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Wie Auto versichern mit SF-Rabatten unterschiedlicher Personen?

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 10:24

Hallo!

Ich möchte mal von den Versicherungsspezis hier wissen, wie ich folgende Situation am besten löse:

Ich habe einen smart, welcher auf meine Mama läuft, sodass ich von den Schadenfreiheitsjahren profitiere. Ab Februar nächsten Jahres habe ich dann 2 Jahre. Nun möchte ich diesen smart gerne auf mich übertragen lassen.

Und jetzt kommt das eigentliche: zusätzlich würde mir meine Mama 4 ihrer Schadenfreiheitsjahre abgeben wollen, weil sie damals, als ich meinen Führerschein bekommen habe, bei der Versicherung gepennt hat und mich nicht als Fahrer hat eintragen lassen. So bin ich also 4 Jahre "umsonst" gefahren und das sehe ich nicht ein (sie genau so wenig, sie gibt mir die Jahre gerne... genug hat sie ja)

Das ist die in meinen Augen schwierige Sache, denn in dem Internetauftritt von HUK24 habe ich nicht gefunden, wo ich meine ingesamt 6 (2 von mir, 4 von der Mama) Schadenfreiheitsjahre angeben kann.

Weiß wer Rat?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

So wie du es rechnest, geht es sowieso nicht.

Der SFR wird übertragen, fällt also beim "Geber" komplett weg, auch wenn der "Nehmer" nur den Teil bekommt, den er selbst hätte erfahren können.

Splitten ist nicht möglich.

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Du kannst immer nur so viele SF bekommen wie selbst hättest "erfahren" können.

Wenn du also mit 18 den Führerschein gemacht hast und mit 20 Jahren dann die Verischerung von Mama mit SF 6 übernhemen willst, wird dir die Versicherung nur 2 Schadensfreie Jahre anrechen.

Denn wenn es anders gehen würde, könnte ich die SF von meinem Vater bekommen, die dann an meine Kinder weiter geben und wenn das System dann immer noch so sein sollte, diese dann an meine Enkel ;)

Und das ganze ohne das einer von uns jemals ein Schadensfreies Jahr erfahren hat, sondern immer nur die Schadensfreien Jahre fortgeführt hat.

Bei mir war es im übrigen ähnlich:

Versicherung von meiner Schwester übernommen mit SF 5 (das 2. Auto, also das von meiner Schwester wurde wegen Nachwuchs abgeschafft) und ich habe sie dann 3 Jahre später (mittlerweile SF 8) auf mich umgeschrieben. Ich habe dann SF 4 bekommen ( 3 Jahre voll und zum neuen Verishcerungjshar geändert...

Die SF meiner Schwester sind dann im übrigen komplett weg wenn man umschriebt und sie muß von vorne anfangen. Ist bei der Mutter dann auch so. Also sollte sie kein Auto mehr haben und auch kein neues mehr wollen ist das unproblematisch. Wenn nicht, dann beleibt dir nichts anderes übrig als direkt selbst zu versichern...

wenn deine mutter damals (wohl um beitrag zu sparen) einen tarif als einzelfahrer/partner) abgeschlossen hat, wird es schwierig für diese zeit glaubhaft zu machen, dass jemand anders (nämlich du) mit dem fahrzeug hautpsächlich gefahren ist.

bei welchem VU ist das fahrzeug bisher versichert gewesen? auch bei einem direktversicherer? falls nicht, würde ich deinen vermittler hier einbeziehen. der kann dir sicher einen guten tipp geben.

falls ja hast wohl am falschen platz gespart ;)

@spacefly

wie es aussieht hat er schon mind. 6 jahre den führerschein. zumindest les ich das aus dem beitrag heraus.

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 10:44

Naja, ich habe mit 18 den Führerschein gemacht und täglich das Auto meiner Mutter benutzt, die ist auf Arbeit gelaufen, aber sie hatte mich wohl nur als Mitfahrer eintragen lassen oder so, auf jeden Fall was völlig sinnloses!

Nunja, da bin ich dann immer schön gefahren und das 4 Jahre lang. Am Ende wollte ich dann eben ein eigenes Auto und meine 4 Jahre mitnehmen und siehe da: nichts da, weil meine Mutter mich nicht als Fahrer eingetragen hat, sondern als irgendwas anderes. Die 4 Jahre bin nur ich das Auto gefahren (Schule und Arbeit), sie hatte es dann immer, wenn ich wieder da war.

