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wie gehe ich vor mit neuen Reifen?

Themenstarteram 20. Februar 2024 um 11:37

Mein Motorrad ist Erstzulassung 1999, zurzeit battlax bt45 Reifen drauf. Allerdings werden die nicht mehr produziert, keine aus dem Zulassungsschein. Obwohl Baujahr 2019 und genug Profil, seitlich gibt es kleine Mini Risse, warum auch immer, deswegen glaube ich keine neue Plakate und muss neue Reife kaufen.

 

Muss TÜV machen im Mai. Erste Mal mach ich TÜV, also so genau weiß ich nicht wie das abläuft. Darf ich im Mai dann noch fahren oder nur bis April?

 

Motorrad hab ich vor einem Jahr gekauft. Vorne sind keine Risse. Frage mich muss ich beide Reifen wechseln oder reicht es wenn ich nur hinteren kaufe

 

Soll ich einfach battlax bt46 kaufen und montieren lassen oder zuerst zum TÜV and da schauen was passiert?

 

Danke im voraus

Bt45.jpg
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15 Antworten

Also im Mai kannst du noch damit fahren je nach dem wann du im Mai damit zum TÜV musst. Überziehst du das Datum sind beim TÜV 30 Euro zusätzlich fällig. Mit den Schluppen kommst du niemals über den TÜV, also vergesse es direkt, damit überhaupt zu fahren ist ein Kamikaze Flug

Mit Hinblick auf deine Sicherheit würde ich dir Reifen sofort tauschen lassen.

 

TÜV gibt es mit DEN Rissen eh nicht. Wenn du einen ganz pingeligen Prüfer hast, müsstest du die neuen Reifen sogar eintragen lassen da deine Maschine mit BJ 99 sicher noch eine ABE und meine EU Typgenehmigung hat.

 

Aber das hängt vom Prüfer ab. Soll genügend geben die das ignorieren solange eine Bescheinigung vom Hersteller vorliegt und die Größe mit der ab Werk übereinstimmt.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 20. Februar 2024 um 12:46:52 Uhr:

Also im Mai kannst du noch damit fahren je nach dem wann du im Mai damit zum TÜV musst. Überziehst du das Datum sind beim TÜV 30 Euro zusätzlich fällig. Mit den Schluppen kommst du niemals über den TÜV, also vergesse es direkt, damit überhaupt zu fahren ist ein Kamikaze Flug

Selten so viel Unwissen gelesen. Die HU ist fällig im Mai und nicht am 1., 2., 3. und so weiter. Selbst am 31. Mai, ist ein Freitag, wäre noch nicht überzogen.

Wenn die HU um mehr als 2 Monate überzogen wird, "darf" man 20% mehr zahlen für den (angeblich) erhöhten Prüfaufwand. Motorrad HU kostet m.W. (noch) keine 150,- €, so dass der Aufschlag unter 30,- € ist.

@Meinmotor : Such dir neue Reifen in der passenden Größe und lasse sie montieren. Und zwar beide Reifen, denn unterschiedliche Reifen könnten das Fahrverhalten stark verschlechtern und werden eventuell auch nicht zulässig sein.

https://assets.adac.de/.../TO31763_epkaw3.pdf

Hier mal ein Link zum ADAC, was ggfls. beachtet werden muss.

Themenstarteram 20. Februar 2024 um 17:45

Ok, wenn ich neue Reifen kaufe, wo kriege ich sowas, Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstung, muss ich beim Honda neue beantragen oder kriege ich gar keine?

 

IMG_20240220_184056.jpg

Die Bescheinigung kommt vom Reifenhersteller. Damit gehst du dann zu deiner Prüfstelle, holst dir den Wisch für die 21er Abnahme, gehst damit zur Zulassungsstelle und lässt die Papiere ändern.

Aber nur, falls die Eintragung zwingend erforderlich ist. Geht dann aus der Bescheinigung hervor.

Da er was von BJ 99 schrieb wird das der Fall sein. Das wird erst ab EG Typgenehmigung leichter und die kamen erst später. Frag mich woher ich's weiß...............

Themenstarteram 20. Februar 2024 um 21:42

Macht kein Sinn, ich sehe fast kein Unterschied zwischen bt45 und bt46, und sowieso

 

"Solange die Dimension (Durchmesser und Breite) sowie die Qualität des Reifens (Traglast und Geschwindigkeitsklasse) gegenüber den in den Fahrzeugpapieren geforderten Daten nicht verschlechtert wird, ist die Reifenwahl freigestellt. Es muss allerdings dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vorhanden sein."

