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Wie endet der Leasingvertrag im Todesfall?

Themenstarteram 12. August 2010 um 6:13

Ein Bekannter von mir hat einen Mercedes SLK geleast, monatliche Rate € 200 bis Dez. 2012.

Dann Restzahlung € 4.500.

Nun ist er heftig erkrankt und wird das Ende des Leasingvertrages nicht erleben.

Er möchte den Leasingvertrag auf eine Bekannte übertragen, die ihn zur Zeit pflegt.

Die Volkswagen Bank lehnt diese Bekannte ab, weil sie kein Einkommen hat ( Hausfrau ).

Einfach so! Sie verlangt einen Bürgen für diese Bekannte.

Ich habe mich als Bürge zur Verfügung gestellt, mein monatliches Einkommen habe ich mit € 5.000

angegeben.

Die VW Bank bleibt "aus Bonitätsgründen" bei der Ablehnung der Umschreibung des Vertrages!

Wer weiss, was zu tun ist?

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22 Antworten
am 12. August 2010 um 7:05

Hmm... bittere Geschichte, ich glaube mich persönlich würde in so einer Situation überhaupt nicht interessieren, was aus meinem Auto wird.

Wenn im Vertrag nichts gegenteiliges geregelt ist, würde im Todesfalle nach meiner Erinnerung der Vertrag automatisch (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die Erben übergehen.

Hallo,

zum Einen ist es kein Leasing, wenn eine Restzahlung vereinbart ist. Es ist eine Ballonfinanzierung oder 3-Wege-Finanzierung, wie auch immer genannt.

Hat dein Bekannter und die Hausfrau die Möglichkeit, den Wagen auszulösen?

Also die restlichen Raten + Restzahlung?

Oder Du übernimmst ihn direkt.

 

BEN

Themenstarteram 12. August 2010 um 7:45

Ja, die Möglichkeit gibt es. In diesem Fall will die VW Bank knapp € 10.000 haben.

Das Problem ist nur, dass der Bekannte, der mit der Krankheit bedroht ist, das Fahrzeug

weiterhin fahren möchte und erst im Falle, dass er es nict mehr kann, abgeben will.

Und dann nicht an seine Erben, sondern an die Person, die ihn jetzt pflegt.

am 12. August 2010 um 8:30

Was spricht gegen ein Testament, das diesen Wunsch genau so enthält? Ich weiß zwar nicht, wie das von der rechtlichen Seite aussieht, aber ein Satz ala "Das KFZ XYZ soll an Person XYZ übertragen werden" sollte das Problem doch lösen. Dann löst ihr das Fahrzeug vorzeitig aus dem Finanzierungsvertrag aus und der Käse ist meines Erachtens gegessen. Das Finanzielle könnt ihr ja dann untereinander ausmachen, ohne, dass euch die finanzierende Bank dazwischen funkt...

Dagegen spricht der Pflichtanteil der Erben.

Außerdem werden im Todesfall Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig gemacht bzw. mit den Anteilen verrechnet.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Dagegen spricht der Pflichtanteil der Erben.

Außerdem werden im Todesfall Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig gemacht bzw. mit den Anteilen verrechnet.

Was wird denn verschenkt? Ein "Mietwagen"-Vertrag wird testamentarisch weitergegeben (keine Ahnung ob das möglich ist). Evtl. hat das Auto einen etwas höheren Wert als die Summe zum auslösen beträgt.

Welche sonstige Erbmasse gibt es noch?

Zitat:

Original geschrieben von con1970

Was wird denn verschenkt?

Das wäre evt.:

Fahrzeugwert bei Vertragsübergabe/Auslösung - Kosten für Auslösung = Schenkung.

z.B.: das Auto ist noch 15T€ (?!) wert, und der Auslösung ist 10T€ (wie oben angegeben). Dann wäre 5T€ geschenkt.

Kenne mich jedoch, wie vielen hier, nicht aus mit diesem Thema.

Nachfrage in ein Forum, dass juridische Fragen behandelt wäre imho sinnvoller.

Noch besser wäre der Gang zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von con1970

Was wird denn verschenkt?

Das wäre evt.:

 

Fahrzeugwert bei Vertragsübergabe/Auslösung - Kosten für Auslösung = Schenkung.

 

z.B.: das Auto ist noch 15T€ (?!) wert, und der Auslösung ist 10T€ (wie oben angegeben). Dann wäre 5T€ geschenkt.

 

Kenne mich jedoch, wie vielen hier, nicht aus mit diesem Thema.

