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Wie Transportiere ich einen WOWA ohne TÜV von A nach B???

Themenstarteram 10. März 2011 um 6:19

Ich brauche dringend Hilfe.

Ich habe einen Wohnwagen der auf meinem Garten steht den Garten möchte ich allerdings abgeben...

Aber wie bekomme ich den Wohnwagen von da weg?

Ich habe keine ahnung ob die Bremsen am WoWa noch ok sind und auch keine ahnung wie man das prüfen kann...

Ich bin ein bisschen verzweifelt denn ich würde das gerne alles schnell über die bühne bringen denn der Garten soll abgegeben werden..

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ohne TÜV kannst Du das nur mit einer roten Nummer machen. Dann kannst Du die Feststellbremse selber prüfen. Den Wohnwagen nach vorne ziehen (ob von Hand oder mit dem Auto) und dann die Feststellbremse anziehen. Dann merkst Du gleich, ob sie geht oder nicht.

Sollte sie nicht gehen, dann würde ich es so machen (abhängig von der Strecke, die zurückgelegt werden soll): Ist mein Zugwagen relativ schwer, der Wohnwagen dafür leicht, dann würde ich ihn trotzdem ziehen, eben einwenig langsamer und vorausschauender fahren. Natürlich nur über relativ kurze Strecken.

Ist Dein Zugwagen aber relativ klein und leicht, der Wohnwagen ein großer Brocken und schwer, dann würde ich ihn von jemanden ziehen lassen, der ein entsprechend großes Auto hat oder sogar einen Abschleppdienst beauftragen.

Gruß Axel

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Hallo,

ohne TÜV kannst Du das nur mit einer roten Nummer machen. Dann kannst Du die Feststellbremse selber prüfen. Den Wohnwagen nach vorne ziehen (ob von Hand oder mit dem Auto) und dann die Feststellbremse anziehen. Dann merkst Du gleich, ob sie geht oder nicht.

Sollte sie nicht gehen, dann würde ich es so machen (abhängig von der Strecke, die zurückgelegt werden soll): Ist mein Zugwagen relativ schwer, der Wohnwagen dafür leicht, dann würde ich ihn trotzdem ziehen, eben einwenig langsamer und vorausschauender fahren. Natürlich nur über relativ kurze Strecken.

Ist Dein Zugwagen aber relativ klein und leicht, der Wohnwagen ein großer Brocken und schwer, dann würde ich ihn von jemanden ziehen lassen, der ein entsprechend großes Auto hat oder sogar einen Abschleppdienst beauftragen.

Gruß Axel

ich würde einen autotransportanhänger (den es auch stundenweise gibt) mieten. das ist mit sicherheit günstiger, als wenn bei der aktion mit selber ziehen was schiefgeht oder du erwischt wirst...

Themenstarteram 10. März 2011 um 6:36

es sind ca. 20 kilometer...

der wagen ist schon eher ein größerer...

so 5 meter oder so denke ich.

ich wusste gar nicht das man einen abschleppdienst für sowas beauftragen kann...

dann rufe ich da mal an und frage was es kosten würde....

kann man so einen wohnwagen auch von nem trecker ziehen lassen??? jemand mit trecker hätte ich nämlich...

Klar kannst Du den auch von einem Trecker ziehen lassen, ist dann weniger ein Problem, wenn die Bremse nicht tut, denn die Geschwindigkeit ist ja relativ klein. 20km sehe ich jetzt nicht als Problem an. Würde ich selber jetzt auch mit einem kleineren Auto machen.

Gruß Axel

Themenstarteram 10. März 2011 um 6:43

rote kennzeichen bekomme ich das ist kein problem.

dann frag ich mal wen mit trecker ob er fahren kann...

Zitat:

Original geschrieben von tomold

ich würde einen autotransportanhänger (den es auch stundenweise gibt) mieten. das ist mit sicherheit günstiger, als wenn bei der aktion mit selber ziehen was schiefgeht oder du erwischt wirst...

Ein Wohnwagen ist in der Regel 2,30m breit, evtl. sogar 2,50. Einen passenden Anhänger finden dürfte da schon schwieriger sein. Zusätzlich werden dann mind. 400kg mehr Anhängelast am Auto notwendig. Wohnwagen evtl. 1200kg leer + 400kg Anhänger macht 1600kg, was das Auto ziehen darf.

Gruß Axel

Themenstarteram 10. März 2011 um 6:56

was soll denn passieren wenn ich angehalten werde der WoWa ist ja mit kennzeichen ausgestattet und wird langsam mit warnblinker gezogen...

