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Wie und wann an Ampel bremsen?

Themenstarteram 10. Juni 2006 um 9:18

Hi!

In meiner "wilden Zeit" gehörte ich auch eher zu den "Rotbremsern", die die Gelbphase an der Ampel bis ultimo ausnutzten.

achdem mich dann einmal ein Kolonnenspringer ausbremste, und ich dann unaufmerksamerweise doch bei Rot düberfuhr (125 Euronen, 1 Monat Lappen weg), habe ich das aber tunlichst bleiben lassen.

Am letzten Donnerstag dann: ich fahre auf Kreuzung mit Ampel zu, linke Spur (Geradeausspur) frei, rechte Spur (Geradeaus+rechtsabbiegen) einige Fahrzeuge sowie ein Bus an einer Haltestelle ca. 50m vor der Kreuzung.

Ich fahre (laaaange vorher) auf die linke Spur, Ampel wird Gelb während ich noch zu weit weg bin, um ohne James-Bond-Fahrmanöver noch drüberzukommen, ich bremse (und das nicht mal ungewöhnlich stark), komme zum Stehen als die Ampel gerade rot wird und... praktisch gerade in dem Agenblick als ich die Bremse löse, kracht mir ein Peugeot 206 Cabrio (Fahrer offenbar Führerscheinneuling, Auto von der Freundin oder so geliehen, 3 Kumpels mit drin...) ins Heck.

Kommentar des Bruchpiloten (sinngemäß): "ouh man ey was bremste denn krass vor gelbes Ampel mein Fahrlehrer hat konkret gesagt da gibste Gas und fährst volles Roää drüber"

Er behauptet, ich hätte ihm durch eine "filmreife Vollbremsung keine Chance gelassen".

 

Die Polizei (die der Unfallgegner anfangs unbedingt raushalten wollte, aber daraufhin habe ich die Rennleitung dann ERST RECHT angerufen) hat den Unfall aufgenommen, Austausch der Halter- und Versicherungsdaten, die übliche Prozedur eben...

In meinem Wagen wird übrigens immer wenn die Navi läuft ein Protokoll mitgeschnitten, d.h. jede Bewegung des Fahrzeugs sowie die aktuelle Position und die in diesem Moment aktuelle Geschwindigkeit wird in kurzen Zeitabständen (geht bis hinunter zum Sekundentakt) in eine Logdatei geschrieben. Evtl. läßt sich ja damit etwas anfangen hinsichtlich der angeblichen "filmreifen Vollbremsung" ?!?

Schätze mal daß sich der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung (bzw. die der Halterin) irgendeinen Winkeladvokaten nehmen wird, um mir eine möglichst große Teilschuld anzuhängen.

Daher werde ich wohl nicht umhinkommen, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Kann mir da jemand einen im Raum Bad Homburg/Hochtaunuskreis/Frankfurt empfehlen (gerne auch per privater Nachricht)?

Und wer muß den zahlen, wenn sich der Unfallgegner bzw. dessen versicherung anfangs zwar querstellt, dann aber doch die Alleinschuld des Auffahrenden einräumt, OHNE daß die Sache dann noch vor Gericht kommt?

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35 Antworten

Hi,

ich meine, dass Du Dir keine Sorgen machen musst.

Generell gilt "Wer auffährt ist Schuld". Natürlich gibt es Ausnahmen, aber ich glaube nicht das die in Deinem Fall gegeben sind.

1. Du bremst an einer auf gelb umspringenden Ampel. (Daraus kann Dir keiner einen Strick drehen)

2. Selbst wenn Du eine Vollbremsung hingelegt hättest um nicht bei rot rüberzufahren, kann Dir dafür keiner einen Vorwurf machen.

Der Hinterherfahrende ist verpflichtet seinen Abstand und Geschwindigkeit so einzurichten, dass er jederzeit in der Lage ist HINTER seinem Vordermann zum Stehen zu kommen.

Warte mal ganz ruhig ab was geschieht, und mach Dir keine Sorgen.

Zum Punkt, "wer muss zahlen?". Natürlich die Versicherung des Auffahrenden.

 

Grüße

am 10. Juni 2006 um 10:58

Re: Wie und wann an Ampel bremsen?

 

Zitat:

Original geschrieben von alexh67

... kracht mir ein Peugeot 206 Cabrio (Fahrer offenbar Führerscheinneuling, Auto von der Freundin oder so geliehen, 3 Kumpels mit drin...) ins Heck.

Kommentar des Bruchpiloten (sinngemäß): "ouh man ey was bremste denn krass vor gelbes Ampel mein Fahrlehrer hat konkret gesagt da gibste Gas und fährst volles Roää drüber"

Muß wohl ein geliehenes Fahrzeug gewesen sein, denn erfahrungsgemäß ist das nicht der Sprachjargon eines Peugeot-Fahrers... ;)

Und zu viert in einem 206 CC grenzt fast an Körperverletzung... :D

Als Tip:

Häufig erhält man hier kompetente Antworten, wenn´s um Versicherungsfragen geht...

Gruß

etku

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Der Hinterherfahrende ist verpflichtet seinen Abstand und Geschwindigkeit so einzurichten, dass er jederzeit in der Lage ist HINTER seinem Vordermann zum Stehen zu kommen.

