder die versicherung nicht zahlt etc .
Hab ja auch gefragt ob er am Anfang gleich n anwalt genommen hat
Wenn der gutachter noch nicht mal da war ist noch nichts geklärt. Nur das der schaden aufgenommen wurde.
Anwalt braucht man dafür, damit die Kfz Prämien am Jahreende wieder steigen.
(War jetzt die kurze Version )
100 % Zustimmung, aber manche Forumsmitglieder sind schon darauf angewiesen.
Wenn man hier 2 Beiträge in diesem Threat liest kann man zu keinem anderen Schluss kommen.
Also sollte ich besser noch einen Anwalt einschalten?
Und wie genau mache ich den Nutzungsaufall geltend, was muss ich da tun?
Zitat:
Und wie genau mache ich den Nutzungsaufall geltend, was muss ich da tun?
Wenn der repariert wird sehe ich da wenig Probleme, Stress gibt es meist nur bei fiktiver Abrechnung.
Einfach warten bis die Reparatur erledigt ist, im Gutachten gucken wie hoch der Nutzungsausfall beziffert wird und die Summe mal die Tage die das Auto lt. Rechnung in der Werkstatt stand und eben nicht genutzt werden konnte einfordern.
Nutzungsausfallgruppe wie Wertminderung haben im Gutachten zu stehen.
Ich hoffe du hast den Kfz-Sachverständigen selbst ausgewählt, dazu hast du das Recht als Geschädigter.
Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:25:57 Uhr:
Anwalt braucht man dafür, damit die Kfz Prämien am Jahreende wieder steigen.
(War jetzt die kurze Version )
Oder dafür, dass man auch alle berechtigten Ansprüche durchsetzen kann. Und nicht in einem Motor-Forum eine Rechtsberatung haben möchte.
meine Kurzversion zum Thema
Zitat:
@coRe8 schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:15:42 Uhr:
Die Tür wird ja so ersetzt werden, dass sie wieder wie im Originalzustand ist. Aber das ändert daran nichts, oder?
Die angegebene Wertminderung bezieht sich auf den Fall, dass der Schaden vollständig sach- und fachgerecht repariert wird. Unrepariert oder mit minderwertiger Reparatur ist die Wertminderung höher.
Offenbarungspflichtig ist der Schaden aber (natürlich) auch dann, wenn er repariert ist. Auch wenn das Fahrzeug technisch-objektiv gesehen nach der Reparatur wieder im gleichen Zustand ist wie vor dem Unfall, so haftet ihm bei emotional-subjektiver Betrachtung immer noch ein Makel an, der zur besagten merkantilen Wertminderung führt.
(die einschlägigen Internetbörsen meinem mit z.B. "beschädigte Fahrzeuge" aber i.d.R. nicht reparierte Schäden)
Zitat:
@KSV schrieb am 27. Oktober 2014 um 18:29:11 Uhr:
Ich hoffe du hast den Kfz-Sachverständigen selbst ausgewählt, dazu hast du das Recht als Geschädigter.
Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Ja, ich bin zum Skoda-Händler gefahren, wo wir das Fahrzeug gekauft haben, die haben auch eine Werkstatt im Hause. Läuft also natürlich alles offiziell und qualifiziert ab.
Und an alle die, die meinen hier abwertende Kommentare dazulassen, egal in welcher Form:
Ich bin 18 Jahre alt und hab von all dem keine Ahnung, das ist mir jetzt das erste Mal passiert. In einem Forum zu fragen, in dem sich Menschen befinden, die von Autos und alles drum herum Ahnung haben, war für mich also ein erster Schritt, um mir ein Bild von den Folgen zu machen und dementsprechend auch in die Richtung, das zu lernen. Also spart euch das bitte, das ist nicht sonderlich fair.