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Widerrechtlich abgeschleppt?
Hallo Leute,
als ich heute Morgen zur Arbeit fahren wollte durfte ich zu meinem Glück feststellen, dass ich mein Fahrzeug nicht mehr an dem Parkplatz wiederfinden konnte, an dem ich es gestern Abend abgestellt hatte.
Der Wagen wurde direkt vor meiner Haustür abgestellt. Hier befinden sich mehrere öffentliche Parkplätze, von denen zwei als 'Behindertenparkplatz' beschildert sind und ein dritter Parkplatz (der, auf dem ich geparkt hatte), der zwar nicht beschildert ist, allerdings (noch) Markierungen auf dem Boden enthält.
Soweit ich mich daran erinnern kann war der Parkplatz, auf dem ich geparkt hatte, ursprünglich ebenfalls ein beschilderter Behindertenparkplatz. Allerdings wurde das Schild vor einiger Zeit entfernt. Die Markierungen auf dem Boden hingegen noch nicht.
Nun wurde ich, trotz der (für mich) recht logischen und eindeutigen Situation, abgeschleppt. Auch wenn ich mir selbst sicher bin das ich nicht im Parkverbot stand stellt sich mir nun die Frage, ob ich mich vielleicht doch geirrt habe.
Laut meiner Arbeitskollegen müsse ein Behindertenparkplatz auch ausgeschildert sein, um wirklich als solcher wahrgenommen werden zu können. Aber absolut sicher waren sie sich auch nicht. Meine Frage an dieser Stelle. Kennt sich jemand mit solch einem (ähnlichen) Fall aus und kann ggf. berichten? Zu meinem Glück war das noch ein Mietwagen, den ich heute wieder abgegeben habe. Der ganze Vorfall wird mich somit mehrere 100 € kosten, allein schon wegen der 'Bearbeitungsgebühr' des Vermieters.
Anbei noch ein paar Bilder zur Veranschaulichung. Mein Wagen stand dort, wo nun der Citroen steht. Unschwer zu erkennen ist vor dem Parkplatz keine Beschilderung vorhanden. Der BMW dahinter hat hingegen keinen Behindertenausweis am Fahrzeug, steht somit auch im Halteverbot und hat 'nur' einen Strafzettel erhalten, wobei dieser mit absoluter Sicherheit im Halteverbot steht.
Beste Antwort im Thema
Wo sind den die im ersten Beitrag genannten Bodenmarkierungen? Ich dachte an den Rohlstuhl als Markierung.
Oder hast du nur die weisse Linie gemeint, die den Parkplatz markiert?
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39 Antworten
Zitat:
@neo46 schrieb am 14. Mai 2018 um 10:42:54 Uhr:
Zu meinem Glück war das noch ein Mietwagen, den ich heute wieder abgegeben habe. Der ganze Vorfall wird mich somit mehrere 100 € kosten, allein schon wegen der 'Bearbeitungsgebühr' des Vermieters.
Wenigstens hast du nicht beim Abschleppen zugeschaut:
https://www.motor-talk.de/.../...bwohl-ich-parken-durfte-t6339776.htmlPS. Schild muß IMHO vorhanden sein.
Gruß Metalhead
Behindertenparkplätze müssen mittels Schild gekennzeichnet sein, die Bodenmarkierung allein reicht nicht aus.
Im §39 StVO Abs.5 heißt es:
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. Bedeutet in meinen Augen, stand dort ein Schild und war die Anzahl der Plätze nicht durch ein Zusatzzeichen gekennzeichnet reicht die Bodenmarkierung alleine nicht aus.
So wie auf dem Bild geht das nicht.
Bei uns wurde ein Behinderten-Parkplatz zurück gebaut, da wurde nur das Schild entfernt und die Markierung am Boden ist geblieben.
War trotzdem danach ein freier Parkplatz.
Falls kein anderes Schild dort was ändert, sollte parken dort erlaubt sein.
Hast du ein Bild von den Schildern?
Zitat:
...
Hast du ein Bild von den Schildern?
Auf den bereits hochgeladenen Bildern sieht man die vorhandene Beschilderung der beiden übrigen Parkplätze. Der wo der BMW steht und der leere dahinter. Der wo der Citroen steht ist, auch wie auf den Bildern zu sehen, ohne Beschilderung.
Hier nochmal ein Bild vom Schild vor dem BMW.
Würde mich auch sehr interessieren, wie die Schilder, welche die Behindertenparkplätze ausschildern, dort aufgestellt sind
@neo46 stell doch bitte noch ein Bild rein, wo man die Schilder sieht.
Ansonsten ist es auch mir bekannt, daß eine Markierung am Boden allein nicht ausreicht.
Wenn das Behindertenparkplatz-Schild entfernt wurde sollte die Sache doch eindeutig sein.
Edit:
Bild kam wohl in der Zeit als Ich getippt habe.
Dann ist der Parkplatz hinter dem BMW auch so ausgeschildert ?
Das ist ein reservierter Platz, der nur dem Ausweisinhaber zugeteilt ist. Das Schild gilt nur für den Parkplatz des BMW, jedenfalls nach dem eingestellten Foto, da dies kein allgemeiner SB ist.
