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Wie lange behalte ich meine Schadenfreiheitsklasse

Themenstarteram 5. Dezember 2005 um 22:37

Abend zusammen.

Ich hab mein Auto bei der Ontos versichert und möchte es Anfang nächstes Jahr verkaufen, da bin ich dann schon auf 100% bei der Versicherung. Wenn ich den Vertrag jetzt kündige, wie lange bleibe ich dann auf den 100%. Oder wird das irgendwann nochmal hochgestuft auf die nächste stufe? Also dann 140% ??? Möchte mir dann erst etwas Geld zusammensparen und dann ein anderes besseres Auto kaufen.

 

Gruß rennratte2000

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26 Antworten
am 5. Dezember 2005 um 22:40

Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt 7 Jahre erhalten. Zählt vom Zeitpunkt der Abmeldung.

Wenn du am 10.01.2006 abmeldest, musst du bis 09.01.2013 wieder eins anmelden.

Gruß Christian

Themenstarteram 5. Dezember 2005 um 22:44

Aha, hört sich ganz locker an. Hab gedacht es wären 6 Monate oder so. Deshalb hab ich gedacht ich frag mal nach.

Danke

Gruß rennratte2000

Die Tarifbedingungen nachlesen.

Hier die Musterbedingungen des Verbandes:

Zitat:

§ 22a

(1) War der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung nicht länger als 6 Monate unterbrochen, so wird der Versicherungsvertrag in die Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Nr. 14 Abs. 6 bleibt unberührt.

(2) Dauerte die Unterbrechung länger

a) als 6 Monate, aber nicht mehr als ein Jahr, bleibt der Versicherungsvertrag in der Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt;

b) als ein Jahr, wird der Versicherungsvertrag für jedes weitere angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft;

c) als 7 Jahre, wird der Versicherungsvertrag nach Nr. 14 Abs. 7 eingestuft.

(3) Nr. 18 bleibt unberührt. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, so ist zunächst die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aaufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.

22b) ebenfalls durchlesen.

Da jeder seien eigenen Bedingungen verwenden kann, sollte man die auch nachlesen.

Kauf Dir einen alten Roller o.ä. und melde den als kleines Motorrad mit Saisonkennzeichen für 7 Monate im Jahr an.

So kommst Du mit wenigen EUR jedes Jahr höher.

Sollte sich später rechnen.

Das kann man ja nicht pauschal sagen.

Ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Gelten üblicherweise die Tarifbestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weiter oder werden diese automatisch angepaßt? In den alten Bedingungen steht noch sinngemäß "für jedes Jahr der Unterbrechung eine Stufe zurückgestuft", in den neuen die 7-Jahres-Frist (bei ein und derselben Versicherung)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Kauf Dir einen alten Roller o.ä. und melde den als kleines Motorrad mit Saisonkennzeichen für 7 Monate im Jahr an.

So kommst Du mit wenigen EUR jedes Jahr höher.

Sollte sich später rechnen.

Ist das eine Möglichkeit für Fahranfänger, die hohen Einstiegsprämien zu umgehen? Z.B meldet jemand im Alter von 16 Jahren in möglicherweise weiser Voraussicht für wenig Geld einen Motorroller an und steigt mit 18 dann gleich in SF2 bei der Autoversicherung ein?

bei einem 50ccm Roller oder Mofa gibt es keine SF Klasse somit ist es blödsinn dass man dadurch seine Prozente abfahren kann.

Ab 80 ccm fährt man die SF Klassen runter, ob diese allerdings auf einen PKW später übertragen werden können weis ich nicht genau, denke aber schon.

Ein Roller muss nicht immer 50ccm haben und ich denke so war auch seine Aussage auch nicht gemeint, er meinte alter/kleiner Roller/Motorrad ab 80ccm.:-)

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

bei einem 50ccm Roller oder Mofa gibt es keine SF Klasse somit ist es blödsinn dass man dadurch seine Prozente abfahren kann.

