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Wie beweisen dass man nicht telefoniert hat?
Hallo!
Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Dass ich nicht zu schnell gefahren sein konnte war mir klar. Ich arbeite für einen großen Pflegedienst in Hannover. Ich brauche also meinen Führerschein und halte mich stets an die Verkehrsregeln.
Jedenfalls war ich schonmal erstaunt in der Kontrolle rausgewunken zu werden. Und völlig perplex als die Polizistin mir vorwarf mit dem Handy telefoniert zu haben. Ich schaute auf meine rechte Hand und entdeckte die Haarspange die ich mir gerade aus dem Haar entfernt hatte. Außerdem zeigte ich ihr dass mein Handy an einer für mich schwer zugänglichen Stelle und der letzte Anruf 10 Min her war. Der Polizist an der Laserpistole meinte bei Nachfrage dass er einen Handyähnlichen Gegenstand gesehen hat.
Auf dem Anhörungsbogen der ein paar Tage später kam schrieb ich nochmal alles detaillert auf. Erwähnte auch dass auf der Durchschrift die ich vor Ort erhielt nur "rechte Hand, rechtes Ohr" stand.
Und jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 63,50€ ins Haus. Unser Anwalt sieht ohne Beweise keine Chance. Aber wie soll ich im nachhinein auch meine Unschuld beweisen?
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.
Hat jemand eine Idee? Ich will das nicht einfach so durch gehen lassen. Zumal mir das Bußgeld bei meinem bescheidenen Verdienst ganz schön weh tun würde!
tl745
Beste Antwort im Thema
Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?
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185 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tl745
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.
Hallo,
Zeugen hin oder her ist vollkommen egal. Mit Äußerungen, dass die Polizisten den Pflegedienst nicht mögen, würde ich mich zurück halten. Dies hat sicherlich damit nichts zu tun.
Für eine Verwarnung brauchst Du auch nicht zu telefonieren, es reicht schon die Bedienung des Handy.
Dennoch könnte der Hinweis "handyähnlicher Gegenstand" gepaart mit Deiner Angabe "Haarspange" und langen Haaren für einen Richter evtl. ausreichend sein, das Verfahren einzustellen. VIELLEICHT !!!!
Gruß
Achim H.
Die Polizei wird auch immer dreister, wenn sie die Möglichkeit sehen Geld zu verdienen.
Wie schon gesagt wurde, das telefonieren selbst ist unerheblich, schon die Bedienung reicht auch (aber nur des Telefons).
Im Zweifel kannst es nur auf den Prozess ankommen lassen, wie das ausgeht kann dir keiner sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Die Polizei wird auch immer dreister, wenn sie die Möglichkeit sehen Geld zu verdienen.
Wie schon gesagt wurde, das telefonieren selbst ist unerheblich, schon die Bedienung reicht auch (aber nur des Telefons).
Im Zweifel kannst es nur auf den Prozess ankommen lassen, wie das ausgeht kann dir keiner sagen.
ebenso ob diese aussage stimmt von wegen "haarklammer"....
Ich sehe das weniger tragisch, "rechte Hand, rechtes Ohr" bedeutet ja schon mal, dass die gesehen haben wollen, wie man telefoniert... oder gibt es Leute, die SMS mit dem Ohr tippen?
So, wenn jetzt zum genauen Tatzeitpunkt nichts auf der Handyrechnung auftaucht, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1: Man hat nicht telefoniert
2: Man hat um den Provider "drum herum" telefoniert... wie auch immer das gehen soll
In diesem Fall hat der Anwalt doch die Beweise in Form der Rechnung und der genaue Tatzeitpunkt müsste auf dem Zettel der Polizei stehen...
Das Stichwort ist schon gefallen (direkt über meinem Beitrag):
Gleich morgen würde ich zum Anwalt/zur Anwältin Deines Vertrauens gehen.
Tauchen eingehende Anrufe auf einer Rechung auf?
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich sehe das weniger tragisch, "rechte Hand, rechtes Ohr" bedeutet ja schon mal, dass die gesehen haben wollen, wie man telefoniert... oder gibt es Leute, die SMS mit dem Ohr tippen?
