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Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?
Wir sassen heute beim Kaffee und kamen auf das Thema, wie schnell man auf der als "Promillepiste" bekannten Strasse zwischen beiden Dörfern wirklich fahren darf.
Die Strasse selbst ist ca. 3 m breit, hat keinerlei Fahrbahnmarkierungen, keine Beschilderung, keine Befestigung am Rand und auch keine Leitpfosten. Begegnen sich zwei Fahrzeuge müssen beide ganz dicht am Rand fahren und einer evtl. sogar ganz anhalten.
Da häufig von Spaziergängern genutzt und auch oft Hunde frei laufen, kann man ja nicht wirklich dort schnell fahren. Uns ging es dabei auch nur um das rein theoretische und der STVO nach zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:
Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar.
Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal 60 km/h fahren.
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58 Antworten
Das ist einfach:
kommt drauf an.
;-)
(auf keinen Fall aber schneller als halbe Sichtweite; das kann je nach Straßen- und Verkehrssituation alles zwischen Schrittgeschwindigkeit und 100 km/h sein)
§3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
a) 60 km/h
b) 80 km/h
c) 100 km/h
Es kommt darauf an mit welchem Fahrzeug du unterwegs bist.
So wie du das beschreibst könnte es ein Landwirtschaftweg sein den man mit einem PKW normalerweise nicht befahren darf.
Man muss innerhalb der Sichtweite (nicht der halben, wie erwähnt) anhalten können.
Edit: ich korrigiere mich...bei schmalen Fahrbahnen gilt tatsächlich die halbe Sichtweite.
Theoretisch 100 km/h .
Praktisch nach Paragraph 1 haste nicht gesehen . Wer einen deutschen
Führerschein und in der Fahrschule aufgepasst hat , weiß das auswendig .
Zitat:
@FabJo schrieb am 1. Mai 2015 um 20:50:11 Uhr:
So wie du das beschreibst könnte es ein Landwirtschaftweg sein den man mit einem PKW normalerweise nicht befahren darf.
Wie gesagt: Keine Beschilderung, also keine Beschränkungen.
Und das man nur so fahren darf, wie es die Verhältnisse zulassen ist eh klar. Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar. Geht hier natürlich um nen PKW, wenn auch nicht erwähnt
Zitat:
@redactros schrieb am 1. Mai 2015 um 20:52:27 Uhr:
Theoretisch 100 km/h .
Praktisch nach Paragraph 1 haste nicht gesehen . Wer einen deutschen
Führerschein und in der Fahrschule aufgepasst hat , weiß das auswendig .
Schlaumeier. Wenn du es auch nicht (mehr) weisst, spar dir das doch.
Solche Wege gibt es bei uns in der Gegend auch.
Da es offenbar genug Fahrer gab, die meinten, dass man dort 100 fahren darf, sind sie jetzt per Schild und Fahrbahnmarkierung auf 30 km/h beschränkt.
Zitat:
@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:
Wie gesagt: Keine Beschilderung, also keine Beschränkungen.
Und das man nur so fahren darf, wie es die Verhältnisse zulassen ist eh klar. Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar. Geht hier natürlich um nen PKW, wenn auch nicht erwähnt
Wenn du es verantworten kannst, darfst du max. 100km/h fahren, wenn etwas schief geht, sind hinterher aber alle schlauer und die haben viel Zeit zu wühlen. Das sollte dir immer bewusst sein.
Zitat:
@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:
Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar.
Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal 60 km/h fahren.
Ok, vielleicht stelle ich die Frage mal anders:
Wenn die da blitzen würden, wie schnell darf ich dann mit einem PKW dort entlang fahren, ohne ein Knöllchen zu bekommen?
Mal sehen wie viele "Kommt drauf an" Einwendungen jetzt noch kommen.
@Drahkke: Gut, dann 60. Ich fahr ja kein LKW ubnd muss das deshalb ja auch nicht genau wissen
@Jupp: Wie gesagt: Es geht ja nicht drum was ich verantworten kann, sondern was der Gesetzgeber an sich als zulässig erachtet wenn alle Bedingungen optimal wären.
Und noch eben für alle: Niemand will dort rumrasen. Es ging um ein Gespräch bei dem es keiner wusste und wir von "Wenn keine Fahrbahnmarkierung dann ..." und ähnlichen Gedanken geleitet wurden. Ich wollte es jetzt ohne einen Termin beim Oberlandesgericht einfach nur wissen was theoretisch zulässig wäre.
Zitat:
@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:22:21 Uhr:
Ok, vielleicht stelle ich die Frage mal anders:
Wenn die da blitzen würden, wie schnell darf ich dann mit einem PKW dort entlang fahren, ohne ein Knöllchen zu bekommen?
Mal sehen wie viele "Kommt drauf an" Einwendungen jetzt noch kommen.
Wenn es keine Beschränkung gibt, dann 100km/h. Interessanter wird die Frage nach der Geschwindigkeit aber ohnehin im Fall des Falles (bei einem Unfall, wenn dann ermittelt wird, wer wo wie schnell war).
Da es aber unverantwortlich wäre, auf so einer engen Straße so schnell zu fahren, dürfte ohnehin niemand in die Nähe der erlaubten Höchtgeschwindigkeit kommen (siehe ein paar Beiträge vorher bzgl. Anhalteweg).
Keine Streckenverbote, dann 100km/h.