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Wie Änderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung erwirken?

Themenstarteram 9. April 2014 um 14:54

Moin, moin!

Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Thread endet, wie 90 % der Themen in diesem Forum, versuch ich es mal mit einer ernst gemeinten Anfrage.

Was ist der effektivste Weg eine Änderung eines bestehenden Tempolimits zu erwirken?

Spontan fiehle mir folgender Weg ein:

Ich würde meine Anfrage ans lokale Straßenbauamt (?) richten in der Form:

Zitat:

Betreff: Anpassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf 100 km/h auf der Musterstraße für den Abschnitt zwischen der Kreuzung XY Straße bis Anschluss Gemeindestraße S123.

Begründung: Der Straßenabschnitt hat durch das fehlen von Geh- und Radwegen sowie Gebäuden in weiterer Umgebung den Charakter einer Außerortsstraße. Die zwei Fahrstreifen pro Richtung und die bauliche Trennung der Fahrtrichtungen erlauben solche Geschwindigkeiten. Des weiteren existieren auf diesem Abschnitt keinerlei Auf-, Abfahren oder kreuzende Fahrbahnen.

Mit freundlichen Grüßen

der Bürger, der gleich ignoriert wird ;)

Was haltet ihr davon?

Hat schon mal jemand eine Änderung von Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen beantragt? Erfolgreich?

Bisher lese ich sowas nur von irgendwelchen Öko-Terroristen, die weite Teile des Landes in Verkehrsberuhigte Zonen umwandeln wollen. Wie groß schätzt ihr die Chance ein, dass das auch in die andere Richtung funktioniert?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. April 2014 um 14:54

Moin, moin!

Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Thread endet, wie 90 % der Themen in diesem Forum, versuch ich es mal mit einer ernst gemeinten Anfrage.

Was ist der effektivste Weg eine Änderung eines bestehenden Tempolimits zu erwirken?

Spontan fiehle mir folgender Weg ein:

Ich würde meine Anfrage ans lokale Straßenbauamt (?) richten in der Form:

Zitat:

Betreff: Anpassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf 100 km/h auf der Musterstraße für den Abschnitt zwischen der Kreuzung XY Straße bis Anschluss Gemeindestraße S123.

Begründung: Der Straßenabschnitt hat durch das fehlen von Geh- und Radwegen sowie Gebäuden in weiterer Umgebung den Charakter einer Außerortsstraße. Die zwei Fahrstreifen pro Richtung und die bauliche Trennung der Fahrtrichtungen erlauben solche Geschwindigkeiten. Des weiteren existieren auf diesem Abschnitt keinerlei Auf-, Abfahren oder kreuzende Fahrbahnen.

Mit freundlichen Grüßen

der Bürger, der gleich ignoriert wird ;)

Was haltet ihr davon?

Hat schon mal jemand eine Änderung von Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen beantragt? Erfolgreich?

Bisher lese ich sowas nur von irgendwelchen Öko-Terroristen, die weite Teile des Landes in Verkehrsberuhigte Zonen umwandeln wollen. Wie groß schätzt ihr die Chance ein, dass das auch in die andere Richtung funktioniert?

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Das wäre der Weg über die allgemeine Verwaltung. Dürfte bei solchen Sachen sehr schwierig werden.

Da könnte der Weg über die Politik (Kreistagsabgeordneter, etc.) wirkungsvoller sein. Zumal es sich meist um politische und nicht Sachentscheidungen handelt.

Ich find´s zuckersüß. Haben die dich dort geblitzt oder hast du Angst um andere Autofahrer? Oder magst du nur 1 Minute früher ankommen?

Probieren kannst du es und wenn du es dort probiert hast und an der falschen Türe geklopft hast, sagt man dir auch sicherlich wo du dich korrekterweise hinwenden musst. Kommt nämlich sicherlich auch auf den Träger des Straßenabschnitts an:

z.B.:

Bundesstraße - Bund

Staatsstraße - Land

Landstraße - Kommune

Nur als Beispiel, könnte auch anders sein.

So ein Brief bzw. eine Mail kostet ja nichts und wenn es beim ersten Mal nicht klappt, einfach einen neuen "Antrag" stellen. Das kann dir keiner verbieten.

