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Wie lange kann man Fahrerflucht anzeigen ( Bagatelle )?
Grüße, wie lange kann man Fahrerflucht anzeigen?
Im Jahre 2016 ( ungefähr Juni ) kam es zu einen Spiegelstreifer und die andere Person ist einfach weitergefahren und ich habe 30 min am Ort gewartet.
Habe mir kein Nummernschild gemerkt u.a!
Habe es den Grünen damals gemeldet, aber keine Anzeige erstattet.
Es wurde im Endeffekt als Bagatelle von den Grünen eingestuft ( Schaden 10 Euro - kaputtes Spiegelglas ).
Es gibt für den Vorfall keine Zeugen! Sie und ich waren alleine auf der Straße unterwegs.
Meine eigentliche Frage!
Wie lange kann man überhaupt Fahrerflucht anzeigen!?
Kann man nach 1 Jahr was dazwischen liegt noch anzeigen?
Habe mir halt überlegt, die andere Fahrerin die abgehauen ist kann ja nach 1 Jahr was vergangen ist zum grünen gehen und lügen bzw das komplette Gegenteil erzählen.
Weil ich Damals im Juni 2016 telefonisch darüber informiert habe die grünen.
Hab mich bei denen nochmal informiert und es wäre zulange her ( zuviel Zeit verstrichen ) die Bearbeiten nach Solanger Zeit sowas nicht mehr ( 1 Jahr vergangen )! Sowas kann nur noch " Eingestellt " werden. Habe mehrer Grüne am Telefon gehabt.
Bzw der Schaden war zu " klein " 10 Euro Schaden = kein Unfall.
Die hat sich bis HEUTE nicht gemeldet!
Was sagt Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Warum gehst Du zu den Grünen? Hat doch nichts mit der bescheuerten Partei zu tun.
Da hättest du die Polizei einschalten sollen, die Grünen taugen nix und sind nur Blöd.
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28 Antworten
Ist schon erschreckend genug wenn jemand so spricht, geschrieben ist es noch schlimmer.
Aber zu Thema. Was erwartest du denn? Du hast vor einem Jahr eine telefonische Meldung gemacht, keine Anzeige. Unfallgegner unbekannt.
Keiner bei den "grünen" hat daraufhin irgendwas unternommen.
Selbst wenn du jetzt Anzeige stellst- was soll dabei rauskommen?
Nichts.
Warum gehst Du zu den Grünen? Hat doch nichts mit der bescheuerten Partei zu tun.
Da hättest du die Polizei einschalten sollen, die Grünen taugen nix und sind nur Blöd.
Zitat:
@Undertaker1994 schrieb am 22. Mai 2017 um 20:58:12 Uhr:
Was sagt Ihr dazu?
Du hättest zur Polizei gehen sollen.
Die Grünen sind ein ökologisch ausgerichtete Partei. Dass du dort keine Hilfe bekommst, ist sehr wahrscheinlich.
Ich War doch bei der Polizei!
Grüne = Polizei
Bei einem Schaden von 10.-€ ist es eine Bagatelle, kein Unfall. Anzeigen kannst Du da aber eh nichts, da es ein Offizialdelikt wäre, Deine Meldung hat gereicht. Was Du jetzt noch willst versteht niemand.
Du hast also jetzt Angst, dass du eine Anzeige bekommst, weil die Blaue dem Grünen erzählt, dass der Gelbe mit dem Roten ihr ans Silberne gefahren ist? Oder wie? Da war nix, da kommt nix, also denk dir nix.
Zitat:
@Undertaker1994 schrieb am 22. Mai 2017 um 21:25:16 Uhr:
Ich War doch bei der Polizei!
Grüne = Polizei
Die Grünen sind nicht die Polizei.
Die Grünen sind eine Partei die kein Mensch braucht.
Alles klar!!
Das wusste ich auch schon das es niemanden interessiert zwecks Verfolgung ( kein öffentliches Interesse )!!!
Ich wollte NUR wissen ob die nach 1 Jahr noch zur Polizei gehen kann und z.b lügen!
Sie kann doch den Polizisten sonst was erzählen!
Das ich zumbeispiel abgehauen bin und sie hat Totalschaden gehabt oder sonst was. Die kann noch was vom Pferd denen erzählen oder nicht!?
Aufgrund welcher Veranlassung sollte in diesem Fall irgendjemand zur Polizei gehen und irgendwas aussagen?
Genau!!!
Ich habe es Damals der Polizei telefonisch gemeldet!
Die waren nicht vor Ort!
Deswegen ja Aussage gegen Aussage! Weil ich und Sie waren alleine auf der Straße unterwegs!
Ixh wollte nur wissen ob die nach 1 Jahr noch sowas anzeigen bzw lügen kann!!!
Die Polizisten haben gesagt, dass es sinnlos ist!
Die würden da nix mehr machen!
Es gibt soetwas wie Verjährung!
Bei einer Bagatelle i.d.R. 3 Monate, danach ist alles egal. Bei Unfallflucht mit erheblicher Auswirkung bis zu 5 Jahre. Aber, 10€ dürfte wohl längst verjährt sein. Wenn jetzt jemand wegen 10€ dir was will, fällt jeder Richter vor lachen von seinem Sessel. Deine Versicherung würde dem Antragsteller die Hammelbeine lang ziehen. (Nachdem der Sachbearbeiter wieder Luft bekommt und sich das Grinsen wieder verkneifen kann!)
MfG
Genau auf diesen Punk wollte ich hinaus!
Ich habe mich lediglich gefragt ob die " Unfallflüchtige " nach 1 Jahr oder noch länger noch ihre Rechte geltend machen kann bzw behauptet ich wäre ja abgehauen der Polizei gegenüber!
Weil ich die damals angerufen habe und die Polizei nicht vor ORT War!!!!
Und es keine Zeugen gibt! AUSSAGE GEGEN Aussage!
Mehr wollte ich doch garnicht wissen!
Da du dich gemeldet hast, kann man dir gar nichts. Du bist ja nicht geflüchtet. So lange sich keiner meldet, reicht eine telefonische Meldung bei der Polizei. Hattest du ein Tagebuch-Zeichen (Aktenzeichen) bekommen?
MfG