Zitat:

Wenn du also mit 18 den Führerschein gemacht hast und mit 20 Jahren dann die Verischerung von Mama mit SF 6 übernhemen willst, wird dir die Versicherung nur 2 Schadensfreie Jahre anrechen.

Das versucht doch hier keiner! Ich will nur meine 4 Jahre haben, die ich auch wirklich gefahren bin!

Zitat:

wenn deine mutter damals (wohl um beitrag zu sparen) einen tarif als einzelfahrer/partner) abgeschlossen hat, wird es schwierig für diese zeit glaubhaft zu machen, dass jemand anders (nämlich du) mit dem fahrzeug hautpsächlich gefahren ist.

Das war glaube ich die VHV.

Nochmal: sie will mir ja auch die 4 Jahre geben, ich möchte nur wissen, wo ich das bei der HUK24 angeben kann UND zusätzlich die beiden, die ich jetzt selbst gefahren bin. Ich bin 4 Jahre lang "ihr" Auto gefahren. Und nun fahre ich 2 Jahre lang mein eigenes, was auch auf sie läuft, weil ich ja bei SF 0 anfangen musste... Aber da haben wir das richtig abgeschlossen, sodass ich schon 2 Jahre selbst gefahren bin.

das geht so nicht.

du kannst nich auf einen bestehenden SFR zusätzliche jahre noch dazu bekommen.

zudem kannst du nicht glaubhaft machen, dass du gefahren bist in einem tarif, bei dem du gar nicht eingetragen warst. oder würdest du die beitragsdifferenz nachbezahlen dafür? ich geh mal davon aus eher nein.

Wenn ich dich richtig verstehe, bist du 4 Jahre mit dem Auto deiner Mutter gefahren, das sie als Alleinfahrer versichert hat.

Danach hast du ein Auto angeschafft, auf deine Mutter zugelassen, und dieses 2 Jahre gefahren.

Jetzt willst du ein Auto auf dich zulassen und die Gesamten 6 Jahre SF eingetragen bekommen.

Ich schätze mal, das war Sparen am falschen Ende.

Ich glaube nicht, daß eine Versicherung den "alten" SFR noch übernimmt.

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 12:07

Hallo!

Hm, genau so ist es richtig, wie du den Sachverhalt wiedergegeben hast. Aber ich kann doch im Formular ankreuzen "SF-Rabatt einer anderen Person übernehmen", oder? Ich sehe da kein Problem. Sie wird nicht mal höher gestuft, denn die Prämie liegt mit SF25 und SF22 immer noch bei 30%. Ich wollte nur wissen ob das geht, darauf zielt ja meine Frage ab! Wenn ich ihre 4 Jahre bekomme, was ist dann mit meinen 2 Jahren, die ich aktuell auf dem smart habe? ich wollte nur wissen, ob die dazu gerechnetv werden können, wenn sie mir ihre 4 Jahre gibt.

Zitat:

Original geschrieben von v8_lover

ich wollte nur wissen, ob die dazu gerechnetv werden können, wenn sie mir ihre 4 Jahre gibt.

auch wenn wir uns wiederholen:

nein

So wie du es rechnest, geht es sowieso nicht.

Der SFR wird übertragen, fällt also beim "Geber" komplett weg, auch wenn der "Nehmer" nur den Teil bekommt, den er selbst hätte erfahren können.

Splitten ist nicht möglich.

am 1. März 2011 um 11:03

Hallo zusammen,

Ich bin 25 Jahre alt. Seitdem ich 19 bin habe ich einen Führerschein, bis 23 hat meine Mutter für mich zuätzlichen Beitrag bei der Versicherung gezahlt. Jetzt habe ich mir ein eigenes Auto gekauft und möchte es auch Versichern lassen also Erstvertrag. Vorhin hab ich bei der Versicherung angerufen und die haben gemeint, die 4 Jahre, die ich schon unfallfrei gefahren bin zählen nicht da die Rabatte unter meiner Mutter liefen.

Jetzt wollte ich mal von euch wissen ob das so richtig ist oder wollen die mir nur den teuren Vertrag andrehen??

Ich verstehs einfach nicht das die 4 Jahre unfallfrei die ich ja schon gefahren bin einfach davon sind.