Bevor man einen solchen Antrag stellt, sollte man sich zunächst mal bei der zuständigen Stelle darüber informieren, warum dort das Tempolimit eingeführt wurde.

Würde für mich jetzt einfach mehr Sinn machen als einen Antrag ins Blaue hinein zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Bevor man einen solchen Antrag stellt, sollte man sich zunächst mal bei der zuständigen Stelle darüber informieren, warum dort das Tempolimit eingeführt wurde.

Würde für mich jetzt einfach mehr Sinn machen als einen Antrag ins Blaue hinein zu stellen.

Kann man ja gleichzeitig, fragen warum und erklären warum man es für unnötig hält.

Funktioniert auch, ein Schild wurde auf meine Rückfrage abgebaut. Landstraße mit 70, früher mal eine Schule die vor Jahren geschlossen wurde, die 70 blieben. Da keine Begründung mehr geliefert werden konnte warum dort 70 gerechtfertigt sind wurde das Limit aufgehoben. :)

Vor allem, was hat man abgesehen von einer Briefmarke zu verlieren?

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Funktioniert auch, ein Schild wurde auf meine Rückfrage abgebaut. Landstraße mit 70, früher mal eine Schule die vor Jahren geschlossen wurde, die 70 blieben. Da keine Begründung mehr geliefert werden konnte warum dort 70 gerechtfertigt sind wurde das Limit aufgehoben. :)

Das ist aber eine völlig andere Situation als hier gefragt.

Hier geht es nicht um eine Limitierung (Geschwindigkeitsreduzierung gegenüber den allgemeinen Vorgaben aus §3 StVO), sondern um eine bereits vorhandene Erlaubnis schneller zu fahren, die noch mehr erweitert werden soll.

Wir sind hier innerorts, wo pauschal nach §3 StVO 50 km/h gelten und mittels "Limitierung" 70 km/h erlaubt wurden.

 

Zitat:

Vor allem, was hat man abgesehen von einer Briefmarke zu verlieren?

Ein Versuch ist es allemal wert.

Nur der übliche Weg eine Begrenzung aufzuheben, weil der Grund der Begrenzung nicht mehr gegeben ist, liegt hier nicht vor. Wenn hier die "Begrenzung" von 70 km/h aufgehoben wird, dann müssen "unlimitierte" 50 km/h gefahren werden.

Themenstarteram 10. April 2014 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

 

Vor allem, was hat man abgesehen von einer Briefmarke zu verlieren?

z. B. 10 Briefmarken ;)

Danke für deine Antwort, es scheint prinzipiell zu funktionieren, auch wenn solche offensichtlichen Begründungen nicht häufig zu finden sind.

@pflaumenkuchen

Auch der Einwand ist gut, aber es gibt doch auch Stadt-Autobahnen, also warum sollte es nicht möglich sein innerorts das Tempo noch weiter rauf zu setzen.

Vielleicht lieber fragen, ob das Ortsschild versetzt werden kann? Hätte ja den selben Effekt...

Das war auch nur ein Beispiel, jeder kennt sicher Straßen, in denen das Limit augenscheinlich nicht zur Beschaffenheit der Straße/Umgebung passt.

Innerorts? Schon mal an Lärmschutz gedacht (kenne die Begebenheiten nicht)?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 10. April 2014 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Innerorts? Schon mal an Lärmschutz gedacht (kenne die Begebenheiten nicht)?

Gruß Metalhead

Ja ich habe dran gedacht, du musst die Begebenheiten nicht kennen, dafür hab ich sie ja Beschrieben "fehlen von Geh- und Radwegen sowie Gebäuden in weiterer Umgebung"

Es soll hier auch nicht zentral um dieses Beispiel gehen, sondern das Prozedere an sich mit möglichen Begründungen und Erfolgsaussichten.

Ich denke mal das eine Änderung der Geschwindikeitsbegrenzung so gut wie nie durchsetzbar ist.

Die Briefmarke kann man sich sparen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Es soll hier auch nicht zentral um dieses Beispiel gehen, sondern das Prozedere an sich mit möglichen Begründungen und Erfolgsaussichten.