Zitat:
@Tsherno schrieb am 14. Mai 2018 um 10:57:08 Uhr:
So wie auf dem Bild geht das nicht.
Quelle: Wikipedia

Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Mai 2018 um 11:38:02 Uhr:
...
Wenn das Behindertenparkplatz-Schild entfernt wurde sollte die Sache doch eindeutig sein.
Edit:
Bild kam wohl in der Zeit als Ich getippt habe.
Dann ist der Parkplatz hinter dem BMW auch so ausgeschildert ?
Korrekt, der Parkplatz hinter dem BMW ist genau so ausgeschildert. Ein Foto von dem Parkplatz hab ich aktuell nicht zur Hand, da ich im Büro sitze und heute Morgen kein Foto davon gemacht habe. Allerdings ist die Sachlage bei den beiden Parkplätzen definitiv eindeutig.
Ob an dem Parkplatz, wo ich geparkt hatte, ursprünglich ein Schild war, weiß ich tatsächlich nicht mehr mit absoluter Gewissheit. In jedem Fall war mir danach, als wenn da eins gewesen wäre.
Zitat:
@Tsherno schrieb am 14. Mai 2018 um 10:57:08 Uhr:
Behindertenparkplätze müssen mittels Schild gekennzeichnet sein, die Bodenmarkierung allein reicht nicht aus.
Im §39 StVO Abs.5 heißt es:
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. Bedeutet in meinen Augen, stand dort ein Schild und war die Anzahl der Plätze nicht durch ein Zusatzzeichen gekennzeichnet reicht die Bodenmarkierung alleine nicht aus.
So wie auf dem Bild geht das nicht.
Bist du dir sicher das das auf dem Bild nicht ausreicht? Ich persönlich würde bei solch einer Markierung schon behaupten das es eindeutig ist. Das würde mich auf jeden Fall absolut abschrecken.
Wenn an jedem der 2 Pakplätze ein Schild steht dann gilt das für einen Platz, wenn an deinem kein Schild steht, isses auch keiner. Bessere Fotos machen, bestenfalls wenn keine Autos da stehen wegen Beweissicherung das da kein Schild steht und Einspruch erheben. Da man davon ausgehen darf das da geschultes Personal patrolliert könnte man auch mal Vorsatz unken.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. Mai 2018 um 11:57:43 Uhr:
Wenn an jedem der 2 Pakplätze ein Schild steht dann gilt das für einen Platz, wenn an deinem kein Schild steht, isses auch keiner. Bessere Fotos machen, bestenfalls wenn keine Autos da stehen wegen Beweissicherung das da kein Schild steht und Einspruch erheben. Da man davon ausgehen darf das da geschultes Personal patrolliert könnte man auch mal Vorsatz unken.
Fotos werde ich zum Feierabend auf jeden Fall noch machen. Den Punkt mit dem geschulten Personal finde ich auch sehr interessant. Zumal der Citroen auf dem Bild hin und wieder auch mal an einem anderen Platz steht. Da das gleich bei mir vor der Haustür ist, ist mir der Wagen durchaus bekannt. Ich kann mir daher nicht vorstellen das der Fahrer des Citroens irgendwelche Einwände erhoben haben könnte. Viel interessanter und fraglicher finde ich doch die Tatsache, dass der BMW lediglich einen Strafzettel erhalten hat, während ich abgeschleppt worden bin. Wenn man dabei betrachtet das der BMW eindeutig falsch steht, zumal an jenem Parkplatz ein Schild inklusiver geforderter Ausweisnummer aufgestellt ist.
ob der BMW bezettelt oder abgeschleppt wurde, ist für Deinen Fall komplett ohne Belang. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Unabhängig davon hast Du aber gute Karten, dass das Verfahren eingestellt wird. Musstest Du die Abschleppgebühren schon bezahlen?
Wenn der zweite Platz auch ein reservierter ist, gilt auch dieses Schild nur für diesen Platz.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 14. Mai 2018 um 11:50:27 Uhr:
Das Schild gilt nur für den Parkplatz des BMW, jedenfalls nach dem eingestellten Foto, da dies kein allgemeiner SB ist.
Das Schild auf dem zuletzt gezeigten Foto gilt nur für die Parkfläche des Citroën. Die Regelung gilt immer ab dem Schild. Die Parkfläche des BMW soll ja nun ebenso beschildert sein, dort gilt das dann analog. Für die Parkfläche, die noch mal eins vor dem BMW liegt, gibt es keine Beschilderung, nur das Piktogramm auf dem Boden. Dort durfte der TO dann auch parken.
Welcher Platz ist denn mit dem Schild (auf dem Foto) markiert? Der, wo der BMW steht??? Das Schild scheint genau auf der Höhe der Markierung zu stehen und sollte daher für den Platz gelten, wo der Citroen parkt.
Hat denn der Citroen den entsprechenden Ausweis? Dann tippe ich mal darauf, dass der auch das Abschleppen veranlasst hat und der andere bei dieser Gelegenheit nur das Knöllchen bekam.