Moin,

da hat die Versicherung leider recht. Bullrider hat das schon für den ursprünglichen Fragesteller geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von bullrider

 

du kannst nich auf einen bestehenden SFR zusätzliche jahre noch dazu bekommen.

In den vier Jahren, wo du mit dem Auto deiner Mutter gefahren bist, hat diese natürlich ihren SFR um vier Jahre erhöht. Den zusätzlichen Beitrag hat deine Mutter gezahlt, damit du als Fahrer überhaupt versichert warst. Daraus ergibt sich aber nicht, dass der Vertrag SFR-Jahre für einen späteren zweiten Vertrag (nämlich den, den du jetzt abschließen willst) zusätzlich generieren kann.

am 1. März 2011 um 11:51

...um das mal in konkreten Punkten glatt zu ziehen: (weil hier ja gerne "leichte Prosa" geschrieben wird)

1. Die Schadenfreiheitsrabatte sind ATOMAR, also unteilbar. Entweder man übertragt den Vertrag auf eine andere Person, oder nicht. "Ein paar Jahre abtreten", oder Ähnliches, gibt es nicht!

2. Bei der Zielperson kommen immer nur soviel schadenfreie Jahre an, wie sie selber in ihrer Führerscheinzeit erfahren haben könnte (wenn sie den Vertrag auf den eigenen Namen gehabt hätte). Der Rest ist futsch!

Gruß!

PS: ...ich würde mit der Versicherung, bei der Deine Mutter Dich mit zusätzlichem Beitrag gemeldet hat, wegen eines Beratungsfehlers verhandeln. Sie hätten fragen müssen, ob Deine Nutzung des Fahrzeugs irgendwann "für Dich abgetrennt" werden soll. Man hätte dann den Hauptvertrag ruhen lassen können und den Wagen in den Jahren als Zweitwagen versichern können ...jetzt hätte man den Zweitwagenvertrag an Dich, mit Deinem neuen Auto, abgetreten ...und für den Wagen Deiner Mutter den Erstvertrag wieder aufleben lassen können ...das wäre dann erstmal viel teurer geworden ...aber insgesamt gesehen billiger, als das, was Du jetzt (über die Jahre gesehen) mehr zahlen mußt.

PPS: ...mein "Modell" ist natürlich nix für Leute, die primär von der Hand in den Mund leben und immer nur den kurzfristig billigsten Preis zahlen wollen...

am 1. März 2011 um 12:56

Beratungsfehler - kein wirkliches Druckmittel - wie soll den der finanzielle Schaden aussehen? Wie sollte der den beziffert werden? Wer Forderungen stellt muss diese auch in Zahlen ausdrücken können und wie diese zustandekommen. Vielleicht nicht aussichtslos, ich würde es aber eher als Kampf gegen Windmühlen sehen. Dafür wäre mir persönlich meine Zeit zu kostbar.

am 1. März 2011 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Beratungsfehler - kein wirkliches Druckmittel - wie soll den der finanzielle Schaden aussehen? Wie sollte der den beziffert werden? Wer Forderungen stellt muss diese auch in Zahlen ausdrücken können und wie diese zustandekommen.

Ist doch ganz simpel:

Man rechnet für die 4 Jahre die Differenz zwischen einer Zweitwagenversicherung und der Erstwagenversicherung (die ja z.B. bei >SF25 und 30% keinen weiteren Rabatt mehr generiert hätte)

Diesen "Einsatz" hätte der Versicherungsnehmer ja leisten müssen!

Dagegen rechnet man eine Zweitwagenversicherung, die man jetzt frisch anfängt, in Differenz zu der Zweitwagenversicherung, die bereits -SF4 "bespart" wurde... und zwar die gesamten Rampen im Vergleich, bis auf SF25 bzw. 30%

Bei den Zahlen, die dabei rauskommen, werden jedem die Augen tränen ...besonders bei letzterer!

Gruß!

am 1. März 2011 um 15:36

Das heißt es ist nur zeitversetzt das, was er sonst vor 4 Jahren schon begonnen hätte. Wie berücksichtigst Du die vergangenen 4 Jahre.

Was passiert, wenn er in den Jahren mal einen Unfall hat, was wenn er mehrere Fahrzeugwechsel hat? Wie willst Du das mit berücksichtigen?

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