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Wichtige Frage zu Felgen/Reifen

BMW 3er E90
Themenstarteram 5. März 2009 um 15:46

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Habe mir Breyton Spirit in folgenden Dimensionen gekauft:

Vorne 9x19 ET38, hinten 9,5x19 ET42.

Habe bei Kauf der Felgen ein 37-seitiges Teilegutachten bekommen, wo auch die 3er Reihe 390 aufgeführt ist.

390 ist aber bekanntlich die Limousine, der E93 ist nicht explizit aufgeführt.

Folge: Ich brauche eine Einzelabnahme!

Nun habe ich Hankook S1 Evo Reifen in der Größe 235/35 und 265/30 bestellt, die heute angekommen sind.

Bevor ich sie abholen und drauf ziehen lassen wollte, bin ich nochmal beim TÜV vorbei und wollte fragen ob sie gleich Zeit hätten für die Einzelabnahme.

Dieser sagte mir dann dass ich eine ABV-Eignung bräuchte, sonst brauche ich eigentlich gar nicht wieder kommen.

Meine Frage nun .. was ist eine ABV-Eignung???

Heisst es, dass ich vom Reifenhersteller - in diesem Fall von Hankook - eine Bescheinigung brauche, die besagt, dass ich diesen Reifen in der Dimension auf dieser Felge fahren darf???

Die geben mir die doch nicht!?

Verzweifle noch mit dem sch... TÜV ...

Wäre euch für Antworten sehr dankbar!!!

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2009 um 6:09

Hallo newhere,

ich bin kein BMW-Fahrer oder -Fachmann, daher rate ich einmal, dass es um ein 3er Cabrio geht. Alles weitere bezieht sich darauf.

Hier ein paar Fakten und meine Gedanken.

Änderungsabnahme

Wenn im Teilegutachten der Felgen der Typ des eigenen Fahrzeugs nicht im Verwendungsbereich auftaucht, ist natürlich eine Einzelabnahme fällig. Ich würde noch einmal nachsehen, ob die Nummer der EG-Typgenehmigung (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld K) vielleicht doch enthalten ist.

Wenn es eine Einzelabnahme werden muss, ist es dafür hilfreich, wenn im Gutachten eine möglichst ähnliche Fahrzeugversion aufgeführt ist.

Nicht jeder Prüfer und jede Prüfstelle ist berechtigt, Einzelabnahmen durchzuführen. Die Umrüstung würde ich nur mit einem Prüfer besprechen, der die für Einzelabnahmen erforderlichen Befugnisse besitzt.

ABV-Eignung

Hier geht es um die Eignung der Rad-/Reifenkombinationen im Zusammenhang mit Automatischen Blockierverhinderern, besser bekannt als ABS. Das betrifft aber auch Fahrdynamikregelungen wie z.B. ESP. Die Funktion dieser Systeme hängt von den gemessenen Raddrehzahlen ab. Bei Mischbereifungen sind die Abrollumfänge der Reifen meistens achsweise unterschiedlich, die Räder drehen sich nicht gleich schnell. Gewisse Differenzen sind aber möglich, ohne dass die Systeme gestört werden. Über den Toleranzbereich kann BMW Auskunft geben.

Ein Reifenhersteller kann die Abrollumfänge seiner Reifen angeben; man braucht ihn nicht danach zu fragen, solange er nach den Normen der ETRTO produziert.

Mischbereifung

Ein 3er Cabrio kann schon ab Werk mit Mischbereifung auf 19"-Felgen ausgeliefert werden. Das liefert einen sehr guten Anhaltspunkt zur Bewertung der aktuellen Situation. Hier die Norm-Abrollumfänge, um die es geht:

-- werkseitige Kombination

  • 225/35 R 19 auf 8J vorne : 1955 mm
  • 255/30 R 19 auf 9J hinten : 1943 mm

-- geplante Kombination

  • 235/35 R 19 auf 9J vorne : 1973 mm
  • 265/30 R 19 auf 9,5J hinten : 1961 mm

Die sehr gute Nachricht: die Differenz der Abrollumfänge v/h ist in beiden Fällen gleich (hinten 12 mm weniger als vorne, entspricht ca. 0,6%). Daher ist eine Beeinträchtigung der Funktion von ABS, etc. nicht zu erwarten.

Die höheren Abrollumfäge der geplanten Kombination (+18 mm) sind für die Differenz zwischen den Achsen zu vernachlässigen. Es wird dadurch aber eine Tachoabweichung von knapp -1% verursacht. Das liegt wahrscheinlich noch im Toleranzbereich.

Nebenbei, der Abrollumfang wird durch die Abnutzung der Reifen kleiner, ca. 1% für 3 mm weniger Profiltiefe.

