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Wie lange hat Bußgeldstelle Zeit
Hallo,
heute erhielt ich Post von der Bußgeldstelle weil ich am 14.01.2014 mit einem Firmenwagen geblitzt wurde.
Sind "nur" 35 Euro und somit noch verschmerzbar.
Allerdings dachte ich immer, das die Bußgeldstelle nur 8 Wochen Zeit hat um sich zu melden?
Beweismittel : Zeuge(n), Messung mit Lasergerät und Foto
Bisher wurde ich beim Lasern immer direkt rausgezogen. Ist das nicht mehr so?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
Merci,
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich halte DICH mittlerweile kaum noch aus!
Dann lies doch meine Beiträge nicht, ich benötige nicht mal einen Knopf, um Leute zu ignorieren.
Zitat:
"Es ist alles in Ordnung!"
Du liest nicht mal meine Beiträge, also wozu die Aufregung?
Hättest Du gelesen, dann hätte Dir auffallen können, dass ich genau aufgezählt habe, wer, wo und wie das genau prüfen und ggf. dem dann auch fachgerecht widersprechen kann.
Zitat:
Ob Steuereinnahmen vs. marode Straßen, ob Dashcam, ob Bußgeldbescheid....etc. pp.
Wenn das tatsächliche Leben von dem abweicht, was sich manche vorstellen, dann wird das für diese Leute hart.
Zitat:
Egal worum es geht, der Staat habe immer Recht,
Ist dem nicht so, wo ich das geschrieben habe?
Was ist mit den Dingen, wo ich auf Lücken und Möglichkeiten hin weise - passen nicht in Dein Wunschweltbild von mir oder übersteigen Deine Verständnisfähigkeit?
Zitat:
der Bürger sei blöd,
Auch nicht meine Schuld, weder bei Dir noch bei anderen.
Zitat:
es stehe jedem frei sich aktiv an der Politik zu beteiligen und so weiter und sofort und bla bla bla.
Ja und?
Zitat:
Was sind das für Aussagen "Wir haben im März beim Einwohnermeldeamt mündlich angefragt, damit ist die Verjährung unterbrochen"
Diese Aussage ist eine Aussage und ist überprüfbar, wieso macht man das dann nicht, wie habe ich doch geschrieben?
Klar ist es einfacher mit Bier in der Hand über die große Verschwörung und grundsätzliche Aussichtslosigkeit zu schwadronieren, kann man auch und kannst Du den Fragesteller auch gern weiter dabei unterstützen und damit ein Fahrverbot für ihn unausweichlich machen. Wenn das Deine Intuition ist, nur weiter.
Ich denke mir, dass bei Fragen in einem Forum auch Antworten kommen sollten, die dem Fragesteller weiter bringen und die Hintergründe aufdecken. Aber jedem wie er möchte.
Zitat:
Wie A3Misanorot schon sagte, kann das ja jede Bußgeldstelle sagen und der Bürger muss es akzeptieren oder wie?
Sagen können die viel, und egal was die sagen, wird es doch ohnehin nicht geglaubt, wenn es nicht der eigenen Vorstellung entspricht, also was soll das, sich über deren gesagtes aufzuregen?
Von akzeptieren hat hier kaum jemand geschrieben, ich zumindest nicht. Da solltest Du Deine Worte doch an jemanden richten, der was von Akzeptanz geschrieben hat.
Zitat:
Wenn die GEZ mal wieder eine Zahlungserinnerung schreibt, soll ich dann auch antworten: "Also der Überweisungsträger liegt schon ausgefüllt auf meinem Schreibtisch. Das setzt das Zahlungsziel herauf und somit haben Sie kein Recht mich zu mahnen! "
Ne ne ne ne.....
Ich kenne Leute, die haben mir Geldscheine gefaxt und waren der Meinung, damit bezahlt zu haben - ernsthaft, das haben die noch vor Gericht dem Richter versucht klar zu machen und der hat das auch nicht so richtig begriffen.
Versuchen kann man es immer, vielleicht sitzt jemand auf der Gegenseite, der das so schluckt. Aber niemand zwingt einen, genauso blöd zu sein und ebenso falsch zu reagieren, man selbst kann es doch auch mal richtig zu machen.
Anwalt und prüfen lassen. Hier sind sehr viele Details zu beachten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts mit der "falschen Zustellung", die entscheidend sein können, aber hier vom TE nicht mal genannt wurden, weil sie wahrscheinlich aufgrund fehlender Fachkenntnis des TE und fehlender Unterlagen nicht mal als wichtig erkannt werden oder überhaupt bekannt sind.
Wo ist jetzt die Schwierigkeit dabei, das überprüfen zu lassen, wenn man Zweifel hat - und das Schlimme, wenn dies jemand vorschlägt?
Weil es dem TE in der (seiner) Sache weiter hilft, wenn man nur kräftig genug die populistische Pauke haut? Vielleicht ist die Sache tatsächlich verjährt und ein Anwalt würde den TE vor einem Fahrverbot bewahren.
Soll ich jetzt auch jenseits aller Fachlichkeit nur die Pauke hauen und den TE ein Fahrverbot antreten lassen, was er eventuell nicht antreten bräuchte, nur damit ich dann ein frisches Beispiel habe, wie böse und schlimm die da sind?
Welchen Grund hast Du, den TE eine komplette Erfolglosigkeit zu attestieren, obwohl dies fraglich ist und ihn den Weg zum Anwalt nicht empfiehlst?
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42 Antworten
Zitat:
Bisher wurde ich beim Lasern immer direkt rausgezogen
Gab wohl kein Foto.
Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Bisher wurde ich beim Lasern immer direkt rausgezogen. Ist das nicht mehr so?