Ab 80 ccm fährt man die SF Klassen runter, ob diese allerdings auf einen PKW später übertragen werden können weis ich nicht genau, denke aber schon.

...niemand schrieb was von 50ccm...

Nachfrage aus Interesse: Wenn ich mein Auto jetzt verkaufen würde (versichert als Zweitwagen auf meinen Vater, also seine SF2) wie lange würde er die SF2 dann behalten? Ebenfalls (wahrscheinlich) sieben Jahre, oder hat hier der Fakt, dass er ein anderes Auto hat, irgendeine Bedeutung? Erstwagen ist bei einer anderen Versicherung.

MfG, HeRo

Zitat:

(2) Dauerte die Unterbrechung länger

a) als 6 Monate, aber nicht mehr als ein Jahr, bleibt der Versicherungsvertrag in der Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt;

b) als ein Jahr, wird der Versicherungsvertrag für jedes weitere angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft;

c) als 7 Jahre, wird der Versicherungsvertrag nach Nr. 14 Abs. 7 eingestuft.

2005 verkaufen, ab 2007 jedes jahr eines weniger bedeutet 2009 SF 0.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

2005 verkaufen, ab 2007 jedes jahr eines weniger bedeutet 2009 SF 0.

Also unabhängig davon, dass das ein Zweitwagen ist und der Erstwagen weiterläuft. Alles klar.

MfG, HeRo

edit: Zugegeben, ich hätte auch selbst in meinen Bedingungen nachschauen können.

der roller als Rabattretter

 

am besten auf das Kind bereits mit 10 Jahren einen alten Roller anmelden, dieser darf aber eigentlcih erst ab 18 mit dem altern 1 er zu fahren sein...so 200 ccm und 7 Kw in etwas, das ist die billigste und einzigste Methode das die Kinder mit 18 dann richtig billig einsteigen... denn mit 18 übernehmen die dann den eigenen Vertrag.d.h. der Roller wird abgemeldet und das Auto erscheint also, im Zweifel 8 oder mehr Jahre unfallfrei !!! nur bei ALter unter 7 Jahre des Kindes wird es etwa schwieriger, geht aber auch...da shat man mit kauf von so einem Róller oder Brief in 2 - 3 Monaten sofort verdient...

der roller als Rabattretter

 

am besten auf das Kind bereits mit 10 Jahren einen alten Roller anmelden, dieser darf aber eigentlcih erst ab 18 mit dem altern 1 er zu fahren sein...so 200 ccm und 7 Kw in etwas, das ist die billigste und einzigste Methode das die Kinder mit 18 dann richtig billig einsteigen... denn mit 18 übernehmen die dann den eigenen Vertrag.d.h. der Roller wird abgemeldet und das Auto erscheint also, im Zweifel 8 oder mehr Jahre unfallfrei !!! nur bei ALter unter 7 Jahre des Kindes wird es etwa schwieriger, geht aber auch...da shat man mit kauf von so einem Róller oder Brief in 2 - 3 Monaten sofort verdient...

Re: der roller als Rabattretter

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Freaky123

am besten auf das Kind bereits mit 10 Jahren einen alten Roller anmelden, dieser darf aber eigentlcih erst ab 18 mit dem altern 1 er zu fahren sein...so 200 ccm und 7 Kw in etwas, das ist die billigste und einzigste Methode das die Kinder mit 18 dann richtig billig einsteigen... denn mit 18 übernehmen die dann den eigenen Vertrag.d.h. der Roller wird abgemeldet und das Auto erscheint also, im Zweifel 8 oder mehr Jahre unfallfrei !!! nur bei ALter unter 7 Jahre des Kindes wird es etwa schwieriger, geht aber auch...da shat man mit kauf von so einem Róller oder Brief in 2 - 3 Monaten sofort verdient...

*lol* - wo soll dieser "Geheimtipp" denn funktionieren?

Sorry - aber das hör ich zum ersten Mal in dieser Extremvariante... Meine Versicherung würd des nicht mitmachen.

Grüße

Schreddi

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