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wie lang darf man den tüv überziehen

Themenstarteram 24. August 2009 um 13:23

Hallo hab eine frage wie lang darf man den tü überziehen ohne ärger zu haben danke schon mal

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18 Antworten

am besten garnicht. du bekommst aber ab dem ersten überziehungstag großen ärger bei einem unfall oder wenn du angehalten wirst

allerdings bekommst du dadurch auch nicht länger tüv wenn du überziehst

gibts nicht jetzt sogar schon punkte dafür?

Im ersten Monat muss man noch keine Strafe bezahlen.

dann kommen bei überzogener HU folgende Bußgelder:

2-4 Monate überzogen: 15 Euro

4-8 Monate überzogen: 25 Euro

mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte.

Bei der AU sieht es ähnlich aus:

2-8 Monate: 15 Euro

über 8 Monate: 40 euro und 1 Punkt.

Aber wie Titan schon sagte; die Plakette wird dann sowieso zum fristgerechten Ablauf zurückdatiert!

Zitat:

Original geschrieben von Markus1038

Im ersten Monat muss man noch keine Strafe bezahlen.

dann kommen bei überzogener HU folgende Bußgelder:

2-4 Monate überzogen: 15 Euro

4-8 Monate überzogen: 25 Euro

mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte.

Bei der AU sieht es ähnlich aus:

2-8 Monate: 15 Euro

über 8 Monate: 40 euro und 1 Punkt.

Aber wie Titan schon sagte; die Plakette wird dann sowieso zum fristgerechten Ablauf zurückdatiert!

Soweit mir bekannt ist man jetzt schon ab dem ersten Monat dran.

Stimmt nach dem NEUEN Katalog haben sich die Bußgelder minimal Verändert, hatte noch die alte Liste hier.

HU:

bis 2 Monate: 15 Euro

 

2 bis 4 Monate: 25 Euro

 

4 bis 8 Monate: 40 Euro; 1 Punkt

 

mehr als 8 Monate: 75 Euro; 2 Punkte

 

Kann aber auch jeder selbst nachschauen, z.B. hier:

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm

 

So weit ich weiß bzw.gehört habe das wenn du kein TÜV mehr hast,hast du auch keinen Versicherungsschutz mehr.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von B4 Fighter

So weit ich weiß bzw.gehört habe das wenn du kein TÜV mehr hast,hast du auch keinen Versicherungsschutz mehr.

Gruß

Das strimmt so nicht, Es gibt zwar Versicherungen, die stellen sich dann ganz gerne mal quer, weil der TÜV abgelaufen ist (wenn Du unschuldig beim Unfall bist), aber sollte bei Dir der TÜV abgelaufen sein und Du verursachst einen Aufschlag, dann zahlt Deine Versicherung trotzdem.

am 25. August 2009 um 6:05

Die Versicherung zahlt solange es im "üblichen Rahmen" bleibt, sprich keine Ordnungswidrigkeit bzw. soagr Bußgeld gezahlt werden muß.

Das heißt maximal 4 Wochen Überziehung !

Allerdings wie auch schon geschrieben wurde, nützen tut das nichts, denn es wird zurückgeklebt. Man gewinnt keinen Monat dadurch .

ich denke mal hier geht es nicht um das Strecken der Tuev-Dauer, sondern um das Strecken der Zeit fuer eventuelle noetigen Reparaturen. Bringt ja nichts, wenn man zum Tuev faehrt und das Auto ist schrott.

Themenstarteram 25. August 2009 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von schipplock

ich denke mal hier geht es nicht um das Strecken der Tuev-Dauer, sondern um das Strecken der Zeit fuer eventuelle noetigen Reparaturen. Bringt ja nichts, wenn man zum Tuev faehrt und das Auto ist schrott.

danke schon mal für eure antworten genau weil ich viel unterwegs bin is das nicht so leicht die nötigen reperaturen durchzuführen , also danke euch

ist das in deutschland so verschieden im vergleich zu österreich?

 

nach meinem wissensstand darf man hier 1 monat im voraus und 4 monate im nachhinein ohne konsequenzen davonzutragen. zwar wird am ende trotzdem zurückdatiert, aber naja.

ja, stell dir vor, sogar die KFZ-Steuer wird hier anders geregelt als in AT :).

am 25. August 2009 um 15:01

In Deutschland wird es wesentlich strenger gehandhabt. Ich habe auf Treffen sogar bei den Ösis Eintragungen gesehen die hier unmöglich wären. Z.B. Vollspiegelscheiben bis zu A-Säule ... .

Zitat:

Original geschrieben von Nordmann111

In Deutschland wird es wesentlich strenger gehandhabt. Ich habe auf Treffen sogar bei den Ösis Eintragungen gesehen die hier unmöglich wären. Z.B. Vollspiegelscheiben bis zu A-Säule ... .

Ich gehe mal davon aus, daß diese eintragungen auch das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.

Österreich ist, soweit ich weiß, in Sachen Eintragungen etwas schlimmer als wir Deutschen.

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