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Widerruf BMW Bank laufende Finanzierung
Hallo, ich habe mitgekriegt dass es möglich ist laufende, gar abgeschlossene Finanzierungen zu widerrufen aufgrund fehlerhafter Formulierung. Laut EuGH 26.03.2020 soll dies möglich sein.
Habt ihr diesbezüglich Erfahrung?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 15. Juni 2020 um 21:53:18 Uhr:
Wenn du das Fahrzeug zurück giebst ist das klar aber wenn du das fahrzeug behalten willst ist das wss anderes. Und wenn du es zurück zshlst werden dir Gebühren abgezogen du hast das Auto ja genutzt. Du bekomnst also sm Ende nicht den ganzen Betrag zurück.
Ist Dir eigentlich der Unterschied zwischen "Widerruf" und "Kündigung" bekannt? Scheint nicht so...
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24 Antworten
Über so ein Urteil ist mir nix bekannt.
Grundsätzlich bedeutet aber eine Kündigung der Finanzierung das die Summe auf einen Schlag fällig wird. Wenn man keine Ersatzfinanzierung hat.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 15. Juni 2020 um 20:40:45 Uhr:
Über so ein Urteil ist mir nix bekannt.
Grundsätzlich bedeutet aber eine Kündigung der Finanzierung das die Summe auf einen Schlag fällig wird. Wenn man keine Ersatzfinanzierung hat.
Einfach in die Suchmaschine EuGh 26.03.2020 eintippen. Weiß nicht ob ich hier einfach einen Link einfügen darf.
Ich kündige meine Finanzierung nicht, sondern mache vom Widerrufsrecht gebrauch. Laut dem Urteil kann ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen und die kompletten Kosten erstattet bekommen
An der Ablöseproblematik ändert das aber nichts.
Der kreditvertrag ist am ende halt gekündigt. Du hast zwar aufgrund des wiederruf keine zusatzkosten aber die Kreditsumne must du trotzdem zurück zahlen.
Hab ihr euch den Urteil gelesen? Wieso soll ich die Kreditsumme zurückzahlen wenn ich den Vertrag widerrufe, sprich vom Rückgaberecht gebrauch mache. Die Bank muss dann alle gezahlten Raten zzgl. Anzahlung an mich zurück zahlen.
Zitat:
@Mc_52 schrieb am 15. Juni 2020 um 21:32:44 Uhr:
...wenn ich den Vertrag widerrufe, sprich vom Rückgaberecht gebrauch mache.
Das bezieht sich auf das Fahrzeug - das ist dann weg.
Das Thema ist relativ oft hier vertreten... https://www.motor-talk.de/.../...der-leasingvertrags-t6407124.html?...
Ja, da steht es sogar in der Thread-Überschrift, daß sich der Kreditnehmer dann von dem finanzierten Fahrzeug trennen muß.
Wenn du das Fahrzeug zurück giebst ist das klar aber wenn du das fahrzeug behalten willst ist das wss anderes. Und wenn du es zurück zshlst werden dir Gebühren abgezogen du hast das Auto ja genutzt. Du bekomnst also sm Ende nicht den ganzen Betrag zurück.
Mir würde es passen, wenn ich das Fahrzeug zurückgeben könnte und noch die bezahlten Raten erstattet bekomme.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 15. Juni 2020 um 21:53:18 Uhr:
Und wenn du es zurück zshlst werden dir Gebühren abgezogen du hast das Auto ja genutzt. Du bekomnst also sm Ende nicht den ganzen Betrag zurück.
Nutzungskosten sollen bei Verträgen die nach 2014 abgeschlossen wurden entfallen. Meinen habe ich 2018 abgeschlossen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 15. Juni 2020 um 21:53:18 Uhr:
Wenn du das Fahrzeug zurück giebst ist das klar aber wenn du das fahrzeug behalten willst ist das wss anderes. Und wenn du es zurück zshlst werden dir Gebühren abgezogen du hast das Auto ja genutzt. Du bekomnst also sm Ende nicht den ganzen Betrag zurück.
Ist Dir eigentlich der Unterschied zwischen "Widerruf" und "Kündigung" bekannt? Scheint nicht so...
Den verunfallten Wagen wirst du nur mit sehr, sehr hohen Abschlägen zurück geben können.
Auch ist ja noch gar nicht klar, ob dein Vertrag in die Urteilsbegründung fällt. Die Kredit und Leasinggeber haben das Kleingedruckte angepasst.
Und wie steht dieser Thread im Verhältnis zum Anderen, in dem Du den Wagen behalten willst und fiktiv abrechnen möchtest?
Trollst du, sind Ferien oder hast du Langeweile?
Edit: sind die Bremsen schon repariert?
Edit 2: das Problem mit dem Leistungsverlust im Antriebsstrang gelöst?
Jetzt nochmal ganz langsam:
Selbst ohne Nutzungskosten gibts du den Wagen nicht einfach ab und bekommst dein Geld wieder! Geh zu einem guten Anwalt und lass dich beraten, mit deinen nicht vorhandenen Kenntnissen von Geldgeschäften gehst du sonst gewaltig baden! Natürlich hälst du dich für sehr klug, das merkt man auch an den anderen Threads ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 16. Juni 2020 um 11:29:50 Uhr:
Jetzt nochmal ganz langsam:
... Geh zu einem guten Anwalt und lass dich beraten, mit deinen nicht vorhandenen Kenntnissen von Geldgeschäften gehst du sonst gewaltig baden! Natürlich hälst du dich für sehr klug, ...
wobei die Frage wäre, wie sich ein Anwalt als "gut" definiert:
ei in der Akquise guter Anwalt erzählt dem (hoffentlich zukünftigen) Mandanten das, was er hören will ... und schmiert ihm ein wenig Honig ums Maul, so dass dieser in seinem sich klug-Fühlen bestätigt wird ...
... und setzt dann durch, dass der Widerruf (im Sinne des Wortlauts des vom Mandanten erteilten Auftrags) durchgeht ... OHNE "Nutzungsentschädigung" (nur halt mit Abzug des Wertverlusts) ... und zwecks Kostenaufteilung am besten als "Vergleich"