Es gibt eine Laserpistole mit eingebauter Videokamera, da kann man auch warten bis der Film voll ist statt gleich rauszuziehen.
Dazu gibt es mittlerweile feste Meßgeräte die ebenfalls mit Laser arbeiten, muss also keine mobile Messtruppe gewesen sein.
Die Behörde hat 3 Monate Zeit bis zur Verjährung und es reicht wenn der Bescheid am 14.04.2014 ausgefertigt wurde damit Du dran bist, der Rest ist irrelevante Postlaufzeit.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Anhörungsbogen rechtzeitig beim Fuhrparkmanagement Eurer Firma eintrudelt. Dein eigener Briefkasten ist in der Konstellation nicht von Belang.
Danke für die Aufklärung.
Das ich da nix machen kann war mir schon klar.
Foto darfst übrigens anfordern. Für den Fall, dass man es bildhaft dargestellt haben möchte. Und ich glaub, das ist kostenpflichtig.
Ich versteh nur nicht richtig, warum das Bild ab und an mal beiliegt, manchmal wieder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Die Frist ist gewahrt, wenn der Anhörungsbogen rechtzeitig beim Fuhrparkmanagement Eurer Firma eintrudelt. Dein eigener Briefkasten ist in der Konstellation nicht von Belang.
Das ist so nicht richtig. Der verantwortliche Fahrer (nicht die Firma) muss innerhalb von drei Monaten angeschrieben worden sein, nur dadurch wird die Verfolgungsverjährung gegen den verantwortlichen Fahrer unterbrochen und beginnt neu zu laufen. Natürlich ist es hier egal, ob an die Firmen- oder Privatadresse. Wird dieser nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt bzw. angeschrieben ist die Owi verjährt.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich versteh nur nicht richtig, warum das Bild ab und an mal beiliegt, manchmal wieder nicht.
Ist Ländersache.
In Brandenburg bekommst du statt des Ausdruckes ein Passwort um das Bild Online anzusehen.
@Enterich2003
Das ist ja interessant. Demnach wäre das bei mir schon verjährt. Das ich zahlen darf erfuhr ich erst heute.
Wo kann ich das mit der "Verjährung" genau nachlesen?
Ist im § 26 StVG geregelt, aber nicht so einfach umzusetzen.
Trotzdem versuchen die Bußgeldstellen immer wieder mal "auf Blöd" die Verwarnung trotz Verjährung einzutreiben - mir auch schon passiert. Einfach Einspruch einlegen und bitten mitzuteilen, welche Schreiben wann rausgingen die die Verfolgungsverjährung unterbrochen haben.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Die Frist ist gewahrt, wenn der Anhörungsbogen rechtzeitig beim Fuhrparkmanagement Eurer Firma eintrudelt. Dein eigener Briefkasten ist in der Konstellation nicht von Belang.
Das ist so nicht richtig. Der verantwortliche Fahrer (nicht die Firma) muss innerhalb von drei Monaten angeschrieben worden sein, nur dadurch wird die Verfolgungsverjährung gegen den verantwortlichen Fahrer unterbrochen und beginnt neu zu laufen. Natürlich ist es hier egal, ob an die Firmen- oder Privatadresse. Wird dieser nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt bzw. angeschrieben ist die Owi verjährt.
N.T.
Danke für den Hinweis, ich bin dann wohl Halbwissen aus der Motorwelt aufgesessen. D.h., die OWi des Themenstarters wäre bereits verjährt, wenn der Bescheid nach dem 14. ausgefertigt wurde. Er hat allerdings nicht mitgeteilt, welches Dokument er tatsächlich erhalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Er hat allerdings nicht mitgeteilt, welches Dokument er tatsächlich erhalten hat.
...das ist richtig. Da er aber angibt, erst jetzt davon erfahren zu haben, dass er zahlen muss, gehe ich davon aus, dass er einen Anhörungsbogen erhalten hat und dann ist die Verfolgungsverjährung eigentlich durch - gut für ihn.
Hat er aber einen Bußgeldbescheid erhalten, so muss bereits vorher ein Anhörungsbogen an ihn versandt worden sein und dies sicher innerhalb der Verjährungsfrist - also schlechte Karten.
Mit seinem "Einspruch" bekommt er hier aber Klarheit.
N.T.
Ich erhielt einen Anhörungsbogen mit dem Hinweis das ich eine Stellungnahme schreiben kann oder innerhalb 7 Tagen zahlen soll. Sehen die kein Geld von mir und hören nix von mir dann gäbe es einen Bussgeldbescheid.
Ich hab jetzt einfach mal einen Widerspruch wegen Verjährung gefaxt.
Mal schauen was draus wird
Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Ich erhielt einen Anhörungsbogen mit dem Hinweis das ich eine Stellungnahme schreiben kann oder innerhalb 7 Tagen zahlen soll. Sehen die kein Geld von mir und hören nix von mir dann gäbe es einen Bussgeldbescheid.
Ich hab jetzt einfach mal einen Widerspruch wegen Verjährung gefaxt.
Mal schauen was draus wird
Welches Datum trägt der Anhörungsbogen?
Heute kam eine Antwort auf meinen Widerspruch aufgrund Verjährung:
Am 08. März hätte sich die Bußgeldstelle eine Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt geholt und angeblich wäre dadurch die Verjährung unterbrochen worden.
Laut Bußgeldstelle kommt es auf die Zustellung nicht an, sondern wann der Sachbearbeiter eine verjährungsunterbrechende Anordnung oder Entscheidung mündlich, schriftlich oder mit einem Computerbefehl trifft.
Toll! Da kann die Bußgeldstelle ja IMMER behaupten das wäre mündlich erfolgt und somit gäbe es KEINE Verjährung.....