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Wie am besten abrechnen lassen?

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 10:18

Hallo, habe eine Frage:

Bei meinem Vater ist jemand reingefahren..Mein Vater ist unverschuldet.Der Wagen ist noch fahrbereit.

Hier die Daten des Gutachtens von der Dekra:

Reparaturkosten ohne MwSt. 1398,51 EUR inkl. MwSt. 1664,23 EUR

Reparaturdauer 2 Arbeitstage

Wiederbeschaffungswert 1100 EUR inkl. MwSt.

Restwert ohne MwSt. 168,07 EUR inkl. MwSt. 200 EUR

Wiederbeschaffungsdauer 8 Werktage

Fahrzeugdaten:

Ford Escort Turnier Ghia

Erstzulassung: 28.11.1995

Die Versicherung ruft uns die nächsten Tage an und möchte unsere Entscheidung wissen wie wir abrechnen lassen wollen.

Kann mir jemand sagen, was am besten wäre?Wenn mein Vater den Wagen nicht reparieren lassen sollte, wieviel würde ihm laut Gutachten zustehen?

Kann er die Reparaturkosten auszahlen lassen?Wenn ja, muss er dann die durchgeführte Reparatur nachweisen?Oder steht ihm der Wiederbeschaffungswert zu..

Ich kenne mich leider gar nicht mit dieser Sache aus.Es wäre sehr nett, wenn mir jemand antworten könnte..

Vielen Dank

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ecearok

chili_con_carne eigentlich haben wir uns den Gutachter ausgesucht.

Warum?

Weil man dann hier wieder rumjammern könnte....

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16 Antworten
am 30. Juli 2009 um 10:38

lässt er es Reparieren muss er eine Rechnug vorlegen (evt. hat der Gutachter auch eine werkstatt ins Gutachten geschrieben bei denen er sich die Preise geholt hat) und bekommt dann den Wert inkl. MwSt. Sagt er der Versicherung er möchte es selber Reparieren (weil er oder ein Freund das können) bekommt er den Wert ohne MwSt.

Will er den alten unrepariert verkaufen und sich einen gleichwertigen holen bekommt er den Widerbeschafungswert abzüglich des Restwertes (also 1100€-200€=900€) .

Man sollte mal den Gutachter fragen, warum die MwSt bei einem 14 Jahre alten Auto im Gutachten steht.

am 30. Juli 2009 um 10:53

Bei diesen Zahlen gibt es nur eine Möglichkeit:

Bei einem Fahrzeug dieses Alters beeinhaltet der Weiderbeschaffungswert KEINE Mehrwertsteuer !

Also 1.100 € Wiederbeschaffungswert

- 200 € Restwert

______________

900 € Erstattung durch die Versicherung

Wenn Du das Fahrzeug für 200 € verkaufen willst, laß dir vom Dekra-Gutachter den Bieter nennen.

Wahrscheinlich handelt es sich hier um ein Gebot aus irgendeiner Internet-Börse. Das heißt daß diese Gebote 3-4 Wochen gültig sind. Innerhalb dieser Frist muß der Bieter benachrichtigt werden.

Und nicht vergessen: Auto nur gegen Bares auf die Kralle abgeben!

am 30. Juli 2009 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Man sollte mal den Gutachter fragen, warum die MwSt bei einem 14 Jahre alten Auto im Gutachten steht.

Gute Frage!

Aus meiner Sicht gibts zwei Möglichkeiten.

1. Er weiß es nicht besser

2. Der Wiederbeschaffungswert wird auf Anweisung immer mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

lässt er es Reparieren muss er eine Rechnug vorlegen (evt. hat der Gutachter auch eine werkstatt ins Gutachten geschrieben bei denen er sich die Preise geholt hat) und bekommt dann den Wert inkl. MwSt. Sagt er der Versicherung er möchte es selber Reparieren (weil er oder ein Freund das können) bekommt er den Wert ohne MwSt.

Will er den alten unrepariert verkaufen und sich einen gleichwertigen holen bekommt er den Widerbeschafungswert abzüglich des Restwertes (also 1100€-200€=900€) .

