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Wie ist die Rechtslage?
Hallo, ich stelle hier mal eine Frage ein,finde dafür keine geeignete Rubrik.
An einem Mazda leuchtet die AIR Bag Lampe dauerhaft.
Der Wagen war zur Diagnose zweimal in der Werkstatt,die finden aber nicht den Fehler.
Haben angeblich alles gecheckt,nun wollen sie das Steuergerät erneuern.
Auf die Frage,wenn es das nun auch nicht ist,nehmt ihr das Steuergerät zurück,lautet
die Antwort nein,wir können das an Mazda auch nicht mehr zurückgeben.
Nun hat sich das mit der leuchte auf einmal selbst erledigt,geht ganz normal wieder
an - aus.
Wie ist die Rechtslage,wenn das St.gerät getauscht worden wäre und es wäre auch
nicht die Ursache gewesen?
Muß die Werkstatt das gerät wieder ausbauen, bzw. zurücknehmen?
Kostet ja nur ein paar hundert Euro.
Jan.
Beste Antwort im Thema
Hallo, ich stelle hier mal eine Frage ein,finde dafür keine geeignete Rubrik.
An einem Mazda leuchtet die AIR Bag Lampe dauerhaft.
Der Wagen war zur Diagnose zweimal in der Werkstatt,die finden aber nicht den Fehler.
Haben angeblich alles gecheckt,nun wollen sie das Steuergerät erneuern.
Auf die Frage,wenn es das nun auch nicht ist,nehmt ihr das Steuergerät zurück,lautet
die Antwort nein,wir können das an Mazda auch nicht mehr zurückgeben.
Nun hat sich das mit der leuchte auf einmal selbst erledigt,geht ganz normal wieder
an - aus.
Wie ist die Rechtslage,wenn das St.gerät getauscht worden wäre und es wäre auch
nicht die Ursache gewesen?
Muß die Werkstatt das gerät wieder ausbauen, bzw. zurücknehmen?
Kostet ja nur ein paar hundert Euro.
Jan.
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24 Antworten
Das ist leider gängige Praxis und das was die meisten Werkstätten machen. Die Werkstatt wird es so machen, dass Du den Tausch des Steuergerätes beauftragt hast, deshalb musst Du es zahlen. Die Garantie, das das Auto nach dem Tausch repariert ist, werden die Dir wahrscheinlich nicht geben und dann lieber nichts machen.
Was ist das für eine Werkstatt?
Lohnt es sich evtl. in eine andere zu gehen, in der die Mechaniker besser ausgebildet sind?
Ist das Fahrzeug bekannt für defekte ABS Steuergeräte? Dann würde der Versuch wohl lohnen?
Wie sieht es mit einem gebrauchten Steuergerät aus? Wäre evtl. billiger.
Wie lautet denn genau der Fehler? Das wäre dann wohl eher was für das Mazda Forum
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 09:01:16 Uhr:
Wie ist die Rechtslage,wenn das St.gerät getauscht worden wäre und es wäre auch
nicht die Ursache gewesen?
Muß die Werkstatt das gerät wieder ausbauen, bzw. zurücknehmen?
Nein. Bei älteren Autos ohne moderne OBD gibt es oft ja nur eine Ausschlußdiagnose.
Wenn alles andere okay ist, kann es ja nur das sein.
Trotzdem wird die Werkstatt nicht sagen, das es so ist,
weil man sich da selten sicher sein kann.
Du müsstest die Werkstatt also beauftragen, es so zu machen.
Wäre aber halt dein Risiko.
Es gibt aber doch Firmen, die fast alle Steuergeräte überprüfen können.
Wenn es wieder passiert, Steuergerät ausbauen und da hinschicken.
Die Rechtslage ist eigentlich relativ einfach, da du nur 2 Möglichkeiten hast:
Möglichkeit 1: Du beauftragst die Werkstatt ganz allgemein mit der Behebung des Fehlers "Airbagleuchte brennt". Dann liegt es in deren Entscheidung, was zu tun ist, und sie wird dir die angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Irgendwas zwischen ganz wenigen Euros für ein neues Kabel und ganz vielen Euros für mehrere Tage Fehlersuche und -behebung incl. getauschter Teile. Wieviel das sein wird, lässt sich vorher nicht bestimmen.