Nachfrage in ein Forum, dass juridische Fragen behandelt wäre imho sinnvoller.

Noch besser wäre der Gang zum Anwalt.

Für Testamente ist ein Notar und nicht ein Anwalt zuständig.

Wenn der Erblaser festlegt, dass die Bekannte das Fahrzeug erhalten soll, ist dies ein Vermächtnis. Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, hat aber gegen die Erben einen Anspruch auf Herauslösung des Fahrzueges aus der Erbmasse

 

Geld für Notar kann man sich sparen, wenn dies handschriftlich mit Datum und eigenhändiger Unterschrift festgelegt wird.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Für Testamente ist ein Notar und nicht ein Anwalt zuständig.

Und für Schenkungsrecht?

Um ein Testament gings mir in mein Beitrag auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Für Testamente ist ein Notar und nicht ein Anwalt zuständig.

Und für Schenkungsrecht?

Um ein Testament gings mir in mein Beitrag auch nicht.

Für Schenkung eines Fahrzeuges benötigt man weder Anwalt oder Notar. Man gibt das Fahrzeug dem Begünstigten und lässt sich dies quittieren. Das war`s.

Nach dem Tod kann man nicht mehr verschenken!

 

O.

Hm, kann man dann eigentlich eine Schenkungsurkunde schon fertig machen und dieser einer Person seines Vertrauens aushändigen (dir).

Und du gibts ihr dann nach dem Tod des Schenkers die Urkunde und den Autoschlüssel mit Papieren und die Sache hat sich?!?

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Hm, kann man dann eigentlich eine Schenkungsurkunde schon fertig machen und dieser einer Person seines Vertrauens aushändigen (dir).

Und du gibts ihr dann nach dem Tod des Schenkers die Urkunde und den Autoschlüssel mit Papieren und die Sache hat sich?!?

Wie schon beschrieben, werden Schenkungen der letzten 10 Jahre in die Erbmasse einberechnet. Womöglich muss die Beschenkte dann den Gegenwert an die Erben auszahlen.

Interessant wäre noch, ob es eine Restschuldversicherung gibt, denn diese würde beim Tod der Versicherungsnehmers greifen und die restlichen fälligen Raten tilgen. Somit wäre die Finanzierungsfrage geklärt. Und da wir in D Vertragsfreiheit besitzen, können die Erben sowie die pflegende Person einen Vertrag abschließen, die die Überlassung des Fahrzeuges regelt.

am 12. August 2010 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Hm, kann man dann eigentlich eine Schenkungsurkunde schon fertig machen und dieser einer Person seines Vertrauens aushändigen (dir).

Und du gibts ihr dann nach dem Tod des Schenkers die Urkunde und den Autoschlüssel mit Papieren und die Sache hat sich?!?

Meines Wissens sind nur so genannte "Handschenkungen" formlos möglich. Ein Schenkungsversprechen, das nicht unmittelbar umgesetzt wird, bedarf zur Gültigkeit der notariellen Beglaubigung (oder war es Beurkundung?).

Klar kann man ein Testament auch ohne Anwalt und Notar aufsetzen. Aber gegebenenfalls besteht ja rechtlicher Beratungsbedarf, wie man das alles am sinnvollsten und rechtssicher regelt, und da würde sich dann schon der Weg zum Anwalt, bei größerem Vermögen zusätzlich der Gang zum Steuerberater anbieten.

Sorry. Aber jetzt wirds ziemlich schräg hier. Meint ihr das wirklich ernst: Lesingvertrag verschenken? Kreditvertrag verschenken? Man stelle sich mal einen Zweizeiler vor: Sehr geehrte Damen Herren. Hiermit teile ich ihnen mit dass ich den zwischen uns geschlossenen Leasingvertrag an xxxxxx verschenkt habe. mfg..........

Die Verträge zu Lebzeiten zu übertragen bedarf der Zustimmung des anderen Vetragspartners.

Im Todesfall geht der Vertrag auf den oder die Erben über. Beide Parteien haben nach meiner Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall - allerdings mit finanziellen Folgen.

Ob ein Leasingvertrag per Testamant ausgesondert vererbt werden kann weiss ich nicht. Aber beim gezeigten Verhalten der Bank ist wohl davon auszugehen dass der Vetrag außerordentlich gekündigt werden wird. Dann hat sich das mit dem CLK erledigt.

Da scheint nur helfen Eigentümer des Fahrzeuges zu werden und dies dann zu verschenken oder per Testament zu vererben.

Gruß

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