Läßt er es reparieren bekommt er auch nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Restwert.

Das Auto ist ja wohl eindeutig platt.

Da ist auch nichts mehr im Rahmen der 130%-Grenze zu machen.

am 30. Juli 2009 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

lässt er es Reparieren muss er eine Rechnug vorlegen (evt. hat der Gutachter auch eine werkstatt ins Gutachten geschrieben bei denen er sich die Preise geholt hat) und bekommt dann den Wert inkl. MwSt. Sagt er der Versicherung er möchte es selber Reparieren (weil er oder ein Freund das können) bekommt er den Wert ohne MwSt.

Will er den alten unrepariert verkaufen und sich einen gleichwertigen holen bekommt er den Widerbeschafungswert abzüglich des Restwertes (also 1100€-200€=900€) .

Aber Hallo!

Nach den Dekra-Zahlen ist dies ein Totalschaden über 130 % des Wiederbeschaffungswertes !

Das bedeutet : Regulierung NUR nach Wiederbeschaffungsaufwand möglich !

Eine Erstattung der Reparaturkosten gibts in diesem Fall nicht.

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 11:12

Vielen Dank für die Antworten..Ich habe zwischendurch bei der Dekra noch mal angerufen und der Sachbearbeiter hat auch das gleiche erzählt.Also 1100 € Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes i.H.v. 200 € = 900 €....

Vielen Dank an alle :rolleyes:

lass mich raten, den Gutachter hat euch die gegnerische Versicherung vermittelt, stimmts?

Themenstarteram 1. August 2009 um 19:46

chili_con_carne eigentlich haben wir uns den Gutachter ausgesucht.

Warum?

Zitat:

Und nicht vergessen: Auto nur gegen Bares auf die Kralle abgeben!

Und mit Kaufvertrag über ein verunfalltes Fahrzeug!

Zitat:

Aus meiner Sicht gibts zwei Möglichkeiten.

1. Er weiß es nicht besser

2. Der Wiederbeschaffungswert wird auf Anweisung immer mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Oder es handelt sich um ein Firmenfahrzeug (was ehr unwahrscheinlich klingt)! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sachverständige der DEKRA es nicht besser weiss, denn schliesslich war die DEKRA massgeblich daran beteiligt Regeln für die MWSt. bzw. Differenzbesteuerung zu erstellen.

Zitat:

Original geschrieben von ecearok

chili_con_carne eigentlich haben wir uns den Gutachter ausgesucht.

Warum?

Weil man dann hier wieder rumjammern könnte....

Die Dekra Gutachter werden häufig von den Versicherungen engagiert, und ihre Arbeit wird bisweilen hier im forum etwas "versicherungsnah" eingeschätzt.

Ich persönlich hab diesbezüglich aber weder positive noch negative Erfahrungen machen müssen.

Wenn du genaueres wissen willst such einfach mal im Forum nach "grünen Männchen" oder "Dekra Gutachten"

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Oder es handelt sich um ein Firmenfahrzeug (was ehr unwahrscheinlich klingt)! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sachverständige der DEKRA es nicht besser weiss, denn schliesslich war die DEKRA massgeblich daran beteiligt Regeln für die MWSt. bzw. Differenzbesteuerung zu erstellen.

 

Das wäre mir aber neu......:confused:

 

Meines Wissens wurde das erstmalig beim 42 Verkehrsgerichtstag aufgegriffen und die Empfehlung mit der Regel und Differenzbesteuerung gegeben.

 

Danach wurde das von der eurotaxschwacke aufgriffen und über die Herren Fuchs und Pamer mit der SchwackeListe Regel- und Differenzbesteuerung aufgegriffen.

 

Was haben denn da die grünen Männchen für einen Anteil gehabt?

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Was haben denn da die grünen Männchen für einen Anteil gehabt?

Gruß

Delle

Die wissen wie Schwacke geschrieben wird ;)

Manchmal schauen sie auch in die Liste rein............................. :)

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