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Wie verhalte ich mich richtig? Teil 2
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen oder kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Hinweis: Das Schild, wo der rote Pfeil hinzeigt, zeigt Tempo 70, ist aber am Ortseingangsschild nicht zu sehen. In dem Bereich zwischen Ortseingang- und Tempo-70-Schild befinden sich keinerlei Zufahrten, nicht mal ein Fußweg. Für die Gegenrichtung gilt ebenfalls Tempo 70.
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Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen
Ja natürlich, was denn sonst? Tempo 50 gilt immer ab Ortsschild, selbst wenn du das Schild sehen würdest...was man als Ortskundiger in der Realität machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Nein, Erklärung gleich wie vorher...
PS: Aber dann nicht meckern, wenn man an der Stelle geblitzt wird...
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen
Ja natürlich, was denn sonst? Tempo 50 gilt immer ab Ortsschild, selbst wenn du das Schild sehen würdest...was man als Ortskundiger in der Realität machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Nein, Erklärung gleich wie vorher...
PS: Aber dann nicht meckern, wenn man an der Stelle geblitzt wird...
Ortsschild = 50, oder hab ich da was verpaßt?
Ist doch völlig unstrittig
Und nicht wundern, wenn der LKW über 7,5t von 60km/h auf 50km/h runter bremst (Ortseingang), dann auf 70km/h beschleunigen darf (da für alle kfz gilt) und am Ortsausgang dann wieder auf 60km/h bremsen muss, wo du doch beschleunigen willst
Grad da würd ich aufpassen. Sowas wird gern zum Blitzen genommen und hat mich auch erwischt. Fast genau so eine Konstellation. Landstraße, Tempo 70 und ich noch Stolz das die Nadel genau auf dem entsprechenden Strich liegt.
Plötzlich ein verlassen aussehndes Gehöft am Straßenrand hinter Bäumen und Bach, eine sanfte Rechtskurve und für ca 200 - 400 M Tempo 50 weilwegen Ortsschild. Ich denk noch "na jetzt bist du aber mal vorbildha" FLASH! und das wars dann wieder mit meiner Glanzleistung das Tempo so schön gehalten zu haben.
War auch kein 50er Schild. Man kam direkt aus dem Wald, Ortschild, 30 M, Kurve und in Büschen stand das Ding. Selbst mit ausrollen blitzt das noch. Man muss also abbremsen um gleich wieder danach beschleunigen zu dürfen. Staatslogik.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Und nicht wundern, wenn der LKW über 7,5t von 60km/h auf 50km/h runter bremst (Ortseingang), dann auf 70km/h beschleunigen darf (da für alle kfz gilt) und am Ortsausgang dann wieder auf 60km/h bremsen muss, wo du doch beschleunigen willst
Moin
Falsch, LKWs dürfen ausser auf der AB nur schneller als 60 fahren, wenn zwei oder mehr Fahrspuren baulich getrennt sind, egal ob Inner- oder Ausserorts.
Gruss TAlFUN
falsch.
sie dürfen innerorts soviel fahren wie auf dem Schild steht.
Siehe Erläuterungen zu Zeichen 274
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Und Fahrradfahrer interessieren die 50 per Ortseingangsschild nicht.
Das gilt nicht für Fahrradfahrer. Aber ein 30 Schild würde wiederum gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
falsch.
sie dürfen innerorts soviel fahren wie auf dem Schild steht.
Sorry,
aber immer noch falsch, ausser die Fahrspuren sind baulich getrennt, eine durchgezogene Linie zählt nicht!
Leider wissen selbst die meisten BKFs dies nicht
Gruss TAlFUN
du liegst falsch. Habs verlinkt.
Aber kann jedem mal passieren.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
du liegst falsch. Habs verlinkt.
Aber kann jedem mal passieren.
Sorry, StVO Paragraph 3 Absatz 2b und 2c
Btw, ich bin BKF
Gruss TAlFUN
ich bin keine BKF und biete:
Zitat:
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
1.Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.
2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Erläuterung zu Zeichen 274
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
ich bin keine BKF und biete:
2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
Danke,
somit sind die 70km/h vom Tisch oder?
Gruss TAlFUN
Ja aber es ist von Innerorts die Rede, da gelten die Punkte 2a und b nunmal nicht - weil 2. nunmal für außerhalb gilt
Innerorts gilt das Tempo für alle Kraftfahrzeuge also auch LKW - war vor nicht allzulanger Zeit selbst noch in der Fahrschule für den CE und wir hatten in der Stadt genau eine solche Konstellation.
Dort sind Fahrer sogar durch die Prüfung gefallen, weil sie mit 50 weiter gefahren sind statt auf 70 zu beschleunigen
die 70 sind nicht vom Tisch.
Ich hab den ersten nicht zitierten Teil doch fett markiert...
Die Schilder innerorts gelten für Fahrzeuge aller Art (auch für LKW und Fahrräder).
Außerorts gelten wieder die speziellen Regeln. kursiv markiert.
Und das Ortsschild gilt für Fahrradfahrer nicht, da sich die Geschwindigkeit die dadurch vorgegeben wird auf Kraftfahrzeuge bezieht und ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Ja aber es ist von Innerorts die Rede, da gelten die Punkte 2a und b nunmal nicht - weil 2. nunmal für außerhalb gilt
Innerorts gilt das Tempo für alle Kraftfahrzeuge also auch LKW - war vor nicht allzulanger Zeit selbst noch in der Fahrschule für den CE und wir hatten in der Stadt genau eine solche Konstellation.
Dort sind Fahrer sogar durch die Prüfung gefallen, weil sie mit 50 weiter gefahren sind statt auf 70 zu beschleunigen
Boah,
nochmal dies gilt nur wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, habe ich hier auch, 2Fahrspuren Innerorts baulich getrennt, 70er Schild, gilt auch für LKWs, ist doch ganz einfach oder?
Gruss TAlFUN