Wie lange gelten unbenutzte Reifen als neu?
Servus zusammen,
ich hab eine Frage bzgl. der DOT-Nr. bei Neu-Reifen bzw. wie lang ein Reifen als neu gilt!
Mein Schwager hat sich im März 2008 neue Sommerpneus gekauft.
Kumho KU31
Dies beim "renomierten" Reifenhändler bei ihm ums Eck.
Jetzt hab ich ihm gestern die Winterreifen draufgepackt und hab feststellen müssen, dass die Sommerreifen alle eine DOT 4505 haben. Also Produktionsdatum 45. Kalenderwoche 2005.
Die Reifen waren also schon 2,5 Jahre alt, als sie Jens als "neu" verkauft wurden.
Ist das legitim? Bzw. bis wann gelten Reifen noch als neu und ab wann muss der Reifenhändler einen Nachlass gewähren.
Und muss der Reifenhändler den Käufer nicht drauf aufmerksam machen, dass der Reifen schon älter ist???
Danke & Ciao, Ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Kenniii21
Gesetzmäßig dürfen Reifen bis 5 Jahre bei richtiger Lagerung als neu verkauft werden.
Liest du den Thread eigentlich von vorne an durch? da ist bereits mit gerichtsurteil geklärt[...]
.
.
.
Es ist noch garnix geklärt.
Da wird das Urteil von einem Popel-Provinz-Amtsgericht in Bad Hintertupfingen von 1991 (!) zitiert, welches von anderen Popel-Provinz-Amtsgerichten -die anderer Meinung sind- schon längst kassiert wurde.
z.B.:
Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004
sagen aus,
dass ein Reifen "der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt."
So sieht's aus... Es ist noch garnix geklärt!!
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16 Antworten
Schau mal in die Sufu,hatten wir glaube ich letztes Jahr oder so schon mal.
Meine mal was von 2 Jahren gelesen zu haben.
sollte aber sicherlich bei Onlinehändlern irgendwo kleingedruckt stehen.
ich hab schon die SuFu geplagt, allerdings steht da überall was von hörensagen drin.
Einer hat im Mercedes (C-Klasse) Forum BGH-Urteile gepostet, die sind aber von 2003/4 und besagen, dass die Reifen mit 5 Jahren noch als neu verkauft werden können.
Da das aber schon bissl angestaubt ist, hab ich hier nochmal nen Thread eröffnet ...
2 Jahre hätte ich auch gedacht, nur konnt ichs nicht belegen ...
Bis zu 2 Jahre gelten als neu, danach nicht mehr.
PS: für solche speziellen fachfragen gibt es hier auf MT ein separates Reifenforum, ich denke dort sind alle antworten zu finden.
Also ich würde so alte Reifen nicht kaufen, hab mal einen Test gesehen, da wurden 6 Jahre alte Reifen mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Autos getestet (Mittelklasseautos). Bei 160 Km/h sind einige geplatzt. Da kann ich nur sagen VG. Reifen kann man so günstig kaufen (www.reifen-direkt.de oder www.reifen.com, oder lokale Reifenhändler man muss ja nicht zum freundlichen gehen) da spart man an der falschen Stelle.
Also ich glaube für seinen E36er geht kaum einer Reifen beim kaufen... Hab dieses Jahr auch WR bei reifen-direkt bestellt, rechne mit einer älteren DOT, sonst könnten die nicht so günstig anbieten. Kriege 225/50 R16 WR für den halben Preis den ich im Pneugeschägt gezahlt hätte!
Habe gerade heute mich drüber informieren lassen. Habe meiner freundin neue Winterreifen gekauft und die sind von 06! Gesetzmäßig dürfen Reifen bis 5 Jahre bei richtiger Lagerung als neu verkauft werden. Der alterungsprozess setzt erst ein wenn die Reifen an die "Luft" kommen bzw. an die UV Strahlung und so.
MFG Chris
Zitat:
Original geschrieben von Kenniii21
Gesetzmäßig dürfen Reifen bis 5 Jahre bei richtiger Lagerung als neu verkauft werden.
Liest du den Thread eigentlich von vorne an durch? da ist bereits mit gerichtsurteil geklärt, dass es max. 2 jahre sein dürfen.
da hat dich jemand ganz schön aufn arm genommen, vermutlich ein reifenhändler?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Kenniii21
Gesetzmäßig dürfen Reifen bis 5 Jahre bei richtiger Lagerung als neu verkauft werden.
Liest du den Thread eigentlich von vorne an durch? da ist bereits mit gerichtsurteil geklärt[...]
.
.
.
Es ist noch garnix geklärt.
Da wird das Urteil von einem Popel-Provinz-Amtsgericht in Bad Hintertupfingen von 1991 (!) zitiert, welches von anderen Popel-Provinz-Amtsgerichten -die anderer Meinung sind- schon längst kassiert wurde.
z.B.:
Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004
sagen aus,
dass ein Reifen "der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt."
So sieht's aus... Es ist noch garnix geklärt!!
demnach sind die Chancen wohl eher gering ...
ich vermute eh, dass er sich nicht aufraffen kann und da hingeht und sich beschwert.
(ist ja schon ein halbes Jahr her).
Gelernt hat man daraus nur wieder mal, dass man beim Kauf von neuen Reifen gleich auf sowas achten muss.
Ciao, Ralf
Zitat:
Original geschrieben von M336
Also ich glaube für seinen E36er geht kaum einer Reifen beim kaufen... Hab dieses Jahr auch WR bei reifen-direkt bestellt, rechne mit einer älteren DOT, sonst könnten die nicht so günstig anbieten. Kriege 225/50 R16 WR für den halben Preis den ich im Pneugeschägt gezahlt hätte!
bei reifen-direkt habe ich schon öfters gekauft und immer sehr "frische" Reifen erhalten.Auf jeden Fall vom selben Jahr und nur wenige Wochen vorher produziert.
Zitat:
Original geschrieben von Kenniii21
Habe gerade heute mich drüber informieren lassen. Habe meiner freundin neue Winterreifen gekauft und die sind von 06! Gesetzmäßig dürfen Reifen bis 5 Jahre bei richtiger Lagerung als neu verkauft werden. Der alterungsprozess setzt erst ein wenn die Reifen an die "Luft" kommen bzw. an die UV Strahlung und so.
MFG Chris
Jepp, so hab ich es auch im Kopf.
Ich finde das voll der Witz, ich würde Reifen die älter als 2 Jahre sind gar nicht nehmen. Vor knapp 2 Jahren bemängelte der Tüv schon meine Winterreifen und nach 6 Jahren sollte man eigentlich die Reifen wechseln, da sie als ALT gelten.
Irgendwie sind wir immer die doofen, am besten fragt man erst nach bevor man bestellt!
Gruss Patrick