Hallo,

ist der WoWa bezüglich der Räder und Reifen fahrbereit, d. h. sitzen die Bremsen evtl. fest und halten die Reifen noch Luft?

Liebe Grüße

Herbert

am 10. März 2011 um 10:06

Trecker wäre keine gute Idee, ist - wenn dieser Wohnanhänger nicht als Schäferunterkunft dienen soll und damit zum Betrieb des Landwirtes gehört einfach schlicht Steuerhinterziehung und kann damit richtig! teuer werden.

Wenn Du ein rotes Kennzeichen dran hast und fährst im Schritttempo mit Warnblinkanlage wirst Du garantiert von der Rennleitung angehalten, auch mit Überführungskennzeichen hat das Fahrzeug in einem betriebsbereiten Zustand zu sein! Sprich: Bremsen und Beleuchtung müssen gehen!

Zitat:

Original geschrieben von zeberu

was soll denn passieren wenn ich angehalten werde der WoWa ist ja mit kennzeichen ausgestattet und wird langsam mit warnblinker gezogen...

den Warnblinker darfst Du beim Fahren längerer Strecken nicht anlassen! Das rote Nummernschild ist dafür ebenfalls nicht zulässig sondern ein Kurzzeitkennzeichen der Zulassungsstelle ( gilt für 3 Werktage), dafür mußt Du Dir von der Versicherung eine Berechtigung holen, außerdem verpflichtest Du Dich damit, das das Fahrzeug für den Strassenverkehr geeignet ist. Alle anderen Experimente sind illegal und da sollte man nicht groß drüber reden, weil man dann schlafende Hunde weckt. Die sicherste Variante ist und bleibt ein professionelles Abschlepp-Unternehmen mit beauftragen, kann aber schnell mal zwei Hunnis kosten.

Joe

am 10. März 2011 um 11:16

imho:

Wenn die Gelegenheit besteht (sprich: vom Garten auf einen privaten PP und danach für alles weitere zurück!), den WW von dem Grundstück zu ziehen und die Bremsen und Reifen zu Testen (und diese iO. sind), dann KZK, ansonsten hilft nur der freundliche Abschleppdienst um die Ecke!!!

Warum sollen rote Kennzeichen nicht gehen? Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten. Was ist das anderes als eine Überführungsfahrt?

Ob der Trecker geht - steuerlich - hängt davon ab ob er für landwirtschaftlichen Zweck steuerbefreit ist oder nicht. Es ist ja hier kein landwirtschaftlicher Zweck.

Zudem bleibt bei den Lösungen immer die Frage nach der Verkehrstauglichkeit des WoWas, die muss für eine Überführung auf eigenen Rädern gegeben sein. Falls nicht hilft nur Abschleppdienst oder ggf. selber einen Transportanhänger dafür mieten - entsprechendes Zugfahrzeug vorausgesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Warum sollen rote Kennzeichen nicht gehen? Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten. Was ist das anderes als eine Überführungsfahrt?

Ob der Trecker geht - steuerlich - hängt davon ab ob er für landwirtschaftlichen Zweck steuerbefreit ist oder nicht. Es ist ja hier kein landwirtschaftlicher Zweck.

Zudem bleibt bei den Lösungen immer die Frage nach der Verkehrstauglichkeit des WoWas, die muss für eine Überführung auf eigenen Rädern gegeben sein. Falls nicht hilft nur Abschleppdienst oder ggf. selber einen Transportanhänger dafür mieten - entsprechendes Zugfahrzeug vorausgesetzt.

sehe ich auch fast so

rotes kennzeichen,panne also abschleppen

und mit nem traktor auch kein problem,solange es nicht gewerblich gegen geld ist

es könnte ja auch sein geschenkt bekommener ww sein

und es ist von bayern schon mal jemand mit traktor+ww bis zum papst gefahren!!

ich würde statt der warnblinkanlage lieber ein pannendreieck gut sichtbar mit anbringen

am 10. März 2011 um 16:58

KZK gelten 5 Tage nicht nur 3.

Warum sollte das mit dem Schlepper nicht gehen?

Aber mit dem Ausfüllen der Papiere versicherst du das das Fahrzeug in einem verkehrssicherem zustand ist!

Ich würde bei der Polizei vorsprechen ob es auch ohne Kennzeichen und Trecker machbar ist.

Ansonsten sollte die Technik versagen und die Möglichkeit mit dem Trecker nicht gehen musst du ihn abschleppen lassen oder einem Schrotthändler oder sonst wem verkaufen/verschenken.

Dann soll der "neue" Eigentümer sich darum kümmern. ;)

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