1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Wie schneller verkaufen? VW Caddy 1.6 TDI

Wie schneller verkaufen? VW Caddy 1.6 TDI

Themenstarteram 3. Januar 2025 um 22:58

Moin Leute,

Ich hätte da ein VW Caddy zum verkauf in Österreich.

Sehr solides Auto, nicht viel gefahren, gut erhalten, scheckheft...

Ich hab es momentan auf drei Seiten inseriert, doch der Verkauf leuft nicht so gut.

Könnt ihr bitte ein Blick drauf werfen und mir eventuell Tipps geben wie es besser laufen könnte.

https://www.autoscout24.com/.../...631-c631-41bc-b103-04b5a88dee11?...

Vielen dank und freues Neues

Ähnliche Themen
27 Antworten

Mein Tipp…

Aussagekräftige Fotos von allen! Seiten außen.

Innenbereich wie Sitze, Armaturenbrett, Ladefläche mit Abstand fotografieren.

Kurze Buchhalterversion, Radio (nachgerüstet?), aufbereitet, gewerblicher Transporter, knapp 10 Jahre, MFK in Kürze fällig, Laufleistung inkompatibel zur angepriesenen Langstreckennutzung ... für 5-6 k€ wäre er vermutlich schnell weg.

Ich meine, es liegt "am Verkäufer". Das Angebot richtet sich ja mehrheitlich an Gewerbetreibende, denn welcher Privatier braucht so einen Wagen. Als privater Verkäufer kannst du aber keine Rechnung schreiben, die der gewerbliche Käufer aber bräuchte wg der Vorsteuer.

Jeden Tag den Preis um 100 Euro reduzieren. Irgendwann isser weg..

Notfalls nach 40 Tagen... :D

Unter der Annahme, daß das Fahrzeug auch in seinem bisherigen Leben gewerblich genutzt wurde, wäre es sinnvoller gewesen, wenn es direkt von der Firma, die es zuletzt genutzt hat, verkauft worden wäre.

Die gruseligen Bilder machen den Eindruck von Fähnchenhändler am Schotterplatz, der sich vor der Gewährleistung drücken will

Rundherum sieht es nach Händler aus....das schreckt viele ab

Vielleicht auch nochmal die Schreibweise mancher Wörter überprüfen:

gewächselt, gepflägt, Nichraucherfahrzeug usw.

Schneller verkaufen wirst Du den nur über den Preis. Die 75 PS Variante war in Deutschland (von der Post abgesehen) keine beliebte Variante. Ich denke in Österreich wird es ähnlich ausgeschaut haben. Deutlich schlechtere Fahrleistungen bei gleichem Verbrauch im Vergleich zur 105 PS Variante. Dazu war der Preisunterschied auch nicht so hoch.

Themenstarteram 5. Januar 2025 um 13:18

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Januar 2025 um 06:31:37 Uhr:

Ich meine, es liegt "am Verkäufer". Das Angebot richtet sich ja mehrheitlich an Gewerbetreibende, denn welcher Privatier braucht so einen Wagen. Als privater Verkäufer kannst du aber keine Rechnung schreiben, die der gewerbliche Käufer aber bräuchte wg der Vorsteuer.

Ich hab mich zu dem hier schlau gemacht. Ich hab volgendes gefunden..

Wenn die Firma ein Auto von einer privaten Person kauft, fällt keine Umsatzsteuer (USt) an. Das liegt daran, dass private Verkäufer nicht umsatzsteuerpflichtig sind und keine Umsatzsteuer auf den Verkauf berechnen können.

In meinem Fall ist die USt in dem Verkaufspreis inklusive, da ich diese schon bezahlt habe. Die Firma die das Fahrzeug dann kauft, kann den gesamten Preis als Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich sollte es für eine Firma kein Unterschied machen, es ist lediglich noch einfacher, da sie dann nur eine Rechnung haben anstatt Rechnung und USt. separat.

So viel was ich zu dem Thema herausgefunden habe.

Danke dir aber.

Wenn die USt ausgewiesen werden kann, ist sie für den gewerblichen Käufer ein durchlaufender Posten. Das macht schon einen Unterschied, wenn auch in der Preis- und Alterklasse des Fahrzeugs irgendwann auch irrelevant.

 

Bessere Bilder, bessere Beschreibung, Preis keine Ahnung - Österreichs Fahrzeugmarkt scheint mir aus deutscher Sicht eh speziell zu sein ;)

 

Ansonsten sind hier gerade noch Weihnachtsferien, viele Firmen haben geschlossen. Das Jahr läuft erst langsam wieder an. Geduld!

Für den Preis wirst du noch sehr lange Besitzer bleiben. Hinzukommt dass es noch einer der Skandaldiesel von den VW Betrügern ist.

Mit Update wird er nicht lange halten. Ohne Update darf er nicht mehr fahren. Zumindest in D.

Weiß nicht wie das in der Alpenrepublik geregelt ist

In D bekommst du für die Kiste mit Glück 5000 €.

@Selvedin

Du verwechselst hier etwas:

Kaufpreis: gilt als Kosten des Einkaufes und mindern den ausgewiesenen Gewinn im Geschäftsjahr. Das ist das , was der Volksmund im allgemeinen als "von der Steuer absetzen" beschreibt.

ausgewiesene Steuer auf einer Rechnung: gilt als "Forderung an das Finanzamt" und wird sofort von der schuldigem Mehrwertsteuer (die Steuer, die der Unternehmer / Geschäftsmann an das Finanzamt zahlen muss (das was an Steuern auf seinen Ausgangsrechnungen steht)) in Abzug gebracht.

Bei deinem geschilderten Fall gibt es nur einen Kaufpreis, der zwar die Steuer beinhaltet, aber nicht ausgewiesen werden kann, da der Verkäufer PRIAVT handelt.

Man stelle sich vor, man möchte fast fünfstellig für einen 10 Jahre alten, absoluten Basiscaddy mit bald 4 Erdumrundungen und wundert sich, dass man ihn nicht los wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen