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wie lang darf man den tüv überziehen
Hallo hab eine frage wie lang darf man den tü überziehen ohne ärger zu haben danke schon mal
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18 Antworten
am besten garnicht. du bekommst aber ab dem ersten überziehungstag großen ärger bei einem unfall oder wenn du angehalten wirst
allerdings bekommst du dadurch auch nicht länger tüv wenn du überziehst
gibts nicht jetzt sogar schon punkte dafür?
Im ersten Monat muss man noch keine Strafe bezahlen.
dann kommen bei überzogener HU folgende Bußgelder:
2-4 Monate überzogen: 15 Euro
4-8 Monate überzogen: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte.
Bei der AU sieht es ähnlich aus:
2-8 Monate: 15 Euro
über 8 Monate: 40 euro und 1 Punkt.
Aber wie Titan schon sagte; die Plakette wird dann sowieso zum fristgerechten Ablauf zurückdatiert!
Zitat:
Original geschrieben von Markus1038
Im ersten Monat muss man noch keine Strafe bezahlen.
dann kommen bei überzogener HU folgende Bußgelder:
2-4 Monate überzogen: 15 Euro
4-8 Monate überzogen: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte.
Bei der AU sieht es ähnlich aus:
2-8 Monate: 15 Euro
über 8 Monate: 40 euro und 1 Punkt.
Aber wie Titan schon sagte; die Plakette wird dann sowieso zum fristgerechten Ablauf zurückdatiert!
Soweit mir bekannt ist man jetzt schon ab dem ersten Monat dran.
Stimmt nach dem NEUEN Katalog haben sich die Bußgelder minimal Verändert, hatte noch die alte Liste hier.
HU:
bis 2 Monate: 15 Euro
2 bis 4 Monate: 25 Euro
4 bis 8 Monate: 40 Euro; 1 Punkt
mehr als 8 Monate: 75 Euro; 2 Punkte
Kann aber auch jeder selbst nachschauen, z.B. hier:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm
So weit ich weiß bzw.gehört habe das wenn du kein TÜV mehr hast,hast du auch keinen Versicherungsschutz mehr.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von B4 Fighter
So weit ich weiß bzw.gehört habe das wenn du kein TÜV mehr hast,hast du auch keinen Versicherungsschutz mehr.
Gruß
Das strimmt so nicht, Es gibt zwar Versicherungen, die stellen sich dann ganz gerne mal quer, weil der TÜV abgelaufen ist (wenn Du unschuldig beim Unfall bist), aber sollte bei Dir der TÜV abgelaufen sein und Du verursachst einen Aufschlag, dann zahlt Deine Versicherung trotzdem.
Die Versicherung zahlt solange es im "üblichen Rahmen" bleibt, sprich keine Ordnungswidrigkeit bzw. soagr Bußgeld gezahlt werden muß.
Das heißt maximal 4 Wochen Überziehung !
Allerdings wie auch schon geschrieben wurde, nützen tut das nichts, denn es wird zurückgeklebt. Man gewinnt keinen Monat dadurch .
ich denke mal hier geht es nicht um das Strecken der Tuev-Dauer, sondern um das Strecken der Zeit fuer eventuelle noetigen Reparaturen. Bringt ja nichts, wenn man zum Tuev faehrt und das Auto ist schrott.
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
ich denke mal hier geht es nicht um das Strecken der Tuev-Dauer, sondern um das Strecken der Zeit fuer eventuelle noetigen Reparaturen. Bringt ja nichts, wenn man zum Tuev faehrt und das Auto ist schrott.
danke schon mal für eure antworten genau weil ich viel unterwegs bin is das nicht so leicht die nötigen reperaturen durchzuführen , also danke euch
ist das in deutschland so verschieden im vergleich zu österreich?
nach meinem wissensstand darf man hier 1 monat im voraus und 4 monate im nachhinein ohne konsequenzen davonzutragen. zwar wird am ende trotzdem zurückdatiert, aber naja.
ja, stell dir vor, sogar die KFZ-Steuer wird hier anders geregelt als in AT .
In Deutschland wird es wesentlich strenger gehandhabt. Ich habe auf Treffen sogar bei den Ösis Eintragungen gesehen die hier unmöglich wären. Z.B. Vollspiegelscheiben bis zu A-Säule ... .
Zitat:
Original geschrieben von Nordmann111
In Deutschland wird es wesentlich strenger gehandhabt. Ich habe auf Treffen sogar bei den Ösis Eintragungen gesehen die hier unmöglich wären. Z.B. Vollspiegelscheiben bis zu A-Säule ... .
Ich gehe mal davon aus, daß diese eintragungen auch das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.
Österreich ist, soweit ich weiß, in Sachen Eintragungen etwas schlimmer als wir Deutschen.