Genauso ist es. Im vorliegenden Fall liegt IMHO eindeutig ein Unterschreiten des Sicherheitsabstands vor.

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann hast du ja Datum und Uhrzeit. Das dürfte auch in deiner Blackbox stehen.

Ich würde mal die Daten sichern und sichten, wieviel da an Bremsleistung drinsteht. Vermutlich unter 5m\s² und das wäre auch nur die gut halbe Bremsleistung.

Mit den Daten würde ich dann die eigene und vor allem die gegnerische Versicherung konfrontieren. Wenn sie danach noch einen Rechtsstreit anfangen wollen, ist denen nicht zu helfen.

Ich sehe das genauso wie Nosports.

Melde den Unfall der gegnerischen Versicherung und fertig.

Einen Anwalt würd ich erst mal nicht nehmen, deine Karten sind auch so gut genug. Wurde ja alles polizeilich aufgenommen und die Schuldfrage ja eindeutig.

Apropos: Haben sich die Grünen zum Sachverhalt geäußert?

am 10. Juni 2006 um 15:21

Bei gelb muss angehalten werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Hier gelten für mich ganz klar die Grundsätze: Der Auffahrende ist Schuld, da er mit ausreichend Sicherheitsabstand den Unfall hätte vermeiden können. Weiterhin gab es für dich einen Grund zur Bremsung und da es sich ja offensichtlich nur um eine etwas kräftigere Bremsung leicht über der Komfortschwelle gehandelt hat, hast du dich garantiert nicht fahrlässig oder unverantwortlich verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Bei gelb muss angehalten werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Das ist mir neu.Mein Fahrlehrer hat immer gesagt : Gelb = Kreuzung freimachen, wie bleibt dem Fahrer überlassen. ( O.K ist auch schon ein paar Tage her das ich in der Fahrschule war )

Kreuzung freimachen gilt ja nur für die die bereits in der Kreuzung stehen und die Ampel nichtmal mehr sehen können. Bei Gelb darf daher auch nicht mehr in die Kreuzung eingefahren werden, sofern ohne Vollbremsung zu verhindern.

Ansonsten: §37 Abs. 2-5 (wie im anderen Thread): "Gelb ordnet an: VOR der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"

Gruß Meik

Gut zu wissen. Aber fällt einem von euch den noch ein anderes Zeichen ausser Rot ein das nach Gelb kommen könnte??

Hätte man also gleich schreiben können : Anhalten wenn gefhrlos möglich. :-)

Ja, sie könnte aufgrund einer Kontaktschleifenauslösung auch wieder auf Grün zurückspringen oder in die Nachtschaltung (ganz aus) gehen.

Selten, aber theoretisch denkbar. Ist halt in "Juristendeutsch" verfasst.

Gruß Meik

am 10. Juni 2006 um 15:51

Das ist halt eins der vielen Beispiele, bei dem man das Gesetz in der Praxis nicht so wortgenau nehmen soll und so wirds dann meistens auch in der Fahrschule vermittelt.

NUR: Man darf dann später nicht kommen und sich beschweren oder gar die Schuld auf denjenigen schieben, der sich exakt an den Gesetzestext bzw. deren allgemein anerkannte Auslegung hält.

Der Gesetzgeber ist da einfach in einer schwierigen Lage. Wenn er sagt "Bei Gelb muss entweder angehalten oder Vollgas gegeben werden", was meint ihr, was auf unseren Straßen los wäre? Seht es doch so: Dunkelgelb wird geduldet, es ist kein Rotlichtverstoss. Aber man darf nicht davon ausgehen, dass der Vordermann bei Gelb noch drüberfährt und muss demenstprechend aufmerksam und bremsbereit sein. Abstand ist sowieso prinzipiell zu halten.

Andere Beispiele wären übrigens:

- Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens, anstatt kurz auf dem Standstreifen weiterzufahren

- Geschwindigkeitsbeschränkungen sind in Kurven oftmals noch ein ganzes Stück vom Grenzbereich weg, weil leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen einfach gängige Praxis sind

Die Duldung oder verhältnismäßig geringe Ahndung führt dazu, dass der Rahmen eben nicht noch weiter verschoben wird und man im Falle eines Unfalles halt selbst schuld ist.

am 10. Juni 2006 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Ja, sie könnte aufgrund einer Kontaktschleifenauslösung auch wieder auf Grün zurückspringen oder in die Nachtschaltung (ganz aus) gehen.

Ich denke mal, Gelb bezieht sich hier auch auf Rot-Gelb, wo ja definitiv Grün folgt. ;)

am 10. Juni 2006 um 17:09

Keinen Kopf drum machen. Das Geld bekommst du von der Versicherung des anderen auf jedenfall wieder. Auch ohne auslesen des Navi. Er ist aufgefahren.

am 10. Juni 2006 um 17:19

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Keinen Kopf drum machen. Das Geld bekommst du von der Versicherung des anderen auf jedenfall wieder. Auch ohne auslesen des Navi. Er ist aufgefahren.

diese Sorglosigkeit ist heutzutage (leider) nicht mehr bei jedem Auffahrunfall angebracht - also Augen auf.,

Grüße

Schreddi

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