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Wie oft wird Bußgeld beim illegalen Befahren einer Umweltzone fällig?

Mein Auto hat eine grüne Plakette, jedoch nur Euro 4.

In der Münchener Innenstadt sind bald (oder jetzt schon?) keine Euro 4 Autos mehr erlaubt.

Da rein fahren und erwischt werden kostet laut Bußgeldkatalog 100 Euro, jedoch gibt es dafür keinen Punkt in Flensburg.

Meine Frage:

Wie oft bezahle ich das, wenn ich dort zum Beispiel zwei Tage auf der Straße parke und mehrfach blöd auffalle?

Täglich neu, bei jeder Kontrolle, in die ich während einer Fahrt komme oder in welchem Intervall wiederholt sich das?

Gibt es da "Regeln"?

(Gleiches "Problem" kommt auch beim längerem Parken im Parkverbot oder abgelaufendem TÜV zum tragen.

Wie ist das geregelt. Diese Frage nur zur Abrundung des Themas, mein TÜV ist gültig).

DANKE für Informationen!

 

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19 Antworten

Du fährst doch einen Benziner. In München sind nur Euro4 Dieselfahrzeuge betroffen.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 16. Februar 2023 um 21:07:32 Uhr:

Du fährst doch einen Benziner. In München sind nur Euro4 Dieselfahrzeuge betroffen.

Danke für Info, das hilft MIR weiter.

Aber der eigentliche Hintergrund ist: Ich frage für einen Freund, der ist nicht Mitglied bei bei Motor-Talk.

Ich wollte aber meinen Beitrag nicht mit "Ich frage für einen Freund" beginnen...

Der hat nen Audi A6 Diesel. Und ne Tochter in München, der er einen Kühlschrank bringen möchte...

War das nicht mal so, dass das nur im fließenden Verkehr kontrolliert werden kann und darf?

Und da würde ich sagen, bei jeder Kontrolle, wo es auffällt, zahlst du.

Im fließenden Verkehr die Umweltplaketten zu überprüfen dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein oder ?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 16. Februar 2023 um 21:44:27 Uhr:

 

War das nicht mal so, dass das nur im fließenden Verkehr kontrolliert werden kann und darf?

...

Nein, das stimmt nicht.

Mein Nachbar hat in Frankfurt geparkt. Die gültige und richtige Plakette klebte an der falschen Stelle an der Scheibe (rechts oben statt rechts unten).

Folge 60 Euro und einen Punkt. Das war VOR der Bußgeldreform, da gab es für Umweltverstöße noch Punkte.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 16. Februar 2023 um 21:49:14 Uhr:

Im fließenden Verkehr die Umweltplaketten zu überprüfen dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein oder ?

Das wäre dann halt im Rahmen einer Kontrolle, wo man rausgewinkt wird.

Warum lange diskutieren, hier wird es von der Stadt München selber beantwortet:

"Wie wird das Diesel-Fahrverbot kontrolliert?

Das Diesel-Fahrverbot wird im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr durch die Polizei vorgenommen. Ergänzend dazu wird die kommunale Verkehrsüberwachung bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs sowie im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen die Vorgaben der erweiterten Umweltzone prüfen.

Für die Kontrollen sind Aktionstage bzw. Aktionswochen vorgesehen, bei denen gezielt in Hinblick auf die Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone kontrolliert wird.

Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der Vergabe von Anwohner-Parklizenzen die Abgasnorm geprüft."

Quelle: https://stadt.muenchen.de/infos/umweltzone-muenchen.html

Zu den Aktionstagen gibt es auch schon eine Pressemitteilung:

"Das Präsidium plant derzeit keine Schwerpunktkontrollen. Man werde im Rahmen üblicher Kontrollen, bei denen auf Handyverstöße oder Gurtmuffel geachtet wird, auch auf Diesel-Fahrzeuge schauen."

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/.../...ahmen-karte-art-863079?...

Ähnlich angekündigt wurden die Kontrollen auch in Stuttgart für die dortige, schon länger bestehende Umweltzone:

"Wie werden die Diesel?Verkehrsverbote kontrolliert?