Möglichkeit 2: Du beauftragst die Werkstatt mit dem Tausch bestimmter Teile, dann ist das deine Entscheidung und musst du das auch so bezahlen, egal ob das Teil die Fehlerbehebung gebracht hat oder nicht. Auch wenn der Auftrag aufgrund einer Vermutung der Werkstatt erteilt wurde.
danke für eure Rückmeldungen.
Nun ist es so,dass das Fahrzeug OBD2 hat,(Mazda 2) Bauj. 2005.
Nach der 1.Aktion hatten sie nichts gefunden,nach der zweiten auch nicht,dabei habe ich aber nicht
den Wechsel des Steuergerätes in Auftrag gegeben,sondern eine Rechnung erhalten mit dem Text:
"erweiterte Fehlersuche, Diagnose Steuergerät defekt"
Also denen ihre Vermutung,und die ist aber nicht sicher.
Also hat die Werkstatt es als sicher diagnostiziert,weil es eigentlich nur noch das sein könnte.
Meine Frage geht also nur dahin,was wäre wenn das Steuergerät in Ordnung gewesen wäre?
Zur Fehlerbehebung,wenn die Störung wiederkommt gehe ich in eine andere Werkstatt,die erstere
ist übrigens auch eine Mazda Vertretung.
Jan.
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 10:14:28 Uhr:
… Also hat die Werkstatt es als sicher diagnostiziert, weil es eigentlich nur noch das sein könnte.…
Eine Diagnose ist erst dann sicher, wenn die erfolgreiche Reparatur sie bestätigt hat. Und solange etwas "eigentlich könnte", kann es nicht sicher sein. Das gefällt mir persönlich auch nicht, ist aber leider so.
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 10:14:28 Uhr:
danke für eure Rückmeldungen.
… Zur Fehlerbehebung, wenn die Störung wiederkommt gehe ich in eine andere Werkstatt, die erstere
ist übrigens auch eine Mazda Vertretung.
Das würde ich persönlich nicht tun. Aus dem einfachen Grund, weil die zweite Werkstatt wieder von vorne mit der Fehlersuche anfängt, das alles auf deine Kosten.
Was sagt denn eigentlich der Eintrag im Fehlerspeicher?
"was sagt der Fehlerspeicher?" wie gesagt,die haben nichts gefunden.
Die Werkstatt hat "MAZDA" noch nicht lange,ich nehme an,es fehlt die Erfahrung.
Die weitere Suche habe ich storniert,habe kein Vertrauen zu den Leuten.
Im Moment ist die Lampe ja aus,danke an euch.
Jan.
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 10:14:28 Uhr:
...dass das Fahrzeug OBD2 hat,(Mazda 2) Bauj. 2005...
OBD2 war damal vor über 10 Jahren wohl besser, als nix, aber nicht wirklich das,
was ich mit moderner OBD meine, sonst würde ein Fehler beim Airbag angezeigt werden. Da hilft nur probieren.
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 11:15:17 Uhr:
"was sagt der Fehlerspeicher?" wie gesagt,die haben nichts gefunden. …
Dass ein Airbag-Lamperl brennt und KEIN Fehler hinterlegt ist, das gibt es eigentlich nicht. Kommt mir seltsam vor.
Wahrscheinlich schauen die im Motorsteuergerät und nicht im Airbag-Steuergerät in den Fehlerspeicher. Die Airbag-Lampe wird ja vom Airbag-Steuergerät ausgelöst und das tut es nur wenn es auch einen Fehlerspeicher-Eintrag vornimmt.
Warum Werkstatt aufmachen wenn keine Ahnung haben.
Um zu verdienen - warum wohl...
Zitat:
@jan.h. schrieb am 29. November 2018 um 09:01:16 Uhr:
Wie ist die Rechtslage...
Such Dir eine Werkstatt, die nicht auf Verdacht nur Teile tauscht.
Das ist schwierig, aber eine Alternative.
Wird er in diesem Fall nicht finden.
Zitat:
@4Takt schrieb am 29. November 2018 um 20:01:55 Uhr:
Wird er in diesem Fall nicht finden.
Doch die ,,Autodoktoren,, die finden doch alle
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