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wie tief höchstens
hi leute wollt mal fragen wie tief ich maximal meinen astra legen kann dass ich es noch eingetragen bekomme. es geht mir speziell um die lichtaustrittskante. Hab gehört die liegt bei serie so bei 56cm das heist das ich höchsten 6cm runter gehen kann. Hab hier aber schon was von 7cm oder mehr gelesen
Danke schonmal imvoraus
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37 Antworten
also fertige fahrwerke gibts bis 70/50 fürn astra. tiefer wirds dann nurnoch mit nem gewinde gehen.
du musst halt einfach messen. da spielen ja auch noch mehr faktoren mit ne rollen. wieviel restkomfort (wahrscheinlich ist dir das wort fremd ), welche reifen, keilform oder nicht (wenn du gleichmäßig runtergehst steht ja vorne "höher") usw.
60/40 steht dem F eh am besten Ich meine die VA geht auch bauart bedingt "nur" auf 75 runter.
Warum überhaupt aufs max gehn, ich fahr nen 35/35 Vogtland und mit Lumma Front und kann bequem fahren ohne gleich auf jede Unebenheit zu achten, bin mal in nem Cali mitgefahren der hatte bei sich nen 75/50 drin, der arme Junge war bloß am rudern um irgend welchen Dingen auszuweichen, wenn dann würd ich sagen klassisch 60/40, alles was tiefer ist ist kaum noch fahrbar.
MfG Dark-Angel712
also vom boden bis zu den scheinwerfer sollten es 50cm betragen
Bei uns in weißenfels wurde ein Corsa stillgelegt da er zu tief war!
Es sollten laut Polizisten 15cm bis zur Stoßstange sein?!
Ist das rechtens? Was haltet ihr davon?
Gruß tobi
der polizist kann dir den karren eigentlich nur stilllegen, wenn du die gefahr besteht, dass du andere verkehrsteilnehmer massiv gefährdest oder die gefahr besteht und das durch mängel oder illegale umbauten. für alles andere muss er dich zu nem prüfer schicken. wer weiß ob da nicht noch was anderes (womöglich viel schlimmeres) an dem auto war und die das nur als grund angegeben haben...
Das weiß ich net, ob da noch was anderes nicht okay war! Hatte das nur gehört und fand das schon sehr seltsam!
Aber ne mindest Bodenfreiheit gibts auch nicht oder? Sicher fehlt dann komfort und so aber das berücksichtigen wir jetzt mal net!
Also theoretisch könnte die Karre auch 5mm luft haben oder??? und keiner kann was sagen?
nein. ich glaub minimal 7 oder 8cm bodenfreiheit (also vom tiefsten punkt bis zur straße). ich guck mal ins netz ob ich nen gesetzestext
dazu finde.
soweit ich weiß sinds 6cm zu karosserieteilen (stoßstange, schweller usw) und 8cm zu starren fahrzeugteilen sprich längsträger, ölwanne, querlenker usw
Zitat:
Original geschrieben von alex_astragt
soweit ich weiß sinds 6cm zu karosserieteilen (stoßstange, schweller usw) und 8cm zu starren fahrzeugteilen sprich längsträger, ölwanne, querlenker usw
ja. dazu kommen noch:
- vordere Nummernschild 20 cm/ das hintere 30 cm über der Fahrbahn
- Frontscheinerfers 50 cm über der Fahrbahn befinden
- die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn
aber alle werte sind nur richtlinien also kein gesetz! aber wichtig an der sache ist, dass das fahrzeug kein verkehrshindernis sein darf und du durch die umbaumaßnahmen so fährst, dass du andere behinderst.
Die "Behinderung" ist eh ne Auslegungssache. Man könnte auch behaupten, dass ich wie vom Gesetzgeber vorgesehn mich an das Tempolimit halte. Also NIE mehr, gerne WENIGER...
Die klassischen Sachen wie die Höhe div. Leuchten sind festgelegt. Die angesprochenen Karosseriemasse stammen nicht aus der STVZO, max. aus dieser Strassenbaunorm.
Alltagstauglich wäre vorn was um 50mm. Das ganze mit richtig guten Dämpfern, und das fast perfekte FW ist geboren.
laut papsts aussage dann ungefähr so
50/30 mit gelben Konis
Na dit is schon etwas mehr... Bei 50er Federn müsste man vorn etwa 2 Finger breit min. Platz haben. Ich hab auch "nur" 40er H&R drin. Aber vorn mit 50mm Rebound von Koni. Das ist auch nicht "40" tiefer, würd mal sagen 60-65 min... Mittlerweile für mich nen Affentanz auf der Strasse...
So war es kurz nach dem Einbau der H&R...
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Mindestbodenfreiheit eines Autos! Die oben genannten Werte (70mm zu beweglichen Teilen, 80mm zu formstabilen Teilen) sind Richtwerte aus einem TÜV Merkblatt, welches gerne in solchen Streitfragen herangezogen wird, aber es ist NICHT ZWINGEND VERBINDLICH.