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Wie verhalte ich mich richtig? Teil 1

Wie verhalte ich mich in abgebildeter Situation richtig? So wie der Kleinwagen oder muß ich warten, bis das abgestellte Fahrzeug entfernt wird bzw. mich die Polizei daran vorbeileitet?

Hinweis: Die abgebildete Straße ist als Kraftfahrstraße ausgeschildert.

Wünsche angeregte Diskussionen!

P1070003a
P0000
Beste Antwort im Thema

ich fahr wo ich will....:):D

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am 22. Oktober 2011 um 17:29

Moin:)

Die doppelten durchgezogenen Linien kennzeichnen ein Überholverbot, ein liegengebliebenes Fzg fällt nicht darunter, also wie der Kleinwagen, mit entsprechender Vorsicht.

Gruss TAlFUN

Du darfst unter Berücksichtigung des Gegenverkehres an dem Hindernis über die durchgezogene Linie vorbeifahren.

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen

Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Ge- oder Verbot

1. a)

Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.

 

Die aufgeführten Ausnahmen sind hier nicht zutreffend.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen

Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Ge- oder Verbot

1. a)

Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.

 

Da steht nichts von Ausnahmen...

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man das z. B. bei liegen gebliebenen Fahrzeugen darf (natürlich auf Gegenverkehr aufpassen usw.).

notting

Zitat:

Die aufgeführten Ausnahmen sind hier nicht zutreffend.

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

guckst du dort unter Urteile / Meinungen zu Zeichen 295:

Als Fahrstreifenbegrenzung dient sie zur Abgrenzung des Gegenverkehrs oder gleichgerichteten Verkehrs und darf auch vom Ein- oder Abbieger nicht überfahren werden. Ausnahme ist nur bei einem nicht ganz vorübergehenden Hindernis auf der Fahrbahnseite möglich (BayObLG VRS 70,55).

ich fahr wo ich will....:):D

Grundsätzlich könnte man warten bis man von der Polizei die Anweisung erhält die Linie zu überfahren.

Ob das in der Praxis so klug ist, ist eine andere Frage. Auch möglich, daß dann erstmal eine allgemeine Verkehrskontrolle folgt wenn man wirklich auf die Polizei wartet.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Grundsätzlich könnte man warten bis man von der Polizei die Anweisung erhält die Linie zu überfahren.

Bei diesem Verhalten würde ein Stau entstehen (ok, vielleicht entsteht trotzdem einer).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ob das in der Praxis so klug ist, ist eine andere Frage. Auch möglich, daß dann erstmal eine allgemeine Verkehrskontrolle folgt wenn man wirklich auf die Polizei wartet.

Ist vermutlich unklug, wie es auch das ehemalige BayObLG geurteilt hat (siehe ein paar Beiträge weiter oben).

Vorsichtig rannfahren, Rückspiegel frei, vorne frei und vorbei am Hindernis. Feddich. Ich hab schon Situationen erlebt, Trekker und ALLE inklusive dem Streifenwagen vor mir überholen trotz durchgezogener Linie. Kommt halt immer drauf an...., bischen den Kopf benutzen hat noch keinem geschadet :D

Kommt drauf an...

Wenn an dem Fahrzeug eine hübsche Frau steht, würde ich solange warten bis die Polizei kommt, bzw. meine Hilfe anbieten... :D

Wenn da allerdings ein Mann steht, dann würde ich natürlich vorbeifahren :D

Nee mal im ernst, ich würde wahrscheinlich fragen ob ich helfen kann, und falls nicht, dann natürlich vorbei fahren... Mir ehrlich gesagt schnuppe ob ich das dürfte oder nicht, denn ich stelle mich da doch nicht vielleicht 15 oder 30 Minuten hin, zumal, ich nirgendwo ein entgegenkommendes Auto sehe...

am 20. Februar 2016 um 23:09

Zitat:

@GTVerzweifler schrieb am 20. Februar 2016 um 23:42:53 Uhr:

... Nee mal im ernst, ich würde wahrscheinlich fragen ob ich helfen kann ...

Ernsthaft :confused: ... weil... ääähhhm ... wenn man genau hinsieht, steht da rechts vom Hindernis anscheinend einer seit 2011 beim Pinkeln ...

Kopfkino ab .... :D:D:D

Ja dann würde ich natürlich fragen ob er völlig von Sinnen ist an dieser Stelle anzuhalten, meinen Block ziehen, und ihm 40 Euro Strafe abnehmen... Für ... ähm zu langes urinieren :D

Keine Ahnung wo das alte Ding herkommt, denn ich hatte gerade einen ganz frische Frage beantwortet, und unten standen dann vier weitere.... Aber auch ganz egal wie, ich fand, das meine Antwort noch fehlte ;)

am 20. Februar 2016 um 23:52

Zitat:

@GTVerzweifler schrieb am 21. Februar 2016 um 00:30:19 Uhr:

... Keine Ahnung wo das alte Ding herkommt, ...

ist glaub ich jedem von uns schon passiert , mich inklusive ... (nein, nicht das mit dem urinidingsbums);)

Mir noch niemals (lügt wie gedruckt).... MT hat mich gerade entjungfert ;) Beim ersten mal tat es noch weh :D

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