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Wie lange muss man vor Abschluss eines Leasingvertrages arbeiten?
Hallo,
ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde
wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von la merde
verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....
Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.
Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.
Gruß
Der Chaosmanager
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15 Antworten
Du solltest aus der Probezeit sein.
verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....
Zitat:
Original geschrieben von thps
Du solltest aus der Probezeit sein.
Also ich bin aus der Probezeit hab denn schein schon seit 03.08.2011.
Es ist so ich Arbeite bin auch schon ausgelernt und hab jetzt zivildienst gemacht und bin in 2 monate fertig.
Tat dann wieder zurück in meine Firma gehen (habe auch Dienstvertarg).
Du solltest wissen welche Probezeit gemeint sein und oberhalb der Pfändungfreigrenze verdienen oder einen Bürgen haben
Und welche Probezeit ist gemeind ?!!
Also ich verdiene ca 1.800€
Passt das als Pfändungfreigrenze ?
Kurze Antwort: die 1.800 Euro sind oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Diese liegt zur Zeit bei etwa 950 Euro, den genauen Wert habe ich nun nicht im Kopf.
Zitat:
Original geschrieben von la merde
verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....
Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.
Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MILKO1811
Und welche Probezeit ist gemeind ?!!
Die Probezeit, die in Deinem Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag vereinbart ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MILKO1811
Hallo,
ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde
wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?
Danke
So lange dass dein Leasinggeber der Ansicht ist, dass Du den Vertrag mit ihm mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfüllen können wirst.
Es werden Leute, die vielleicht schon über 20 Jahre arbeiten kein Leasingfahrzeug bekommen, genauso wie es welche gibt, die in der Probezeit Fahrzeuge leasen (können).
Du für dich solltest einfach für dich beurteilen, wie sicher dein Einkommen über die Leasingdauer ist.
Wenn Du dabei schlaflose Nächte bekommst solltest Du es lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Zitat:
Original geschrieben von MILKO1811
Hallo,
ich hatte eine Frage und zwar wenn ich jetzt ein Leasings Vertrag machen würde
wie lang müsste man davor Arbeiten gehen eig.?
Danke
So lange dass dein Leasinggeber der Ansicht ist, dass Du den Vertrag mit ihm mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfüllen können wirst.
Es werden Leute, die vielleicht schon über 20 Jahre arbeiten kein Leasingfahrzeug bekommen, genauso wie es welche gibt, die in der Probezeit Fahrzeuge leasen (können).
Du für dich solltest einfach für dich beurteilen, wie sicher dein Einkommen über die Leasingdauer ist.
Wenn Du dabei schlaflose Nächte bekommst solltest Du es lassen.
Werde morgen mal nach fragen beim Händler ..! Danke
Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)
Zitat:
Original geschrieben von MILKO1811
Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)
Das kommt immer auf das Fahrzeug drauf an, aber mit 1800 kann man schon was anstellen
Zitat:
Original geschrieben von thps
Zitat:
Original geschrieben von MILKO1811
Also ich werde sicher mit denn Geld keine Probleme haben ;-)
Das kommt immer auf das Fahrzeug drauf an, aber mit 1800 kann man schon was anstellen
Und auch auf die persönliche finanzielle Lage.
Wer davon 850 € Miete und noch zwei Kreditvertäge oder für ein Kind unterhalt zahlt könnte die Zusage von der Bank aufgrund solcher Faktoren scheitern.
Rolle rückwärts, wir reden hier von Österreich oder?
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von la merde
verstehe gar nicht, warum die probezeit immer so hochgehangen wird. tägliche kündigung vs. 14 tage kündigung, kaum ein unterschied. man sollte viel eher auf andere faktoren achten, also ob es ein auftragsbasierender job ist, ob cheffe mit deiner arbeit zufrieden ist,....
Ob Cheffe allerdings mit Deiner Arbeit zufrieden ist, wird eine Leasinggesellschaft wohl kaum beurteilen können und wollen. Für den Leasinggeber zählen nur die harten Fakten, und das ist das Gehalt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ggf. ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.
Mit den genannten Kündigungsfristen liegst Du allerdings falsch. Eine tägliche Kündigung ist in Deutschland nicht statthaft. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Während der Probezeit, die max. 6 Monate betragen darf, kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Der Knackpunkt mit der Probezeit ist aber ein anderer und deshalb wird die Probezeit "so hoch aufgehangen": Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, d. h. Du hast keinen Kündigungsschutz! Nach der Probezeit braucht der AG einen Grund, um den AN zu kündigen.
Gruß
Der Chaosmanager
Wo genau hast du das her ? Laut deutschem Recht darf in "klein" Betrieben auch jederzeit OHNE Grund gekündigt werden. Du hast vermutlich dann eine längere "Kündigungszeit" ( was auch gestaffelt ist ), aber einen wesentlichen Unterschied macht es nicht, ob man nun in der Probezeit , oder aber in einem "klein" Betrieb fest angestellt ist.