Die Polizei überwacht beim fließenden Verkehr im Rahmen ihrer üblichen Verkehrskontrollen auch das Verkehrsverbot in der kleinen und großen Umweltzone.

Zudem ahndet die städtische Bußgeldstelle Verstöße gegen das Verkehrsverbot: Sämtliche Vorgänge, die in den Bearbeitungslauf der Bußgeldstelle gelangen (darunter fallen beispielsweise Geschwindigkeitsverstöße, Fahren über eine rote Ampel oder Parkverstöße), werden über die Ermittlung der Schadstoffklasse auch auf einen Verstoß gegen das Diesel?Verkehrsverbot überprüft."

Ich gestehe, dass ich mit meinem Drecksdiesel seit 2021 mindestens 20x durch die Umwelztzone in S quer durchgefahren bin. Passiert ist nix, man muss sich halt nur an die verordneten Tempolimits halten, die in S teilweise 1-2x pro Kilometer in der Innenstadt stationär kontrolliert werden.

Zitat:

@Dofel schrieb am 16. Februar 2023 um 22:01:34 Uhr:

 

Die gültige und richtige Plakette klebte an der falschen Stelle an der Scheibe (rechts oben statt rechts unten).

Es gab noch nie eine vorgeschriebene Stelle.

Immer nur "innen an der Frontscheibe", "von außen gut sichtbar" und "so angebracht, dass sie beim Ablösen zerstört wird"

Ich weiß, der ADAC (mal wieder...) hatte das damals anders kommuniziert. Und auch manche Überwachungskräfte haben das mangels dienstlicher Fortbildung so übernommen. Schlimm genug. Beides.

 

Zitat:

@ME1200 schrieb am 16. Februar 2023 um 21:49:14 Uhr:

Im fließenden Verkehr die Umweltplaketten zu überprüfen dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein oder ?

Wenn es nur um die Umweltplakette geht und nicht wie im Beispiel des TE noch bei den Dieseln zwischen Euro 4, 5 oder 6 unterschieden werden muss geht das schon ganz gut.

Hier steht die Polizei gerne mal mit der Kamera auf der einen oder anderen Brücke. Da lässt sich so manches kontrollieren, zum Beispiel Handy am Steuer, Gurtmuffel und eben auch fehlende Umweltplaketten. Wie kürzlich ein Kollege lernen durfte: nagelneuer Euro6-Hybrid, mit E-Kennzeichen. Aber halt ohne Umweltplakette...

Pauschal kann man das nicht beantworten, das hängt von der Umweltzone ab. In Bremen wird nur der ruhende Verkehr überwacht, und das auch nur auf öffentlichen Grund. Parken im Parkhaus oder privaten Parkplätzen wird nicht geandet.

Bei der "neuen" Münchner Umweltzone sagt die grüne Plakette erstmal nichts aus, sondern es muss entweder der Fahrzeugschein angekuckt werden oder eine Abfrage am Computer erfolgen. Zusätzlich gibt es einen Haufen Ausnahmen, die auch nicht außen am Fahrzeug erkennbar sind. Das stellt einen erheblichen Aufwand dar, so dass es sich m.E. in der Praxis so entwickeln wird, dass gelegentlich mal eine Aktion stattfinden wird, ansonsten passiert gar nichts.

es ist eine Sache ein Auto festzustellen, dass die Bedingungen nicht erfüllt. Es muss aber einem Fahrer nachgewiesen werden, dass er das Auto bewegt hat. Gelingt das nicht, was vor allem im ruhenden Verkehr auch fast unmöglich ist, läuft es in die Halterhaftung für die Verfahrenskosten und belastet das Budget nur mit 23,50€.

... somit kann man dem Freund vom TE nur den Tipp geben, sich über anstehende Kontrollen zu informieren, sich beim Ein- und Ausfahren nicht erwischen zu lassen und das Auto nicht im öffentlichen Verkehrs-Bereich zu parken. :D

Grundsätzlich gilt im Owi-Recht kein Fortsetzungszusammenhang.

Jedes Mal Erwischtwerden ist jedes Mal eine Tat. Wie bei Geschwindigkeitsverstößen. Andere Rechtsprechung dazu wäre mir jetzt aus dem Stegreif nicht bekannt.

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