Sieh auf der Website des Herstellers deiner Wahl nach, normalerweise haben sie dort die Reifenfreigabe zum Download. Mit dem Zettel zur Vertragswerkstatt, die drücken einen Stempel drauf und dann ist die Freigabe gültig. Neue Reifen montieren lassen, das Schriftstück mit zur Abnahme nehmen und alle sind glücklich. Das Papier wirst du aber falls du keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lässt immer für eventuelle Kontrollen mitführen müssen also wie den Prüfbericht...

@Meinmotor

Sieh einfach in Deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt K.

Bei neueren Motorrädern steht unter K ggf. die EG Typgenehmigung des Motorrades (siehe Anhang). Bei solchen - und nur bei solchen Motorrädern mit EG Typgenehmigung entfällt die Reifenbindung bedingt. Das bedeutet, hier können auch Reifen anderer Hersteller bzw. andere Reifenmodelle bei identischer Reifen-Dimension ohne Abnahme/Eintragung montiert und gefahren werden, sofern deren Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Motorrad vorliegt. In diesem Fall muss die Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrten mitgeführt werden. Selbstverständlich kann man die anderen Reifen auch eintragen lassen - aber man muss eben nicht ;)

Motorräder bis weit in die 90er Jahre wurden aber noch mit einer nationalen Betriebserlaubnis für den Verkehr zugelassen. Bei älteren Motorrädern ohne Angabe einer EG Typgenehmigung unter Punkt K hat die Hersteller-/Reifenbindung damit auch weiterhin Bestand. D.h. eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers ist nicht ausreichend ... auch bei gleichbleibender Reifen-Dimension muss zwingend eine Abnahme erfolgen

 

EG Typgenehmigung unter Punkt K
Themenstarteram 13. April 2024 um 14:38

Update:

 

War heute beim TÜV süd, der nette Herr meinte Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt nicht mehr, muss eintragen lassen. Da ich vor eine Woche hintere Reife gewechselt habe, hab ich noch extra gefragt wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung, und die gekriegt mit Stempel von Werkstatt.

 

Ich muss dazu noch Bremsscheibe wechseln, weil angeblich verschlissen. Ob da wirklich verschlissen ist, weiß ich nicht so genau, hab kein Messgerät... Auf jeden Fall, die Bremswirkung des Fahrzeuges ist in Ordnung-die Prüfung der Bremswirkung erfolgte im Fahrversuch. Was auch komisch ist aber

 

Bremsscheibe muss ich noch suchen

Nogolf, bei mir steht unter k ein "-" und unter 22:

Zu K, 6: Entspr. D312/1 v. 14.12.89*Zu T: 135 u. G:V.298- 32 0*Reifenfabrikatsbind. gem. BW beachten*Zu 15.1:A. mögl. a. 80-Speichen Rad 3.00x16*Bel. Einr. m. Ausn. Ge4n. d. HSW o .BG; ieW.ngw.***

Kannst du das entschlüsseln?

@Monteverdi4000

auch nur so weit, als dass es sich um eine Harley Davidson FXST (FLST Heritage Softail / FLSTC Heritage Softail Classic / FLSTF Fat Boy oder FLSTS Heritage Softail Special) mit seinerzeit nationaler KBA-Zulassung für den deutschen Markt aus 1989* handeln müsste ;)

(* generelle Zyp-Zulassung des Fahrzeugmodells - nicht das Deiner Maschine ;))

Nachträgl. Ergänzung:

BW ist nach meiner Recherche die BetriebsanWeisung (wer immer sich sowas einfallen lässt)

T und G betreffen die entsprechenden Punkte in der ZB (Höchstgeschwindigkeit und Leermasse)

ieW steht üblicherweise für “individuelles Eigengewicht”

ngW steht üblicherweise für “nutzbares Gesamtgewicht”

 

"Bel. Einr. m. Ausn. Ge4n. d. HSW" Beleuchtungseinrichtung mit Ausnahmegenehmigung der Hauptscheinwerfer ... wobei es sich bei der 4 in Ge4n wohl um einen Tippfehler handelt. Zum Hauptscheinwerfer muss es wohl ein zusätzliches Dokument geben?

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