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Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 10:25

Hallo an Alle im Forum,

ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.

Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.

Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.

Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.

Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.

 

Beste Antwort im Thema

Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.

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Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:25:21 Uhr:

 

Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat).

Falscher Gedankenansatz, nicht wegen 1km/h sondern wegen sage und schreibe 61 km/h zu schnell bekommst Du die entsprechende Sanktion.

Da die Toleranz schon abgezogen wurde kannst Du nichts weiter tun außer die gesamte Messung anzuzweifeln.

Zitat:

wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel

Wenn es ein stationärer Blitzer war, dann halt die üblichen 3% welche dir zugute vom Messergebnis abgezogen wurden, das Messergebnis lag wohl bei 166 km/h.

 

 

Schon wieder ein entschuldige JammerBeitrag.

Wer bei erlaubten 100 = allgemeines TL auf Bundesstraßen mit 61 km/h Überschuß nach Abzug der Tolleranz muß sich doch bewußt gewesen sein dass er weit zu schnell ist.

Mehr schreib ich jetzt lieber nicht.

Ich möchte mir PN vom Mod ersparen.

Du fährst außerorts auf Land- und Bundesstraßen schneller als mein Auto überhaupt fahren kann? Respekt! :D

Dass er 100 fuhr, sind nur Vermutungen. "Außerhalb" kann auch auf 60 beschränkt sein, dann war er dort mit über 120 unterwegs, was es aber keinesfalls besser macht.

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 10:40

Nein die sind für mich nicht ärgelich, da ich diese ja auch zu schnell war, aber ja das 1 kmh schon. Ich hatte das 100 Schild nicht gesehen und vorher war keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Da ich mir trotz ca. 80000 gefahrene km jedes Jahr, in fast 30 Jahren nie habe etwas zuschulden kommen lassen, hält sich mein überlegen und buse tun, in Grenzen und finde die Anmerkung, offen gesprochen, sehr unangebracht! Ich habe mich hier im Forum registriert um auf eine konkrete Frage evtl. eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Ich bin das erste mal hier im Forum und wenn jeder solche Kommentare erhält, dann wundert es mich nicht, wenn immer weniger Menschen solche Foren nutzen möchten! Das ist keine gute Kinderstube.

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 10:43

und bitte, behauptet jetzt nicht, ihr wärt auf der Autobahn noch nie schneller gefahren als erlaubt.

Wie schon weiter oben erwähnt, besteht in diesem Fall nur die Möglichkeit, die gesamte Messung anzuzweifeln. Wie hoch die Chancen auf einen Erfolg dieser Maßnahme im vorliegenden Fall zu werten sind, vermag ich allerdings anhand der wenigen genannten Details nicht einzuschätzen.

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:40:22 Uhr:

... Ich habe mich hier im Forum registriert um auf eine konkrete Frage evtl. eine hilfreiche Antwort zu bekommen.

Hi,

deine Antwort hast du schon bekommen:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:35:29 Uhr:

Da die Toleranz schon abgezogen wurde kannst Du nichts weiter tun außer die gesamte Messung anzuzweifeln.

Grüße

 

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:43:50 Uhr:

und bitte, behauptet jetzt nicht, ihr wärt auf der Autobahn noch nie schneller gefahren als erlaubt.

Das schon, aber wir haben uns nicht erwischen lassen. Wobei, satte 61 war ich noch nie zu schnell, das behaupte ich jetzt trotzdem mal. Und die 1km/h drücken ist ganz einfach: Fuß anheben, wirkt sofort und tut nicht weh. Deine bisherige Fahrakte ist übrigens kein Bonusheft, um irgendwann mal voll draufzutreten...

Mit welchem Gerätetyp wurde denn die Messung vorgenommen?

Die Strafe ist vollkommen angebracht! Recht so mit dem 1 km/h. Sowas kann leben kosten. Selber schuld!

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:40:22 Uhr:

Nein die sind für mich nicht ärgelich, da ich diese ja auch zu schnell war, aber ja das 1 kmh schon. Ich hatte das 100 Schild nicht gesehen und vorher war keine Geschwindigkeitsbeschränkung. …

Es wird auf der Autobahn nicht nach dem ersten Schild geblitzt, daher musst du mindestens 2 übersehen haben. Ein unbeschränkter Bereich wird auch nicht mit einem 100er-Schild als erstes aufgehoben, sondern es gibt einen Korridor, der idR mit einem 120er-Schild anfängt, auch dieses hast du wohl übersehen. Sind schon 3 Schilder, die nicht gesehen wurden. Für mich persönlich hört da der Spaß auf, auch wenn du das als keine gute Kinderstube ansiehst.

Du kannst nichts dagegen direkt machen.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ggf. Verkersrechtschutz, such dir einen Anwalt, der sich auf sowas spezialisiert hat.

Ggf kann er dir dabei helfen.

Wenn es ein stationärer Blitzer war, sehe dich deine Chancen gegen null laufen.

Höhere Strafe bezahlen, wenn dieses noch nie gemacht worden ist, um das Fahrverbot zu umgehen.

 

Hierbei hilft dir ein Rechtsanwalt sicherlich weiter.

 

Grüße

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