Das Prozedere ist recht einfach, die Anordnung eines Tempolimits ist ein Verwaltungsakt gegen den du als Bürger auch die Möglichkeit formloser Rechtsmittel (Beschwerde, Bitten) nutzen kannst. Die Widerspruchsfrist dürfte aber wohl vorbei sein.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

@pflaumenkuchen

Auch der Einwand ist gut, aber es gibt doch auch Stadt-Autobahnen, also warum sollte es nicht möglich sein innerorts das Tempo noch weiter rauf zu setzen.

Auch auf sogenannten Stadtautobahnen gelten 50 km/h, wenn nicht höher "limitiert" wird.

 

Zitat:

Vielleicht lieber fragen, ob das Ortsschild versetzt werden kann? Hätte ja den selben Effekt...

Wäre auch ein Ansatzpunkt,

wird aber eventuell nicht leichter. Da kommen dann noch andere Leute und Dinge mit in das Spiel, wie sich verändernde Baulastträgerschaft und Kostentragung bei zB. Sanierungen oder Streupflicht.

 

Zitat:

Das war auch nur ein Beispiel, jeder kennt sicher Straßen, in denen das Limit augenscheinlich nicht zur Beschaffenheit der Straße/Umgebung passt.

Sicher,

nur muss der passende Ansatzpunkt gefunden werden, wenn es nicht um eine Limitierung im klassischen Sinn einer Reduzierung, sondern um eine bereits vorhandene Erweiterung geht, die nochmals vergrößert werden soll.

Die genannten "Ökoterroristen" sollten bei derartigen Konstellationen auch nicht ganz aus den Augen verloren werden. Findet sich eine derartige Orientierung derzeitig in der Entscheidungsebene, dann könnte auch ein Risiko bestehen, dass die derzeit vorhandene Limitierung tatsächlich aufgehoben wird.

Hatten wir vor einigen Jahren hier in Berlin auch gehabt, die "Begrenzung" einer Ausfallstraße auf 70 km/h wurde aufgehoben und nach einem Monat gewährter Umgewöhnung wurde munter geblitzt - für die geltenden 50 km/h.

----

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Das Prozedere ist recht einfach, die Anordnung eines Tempolimits ist ein Verwaltungsakt gegen den du als Bürger auch die Möglichkeit formloser Rechtsmittel (Beschwerde, Bitten) nutzen kannst. Die Widerspruchsfrist dürfte aber wohl vorbei sein.

Eine Widerspruchsfrist gibt es hier nicht.

Nur sollte man eben beachten, dass hier alles unter "umgekehrten Vorzeichen" läuft: Eine Aufhebung des Limit bedeutet anschließend deutlich langsamer fahren müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Ja ich habe dran gedacht, du musst die Begebenheiten nicht kennen, dafür hab ich sie ja Beschrieben "fehlen von Geh- und Radwegen sowie Gebäuden in weiterer Umgebung"

Naja, "weitere Umgebung" ist halt immer relativ.

Zitat:

Es soll hier auch nicht zentral um dieses Beispiel gehen, sondern das Prozedere an sich mit möglichen Begründungen und Erfolgsaussichten.

Innerorts halte ich die Erfolgsaussichten für gering.

Ich wünschte hier bei uns gäbs innerorts überhaupt irgendwo mal 70. Da ist selbst auf der 4-Spurig ausgebauten Bundesstraße durchgehend 50, und 5m vor dem Ortsschild hocken die sich mir der Laserpistole in den Busch.

Gruß Metalhead

Bei innerorts würde ich nichtmal anfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

warum sollte es nicht möglich sein innerorts das Tempo noch weiter rauf zu setzen

Deswegen:

Zitat:

10 VIII. Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm

(gut, ich habe schon Stellen mit 80 innerorts gesehen - macht für den Verkehrsteilnehmer nichts, aber die Behörde hat sich an die VwV zu halten)

 

Ich frage mich ob da mit deinen Angaben zu fehlenden Geh- und Radwegen (wo sind die denn dann?)

nicht sogar 70 zuviel ist. Rein formal.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Vielleicht lieber fragen, ob das Ortsschild versetzt werden kann? Hätte ja den selben Effekt...

Ja, im Prinzip müßtest du dafür sorgen, daß es außerorts wird.

Schilder abreißen.

Bis das einer merkt, vergehen Jahre und du kannst problemlos durch die 70er Zone mit 100km/h durch brettern.

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