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Wie lange darf ich als europäischer Ausländer mit meinem Fahrzeug in Deutschland fahren?

Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 7:49

Bevor jemand meckert, solange ich bei MT bin, ist mir die Frage noch nicht untergekommen. Vorsorglich bitte ich darum, wenn doch bereits Thema, diesen Beitrag zu löschen!

Wir wohnen nun fast 1 Jahr in diesem Stadtteil. Seid dem parkt hier eine Italienerin ihr Fahrzeug. Das Fahrzeug hat ein italienisches Kennzeichen. Nur frage ich mich, wie lange man sich als Europäer mit dem heimischen Kennzeichen im Europäischen Ausland aufhalten darf, ohne es ummelden zu müssen?

Ok, eine ANTWORT dazu habe ich schon gefunden. Nur, ist es wirklich so, dass die Italienerin ihr Fahrzeug bereits ummelden musste? Sie ist eindeutig länger als 185 Tage hier.

... und ... NEIN, ich will sie weder anzeigen noch nimmt sie mir einen Parkplatz - habe einen Stellplatz gemietet - weg. Es interessiert mich einfach nur, wie da die Gesetzeslage ist.

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Du hast doch die Antwort bereits.

Oder fehlt dir einfach Kommunikation?

Wäre ich der Bootsmann22 wäre meine Antwort wie folgt:

Mit dem Beantragen eines Internetzugangs sollte man die Leute zu einem Comnputerkurs verpflichten.

Viele sind einfach zu doof um Google oder andere Suchmaschinen zu bedienen.

 

Ich selbst hingegen verweise und verlinke auf die FZV, speziell auf "Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr"

§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#20

Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 8:26

Leute, nun seid doch mal nicht so kleinlich. Wir wissen doch aus diversen Diskussionen, dass manche Info aus dem I-Net für die Tonne ist. Und ganz so blöd, wie ihr mich hier darstellt, bin ich nun auch nicht. Im übrigen wäre ich mit solchen Aussagen sogar vorsichtig, fällt es doch immer auf den Autor selbst zurück. Oder könnt ihr von euch behaupten Fehlerfrei und allwissend zu sein?

Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für die Dame, von der wir nicht wissen, oder wisst IHR das? Also???

Der LINK beantwortet leider nicht meine Frage .... und nun?

Noch mal, die Dame FÄHRT ja nicht nur mit dem Wagen sondern WOHNT auch hier.

Und ... in MEINEM Link steht 185 Tage ... In der StVO steht 1 Jahr. Was stimmt den nun? Frage immer noch unsinnig?

@Bootsmann22

Über die Steuern musst du dir keine Gedanken machen! Das europäische Ausland ist zum Teil teurer als Deutschland. Ich habe mir neulich sagen lassen, dass soagr manche osteuropäische EU Länder eine Strafsteuer zusätzlich zur regulären Steuer aufsetzen, wenn die Fahrzeuge ein gewisses Alter erreichen. Daher ist deine Vermutung unnötig. Das sich mit EU Kennzeichen keine Steuern sparen lässt (Angleichung), dürfte sich auch bei der Polizei rumgesprochen haben.

am 17. Oktober 2014 um 9:12

Moin,

1 Jahr so lange ...... "im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist (FZV)".

Dieser ist i.d.R. nach 185 Tagen Anwesenheit begründet.

Was zum Wohnsitzwechsel führen muss und weitere Fahrten mit dem Fahrzeug ein Steuervergehen vermuten lassen.

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:26:22 Uhr:

 

...und ganz so blöd, wie ihr mich hier darstellt, bin ich nun auch nicht.....

...Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für die Dame, von der wir nicht wissen, oder wisst IHR das?...

...hier sind noch einige Dinge vorab zu klären. Da beide Behauptungen/Fragen noch nicht geklärt sind, ist auch keine vernünftige Antwort zu erwarten. Ansonsten empfehle ich folgenden Link:

http://www.gidf.de/

N.T.

 

Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 9:27

Der LINK wird mir nicht beantworten welchen Status die Dame hat, schon begriffen oder soll ich das noch mal schreiben?

Was interessiert dich bitte den Status der Dame?

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:27:04 Uhr:

Der LINK wird mir nicht beantworten welchen Status die Dame hat, schon begriffen oder soll ich das noch mal schreiben?

Und da dir das hier auch niemand beantworten kann (außer die Dame liest hier mit und meldet sich), wirst du auch hier keine bessere Antwort bekommen.....

am 17. Oktober 2014 um 10:00

Ich denke unser Seemann sollte sich damit ans Finanzamt wenden oder Anzeige stellen. Hier auf MT werden eh nur 5 Seiten ohne Ergebniss vollgeschrieben.

Hallo Bootsmann

Möchtest Du die Dame gerne kennen lernen? Oder etwa schon erfolglos versucht?? :D

am 17. Oktober 2014 um 10:13

Zitat:

@rooster45 schrieb am 17. Oktober 2014 um 12:10:23 Uhr:

Hallo Bootsmann

Möchtest Du die Dame gerne kennen lernen? Oder etwa schon erfolglos versucht?? :D

Eine temperamentvolle Italienierin, die ihm mal einheizt könnte vielleicht gar nicht so verkehrt sein. :3

Woher ist eigentlich bekannt, ob das Auto auf die Dame zugelassen ist? Ist das überhaupt interessant? Und was gibt's überhaupt morgen zum Frühstück?

Ihr seit schon ein wenig boshaft - weiter so! :D

Trotzdem ist die Frage nicht uninteressant, da ich persönlich in einen ähnlichen Fall verwickelt bin. Ich bekam von amtlicher Seite nur Wischiwaschi (zum Glück schriftlich) und irgendwie möchte ich auch keine schlafende Hunde wecken.

Neugierig bin ich aber trotzdem ob es da eine klare Gesetzesregelung gibt...

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