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Wie groß der abstand gegenüber einer einfahrt?

Themenstarteram 4. März 2018 um 13:15

Hallo,

Ich würde gerne mal wissen, wie groß der abstand zu einer einfahrt sein soll. Aber nicht auf der selben straßenseite, sondern gegenüber. Also wenn das auto genau auf der höhe der ausfahrt steht. Gibt es da eine regelung? Wo kann man dies nachlesen? Gibt ja auch sehr schmale straßen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 5. März 2018 um 16:50:21 Uhr:

Wenn der Nachbar meint einen Hummer zu fahren, dann muss man aber nicht 5 Meter Abstand halten. Fällt dann unter die Kategorie persönliches Pech.

Oder der Hummer-Fahrer, der nicht aus seiner Ausfahrt rauskommt, zeigt Dich wegen Nötigung an oder lässt Dich abschleppen.

Nennt sich dann auch persönliches Pech.

Gegenüber von Grundstückszufahrten parkt man nicht... ganz einfach !

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Das kannst du im Internet nachlesen, zwei frei gewählte Beispiele anbei:

https://www.advocard.de/.../

https://www.adac.de/.../parken_tipps.aspx

Mehr Ergebnisse liefert dir eine Internetsuchmaschine deiner Wahl.

Ich glaube nicht das es explizit dafür eine Angabe gibt.

Aber es werden wohl die 3m Durchgangsbreite gelten.

Themenstarteram 4. März 2018 um 13:40

So richtig klar kommt das aber nicht rüber. Auf der einen seite steht, das 3m eingehalten werden sollen, auf der anderen, dass 3,5m nicht ausreichen.

So aus den Tiefen der Fahrschulzeit.... waren es innerhalb geschlossener Ortschaften zu Kurven, Schildern und Einfahrten nicht immer 5 Meter...

Edit: bei abgesenkten Bordstein oder ersichtlichen Einfahrten ohne Absenkung gilt das nicht.

 

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

 

 

Zitat aus oben genannter Quelle:

 

Das Parken neben Grundstückseinfahrten ist erlaubt, so lange niemand dadurch behindert wird und sich das Fahrzeug nicht mehr vor dem abgesenkten Bordstein befindet. Die Vorschrift, die besagt, dass das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist, gilt nämlich eben nur für diese Fälle, aber nicht für Zufahrten eines Grundstücks. Für das Parken vor Einfahrten ist der Abstand also nicht festgelegt.

Es muss dem Benutzer der Einfahrt/Ausfahrt die Möglichkeit gegeben werden sein Vorhaben auszuführen , er muss aber inkauf nehmen noch einmal vor und zurück zu haken .

Das gleiche gilt bei der Breite der frei zulassenden Fläche . Es steht nirgens , dass er ungehindert aus der Ausfahrt

oder in die Einfahrt fahren kann . Also nur die Einfahrt freihalten , keine zusätzlichen Meter .

Giovanni.

am 5. März 2018 um 14:19

Du wirst hier keine konkrete Angabe finden, weil es immer auf den Einzelfall ankommt, und jede Einfahrt anders ist.

Kommt man mit 2-3 mal rangieren aus der Einfahrt raus, dann passt es.

..es gibt aber auch unterschiedlich große Fahrzeuge! !

am 5. März 2018 um 15:50

Wenn der Nachbar meint einen Hummer zu fahren, dann muss man aber nicht 5 Meter Abstand halten. Fällt dann unter die Kategorie persönliches Pech.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 5. März 2018 um 16:50:21 Uhr:

Wenn der Nachbar meint einen Hummer zu fahren, dann muss man aber nicht 5 Meter Abstand halten. Fällt dann unter die Kategorie persönliches Pech.

Mit einem Hummer kann man sich auch einfach seinen Weg machen....

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 5. März 2018 um 16:50:21 Uhr:

Wenn der Nachbar meint einen Hummer zu fahren, dann muss man aber nicht 5 Meter Abstand halten. Fällt dann unter die Kategorie persönliches Pech.

Nein ,das stimmt so nicht , jeder kann das fahren was ihm passt und muss trotzdem da raus kommen .

Frag nun nicht woher der Parkende das wissen muss.

Die STVO kann darauf nicht eingehen . Muss untereinander geklärt werden .

Zur Not über eine Klage . Besser und billiger, miteinander reden .

Giovanni.

am 5. März 2018 um 16:33

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 5. März 2018 um 17:29:30 Uhr:

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 5. März 2018 um 16:50:21 Uhr:

Wenn der Nachbar meint einen Hummer zu fahren, dann muss man aber nicht 5 Meter Abstand halten. Fällt dann unter die Kategorie persönliches Pech.

Mit einem Hummer kann man sich auch einfach seinen Weg machen....

Klar, wen der Nachbar mit den Konsequenzen leben kann, dann spricht nichts dagegen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 5. März 2018 um 17:31:38 Uhr:

 

Nein ,das stimmt so nicht , jeder kann das fahren was ihm passt und muss trotzdem da raus kommen .

Natürlich stimmt das. Der nächste Nachbar hat dann ein 7 Meter Wohnmobil und der nächste will seinen LKW in der Einfahrt parken? Ne, darauf muss man nun wirklich nicht achten.

Ich dachte, es geht um den Abstand gegenüber der Einfahrt.

Ich erlaube mir zu zitieren:

Gemäß StVO ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt verboten, wenn dadurch nur ein schmaler Fahrstreifen für den Straßenverkehr übrig bleibt. Fahrzeuge von normaler Breite müssen die Fahrbahn ungehindert durchfahren können. Zudem muss es möglich sein, einen angemessenen Sicherheitsabstand zu anderen parkenden Fahrzeugen einzuhalten. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO nennt als Richtwert für die Fahrzeugbreite einen Wert von 2,55 m. Berechnet man für jede Fahrzeugseite einen notwendigen Sicherheitsabstand von 25 cm (insgesamt also 50 cm), ist für die ungehinderte Durchfahrt eine Fahrbahnbreite von 3,05 m erforderlich.

Quelle: https://www.fachanwalt.de/.../parken-vor-grundstueckseinfahrten

am 5. März 2018 um 16:49

Die 3,05 m sind aber eben unabhängig von einer Einfahrt, die müssen immer frei bleiben.

Ob das auch im Bereich einer Einfahrt notwendig ist kommt eben auf den Einzelfall an.

@Bleikugel : wer dich als Nachbarn hat braucht wohl keine Feinde mehr.

 

Natürlich muss man eine Einfahrt freihalten und Zu- sowie Abfahrt gewähren. Ein Krankentransport ist auch nicht kleiner als ein Hummer.

Der Nachbar könnte auch Bauer sein und da geht’s mit ganz anderen Geräte in die Einfahrt.

Mit ein wenig Umsicht und sozialer Einstellung sollte man eigentlich keine Probleme bekommen wegen dem in der Straße parken.

 

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