 

Mit etwas Glück und einem geneigten Prüfer kann man schon mit diesen Daten gut argumentieren und eine Abnahme erleichtern.

Es sieht nicht schlecht aus.

Ich hoffe, das hilft ein Stück weiter.

 

Gruß

Alpha Lyrae

23 weitere Antworten
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23 Antworten
am 5. März 2009 um 17:27

Hab zur Zeit das gleiche Problem, brauche auch eine Bescheinigung von Michelin, dass man die Reifen auf bestimmte Felgengrößen aufziehen darf. Hab die Bescheinigung bei Michelin angefordert, der TÜV, nene;). Ist aber für eine andere Felge.

Gruß

Michael

 

Themenstarteram 5. März 2009 um 18:34

Nachdem auch der Werkstattmeister bei BMW nicht wusste was eine ABV-Eignung sein soll, hat er mir die Nummer von der BMW-Kundenhotline gegeben ...

Die Antwort des Kundenbetreuers:

Die ABV-Eignung hat nichts damit zu, dass ein bestimmter Reifen auf eine bestimmte Felge gezogen werden darf. Diese Regelung wurde abgeschafft und gibt es seit einiger Zeit nicht mehr!

Also genau entgegengesetzt von dem, was mein Reifenhändler gesagt hat...

Langsam versteh ich garnichts mehr ...

Wenn ich mir die Felgen jetzt umsonst gekauft habe drehe ich am Rad :mad:

am 5. März 2009 um 18:50

Hm, ich werde morgen oder Samstag zum TÜV fahren und dann kann ich berichten, ob eine normale Reifenfreigabe ausreichend war.

Gruß

Michael

Vom Reifenhersteller besorgst du dir eine Reifenfreigabe der Größe welche du montieren möchtest, dies reicht aus um zu bestätigen das du den Reifen bezüglich Abrollumfang, Traglast, Geschwindigkeitsindex auf deinem Fahrzeug fahren darfst auf der entsprechend breiten Felge.

Zitat:

Die geben mir die doch nicht!?

Warum sollte dir der Reifenhersteller keine Freigabe geben ? Dies machrt er nur dann nicht, wenn der Reifen nicht für dein Fahrzeug geeignet ist.

Aber auch die von dir gewünschte Mischbereifung vorne / hinten liegt im "Norm" Bereich und gibt mir erst mal keinen Grund einer Ablehnung der Eintragung.

Wenn die Felge bezüglich Traglast, ET, Spurbriete ebenfalls für dein Fahrzeug geeignet ist, sehe ich keine Probleme wenn nicht schleift etc.

Einzelabnahme darf der TÜV aber nur in den alten BL durchführen, in den neuen BL musst du dich zur Einzelabnahme an die Dekra wenden.

Zitat:

Die ABV-Eignung hat nichts damit zu, dass ein bestimmter Reifen auf eine bestimmte Felge gezogen werden darf. Diese Regelung wurde abgeschafft und gibt es seit einiger Zeit nicht mehr!

Nicht durcheinander werfen, es gibt keine Reifenbindung mehr, bedeutet Markenbezogen auf eine Felge zugelassen, z.B. Pirellie PZ genehmigt auf Felge sowieso....

Aber ein Reifen muss weiterhin vom Hersteller eine Freigabe für eine gewisse Reifenbreite haben, gibt es vom Hersteller keine Freigabe darf dieser Reifen nicht montiert werden.

Ist vor allem bei extrem breiter Felge und z.B. schmalsmöglichen Reifen auf dieser Felgenbreite von Relevanz, z.B. ein 175/50 Reifen auf einer 9 Zoll Felge.

Wenn Reifen in der "Normtabelle" liegt ist es relevant ob der Abrollumfang, Traglast etc. dem Fahrzeug entspricht wo der Reifen montiert werden soll.

Themenstarteram 5. März 2009 um 20:37

Ok, danke für die ausführliche Antwort ...

D.h., ich muss jetzt den Reifenhersteller - in meinem Fall Hankook - anrufen und sie bitten mir eine Freigabe des Reifen für mein Fahrzeug - in dem Fall 335i Cabrio - zu geben.

Mit dieser Bescheinigung fahre ich dann zum TÜV und lasse die Felge abnhemen!?

 

PS: Wieso muss das die DEKRA machen? Mir wurde gesagt hier darf es nur der TÜV machen, wenn ich nach Ostdeutschland fahren würde, dürfte es auch die Dekra machen ...

Zitat:

Original geschrieben von newhere

PS: Wieso muss das die DEKRA machen? Mir wurde gesagt hier darf es nur der TÜV machen, wenn ich nach Ostdeutschland fahren würde, dürfte es auch die Dekra machen ...