So, wenn jetzt zum genauen Tatzeitpunkt nichts auf der Handyrechnung auftaucht, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1: Man hat nicht telefoniert
2: Man hat um den Provider "drum herum" telefoniert... wie auch immer das gehen soll
In diesem Fall hat der Anwalt doch die Beweise in Form der Rechnung und der genaue Tatzeitpunkt müsste auf dem Zettel der Polizei stehen...
AFAIK darf man nicht einmal auf die Uhrzeit auf dem Display kucken, wenn man es in der Hand hat. Von dem her...
Zum Thema "um den Provider telefonieren":
- Man kann sich einen ganzen Sack voll SIM-Karten zulegen. Von vielen Anbietern kriegt man sogar mehrere und im Ausland gibt's ja auch noch Anbieter.
- WLAN in Kombination mit VoIP (mache ich hier zu Hause). Das könnte aber selbst der Richter für unwahrscheinlich halten wg. der geringen Reichweite und da es keine so tollen Funkzellen-Handover wie z. B. bei GSM gibt.
notting
Nein, aber auf Deiner Liste der eingehenden Anrufe.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Tauchen eingehende Anrufe auf einer Rechung auf?
man kann sich vom anbieter alles auflisten lassen. eingehende und ausgehende. muss man nur anfordern
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Tauchen eingehende Anrufe auf einer Rechung auf?
Kommt wahrscheinlich auf den Anbieter an bzw. was eingestellt ist. Bei Roaming in ausländischen Netzwerken kann ich es mir vorstellen, da dort dann Roaming-Gebühren anfallen.
notting
Ist es nicht so das sie dir auch die Tat beweisen muessen? Zeugen hat die Person am Laser auch nicht. Und ihre Aussage ,,Hændyæhnlicher gegenstand``ist duenn. Im nachhinein kannst du 10 verschiedene Handys im Auto gehabt haben. Sollten sie dir da nicht sagen kønnen mit was fuer nem Handy du Telefoniert haben sollst. Schliesslich hattest es am Ohr und die Tat nicht zugegeben. Ich wuerde es auf einen Richter ankommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ist es nicht so das sie dir auch die Tat beweisen muessen? Zeugen hat die Person am Laser auch nicht. Und ihre Aussage ,,Hændyæhnlicher gegenstand``ist duenn. Im nachhinein kannst du 10 verschiedene Handys im Auto gehabt haben. Sollten sie dir da nicht sagen kønnen mit was fuer nem Handy du Telefoniert haben sollst. Schliesslich hattest es am Ohr und die Tat nicht zugegeben. Ich wuerde es auf einen Richter ankommen lassen.
Solche Aussagen von Polizisten werden i.d.R. sehr hoch bewertet, selbst wenn Kollegen von denen was völlig gegenteiliges sagen.
Außerdem schätze ich, dass so ein Verfahren i.d.R. nicht vom Kläger gewonnen, sondern nur eingestellt wird, heißt man muss zwar keine Gerichtskosten zahlen, aber den eigenen Anwalt (bzw. die eigene Rechtsschutzversicherung).
notting
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Tauchen eingehende Anrufe auf einer Rechung auf?
Bei mir schon... eingehende Anrufe, abgehende Anrufe, eingehende in Abwesenheit, abgehende, wo keiner ran ging... SMS, Mailbox etc. kostet zwar alles nix, wird aber detailliert aufgeführt mit Datum, Anrufzeit (hh:mm:ss), Dauer (m:sec) usw.
Zudem finde ich die Sache ziemlich kleinlich und irgendwie auf Abzocke aus... Meine Nachbarin ist mal geblitzt worden, da hatte sie ein Handy mit der Hand am Ohr, das andere zwischen das andere Ohr und die Schulter geklemmt. War nicht in Ordnung, gebe ich zu, aber die Polizei hat nur die 15km/h zuviel geahndet, die gut zu sehenden Handys haben sie nicht interessiert. Als das Foto kam hat jeder gesagt: "Die Handys sieht man doch auf den ersten Blick!!?"
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Tauchen eingehende Anrufe auf einer Rechung auf?
Bei mir schon... eingehende Anrufe, abgehende Anrufe, eingehende in Abwesenheit, abgehende, wo keiner ran ging... SMS, Mailbox etc. kostet zwar alles nix, wird aber detailliert aufgeführt mit Datum, Anrufzeit (hh:mm:ss), Dauer (m:sec) usw.
Ich würde fast wetten, dass das nicht in der Rechnung steht, sondern im EVN :-D
notting