So habe ich es ja auch geschrieben, mir war nur nicht bekannt ob du aus den alten oder neuen BL kommst, daher habe ich nochmals darauf hingewiesen ;)

Hätte ja sein können das du in den neuen BL wohnst, und dich deswegen der TÜV "weggejagt" hatte :D

Themenstarteram 5. März 2009 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von newhere

PS: Wieso muss das die DEKRA machen? Mir wurde gesagt hier darf es nur der TÜV machen, wenn ich nach Ostdeutschland fahren würde, dürfte es auch die Dekra machen ...

So habe ich es ja auch geschrieben, mir war nur nicht bekannt ob du aus den alten oder neuen BL kommst, daher habe ich nochmals darauf hingewiesen ;)

Hätte ja sein können das du in den neuen BL wohnst, und dich deswegen der TÜV "weggejagt" hatte :D

Ja, sorry, habs genau umgekehrt gelesen :)

Aber so wie ich es aufgefasst habe ist es richtig!? - also meine weitere Vorgehensweise ...

Yup, mit der Bescheinigung des Reifenherstellers (Reifenfreigabe) und dem Gutachten der Felge kannst du eine Einzelabnahme durchführen lassen.

am 5. März 2009 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von newhere

 

Verzweifle noch mit dem sch... TÜV ...

dito:D

tipp -> fahr zu nem anderen tüv ..... sowas ist in meinen augen doch nur schikane und korintenkakertum.

was kommt denn als nächstes ..... sollste dann noch nach paraguay fahren und vom gummibaumbesitzer bescheinigen lassen das der gummi auch für deutsche straßen geeignet ist:o

am 6. März 2009 um 6:09

Hallo newhere,

ich bin kein BMW-Fahrer oder -Fachmann, daher rate ich einmal, dass es um ein 3er Cabrio geht. Alles weitere bezieht sich darauf.

Hier ein paar Fakten und meine Gedanken.

Änderungsabnahme

Wenn im Teilegutachten der Felgen der Typ des eigenen Fahrzeugs nicht im Verwendungsbereich auftaucht, ist natürlich eine Einzelabnahme fällig. Ich würde noch einmal nachsehen, ob die Nummer der EG-Typgenehmigung (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld K) vielleicht doch enthalten ist.

Wenn es eine Einzelabnahme werden muss, ist es dafür hilfreich, wenn im Gutachten eine möglichst ähnliche Fahrzeugversion aufgeführt ist.

Nicht jeder Prüfer und jede Prüfstelle ist berechtigt, Einzelabnahmen durchzuführen. Die Umrüstung würde ich nur mit einem Prüfer besprechen, der die für Einzelabnahmen erforderlichen Befugnisse besitzt.

ABV-Eignung

Hier geht es um die Eignung der Rad-/Reifenkombinationen im Zusammenhang mit Automatischen Blockierverhinderern, besser bekannt als ABS. Das betrifft aber auch Fahrdynamikregelungen wie z.B. ESP. Die Funktion dieser Systeme hängt von den gemessenen Raddrehzahlen ab. Bei Mischbereifungen sind die Abrollumfänge der Reifen meistens achsweise unterschiedlich, die Räder drehen sich nicht gleich schnell. Gewisse Differenzen sind aber möglich, ohne dass die Systeme gestört werden. Über den Toleranzbereich kann BMW Auskunft geben.

Ein Reifenhersteller kann die Abrollumfänge seiner Reifen angeben; man braucht ihn nicht danach zu fragen, solange er nach den Normen der ETRTO produziert.

Mischbereifung

Ein 3er Cabrio kann schon ab Werk mit Mischbereifung auf 19"-Felgen ausgeliefert werden. Das liefert einen sehr guten Anhaltspunkt zur Bewertung der aktuellen Situation. Hier die Norm-Abrollumfänge, um die es geht:

-- werkseitige Kombination

  • 225/35 R 19 auf 8J vorne : 1955 mm
  • 255/30 R 19 auf 9J hinten : 1943 mm

-- geplante Kombination

  • 235/35 R 19 auf 9J vorne : 1973 mm
  • 265/30 R 19 auf 9,5J hinten : 1961 mm

Die sehr gute Nachricht: die Differenz der Abrollumfänge v/h ist in beiden Fällen gleich (hinten 12 mm weniger als vorne, entspricht ca. 0,6%). Daher ist eine Beeinträchtigung der Funktion von ABS, etc. nicht zu erwarten.

Die höheren Abrollumfäge der geplanten Kombination (+18 mm) sind für die Differenz zwischen den Achsen zu vernachlässigen. Es wird dadurch aber eine Tachoabweichung von knapp -1% verursacht. Das liegt wahrscheinlich noch im Toleranzbereich.

Nebenbei, der Abrollumfang wird durch die Abnutzung der Reifen kleiner, ca. 1% für 3 mm weniger Profiltiefe.

 

Mit etwas Glück und einem geneigten Prüfer kann man schon mit diesen Daten gut argumentieren und eine Abnahme erleichtern.

Es sieht nicht schlecht aus.

Ich hoffe, das hilft ein Stück weiter.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 6. März 2009 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo newhere,

Mit etwas Glück und einem geneigten Prüfer kann man schon mit diesen Daten gut argumentieren und eine Abnahme erleichtern.

Gruß

Alpha Lyrae

Ich wollte mir Felgen mittels eines Traglastgutachtens eintragen lassen, es handelt sich um Originale BMW Felgen, meinte der Prüfer keine Chance, tragen wir nicht ein. Hier im Forum fahren mehrere Leute die Kombi und es wurde ohne Probleme eingetragen. Jetzt hab ich alle Gutachten und Freigaben zusammen und fahr zu einem anderen TÜV:).

Gruß

Michael

am 6. März 2009 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

Zitat:

Original geschrieben von newhere

 

Verzweifle noch mit dem sch... TÜV ...

dito:D

tipp -> fahr zu nem anderen tüv ..... sowas ist in meinen augen doch nur schikane und korintenkakertum.

was kommt denn als nächstes ..... sollste dann noch nach paraguay fahren und vom gummibaumbesitzer bescheinigen lassen das der gummi auch für deutsche straßen geeignet ist:o

Da brauchst nicht für zu den Gummibaumpflanzern fahren.

Reifen müssen einer Prüfung unterzogen werden, damit sie hier gefahren werden dürfen ;)

Und so unwichtig bzw. schwachsinnig ist die Freigabe nicht.

Hier mal ein zitat aus meinem Mailverkehr mit einem Reifenhersteller.

Hoffe, Du erkennst den Grund.

--------------------------------------------

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Produkten unseres Hauses.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Felgenmaß 6 J x 14 außerhalb der zulässigen Norm(max. 5 1/2 J) für die Reifengröße 165/70R14 liegt. Eine Ausnahme ist in diesem Fall nicht möglich. Wir haben den Vector 5 auf einer 6 J x 14 Felge getestet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Reifen dafür nicht geeignet ist. Somit können wir Ihnen keine Reifenfreigabe erstellen.

Momentan bieten wir in dieser Reifendimension keinen Ganzjahresreifen an, der auf 6 J x 14 freigegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Goodyear Reifen GmbH

TireInfoCenter

 

am 6. März 2009 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

 

dito:D

tipp -> fahr zu nem anderen tüv ..... sowas ist in meinen augen doch nur schikane und korintenkakertum.

was kommt denn als nächstes ..... sollste dann noch nach paraguay fahren und vom gummibaumbesitzer bescheinigen lassen das der gummi auch für deutsche straßen geeignet ist:o

Da brauchst nicht für zu den Gummibaumpflanzern fahren.

Reifen müssen einer Prüfung unterzogen werden, damit sie hier gefahren werden dürfen ;)

Und so unwichtig bzw. schwachsinnig ist die Freigabe nicht.

Hier mal ein zitat aus meinem Mailverkehr mit einem Reifenhersteller.

Hoffe, Du erkennst den Grund.

--------------------------------------------

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Produkten unseres Hauses.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Felgenmaß 6 J x 14 außerhalb der zulässigen Norm(max. 5 1/2 J) für die Reifengröße 165/70R14 liegt. Eine Ausnahme ist in diesem Fall nicht möglich. Wir haben den Vector 5 auf einer 6 J x 14 Felge getestet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Reifen dafür nicht geeignet ist. Somit können wir Ihnen keine Reifenfreigabe erstellen.

Momentan bieten wir in dieser Reifendimension keinen Ganzjahresreifen an, der auf 6 J x 14 freigegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Goodyear Reifen GmbH

TireInfoCenter

ja verstehe schon ......... vor ein paar jahren hat das keinen tüv fuzzi interessiert.

ich finde es wird immer mehr klein klein gemacht .

abgesehen davon ist das doch bullshit ...... ich wette es gibt 100te Felgengutachten wo vom tüv eine 6 zoll felge mit nem 165 reifen freigegeben ist ....... und da steht nieeeeeeee : fragen sie zuerst den reifenhersteller ob das genemigt ist.

kommt du mit so nem felgen(reifen)gutachten interessierts keinen ...... kommst du nur mit m felgengutachten gibts probleme ..... ist doch idiotie.

am 6. März 2009 um 20:29

Noch ein Nachtrag:

Auf den Hankook-Webseiten gibt es ein Formular zur Anforderung von Reifenfreigaben. Mischbereifung wird dabei berücksichtigt.

Dort steht auch eine Telefonnummer für technische Anfragen.

Gruß

Alpha Lyrae

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